Rechtsprechung
   BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 928/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16068
BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 928/98 (https://dejure.org/2000,16068)
BAG, Entscheidung vom 12.01.2000 - 10 AZR 928/98 (https://dejure.org/2000,16068)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 10 AZR 928/98 (https://dejure.org/2000,16068)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,16068) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Tarifliche Jahresleistung - betriebsbedingte Kündigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf anteilige Jahresleistung bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag aufgrund betriebsbedingter Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 928/98
    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deswegen mit berücksichtigt werden muß, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308 mwN).
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 784/96

    Schichtlohnzuschlag für Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 928/98
    Er ergibt sich insbesondere aus den in der Regelung selbst normierten Voraussetzungen sowie den Ausschluß- und Kürzungstatbeständen, die die Tarifvertragsparteien im Rahmen ihres Gestaltungsspielraums festgelegt haben (ständige Rechtsprechung, BAG 19. Februar 1998 - 6 AZR 460/96 - BAGE 88, 92 mwN; 11. Juni 1997 - 10 AZR 784/96 - AP BMT-G II § 24 Nr. 2).
  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 208/94

    Sonderzahlung bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 928/98
    Ein Anreiz und eine vorweggenommene Belohnung für zukünftige Betriebstreue werden in der Regel dadurch sichergestellt, daß der Arbeitnehmer am Ende des Bezugszeitraums in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis gestanden haben muß oder eine Rückzahlungsklausel für den Fall des Ausscheidens bis zu einem bestimmten Stichtag des Folgejahres vereinbart wird (vgl. BAG 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - BAGE 66, 169; 8. März 1995 - 10 AZR 208/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 184 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 131).
  • BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 661/92

    Jahressonderzuwendung - befristetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 928/98
    Zu Unrecht folgert der Kläger aus der Senatsentscheidung vom 14. Dezember 1993 (- 10 AZR 661/92 - BAGE 75, 178) und der grundsätzlichen Annahme, daß Tarifvertragsparteien keine überflüssigen inhaltsleeren Regelungen treffen wollen, daß § 3 Abs. 1 2. Halbsatz TV-Jahresleistung eine weitere Bedeutung als nur die Erläuterung des Merkmals "in ungekündigter Stellung" haben müsse.
  • BAG, 11.03.1998 - 10 AZR 673/96

    Eingruppierung eines Maschinisten auf einem Schwimmgreifer - Voraussetzungen für

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 928/98
    Ferner gilt es, die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 11. März 1998 - 10 AZR 673/96 - ZTR 1998, 374; 5. Februar 1995 - 10 AZR 639/96 - AP BAT § 33 a Nr. 14; 10. Mai 1995 - 4 AZR 74/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Medizinischer Dienst Nr. 2).
  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 532/89

    Gratifikation; Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 928/98
    Eine Jahressonderzuwendung kann über die Gewährung einer zusätzlichen Vergütung für geleistete Arbeit hinaus auch Entgelt für in der Vergangenheit erbrachte Betriebstreue und/oder Anreiz für zukünftige Betriebstreue sein (BAG 25. April 1991 - 6 AZR 532/89 - BAGE 68, 32 mwN).
  • LAG Hamburg, 28.08.1998 - 3 Sa 11/98

    Anspruch auf anteilige tarifliche Jahresleistung (13. Monatsgehalt) ;

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 928/98
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 28. August 1998 - 3 Sa 11/98 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 639/96

    Wechselschichtarbeit im Pflegedienst

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 928/98
    Ferner gilt es, die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 11. März 1998 - 10 AZR 673/96 - ZTR 1998, 374; 5. Februar 1995 - 10 AZR 639/96 - AP BAT § 33 a Nr. 14; 10. Mai 1995 - 4 AZR 74/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Medizinischer Dienst Nr. 2).
  • BAG, 10.05.1995 - 4 AZR 74/94

    Eingruppierung Ärztin (Arzt) im Medizinischen Dienst

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 928/98
    Ferner gilt es, die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 11. März 1998 - 10 AZR 673/96 - ZTR 1998, 374; 5. Februar 1995 - 10 AZR 639/96 - AP BAT § 33 a Nr. 14; 10. Mai 1995 - 4 AZR 74/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Medizinischer Dienst Nr. 2).
  • BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 460/96

    Beihilfeanspruch bei Teilzeitarbeit nur arbeitszeitanteilig

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 928/98
    Er ergibt sich insbesondere aus den in der Regelung selbst normierten Voraussetzungen sowie den Ausschluß- und Kürzungstatbeständen, die die Tarifvertragsparteien im Rahmen ihres Gestaltungsspielraums festgelegt haben (ständige Rechtsprechung, BAG 19. Februar 1998 - 6 AZR 460/96 - BAGE 88, 92 mwN; 11. Juni 1997 - 10 AZR 784/96 - AP BMT-G II § 24 Nr. 2).
  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 156/89

    Erziehungsurlaub und 13. Monatsgehalt

  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 300/18

    Sonderzahlung - tarifvertragliche Stichtagsklausel

    Sowohl die Voraussetzung des ungekündigten Fortbestands als auch die Rückzahlungsregelung zeigen, dass auch zukünftige Betriebstreue belohnt werden soll (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 360/10 - Rn. 21; 12. Januar 2000 - 10 AZR 928/98 - zu B 2 b cc der Gründe mwN) .
  • LAG Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 15 Sa 44/17

    Tarifliche Jahresleistung - Stichtagsregelung - Betriebstreue -

    Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien (zu der Bedeutung des Willens der Tarifvertragsparteien bei der Auslegung BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 928/98 - Rn. 28 und 36 juris) habe die tarifliche Jahresleistung eine Doppelfunktion: nicht nur vergangene und künftige Betriebstreue zu belohnen, sondern auch geleistete Arbeit zu vergüten.

    Für eine tarifliche Regelung dieses Inhalts sei die Wirksamkeit in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts freilich bisher nicht geklärt, insbesondere weder durch das Urteil vom 12.01.2000 (10 AZR 928/98 - zu einer gleichlautenden Vorgängerregelung in der chemischen Industrie, ohne ausdrückliche Überprüfung der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht), noch durch das Urteil vom 04.09.1985 (5 AZR 655/84 - zu einer den ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses am 01. Dezember ohne Ausnahme für betriebsbedingten Kündigungen voraussetzenden Klausel) noch durch die Urteile zu bloß auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember abstellenden Tarifklauseln (12.12.2012 - 10 AZR 718/11 zu § 20 Abs. 1 TVöD; 13.11.2013 - 10 AZR 848/12 zu § 14 Nr. 1 MTV Groß- und Außenhandel Hessen).

    Dieser Wille ergebe sich nicht nur aus § 4 TEA selbst, nach dem nur ein Arbeitnehmer die Jahresleistung erhalten solle, der sich am Ende des Bezugszeitraums in ungekündigter Stellung befinde, sondern auch aus der Rückzahlungsklausel in § 5 Nr. 8 TEA (vgl. zu diesem Zweck auch BAG 11.01.2000 - 10 AZR 928/98 - Rn. 36 juris).

  • BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 132/01

    Sonderzahlung im hessischen Kfz-Handwerk - Eintritt in den Ruhestand vor dem

    Dem Kläger kann insoweit gefolgt werden, als allgemein anzunehmen ist, daß Tarifvertragsparteien keine überflüssigen, weil inhaltsleeren Regelungen treffen wollen (BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 928/98 - nv.).
  • LAG Brandenburg, 15.01.2003 - 7 Sa 502/02

    Anspruchsstichtag bei Jahresleistungen nach dem TV

    Bei der Regelung für den Fall des vorgezogenen Altersruhegeldes oder der flexiblen Altersgrenze (§ 5 Ziff. 3 Abs. 2) kommt ebenfalls zum Ausdruck, dass die erbrachte Betriebstreue belohnt werden soll, da insoweit eine Betriebszugehörigkeit von 8 Jahren als Anspruchsvoraussetzung normiert wurde (vgl. zu dem teilweise inhaltsgleichen Tarifvertrag über Jahresleistung für die chemische Industrie v. 09.03.1995 in der Fassung vom 19.12.1996 BAG 12.01.2000, 10 AZR 928/98).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht