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   BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 885/94   

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BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 885/94 (https://dejure.org/1995,229)
BAG, Entscheidung vom 19.07.1995 - 10 AZR 885/94 (https://dejure.org/1995,229)
BAG, Entscheidung vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 (https://dejure.org/1995,229)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Abfindung - Sozialplan - Betriebsänderung - Kündigung - Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag - Veranlassung durch Arbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG §§ 75, 112

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG §§ 75, 112
    Sozialplanleistungen bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 80, 286
  • ZIP 1995, 1915
  • MDR 1996, 177
  • NZA 1996, 271
  • BB 1995, 2534
  • DB 1995, 2531
  • JR 1996, 264
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 281/94

    Sozialplanabfindung - Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 885/94
    Eine Differenzierung ist sachfremd, wenn es für sie keine sachlichen und billigenswerten Gründe gibt, die unterschiedliche Behandlung sich vielmehr als sachwidrig und willkürlich erweist (BAG Urteil vom 9. November 1994 - 10 AZR 281/94 - AP Nr. 85 zu § 112 BetrVG 1972, m.w.N.).

    Die Prüfung einer unterschiedlichen Behandlung einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen hat sich am Zweck der Sozialplanleistungen zu orientieren, mit denen wirtschaftliche Nachteile der von einer Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer ausgeglichen oder gemildert, nicht aber erbrachte Leistungen für den Betrieb oder eine Betriebszugehörigkeit nachträglich vergütet werden sollen (BAG Urteil vom 9. November 1994 - 10 AZR 281/94 - AP Nr. 85 zu § 112 BetrVG 1972).

    Das gilt selbst dann, wenn gekündigte Arbeitnehmer eine Abfindung auch dann bekommen oder behalten dürfen, wenn auch sie alsbald eine neue Arbeit finden (BAG Urteil vom 9. November 1994 - 10 AZR 281/94 - AP Nr. 85 zu § 112 BetrVG 1972).

    So hat der Senat es für zulässig gehalten, daß Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis vorzeitig, das heißt vor der geplanten Stillegung des (Hotel-)Betriebes selbst kündigen, von Leistungen aus dem Sozialplan ausgeschlossen wurden (BAG Urteil vom 9. November 1994 - 10 AZR 281/94 - AP Nr. 85 zu § 112 BetrVG 1972).

  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 323/93

    Sozialplanabfindung - betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 885/94
    In einem solchen Fall sind gekündigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer, die aufgrund einer Eigenkündigung oder eines Aufhebungsvertrages ausgeschieden sind, gleich zu behandeln (Senatsurteil vom 20. April 1994 - 10 AZR 323/93 - AP Nr. 77 zu § 112 BetrVG 1972).

    Die Betriebspartner sind dann frei in ihrer Entscheidung, ob diese Arbeitnehmer dafür einen geringeren (BAG Urteil vom 11. August 1993 - 10 AZR 558/92 - AP Nr. 71 zu § 112 BetrVG 1972) - oder auch gar keinen (BAG Urteil vom 20. April 1994 - 10 AZR 323/93 - AP Nr. 77 zu § 112 BetrVG 1972) - Ausgleich erhalten sollen.

    § 75 i.V.m. § 112 a Abs. 1 BetrVG gebietet in einem solchen Falle den Betriebspartnern, gekündigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer, die auf Grund einer Eigenkündigung oder eines Aufhebungsvertrages ausgeschieden sind, gleich zu behandeln (BAG Urteil vom 20. April 1994 - 10 AZR 323/93 - AP Nr. 77 zu § 112 BetrVG 1972).

  • BAG, 11.08.1993 - 10 AZR 558/92

    Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung

    Auszug aus BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 885/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Senats sind die Betriebspartner bei der Vereinbarung eines Sozialplans grundsätzlich frei in der Entscheidung, welche wirtschaftlichen Nachteile der von einer Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer durch welche Leistungen ausgeglichen oder gemildert werden sollen (BAG Urteile vom 15. Januar 1991, BAGE 67, 29 = AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972; vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972; vom 11. August 1993 - 10 AZR 558/92 - AP Nr. 71 zu § 112 BetrVG 1972).

    Die Betriebspartner sind dann frei in ihrer Entscheidung, ob diese Arbeitnehmer dafür einen geringeren (BAG Urteil vom 11. August 1993 - 10 AZR 558/92 - AP Nr. 71 zu § 112 BetrVG 1972) - oder auch gar keinen (BAG Urteil vom 20. April 1994 - 10 AZR 323/93 - AP Nr. 77 zu § 112 BetrVG 1972) - Ausgleich erhalten sollen.

  • BAG, 25.10.1983 - 1 AZR 260/82

    Betriebsstillegung - Sozialplan - Vereinbarung durch dieBetriebspartner -

    Auszug aus BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 885/94
    Sie können bei ihrer Regelung von einem Nachteilsausgleich auch gänzlich absehen (BAG Urteile vom 25. Oktober 1983 - 1 AZR 260/82 - AP Nr. 18 zu § 112 BetrVG 1972; vom 20. April 1994 - 10 AZR 232/93 - AP Nr. 77 zu § 112 BetrVG 1972) und bei ihrer Regelung nach der Vermeidbarkeit von Nachteilen unterscheiden.
  • BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92

    Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 885/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Senats sind die Betriebspartner bei der Vereinbarung eines Sozialplans grundsätzlich frei in der Entscheidung, welche wirtschaftlichen Nachteile der von einer Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer durch welche Leistungen ausgeglichen oder gemildert werden sollen (BAG Urteile vom 15. Januar 1991, BAGE 67, 29 = AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972; vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972; vom 11. August 1993 - 10 AZR 558/92 - AP Nr. 71 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90

    Teilunwirksamkeit eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 885/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Senats sind die Betriebspartner bei der Vereinbarung eines Sozialplans grundsätzlich frei in der Entscheidung, welche wirtschaftlichen Nachteile der von einer Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer durch welche Leistungen ausgeglichen oder gemildert werden sollen (BAG Urteile vom 15. Januar 1991, BAGE 67, 29 = AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972; vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972; vom 11. August 1993 - 10 AZR 558/92 - AP Nr. 71 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 281/03

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Inhaltskontrolle - Widerruf

    Ein bloßer Hinweis des Arbeitgebers auf eine unsichere Lage des Unternehmens, auf notwendig werdende Betriebsänderungen oder der Rat, sich eine neue Stelle zu suchen, genügen nicht, um eine Veranlassung in diesem Sinne anzunehmen (BAG 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 - BAGE 80, 286).
  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 11/02

    Wirtschaftliche Vertretbarkeit eines Sozialplans

    Sie können bei ihrer Regelung von einem Nachteilsausgleich auch gänzlich absehen oder nach der Vermeidbarkeit von Nachteilen unterscheiden (BAG 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 - BAGE 80, 286, 291, zu III 1 der Gründe mwN).

    Eine Veranlassung in diesem Sinne liegt vor, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Hinblick auf eine konkret geplante Betriebsänderung bestimmt, selbst zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag zu schließen, um so eine sonst notwendig werdende Kündigung seitens des Arbeitgebers zu vermeiden (BAG 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 - BAGE 80, 286, 292, zu III 2 b der Gründe).

  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 960/06

    Kürzung einer Sozialplanabfindung

    Soweit früheren Entscheidungen des erkennenden und des zeitweilig für die Auslegung von Sozialplänen zuständigen Zehnten Senats etwas anderes entnommen werden konnte (vgl. BAG 28. September 1988 - 1 ABR 23/87 - BAGE 59, 359, zu B II 4 b der Gründe; 9. November 1994 - 10 AZR 281/94 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 85 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 78, zu II 2 a der Gründe; 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 - BAGE 80, 286, zu III 3 a der Gründe), wird daran nicht festgehalten.
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