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   BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 90/09   

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BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 90/09 (https://dejure.org/2009,1940)
BAG, Entscheidung vom 21.10.2009 - 10 AZR 90/09 (https://dejure.org/2009,1940)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 10 AZR 90/09 (https://dejure.org/2009,1940)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Baugewerbe - Rohrleitungsbauarbeiten - Urproduktion

  • openjur.de

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe; Geltungsbereich des VTV-Bau; Bohrungen zur Erdwärmegewinnung; Rohrleitungsbauarbeiten; Urproduktion

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe auf Rohrleitungsbauarbeiten zur Gewinnung von Erdwärme; Möglichkeit der Einordnung der Erdwärmegewinnung im Zusammenhang mit der baulichen Nutzung eines Grundstücks unter den Begriff des ...

  • Judicialis

    VTV § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 6; ; VTV § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 25; ; VTV § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 12; ; VTV § 18; ; VTV § 22; ; BBergG § ... 2; ; BBergG § 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2; ; BBergG § 4 Abs. 2 Nr. 1; ; BBergG § 127

  • streifler.de

    Arbeitsrecht: Beitragspflicht nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baugewerbe; Rohrleitungsbauarbeiten; Urproduktion

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 616 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 637/05

    Leitplankenmontage und -reparatur als bauliche Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 90/09
    b) Für die Frage, ob im Betrieb der Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasste Tätigkeiten verrichtet worden sind, ist auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen (st. Rspr., vgl. BAG 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - und - 10 AZR 698/05 - BAGE 120, 197; 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79).

    Betriebe, die überwiegend eine oder mehrere der in den Beispielen des § 1 Abs. 2 Abschn. V VTV genannten Tätigkeiten ausführen, fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne dass die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschn. I bis III geprüft werden müssen (st. Rspr., vgl. BAG 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - und - 10 AZR 698/05 - aaO).

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 698/05

    Geltungsbereich des VTV-Bau - Sozialkasse - Baugewerbe - Erdwärmegewinnung -

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 90/09
    b) Für die Frage, ob im Betrieb der Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasste Tätigkeiten verrichtet worden sind, ist auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen (st. Rspr., vgl. BAG 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - und - 10 AZR 698/05 - BAGE 120, 197; 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79).

    Betriebe, die überwiegend eine oder mehrere der in den Beispielen des § 1 Abs. 2 Abschn. V VTV genannten Tätigkeiten ausführen, fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne dass die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschn. I bis III geprüft werden müssen (st. Rspr., vgl. BAG 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - und - 10 AZR 698/05 - aaO).

  • BAG, 26.09.2001 - 10 AZR 669/00

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Kabelleitungstiefbauarbeiten

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 90/09
    Die Tarifvertragsparteien wollten bezüglich der Rohrleitungen sicherstellen, dass sowohl die oberirdische als auch die unterirdische Rohrverlegung mit und ohne dazugehörende Erdarbeiten erfasst wird (BAG 26. September 2001 - 10 AZR 669/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 244 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 110).
  • BPatG, 08.08.2006 - 24 W (pat) 112/04
    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 90/09
    Auch aus der Entscheidung des BPatG vom 8. August 2006 (- 24 W (pat) 112/04 - juris) geht hervor, dass flexible Rohre, die nicht aus Metall sind, ein gängiges Produkt auf dem Markt sind.
  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 92/09

    "Deckenheizung"; Begriff der mittelbaren Patentverletzung; Anforderungen an die

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 90/09
    Hinweise des Senats: Parallelsachen 21. Oktober 2009 - 10 AZR 90/09 - (führend, vorliegend), - 10 AZR 91/09 -, - 10 AZR 92/09 -, - 10 AZR 93/09 -, - 10 AZR 94/09 - (jeweils ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe) .
  • BGH, 13.06.2006 - X ZR 153/03

    Grabenlose Verlegung von Versorgungsleitungen als bauliche Leistung

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 90/09
    Als "Rohrleitungen" werden auch rohrförmige Leitungen, die als flexible Röhrchen ausgebildet sind, bezeichnet (BGH 13. Juni 2006 - X ZR 153/03 - BGHZ 168, 124).
  • BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 721/95
    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 90/09
    Soweit die Arbeiten in den von der Beklagten zuvor gebohrten senkrechten Rohrschächten ausgeführt werden, handelt es sich um Rohrleitungstiefbauarbeiten, während die Arbeiten an der Oberfläche und bis zu den Hausanschlüssen Rohrleitungsbauarbeiten sein können, ohne dass es darauf ankäme, ob die Beklagte dabei in Schächten oder oberirdisch arbeitete (vgl. BAG 13. März 1996 - 10 AZR 721/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 194 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 80).
  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 94/09

    Einschränkung der AVE des VTV

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 90/09
    Hinweise des Senats: Parallelsachen 21. Oktober 2009 - 10 AZR 90/09 - (führend, vorliegend), - 10 AZR 91/09 -, - 10 AZR 92/09 -, - 10 AZR 93/09 -, - 10 AZR 94/09 - (jeweils ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe) .
  • BPatG, 23.02.2006 - 3 Ni 7/05

    Geltungsbereich des VTV und Einschränkung der AVE

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 90/09
    Ein solches kann immer auch ohne großen Kraftaufwand verformt werden und ist somit biegeweich, im Gegensatz zu einem biegesteifen Bauteil, bei dem eine Belastung keine wesentlichen Verformungen hervorruft (BPatG 23. Februar 2006 - 3 Ni 7/05 (EU) - juris).
  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 325/08

    Baugewerbe - chemische Bodenverfestigung

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 90/09
    Zu den Rohrleitungsbauarbeiten gehören alle Arbeiten, die das Verlegen bzw. Montieren von Rohren betreffen, wobei nicht maßgeblich ist, in welchem Verfahren diese Arbeiten durchgeführt werden (BAG 21. Januar 2009 - 10 AZR 325/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 307).
  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 302/06

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaserhandwerks

  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 93/09

    Baugewerbe - Bohrungen zur Erdwärmegewinnung - Verjährung

  • BAG, 23.08.1995 - 10 AZR 105/95
  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 67/08
  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 91/09
  • LAG Hessen, 17.10.2008 - 10 Sa 1164/07
  • BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 845/09

    Bauliche Leistungen - Rohrleitungsbau

    Ebenso wenig kommt es auf das Material an, soweit es sich noch um Rohrleitungen handelt (zB Rohrsonden aus Kunststoff: Senat 21. Oktober 2009 - 10 AZR 90/09 - Rn. 23).

    Die Tarifvertragsparteien wollten bezüglich der Rohrleitungen sicherstellen, dass sowohl die oberirdische als auch die unterirdische Rohrverlegung mit und ohne dazugehörende Erdarbeiten erfasst wird (Senat 21. Oktober 2009 - 10 AZR 90/09 - Rn. 22; 26. September 2001 - 10 AZR 669/00 - zu II 2 c der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 244 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 110).

  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 55/14

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - Druckrohrsystem

    Zu den Rohrleitungsbauarbeiten iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 25 VTV gehören dabei alle Arbeiten, die das Verlegen und Montieren von Rohren betreffen, wobei nicht maßgeblich ist, in welchem Verfahren diese Arbeiten durchgeführt werden (BAG 21. Oktober 2009 - 10 AZR 90/09 - Rn. 22) .
  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 710/09

    Bauliche Leistungen - Rohrleitungsbau

    Ebenso wenig kommt es auf das Material an, soweit es sich noch um Rohrleitungen handelt (zB Rohrsonden aus Kunststoff: Senat 21. Oktober 2009 - 10 AZR 90/09 - Rn. 23).

    Die Tarifvertragsparteien wollten bezüglich der Rohrleitungen sicherstellen, dass sowohl die oberirdische als auch die unterirdische Rohrverlegung mit und ohne dazugehörende Erdarbeiten erfasst wird (Senat 21. Oktober 2009 - 10 AZR 90/09 - Rn. 22; 26. September 2001 - 10 AZR 669/00 - zu II 2 c der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 244 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 110).

  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 92/09

    Anwendbarkeit des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe auf

    Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 10 AZR 90/09 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG ; § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO ).
  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 94/09

    Anwendbarkeit des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe auf

    Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 10 AZR 90/09 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG ; § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO ).
  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 93/09

    Anwendbarkeit des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe auf

    Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 10 AZR 90/09 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG ; § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2015 - 18 Sa 208/14

    Installation von Leckwarnsystemen

    Ebenso wenig kommt es auf das Material an, soweit es sich noch um Rohrleitungen handelt (z.B. Rohrsonden aus Kunststoff: BAG 21. Oktober 2009 - 10 AZR 90/09 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 314, Rn. 23).

    Die Tarifvertragsparteien wollten bezüglich der Rohrleitungen sicherstellen, dass sowohl die oberirdische als auch die unterirdische Rohrverlegung mit und ohne dazugehörende Erdarbeiten erfasst wird (BAG 21. Oktober 2009 - 10 AZR 90/09 - Rn. 22; 26. September 2001 - 10 AZR 669/00 - zu II 2 c der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 244).

  • LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 819/17

    Der Begriff der Bohrarbeiten i.S.d. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 6 VTV ist weit zu

    Entsprechendes hat das Bundesarbeitsgericht für Bohrarbeiten zur Erdwärmegewinnung angenommen (vgl. BAG 21. Oktober 2009 - 10 AZR 90/09 - Rn. 30, AP Nr. 314 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 21. Januar 2009 - 10 AZR 67/08 - Rn. 22, DB 2009, 1660).
  • LAG Hessen, 27.05.2022 - 10 Sa 1222/21

    Bauleistungen eines Betriebs des Baugewerbes; Abgrenzung der Bauleistungen von

    a) Zu den Rohrleitungsbauarbeiten i.S.v. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 25 VTV - Entsprechendes gilt für § 101 Abs. 2 SGB III - gehören alle Arbeiten, die das Verlegen und Montieren von Rohren betreffen, wobei nicht maßgeblich ist, in welchem Verfahren diese Arbeiten durchgeführt werden (BAG 21. Oktober 2009 - 10 AZR 90/09 - Rn. 22, Juris) .
  • LAG Hessen, 27.09.2019 - 10 Sa 177/19
    aa) Zu den Rohrleitungsbauarbeiten i.S.v. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 25 VTV gehören dabei alle Arbeiten, die das Verlegen und Montieren von Rohren betreffen, wobei nicht maßgeblich ist, in welchem Verfahren diese Arbeiten durchgeführt werden (BAG 21. Oktober 2009 - 10 AZR 90/09 - Rn. 22, Juris) .
  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 91/09
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