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   BAG, 22.09.1999 - 10 AZR 839/98   

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BAG, 22.09.1999 - 10 AZR 839/98 (https://dejure.org/1999,1324)
BAG, Entscheidung vom 22.09.1999 - 10 AZR 839/98 (https://dejure.org/1999,1324)
BAG, Entscheidung vom 22. September 1999 - 10 AZR 839/98 (https://dejure.org/1999,1324)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    13. Monatseinkommen - Tarifliche Ausschlußfrist

  • Judicialis

    TVG § 4 Ausschlußfristen; ; Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatsei... nkommens im Baugewerbe vom 27. April 1990 i.d.F. vom 23. Juni 1995 § 2; ; Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 27. April 1990 i.d.F. vom 23. Juni 1995 § 6; ; Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe vom 3. Februar 1981 i.d.F. vom 24. April 1996 § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    13. Monatseinkommen - Tarifliche Ausschlußfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - 13. Monatseinkommen nach ordentlicher Kündigung?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 4; TV über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 27. 4. 1990 i. d. F. vom 23. 6. 1995 §§ 2, 6; BRTV-Bau vom 3. 2. 1981 i. d. F. vom 24. 4. 1996 § 16
    Anteiliges 13. Monatseinkommen: Fälligkeit im Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Eigenständige Fälligkeitsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 551
  • BB 2000, 780 (Ls.)
  • DB 2000, 1667
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Niedersachsen, 30.06.1998 - 12 Sa 1834/97

    Anspruch auf ein 13. Moantseinkommen bei unterjähriger Kündigung

    Auszug aus BAG, 22.09.1999 - 10 AZR 839/98
    Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 12 Sa 1834/97 -.

    10 AZR 839/98 12 Sa 1834/97 Niedersachsen.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 30. Juni 1998 - 12 Sa 1834/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 459/84

    Tarifvertragliche Ausschlussfristen: Voraussetzungen für den Beginn des

    Auszug aus BAG, 22.09.1999 - 10 AZR 839/98
    Beendet ist ein Arbeitsverhältnis dann, wenn im Falle einer wirksamen Kündigung die Kündigungsfrist verstrichen und das Vertragsverhältnis damit rechtlich aufgelöst ist (vgl. dazu BAG Urteil vom 8. August 1985 - 2 AZR 459/84 - AP Nr. 94 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, m.w.N.).

    Es ist anerkannt, daß sich der Arbeitgeber nach Treu und Glauben nicht auf eine Versäumung der Ausschlußfrist berufen darf, solange er schuldhaft die Abrechnung verzögert, ohne die der Arbeitnehmer seine Ansprüche nicht erkennen kann (BAG Urteile vom 8. August 1985 - 2 AZR 459/84 - AP Nr. 94 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; vom 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - Nr. 89 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, jeweils m.w.N.).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 22.09.1999 - 10 AZR 839/98
    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deswegen mitberücksichtigt werden muß, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur so bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, m.w.N.).

    Verbleiben bei entsprechender Auswertung des Tarifwortlautes und des tariflichen Gesamtzusammenhangs noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien - ohne Bindung an eine bestimmte Reihenfolge - auf weitere Kriterien wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages zurückgegriffen werden (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

  • BGH, 12.10.1979 - I ZR 166/78

    Verjährung der Ansprüche des Handelsvertreters

    Auszug aus BAG, 22.09.1999 - 10 AZR 839/98
    Soweit sich der Kläger auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 1979 beruft (- I ZR 166/78 - BGHZ 75, 218), vermag diese Entscheidung die Beurteilung der tariflichen Ausschlußfrist des § 16 Nr. 1 BRTV nicht zu beeinflussen.
  • BGH, 24.09.1979 - II ZR 38/78

    Verlade und Transportbedingungen - Konnossementbedingungen - Verjährung -

    Auszug aus BAG, 22.09.1999 - 10 AZR 839/98
    Zum einen findet bei Tarifverträgen gerade keine Inhaltskontrolle statt, zum anderen wurde in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs auf die besondere Schwierigkeit abgestellt, bei den streitgegenständlichen Ansprüchen aus dem Transportrecht die Sach- und Rechtslage abschließend zu prüfen (BGH Urteil vom 20. März 1978 - II ZR 19/76 - VersR 1978, 557, 558; Urteil vom 24. September 1979 - II ZR 38/78 - VersR 1980, 40; Urteil vom 19. Mai 1988 - I ZR 147/86 - VersR 1988, 845).
  • BGH, 19.05.1988 - I ZR 147/86

    Formularmäßige Abkürzung der Verjährungsfrist für Vergütungsansprüche des

    Auszug aus BAG, 22.09.1999 - 10 AZR 839/98
    Zum einen findet bei Tarifverträgen gerade keine Inhaltskontrolle statt, zum anderen wurde in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs auf die besondere Schwierigkeit abgestellt, bei den streitgegenständlichen Ansprüchen aus dem Transportrecht die Sach- und Rechtslage abschließend zu prüfen (BGH Urteil vom 20. März 1978 - II ZR 19/76 - VersR 1978, 557, 558; Urteil vom 24. September 1979 - II ZR 38/78 - VersR 1980, 40; Urteil vom 19. Mai 1988 - I ZR 147/86 - VersR 1988, 845).
  • BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95

    Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten nach AVR-Caritas

    Auszug aus BAG, 22.09.1999 - 10 AZR 839/98
    Ob dagegen eine tarifliche Regelung die gerechteste und zweckmäßigste Lösung darstellt und zu ausgewogenen und sinnvollen Ergebnissen führt, unterliegt nicht der gerichtlichen Überprüfung (st. Rechtsprechung; vgl. BAGE 84, 282 = AP Nr. 1 zu § 10 a AVR Caritasverband).
  • BGH, 20.03.1978 - II ZR 19/76

    Unwirksamkeit von Konossementsbedingungen

    Auszug aus BAG, 22.09.1999 - 10 AZR 839/98
    Zum einen findet bei Tarifverträgen gerade keine Inhaltskontrolle statt, zum anderen wurde in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs auf die besondere Schwierigkeit abgestellt, bei den streitgegenständlichen Ansprüchen aus dem Transportrecht die Sach- und Rechtslage abschließend zu prüfen (BGH Urteil vom 20. März 1978 - II ZR 19/76 - VersR 1978, 557, 558; Urteil vom 24. September 1979 - II ZR 38/78 - VersR 1980, 40; Urteil vom 19. Mai 1988 - I ZR 147/86 - VersR 1988, 845).
  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 630/87

    Ausschlussfrist in Verfallklauseln: zulässige einzelvertragliche Vereinbarung;

    Auszug aus BAG, 22.09.1999 - 10 AZR 839/98
    In einer Entscheidung vom 24. März 1988 (- 2 AZR 630/87 - AP Nr. 1 zu § 241 BGB) hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in einem Arbeitsvertrag vereinbarte Ausschlußfristen von zwei Monaten nicht für unangemessen kurz erachtet.
  • BAG, 16.11.1965 - 1 AZR 160/65

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf tarifliche Ausschlussklausel - Bemessung der

    Auszug aus BAG, 22.09.1999 - 10 AZR 839/98
    Für die entsprechende Vorschrift des BRTV für das Baugewerbe vom 10. August 1962 hat das Bundesarbeitsgericht bereits mit Urteil vom 16. November 1965 (- 1 AZR 160/65 - AP Nr. 30 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) entschieden, daß hinsichtlich der Wirksamkeit dieser Ausschlußfrist keine Bedenken bestehen.
  • BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 639/96

    Wechselschichtarbeit im Pflegedienst

  • BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 772/96

    Pflegezulage - Halbgeschlossene psychiatrische Station

  • BAG, 18.11.1998 - 10 AZR 649/97

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Gratifikation während des Erziehungsurlaubs

  • BAG, 29.09.1976 - 4 AZR 381/75

    Tarifverträge - Papierindustrie - Anspruch auf dreizehntes Monatseinkommen -

  • BAG, 27.11.1984 - 3 AZR 596/82

    Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer im Baugewerbe Ansprüche geltend

  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 187/10

    Schadensersatz - Tarifliche Ausschlussfrist

    aa) Die Gerichte für Arbeitssachen haben Tarifverträge daraufhin zu überprüfen, ob sie mit höherrangigem Recht vereinbar sind, nicht hingegen darauf, ob die jeweilige tarifliche Regelung die gerechteste und zweckmäßigste Lösung darstellt (st. Rspr., vgl. BAG 22. September 1999 - 10 AZR 839/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 226 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 132) .

    Die Gerichte für Arbeitssachen haben Ausschlussfristen in Tarifverträgen wie sonstige tarifliche Regelungen nur einer eingeschränkten Kontrolle dahin gehend zu unterziehen, ob die Ausschlussfrist bzw. Regelung mit höherrangigem Recht vereinbar ist (vgl. BAG 22. September 1999 - 10 AZR 839/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 226 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 132) .

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass dem § 15 BRTV entsprechende Ausschlussfristen im Baubereich nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen, insbesondere nicht sittenwidrig sind oder gegen Treu und Glauben verstoßen (vgl. BAG 22. September 1999 - 10 AZR 839/98 - aaO; 16. November 1965 - 1 AZR 160/65 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 30 = EzA TVG § 4 Nr. 9) .

  • BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 399/10

    Urlaubsabgeltung - Länge tariflicher Ausschlussfristen

    Als tarifliche Regelung unterliegt sie nach deutschem Recht keiner Angemessenheitskontrolle (vgl. BAG 22. September 1999 - 10 AZR 839/98 - zu II 3 b cc der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 226 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 132; 6. September 1995 - 5 AZR 174/94 - zu III 1 der Gründe, BAGE 81, 5) .
  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 16/11 R

    Krankenversicherung - Apotheker - Vergütung für Abgabe von Arzneimitteln -

    Ausschlussregelungen, die sich auf Vergütungen für eine Berufstätigkeit beziehen, sind als Berufsausübungsregelungen an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen (vgl generell zu Preisregelungen für Apotheker BVerfGE 114, 196 = SozR 4-2500 § 266 Nr. 9, RdNr 229 ff; s auch BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 3; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 19; vgl zur rechtsähnlichen Fragestellung der Verfassungsmäßigkeit tarifvertraglicher Ausschlussfristen BAG Urteil vom 22.9.1999 - 10 AZR 839/98 - AP Nr. 226 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau = NZA 2000, 551, juris RdNr 58 mwN).

    Andernfalls wäre eine Berufung auf die Ausschlussfrist rechtsmissbräuchlich (vgl zum Rechtsmissbrauch als Grenze von Ausschlussfristen zB BSG Urteil vom 30.11.1982 - 2 RU 39/81 - HVGBG RdSchr VB 21/83; BSG SozR 2200 § 627 Nr. 6; BSGE 14, 246 = SozR Nr. 2 zu § 58 BVG; BSGE 10, 88; zur Grenze von tarifvertraglichen Ausschlussfristen durch Treu und Glauben vgl BAG Urteil vom 22.9.1999 - 10 AZR 839/98 - AP Nr. 226 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau = NZA 2000, 551) .

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