Rechtsprechung
   BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 958/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,32472
BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 958/13 (https://dejure.org/2014,32472)
BAG, Entscheidung vom 10.09.2014 - 10 AZR 958/13 (https://dejure.org/2014,32472)
BAG, Entscheidung vom 10. September 2014 - 10 AZR 958/13 (https://dejure.org/2014,32472)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,32472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • IWW

    §§ 18, 22 VTV, § ... 98 Abs. 6 ArbGG, Art. 2 Nr. 5 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes, § 5 TVG, § 7, § 7a AEntG, § 3a AÜG, § 97 Abs. 5 ArbGG, § 2a Abs. 1 Nr. 5, § 98 ArbGG, § 97 ArbGG, § 72a ArbGG, § 5 Abs. 1 TVG, § 2a Abs. 1 Nr. 5 ArbGG, § 5 Abs. 4 TVG, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG, § 559 ZPO, § 1 Abs. 2 VTV, §§ 102, 354 SGB III, Abschn. V VTV, § 138 Abs. 2 ZPO, Abschn. V Nr. 37 VTV, Abschn. V Nr. 9 VTV, Abschn. II VTV, § 559 Abs. 1 ZPO, Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 1 VTV, Abschn. I bis V VTV, Abschn. VI Unterabs. 2 VTV, Abschn. VI VTV, Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 2 VTV, Abschn. VII VTV, §§ 133, 157 BGB, Abschn. I bis VII VTV, Abschn. VII Nr. 11 VTV, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung; Aussetzung

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 669/13

    Bautenschutzarbeiten - Inspektion von Kabelschächten

    Auszug aus BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 958/13
    Nur wenn in dem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend nicht die in den Abschnitten IV und V genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, muss darüber hinaus festgestellt werden, ob die ausgeführten Tätigkeiten die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III erfüllen (st. Rspr., zuletzt zB BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 12 f. mwN) .

    Im Übrigen werden die geplanten und projektierten Arbeiten mindestens teilweise durch eigene Arbeitnehmer ausgeführt, ohne dass die Beklagte zu dem Zeitanteil isolierter Projektierungsarbeiten für Dritte etwas vorgetragen hätte (vgl. allgemein zur Berücksichtigung von Vorarbeiten bei einer eigenen baulichen Haupttätigkeit: BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 18 ff.) .

    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich von der überwiegenden Arbeitszeit innerhalb eines Kalenderjahres auszugehen, sofern sich die Tätigkeit des Betriebs mindestens über ein Kalenderjahr erstreckt und sich seine Zweckbestimmung innerhalb des maßgebenden Kalenderjahres nicht geändert hat (zuletzt zB BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 14; grundlegend BAG 22. April 1987 - 4 AZR 496/86 - BAGE 55, 223) .

  • BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 737/08

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung - Verjährung

    Auszug aus BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 958/13
    Dies setzt voraus, dass in der Abteilung "andere", also baufremde Leistungen erbracht werden (BAG 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - Rn. 19 ff., BAGE 132, 283) .

    Die unter verschiedene Ausnahmetatbestände des § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV fallenden Tätigkeiten können auch im Mischbetrieb nicht zusammengerechnet werden (st. Rspr., vgl. BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - Rn. 18; 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - Rn. 14 ff., BAGE 132, 283) .

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 958/13
    c) Bereits nach bisheriger ständiger Rechtsprechung ist die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags durch die Gerichte für Arbeitssachen grundsätzlich von Amts wegen zu prüfen, soweit es entscheidungserheblich auf diese ankommt (zuletzt zB BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - zu A II 2 b aa der Gründe mwN, BAGE 101, 357) .

    Besteht hingegen zwischen den Parteien über die Wirksamkeit der AVE kein Streit und sind auch von Amts wegen keine ernsthaften Bedenken gerechtfertigt, besteht keine Veranlassung zu deren Überprüfung (vgl. insgesamt dazu BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - zu A II 2 b aa der Gründe, BAGE 101, 357; 22. September 1993 - 10 AZR 371/92 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 74, 226; Treber FS Bepler 2012 S. 557 ff., 563 f. jeweils mwN) .

  • BAG, 24.07.2012 - 1 AZB 47/11

    Tariffähigkeit - Tarifzuständigkeit - Aussetzung

    Auszug aus BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 958/13
    Ein Rechtsstreit ist nicht schon dann auszusetzen, wenn eine dieser Eigenschaften nur von einer Partei ohne Angabe von nachvollziehbaren Gründen in Frage gestellt wird (BAG 19. Dezember 2012 - 1 AZB 72/12 - Rn. 14; 24. Juli 2012 - 1 AZB 47/11 - Rn. 7, BAGE 142, 366; 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 59, BAGE 136, 302) .

    Dies ist im Aussetzungsbeschluss zu begründen (vgl. zu § 97 Abs. 5 ArbGG: BAG 24. Juli 2012 - 1 AZB 47/11 - Rn. 5 f., BAGE 142, 366) .

  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZN 573/14

    Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Auszug aus BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 958/13
    a) Die Pflicht zur Aussetzung gilt seit ihrem Inkrafttreten mangels Übergangsregelung auch für bereits anhängige Verfahren, jedenfalls soweit deren Streitgegenstand - wie hier - nicht mit dem Gegenstand des Verfahrens nach § 98 ArbGG identisch ist (BAG 20. August 2014 - 10 AZN 573/14 - Rn. 2; vgl. BT-Drs. 18/1558 S. 46) .

    Etwas anderes gilt nur in Verfahren, in denen nicht - auch nicht als Vorfrage - über die Wirksamkeit der AVE zu entscheiden ist, wie zB im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach § 72a ArbGG (BAG 20. August 2014 - 10 AZN 573/14 - Rn. 2) .

  • BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 496/86

    Geltungsbereich des BRTV-Bau in einem Mischbetrieb

    Auszug aus BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 958/13
    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich von der überwiegenden Arbeitszeit innerhalb eines Kalenderjahres auszugehen, sofern sich die Tätigkeit des Betriebs mindestens über ein Kalenderjahr erstreckt und sich seine Zweckbestimmung innerhalb des maßgebenden Kalenderjahres nicht geändert hat (zuletzt zB BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 14; grundlegend BAG 22. April 1987 - 4 AZR 496/86 - BAGE 55, 223) .
  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 872/95

    Keine kollektivvertragliche Festschreibung der Arbeitszeit der Lehrkräfte an

    Auszug aus BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 958/13
    Dabei kann dahinstehen, ob auf die Erklärung vom 21. Februar 2012 und die Ergänzungsvereinbarung vom 28. November 2012 die Grundsätze über die Auslegung von Verträgen (§§ 133, 157 BGB) anzuwenden sind oder ob - weil ggf. Dritte begünstigt werden - die Grundsätze über die Auslegung von Gesetzen heranzuziehen sind (vgl. für die Auslegung eines Koalitionsvertrags: BAG 5. November 1997 - 4 AZR 872/95 - zu II 2.2.2 der Gründe, BAGE 87, 45; vgl. für den schuldrechtlichen Teil eines Tarifvertrags: BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 52/04 - zu I 2 b der Gründe) .
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 52/04

    Auslegung - Tarifvereinbarung - Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 958/13
    Dabei kann dahinstehen, ob auf die Erklärung vom 21. Februar 2012 und die Ergänzungsvereinbarung vom 28. November 2012 die Grundsätze über die Auslegung von Verträgen (§§ 133, 157 BGB) anzuwenden sind oder ob - weil ggf. Dritte begünstigt werden - die Grundsätze über die Auslegung von Gesetzen heranzuziehen sind (vgl. für die Auslegung eines Koalitionsvertrags: BAG 5. November 1997 - 4 AZR 872/95 - zu II 2.2.2 der Gründe, BAGE 87, 45; vgl. für den schuldrechtlichen Teil eines Tarifvertrags: BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 52/04 - zu I 2 b der Gründe) .
  • BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 782/06

    Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung

    Auszug aus BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 958/13
    Die Beklagte hat schon nicht schlüssig vorgetragen, dass es sich bei den Betriebsbereichen Heizung/Sanitär, Maler/Lackierer und Tischler/Schreiner um selbständige Betriebsabteilungen iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. VI VTV handelt (zum Begriff der "selbständigen Betriebsabteilung" iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. VI VTV: BAG 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - Rn. 30) .
  • BAG, 27.10.2010 - 10 AZR 351/09

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - PCB-Sanierung als bauliche Leistung i. S.

    Auszug aus BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 958/13
    Hierfür wird ersichtlich an die (frühere) Rechtsprechung zu sog. "Sowohl-als-auch-Tätigkeiten" angeknüpft (vgl. BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 351/09 - Rn. 21) .
  • BAG, 27.10.2010 - 10 AZR 362/09

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV - Einschränkung AVE

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 415/13

    Sozialkassen - Beitragspflicht - Darlegungslast

  • LAG Hamm, 23.09.2011 - 10 TaBV 14/11

    Tarifunfähigkeit der Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung

  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 371/92

    Allgemeinverbindlicherklärung - Sozialkassen des Gerüstbaugewerbes

  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 409/95

    Beschränkung der Tarifzuständigkeit (OT-Mitgliedschaft)

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

  • BAG, 19.12.2012 - 1 AZB 72/12

    DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit ist tariffähig

  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 744/11

    Abbruchgewerbe - rückwirkende Allgemeinverbindlicherklärung

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

  • BVerfG, 18.07.2000 - 1 BvR 948/00

    Verfassungsbeschwerde gegen Bau-Mindestlohn erfolglos

  • LAG Hessen, 02.10.2013 - 18 Sa 229/13

    Mindestbeiträge für Mischbetrieb, 2005 bis 2009; Mindestbeiträge für

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Auf die Einschätzung der Arbeitsverwaltung kommt es ebenfalls nicht an, da diese nach einer anderen rechtlichen Grundlage prüft (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 958/13 -Rn. 29, Juris; BAG 13. November 2013 - 10 AZR 842/1 - Rn. 12, Juris).

    In der Entscheidung vom 10. September 2014 waren z.B. die Beitragsjahre 2005 bis 2009 betroffen (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 958/13 - Juris).

  • LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17

    Die Kammer geht davon aus, dass es sich um einen neuer Streitgegenstand handelt,

    Auf die Einschätzung der Arbeitsverwaltung kommt es ebenfalls nicht an, da diese nach einer anderen rechtlichen Grundlage prüft (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 958/13 - Rn. 29, Juris; BAG 13. November 2013 - 10 AZR 842/1 - Rn. 12, Juris) .

    In der Entscheidung vom 10. September 2014 waren z.B. die Beitragsjahre 2005 bis 2009 betroffen (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 958/13 - Juris) .

  • LAG Niedersachsen, 06.11.2014 - 7 Sa 443/14

    Unzulässiger Beweisantrag bei Tatsachenbehauptung ohne greifbare Anhaltspunkte;

    Eine Partei darf jedoch nicht ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhaltes Behauptungen ins Blaue hinein aufstellen, an deren Richtigkeit sie selbst nicht glaubt (BAG vom 10.09.2014, 10 AZR 958/13, Rn. 30).

    Eine Partei darf jedoch nicht ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhaltes Behauptungen ins Blaue hinein aufstellen, an deren Richtigkeit sie selbst nicht glaubt (BAG vom 10.09.2014, 10 AZR 958/13, Rn. 30).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht