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   BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 837/95   

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BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 837/95 (https://dejure.org/1996,12671)
BAG, Entscheidung vom 25.09.1996 - 10 AZR 837/95 (https://dejure.org/1996,12671)
BAG, Entscheidung vom 25. September 1996 - 10 AZR 837/95 (https://dejure.org/1996,12671)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Die Vergütung für geleistete Dienste und Betriebstreue und der Zuschuss zu den anlässlich des Weihnachtsfestes entstehenden besonderen Mehraufwendungen als Zweck der Weihnachtsgeldzahlung - Bindung einer Beschäftigtengruppe an den Betrieb als Zweck der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der

    Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 837/95
    Der Senat kann es - wie bereits im Urteil vom 8. März 1995 (- 10 AZR 208/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) - auch im zur Entscheidung stehenden Rechtsstreit dahinstehen lassen, ob den Entscheidungen des Fünften und Dritten Senats (BAG Urteile vom 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung und vom 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung) zu folgen ist, daß die alsbaldige Offenlegung der nicht ohne weiteres erkennbaren Gründe für eine Differenzierung Voraussetzung dafür ist, daß sich der Arbeitgeber auf diese Gründe berufen kann.

    Ergibt sich aber der Grund für eine Ungleichbehandlung bereits aus der Ausgestaltung der Leistung, entfällt die alsbaldige Mitteilungspflicht des Arbeitgebers bezüglich der Differenzierungskriterien auch nach der oben zitierten Rechtsprechung des Dritten und Fünften Senats (vgl. insbesondere BAGE 33, 57, = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

  • BAG, 11.09.1985 - 7 AZR 371/83

    Gehaltserhöhung - Gleichbehandlung - Kaufkraftverlust

    Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 837/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verwehrt es der Gleichbehandlungsgrundsatz dem Arbeitgeber, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen auszunehmen und schlechterzustellen (BAGE 49, 346 = AP Nr. 76 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 681/92

    Weihnachtsgratifikation - Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern

    Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 837/95
    Der Umstand, daß die Gruppe der Gruppenleiterinnen zahlenmäßig erheblich größer ist als die der übrigen Arbeitnehmer, führt nicht dazu, daß alleine bereits deshalb eine Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ausscheidet (BAG Urteil vom 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP Nr. 113 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 450/92

    Sonderzuwendung für wissenschaftliche Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 837/95
    Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip Leistungen, so muß er die Leistungsvoraussetzungen so abgrenzen, daß kein Arbeitnehmer hiervon aus sachfremden oder willkürlichen Gründen ausgeschlossen bleibt (BAG Urteil vom 6. Oktober 1993 - 10 AZR 450/92 - AP Nr. 107 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 799/95

    Arbeitsentgelt: Höhe des Weihnachtsgeldes - Gleichbehandlungsgebot

    Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 837/95
    Die Klägerin behielte nämlich in einem solchen Falle ihren Rechtsanspruch auf ein halbes Monatseinkommen als Weihnachtsgeld (so bereits in Parallelverfahren: BAG Urteil vom 27. März 1996 - 10 AZR 799/95 - n.v. und Urteil vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 208/94

    Sonderzahlung bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 837/95
    Der Senat kann es - wie bereits im Urteil vom 8. März 1995 (- 10 AZR 208/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) - auch im zur Entscheidung stehenden Rechtsstreit dahinstehen lassen, ob den Entscheidungen des Fünften und Dritten Senats (BAG Urteile vom 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung und vom 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung) zu folgen ist, daß die alsbaldige Offenlegung der nicht ohne weiteres erkennbaren Gründe für eine Differenzierung Voraussetzung dafür ist, daß sich der Arbeitgeber auf diese Gründe berufen kann.
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82

    Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 837/95
    In einem solchen Falle liegen nämlich keine individuell ausgehandelten arbeitsvertraglichen Vereinbarungen vor, bei denen der Gleichbehandlungsgrundsatz wegen des Vorranges der Vertragsfreiheit nicht zur Anwendung kommt (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 146/82 - AP Nr. 2 zu § 21 MTL II, m.w.N.).
  • BAG, 09.06.1993 - 10 AZR 529/92

    Vertragliche Weihnachtsgratifikation - Rückzahlungsklausel

    Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 837/95
    Solche Klauseln werden von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich als zulässig anerkannt (vgl. BAG Urteil vom 9. Juni 1993 - 10 AZR 529/92 - BAGE 73, 217 = AP Nr. 150 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 837/95
    Die Klägerin behielte nämlich in einem solchen Falle ihren Rechtsanspruch auf ein halbes Monatseinkommen als Weihnachtsgeld (so bereits in Parallelverfahren: BAG Urteil vom 27. März 1996 - 10 AZR 799/95 - n.v. und Urteil vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93

    Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 837/95
    Der Senat kann es - wie bereits im Urteil vom 8. März 1995 (- 10 AZR 208/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) - auch im zur Entscheidung stehenden Rechtsstreit dahinstehen lassen, ob den Entscheidungen des Fünften und Dritten Senats (BAG Urteile vom 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung und vom 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung) zu folgen ist, daß die alsbaldige Offenlegung der nicht ohne weiteres erkennbaren Gründe für eine Differenzierung Voraussetzung dafür ist, daß sich der Arbeitgeber auf diese Gründe berufen kann.
  • BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 365/02

    Jahressonderzuwendung - Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte

    Auch der erkennende Senat hat mehrfach offengelassen, ob die alsbaldige Offenlegung der Gründe für eine Differenzierung Voraussetzung dafür ist, daß der Arbeitgeber sich auf diese Gründe berufen kann (8. März 1995 - 10 AZR 208/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 184 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 131; 27. März 1996 - 10 AZR 799/95 - nv.; 25. September 1996 - 10 AZR 837/95 - nv.).
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