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   BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 985/94   

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BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 985/94 (https://dejure.org/1995,989)
BAG, Entscheidung vom 11.10.1995 - 10 AZR 985/94 (https://dejure.org/1995,989)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 1995 - 10 AZR 985/94 (https://dejure.org/1995,989)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung trotz Krankheit und Erwerbsunfähigkeit - Keine Erfordernis einer tatsächlichen Arbeitsleistung im Kalenderjahr - Voraussetzung einer nicht ganz unerheblichen tatsächlichen Arbeitsleistung im Bezugszeitraum - Möglichkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Sonderzahlung bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; Tarifvertrag über Sonderzahlungen für die niedersächsische Metallindustrie i.d.F. vom 27.5.1992 § 2
    Tarifliche Sonderzahlung bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 542
  • BB 1996, 436
  • DB 1996, 1041
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 07.09.1989 - 6 AZR 637/88

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung nur dann, wenn der Arbeitnehmer im

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 985/94
    "Ein Anspruch auf die betriebliche Sonderzahlung nach § 2 des Tarifvertrages über Sonderzahlungen in der niedersächsischen Metallindustrie vom 27. Mai 1992 ist nicht von einer tatsächlichen Arbeitsleistung im Kalenderjahr oder einem entsprechenden Verdienst innerhalb der letzten drei vollständig abgerechneten Monate vor dem Auszahlungstag abhängig (Aufgabe von BAG Urteil vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - AP Nr. 129 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Der Sechste Senat hatte schon in dem maßgeblichen Urteil vom 7. September 1989 (- 6 AZR 637/88 - AP Nr. 129 zu § 611 BGB Gratifikation) ausgeführt, daß der Wortlaut des § 2 Abs. 1 TV-Sonderzahlung in der Fassung vom 18. Juli 1984 den Anspruch auf eine betriebliche Sonderzahlung an keine irgendwie geartete Arbeitsleistung knüpfe, und dabei erhebliche Bedenken geäußert, im Wege der Auslegung einen Mindestarbeitszeitraum von zwei Wochen als nicht unerhebliche tatsächliche Arbeitsleistung im Kalenderjahr zu verlangen.

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 985/94
    Nach den Grundsätzen der Tarifauslegung kann der Wille der Tarifvertragsparteien nur insoweit berücksichtigt werden, als er in den tariflichen Bestimmungen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 8. Dezember 1993 - 10 AZR 66/93 - AP Nr. 159 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Diese Auslegung ergibt sich auch aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang, der neben dem Tarifwortlaut für die Tarifauslegung maßgebend ist (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

  • BAG, 09.08.1995 - 10 AZR 539/94

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Stillschweigende Vereinbarung -

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 985/94
    Zwar hat der Senat in Fällen langandauernder Krankheit, bei einem Verzicht des Arbeitgebers auf die Ausübung des Direktionsrechts und dem Bezug von Arbeitslosengeld nach § 105 a AFG durch den Arbeitnehmer angenommen, daß derartige Umstände - je nach tariflicher Gestaltung - zum Wegfall des Anspruchs auf eine Sonderzahlung führen können, weil aus einem solchen Arbeitsverhältnis keine tariflichen Ansprüche mehr erwachsen sollen (BAG Urteil vom 28. September 1994 - 10 AZR 805/93 - AP Nr. 168 zu § 611 BGB Gratifikation), oder daß sie eine Vermutung für eine stillschweigende Ruhensvereinbarung begründen können (BAG Urteil vom 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 805/93

    Tarifliche Sonderzahlung ohne Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 985/94
    Zwar hat der Senat in Fällen langandauernder Krankheit, bei einem Verzicht des Arbeitgebers auf die Ausübung des Direktionsrechts und dem Bezug von Arbeitslosengeld nach § 105 a AFG durch den Arbeitnehmer angenommen, daß derartige Umstände - je nach tariflicher Gestaltung - zum Wegfall des Anspruchs auf eine Sonderzahlung führen können, weil aus einem solchen Arbeitsverhältnis keine tariflichen Ansprüche mehr erwachsen sollen (BAG Urteil vom 28. September 1994 - 10 AZR 805/93 - AP Nr. 168 zu § 611 BGB Gratifikation), oder daß sie eine Vermutung für eine stillschweigende Ruhensvereinbarung begründen können (BAG Urteil vom 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89

    Erwerbsunfähigkeit und Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 985/94
    Um ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses nach Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente zu erreichen, bedarf es einer Vereinbarung der Parteien über die Suspendierung der wechselseitigen Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung desselben (BAGE 65, 187 = AP Nr. 92 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 17.12.1992 - 10 AZR 427/91

    13. Monatseinkommen im Baugewerbe - Anspruch auch bei Dauerkrankheit?

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 985/94
    Liegt eine Regelung vor, wonach sich eine tarifliche Sonderzuwendung nach dem tatsächlich erzielten durchschnittlichen Monatseinkommen des Arbeitnehmers im laufenden Kalenderjahr oder im Bezugszeitraum oder aus einem tatsächlichen Arbeitsverdienst errechnet, so folgt daraus, daß Zeiten der Arbeitsunfähigkeit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung den monatlichen Durchschnittsverdienst mindern und Arbeitnehmer, die während des gesamten zugrunde zu legenden Berechnungszeitraums arbeitsunfähig krank waren und für diese Zeiten keine Lohnfortzahlung erhalten haben, keine tarifliche Sonderzuwendung bekommen; da der Arbeitnehmer in diesem Fall kein Arbeitsentgelt erzielt hat, würde sich ein Betrag der tariflichen Sonderzuwendung von null DM errechnen (BAG Urteil vom 17. Dezember 1992 - 10 AZR 427/91 - AP Nr. 148 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 28. Juni 1995 - 10 AZR 490/94 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 18.01.1978 - 5 AZR 56/77

    Betriebliche Sonderzahlung und Krankheit

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 985/94
    Dies entspricht auch der Auslegung der entsprechenden tariflichen Bestimmung in der Fassung des Tarifvertrages vom 1. Januar 1974 durch den Fünften Senat im Urteil vom 18. Januar 1978 (- 5 AZR 56/77 - AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 985/94
    Haben die Tarifvertragsparteien eine solche Regelung nicht getroffen, kann nicht davon ausgegangen werden, daß Voraussetzung für den Anspruch auf die tarifliche Sonderzahlung auf jeden Fall eine nicht ganz unerhebliche tatsächliche Arbeitsleistung im Bezugszeitraum ist (BAGE 71, 78 = AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation; von da an ständige Rechtsprechung des Zehnten Senats; vgl. insbesondere Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 985/94
    Haben die Tarifvertragsparteien eine solche Regelung nicht getroffen, kann nicht davon ausgegangen werden, daß Voraussetzung für den Anspruch auf die tarifliche Sonderzahlung auf jeden Fall eine nicht ganz unerhebliche tatsächliche Arbeitsleistung im Bezugszeitraum ist (BAGE 71, 78 = AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation; von da an ständige Rechtsprechung des Zehnten Senats; vgl. insbesondere Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 08.12.1993 - 10 AZR 66/93

    Anspruch auf Zahlung eines tariflichen 13. Monatseinkommens trotz

    Auszug aus BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 985/94
    Nach den Grundsätzen der Tarifauslegung kann der Wille der Tarifvertragsparteien nur insoweit berücksichtigt werden, als er in den tariflichen Bestimmungen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 8. Dezember 1993 - 10 AZR 66/93 - AP Nr. 159 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 487/92

    Tarifliche Sonderzahlung - dauernde Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 28.06.1995 - 10 AZR 490/94

    Zulässigkeit der Kürzung des 13. Monatsgehalts bei Krankheit im Bezugszeitraum -

  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 171/91

    Tarifliche Sonderzahlung ohne Arbeitsleistung

  • BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 124/89

    Langandauerndes Unvermögen zur Arbeitsleistung und 13. ME

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 66/82

    Schadensersatzforderungen auf Grund eines Verkehrsunfalls - Verschulden an einem

  • BAG, 23.02.1966 - 4 AZR 447/64

    Vermittlungsdienst eines Arbeitsamtes - Gründliche Fachkenntnisse -

  • BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 215/04

    Sondervergütung bei unbefristeter Erwerbsunfähigkeit

    Solche tatsächlichen Umstände seien unter Umständen - je nach tariflicher Gestaltung - erst dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber auf die Ausübung des Direktionsrechts verzichtet und der Arbeitnehmer sich arbeitslos gemeldet habe, um Arbeitslosengeld nach § 105a AFG zu beziehen (BAG 11. Oktober 1995 - 10 AZR 985/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 133 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 133).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.06.2020 - 9 Sa 13/20

    Sonderzahlung - Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - langandauernde Erkrankung -

    (5.1) Nach älterer Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes entsteht der Anspruch auf die Sonderzahlung auch für den Fall einer lang andauernden Arbeitsunfähigkeit in voller Höhe (BAG 5, 8.1992 AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation = NZA 1993, 130 unter Aufgabe der älteren Rspr.; BAG 24.3.1993 AP Nr. 152 zu § 611 BGB Gratifikation; 8.12.1993 AP Nr. 159 zu § 611 BGB Gratifikation = NZA 1994, 421; 22.5.1995 AP Nr. 123 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie = NZA 1995, 951; 11.10.1995 AP Nr. 133 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie = NZA 1996, 542; 15.3.2000 - 10 AZR 115/99, zitiert nach Schaub/Linck ArbR-HdB, § 78. Sondervergütungen und Bonuszahlungen Rn.24 - wobei der Rechtsprechung unterschiedliche tarifvertragliche Regelungen zugrunde liegen).
  • LAG Düsseldorf, 25.02.2011 - 9 Sa 258/10

    Urlaubsabgeltung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Erwerbsunfähigkeitsrente,

    Der sozialrechtliche Tatbestand bedarf daher der arbeitsrechtlichen Transformation (BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89 - NZA 1990, 943; BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 985/94 - NZA 1996, 542, Rn. 38; LAG Düsseldorf, 22.10.1997 - 11 Sa 1053/97 - NZA 1999, 105; LAG Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 22 Sa 59/10).

    Nach der Rechtsprechung des BAG reicht die nur subjektive Vorstellung oder Erwartung der Arbeitsvertragsparteien, zu einer Reaktivierung des Arbeitsverhältnisses werde es wohl nicht mehr kommen, dazu nicht aus (BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 985/94 - NZA 1996, 542).

    Es müssen stets tatsächliche Umstände hinzukommen, aus denen sich ergibt, dass das rechtlich an sich fortbestehende Arbeitsverhältnis tatsächlich nur formaler Natur ist und nach dem Willen und den Vorstellungen beider Parteien keine irgendwie gearteten rechtlichen Bindungen im Hinblick auf eine Wiederaufnahme der Arbeit begründen soll (BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 985/94 - NZA 1996, 542).

  • LAG Düsseldorf, 19.01.2012 - 15 Sa 380/11

    Urlaubsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis

    Bei einer solchen Sachverhaltskonstellation ist aufgrund des Umstandes, dass der Arbeitnehmer bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit trotz des rechtlichen Weiterbestehens des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld beantragt und bezieht, eine Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien über das Ruhen des Arbeitsverhältnisses zu vermuten (BAG vom 09.08.1995 - 10 AZR 539/94 - BAG vom 11.10.1995 - 10 AZR 985/94 - BAG vom 25.02.1998 - 10 AZR 298/97 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 22 Sa 59/10

    Entstehen des Urlaubsanspruchs während des Bezugs von Erwerbsminderungsrente -

    Das Ruhen eines Arbeitsverhältnisses ist nicht Folge der Arbeitsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung, sondern setzt eine entsprechende Vereinbarung der Parteien über die Suspendierung der wechselseitigen Hauptpflichten unter Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses voraus (BAG 11.10.1995 - 10 AZR 985/94 unter II 3 a; Personalbuch 2010/ Reinecke , Stichwort "Erwerbsminderung", Rn. 2).

    Über den Rentenbezug hinaus gibt es keine Umstände, aus denen sich ergeben könnte, dass das rechtlich an sich fortbestehende Arbeitsverhältnis tatsächlich nur formaler Natur sein und nach dem Willen und den Vorstellungen beider Parteien keine irgendwie gearteten rechtlichen Bindungen im Hinblick auf eine Wiederaufnahme der Arbeit begründen soll (zu dieser Voraussetzung BAG 11.10.1995 - 10 AZR 985/94 unter II 3 c).

  • LAG Köln, 14.08.1998 - 11 Sa 1256/97

    Jahressonderzahlung; Weihnachtsgeld; Auslegung einer Betriebsvereinbarung;

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  • LAG Düsseldorf, 22.10.1997 - 11 Sa 1053/97

    Tarifliche Sonderzahlung ohne Arbeitsleistung - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Denn bei der dauerhaften Verhinderung zur Arbeitsleistung handelt es sich nicht um eine durchgehende wechselseitige Suspendierung der Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis, sondern um eine Leistungsstörung i.S. des Allgemeinen Teils des bürgerlichen Schuldrechts (BAG v. 23.08.1990 - 6 AZR 124/89 - EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 77; BAG v. 11.10.1995 - 10 AZR 985/94 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 133).

    Um ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses nach Bewilligung einer Berufsunfähigkeitsrente zu erreichen, müßte nämlich erst eine Vereinbarung zwischen den Parteien über die Suspendierung der wechselseitigen Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung desselben getroffen werden (BAG v. 07.06.1990 - 6 AZR 52/89 - EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 76; BAG v. 11.10.1995 - 10 AZR 985/94 - a.a.O.).

  • BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 672/99

    Tarifliche Sonderzahlung

    Sie haben vielmehr eine reine Berechnungsvorschrift geschaffen, die nichts über die anspruchsbegründenden Voraussetzungen besagt (BAG 11. Oktober 1995 - 10 AZR 985/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 133 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 133).
  • LAG Düsseldorf, 07.07.2011 - 5 Sa 416/11

    Urlaubsabgeltung bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit; zeitlich unbeschränkte

    Die Anforderung der Arbeitsbescheinigung und ein mit der Bescheinigung verbundener Verzicht auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers können grundsätzlich ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses auslösen (vgl. hierzu: BAG 11.10.1995 - 10 AZR 985/94 - NZA 1996, 542).
  • LAG Düsseldorf, 23.02.2012 - 5 Sa 1370/11

    Urlaub; Entstehen von Urlaubsansprüche während des Ruhens des

    Eine stillschweigende Vereinbarung des Ruhens des Arbeitsverhältnisses kann in Fällen der vorliegenden Art allenfalls dann angenommen werden, wenn der Arbeitnehmer bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auf seinen Antrag hin nach Aussteuerung durch die Krankenkasse Arbeitslosengeld bezieht (BAG 25.02.1998 - 10 AZR 298/97 - zitiert nach juris; BAG 11.10.1995 - 10 AZR 985/94 - NZA 1996, 542; BAG 07.06.1990 - 6 AZR 52/89 - BAGE 65, 187; LAG Düsseldorf 08.02.2011 - 16 Sa 1574/10 - zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 07.07.2011 - 5 Sa 416/11 - a.a.O.).
  • LAG Hamm, 24.01.1997 - 10 Sa 1190/96

    Gewährung eines Weihnachtsgeldes bei Arbeitsunfähigkeit; Gewährung von

  • BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 3/98

    Tarifliche Jahressonderzahlung ohne Arbeitsleistung - Ruhen des

  • LAG Düsseldorf, 22.05.1996 - 2 (17) Sa 61/96

    Arbeitsentgelt: tarifliche Absicherung eines Teils eines 13. Monatseinkommens

  • ArbG Herne, 01.02.2012 - 1 Ca 1751/10

    Urlaubsabgeltung bei langjähriger Erkrankung des Arbeitnehmers.

  • LAG Düsseldorf, 31.01.2006 - 6 Sa 1441/05

    Weihnachtsgratifikation (mit Mischcharakter), Freiwilligkeitsvorbehalt,

  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 613/98

    Weihnachtszuwendung bei Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit - Sachliche

  • LAG Baden-Württemberg, 12.02.2003 - 17 Sa 53/02

    Auslegung von § 2 des Tarifvertrages über die Absicherung betrieblicher

  • ArbG Herford, 09.08.2011 - 3 Ca 95/11

    Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tarifverträge Einzelhandel, Urlaubsabgeltung,

  • BAG, 08.07.1998 - 10 AZR 404/97
  • LAG Hamm, 29.11.2001 - 8 Sa 1043/01

    Voraussetzungen der Gewährung eines tarifliches Jubiläumsgeldes; Langdauernde

  • LAG Nürnberg, 07.11.2011 - 7 Sa 280/11

    Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltungsanspruch - Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei

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