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   BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 980/93   

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https://dejure.org/1994,453
BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 980/93 (https://dejure.org/1994,453)
BAG, Entscheidung vom 24.08.1994 - 10 AZR 980/93 (https://dejure.org/1994,453)
BAG, Entscheidung vom 24. August 1994 - 10 AZR 980/93 (https://dejure.org/1994,453)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auskunftspflicht einer Immobilienfirma und Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen - Betrieb eines Baugewerbes im Sinne der Sozialkassentarifverträge - Geltung und Anwendbarkeit eines Tarifvertrages - Tätigkeit als Bauträger mit baugewerblichen ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baugewerbliche Tätigkeit - Arbeitszeit des Arbeitgebers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) § 1 Abs. 2 Abschnitt VI
    Anwendbarkeit des Sozialkassentarifvertrags des Baugewerbes: Keine Berücksichtigung der Arbeitszeit des Arbeitgebers bei überwiegend baulicher Tätigkeit der Arbeitnehmer in Mischbetrieben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 1116
  • BB 1994, 2284
  • DB 1995, 329
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 646/87

    Reichweite der Allgemeinverbindlichkeit bei fehlender Tarifzuständigkeit. -

    Auszug aus BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 980/93
    Nach der Rechtsprechung des BAG (BAGE 58, 116, 125 = AP Nr. 95 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) verwenden die Tarifvertragsparteien in § 1 Abs. 2 VTV den Begriff des Gewerbes in seiner allgemeinen Bedeutung als Fachbegriff des öffentlichen Rechts, insbesondere des Gewerberechts.
  • BAG, 07.04.1993 - 10 AZR 506/91

    Sozialkassentarifverträge - Betrieb eines Baugewerbes - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 980/93
    Da die bauausführende Tätigkeit einen Zeitraum von 18 Monaten in Anspruch nahm, lag auch eine fortgesetzte, d.h. nicht nur gelegentliche, Tätigkeit vor (vgl. BAG Urteil vom 7. April 1993 - 10 AZR 506/91 - n.v.).
  • BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 17/89

    Tarifvertrag: Auslegung - Begriff des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 980/93
    Damit knüpfen die Tarifvertragsparteien zwar an den allgemeinen Betriebsbegriff an, wonach unter einem Betrieb eine organisatorische Einheit zu verstehen ist, innerhalb derer der Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe von sächlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen (vgl. BAG Urteil vom 26. April 1989 - 4 AZR 17/89 - AP Nr. 115 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

    Auszug aus BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 980/93
    Dabei sind den eigentlichen baugewerblichen Tätigkeiten auch diejenigen Nebenarbeiten zuzurechnen, die zu einer sachgerechten Ausführung baulicher Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihr in Zusammenhang stehen (BAG Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 - AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 22. April 1987 - 4 AZR 496/86 - AP Nr. 82 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 18.08.1993 - 10 AZR 177/91

    Beschichtung von Industriefußböden als bauliche Leistung

    Auszug aus BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 980/93
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (ausdrücklich seit: BAG Urteil vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), der sich der Senat angeschlossen hat (BAG Urteil vom 18. August 1993 - 10 AZR 177/91 - AP Nr. 166 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86

    Tarifvertrag Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 980/93
    Es handelt sich um Arbeiten, die der Erstellung von Bauten i.S. von § 1 Abs. 2 Abschnitt I VTV dienen, worunter Gebäude aller Art zu verstehen sind (BAGE 55, 67 = AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 496/86

    Geltungsbereich des BRTV-Bau in einem Mischbetrieb

    Auszug aus BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 980/93
    Dabei sind den eigentlichen baugewerblichen Tätigkeiten auch diejenigen Nebenarbeiten zuzurechnen, die zu einer sachgerechten Ausführung baulicher Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihr in Zusammenhang stehen (BAG Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 - AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 22. April 1987 - 4 AZR 496/86 - AP Nr. 82 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 456/74

    Tarifverträge: Geltungsbereich des RTV-Bau

    Auszug aus BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 980/93
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (ausdrücklich seit: BAG Urteil vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), der sich der Senat angeschlossen hat (BAG Urteil vom 18. August 1993 - 10 AZR 177/91 - AP Nr. 166 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87

    Auskunftspflicht eines Arbeitgebers über die Anzahl der von ihm beschäftigten

    Auszug aus BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 980/93
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (vgl. BAGE 56, 227, 230 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau m.w.N.).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 980/93
    Damit wird zugleich dem Grundsatz Rechnung getragen, daß derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben ist, die zu einer sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 42, 244 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 615/89

    Darlegungslast und Beweislast für Auskunftsklagen nach den

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2016 - 14 BVL 5007/15

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen des Baugewerbes

    Das spiegelt sich so auch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wieder, insbesondere in den Entscheidungen vom 24. August 1994 (10 AZR 980/93, NZA 1995, 1016) , vom 31. Januar 1995 (1 ABR 35/94, NZA 1995, 1059) und vom 24. Juni 1998 (4 AZR 208/97, NZA 1998, 1346) .
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 279/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    § 1 VTV in den im Zeitraum von Juli 1988 bis Dezember 1989 geltenden Fassungen erfasste etwa keine Alleinhandwerker, die stetig keine Arbeitnehmer beschäftigten (vgl. BAG 24. August 1994 - 10 AZR 980/93 - zu II 2 d der Gründe; zu § 17 VTV idF vom 10. Dezember 2014 dagegen BAG 1. August 2017 - 9 AZB 45/17 - Rn. 13 ff.) .

    Betriebsinhaber ist auch, wer keine Arbeitnehmer beschäftigt oder beschäftigen möchte, sondern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs allein fortgesetzt verfolgt (vgl. BAG 24. August 1994 - 10 AZR 980/93 - zu II 2 d der Gründe) .

  • BAG, 22.01.2020 - 10 AZR 387/18

    Sozialkassenverfahren - betrieblicher Geltungsbereich

    Handelt es sich jedoch bei den von den Arbeitnehmern des Betriebs erbrachten Tätigkeiten um Zusammenhangstätigkeiten zu den vom Betriebsinhaber oder von seinem Vertreter selbst durchgeführten Arbeiten, ist für die Beurteilung, ob in dem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend die unter den Abschnitten I bis V genannten Leistungen erbracht werden, auch auf diese Arbeiten abzustellen (BAG 20. September 1995 - 10 AZR 609/94 - zu II 2 der Gründe; vgl. auch BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 413/04 - zu II 2 a bb der Gründe; 24. August 1994 - 10 AZR 980/93 - zu II 2 d der Gründe) .
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