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   BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 99/14   

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https://dejure.org/2015,4511
BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 99/14 (https://dejure.org/2015,4511)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2015 - 10 AZR 99/14 (https://dejure.org/2015,4511)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 (https://dejure.org/2015,4511)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Entgeltfortzahlung - Alkoholabhängigkeit - Verschulden

  • openjur.de

    Entgeltfortzahlung; Alkoholabhängigkeit; Verschulden; Rückfall

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 S 1 EntgFG, § 276 BGB, § 277 BGB, § 617 Abs 1 S 1 BGB, § 49 Abs 1 Nr 1 SGB 5
    Entgeltfortzahlung - Alkoholabhängigkeit - Verschulden - Rückfall

Kurzfassungen/Presse (36)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - Verschulden bei langjähriger Alkoholabhängigkeit

  • faz.net (Kurzinformation)

    Habe ich nach einem Rückfall Anspruch auf eine Entziehungskur?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Alkoholabhängigkeit - und die Entgeltfortzahlung bei einem Rückfall

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Alkoholabhängigkeit - Rückfall und Entgeltfortzahlung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    BAG-Urteil zur Entgeltfortzahlung & Verschulden bei langjähriger Alkoholabhängigkeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Lohnfortzahlung an Alkoholiker: 4,9 Promille nicht selbstverschuldet

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - Verschulden bei langjähriger Alkoholabhängigkeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Auch bei Alkoholanhängigkeit besteht regelmäßig ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - Verschulden bei langjähriger Alkoholabhängigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - Verschulden bei langjähriger Alkoholabhängigkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - Verschulden - langjährige Alkoholabhängigkeit - Rückfall

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Entgeltfortzahlung bei langjähriger Alkoholabhängigkeit

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Alkoholabhängigkeit ist als Krankheit einzustufen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Bei langjähriger Alkoholabhängigkeit ist Arbeitsunfähigkeit regelmäßig nicht verschuldet

  • spiegel.de (Pressebericht, 18.03.2015)

    Arbeitgeber muss Alkoholiker weiter Gehalt zahlen

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit auch bei langjähriger Suchterkrankung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Unverschuldete Arbeitsunfähigkeit bei 4,9 Promille

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers infolge Alkoholabhängigkeit?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlungsanspruch eines alkoholkranken Arbeitnehmers nach Rückfall

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 09.04.2015)

    Alkoholsucht: Entgeltfortzahlung für Rückfällige

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigk. wg. Alkoholabhängigk.

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei alkoholbedingter Arbeitsunfähigkeit

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Alkoholabhängigkeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    In der Regel kein Verschulden bei langjähriger Alkoholabhängigkeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung trotz Alkoholmissbrauchs

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - Verschulden bei langjähriger Alkoholabhängigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lohnfortzahlungspflicht auch bei einem Rückfall eines alkoholabhängigen Beschäftigten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Alkoholabhängigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - Verschulden bei langjähriger Alkoholabhängigkeit

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung auch bei Alkoholabhängigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Liegt ein Verschulden bei Erkrankung aufgrund langjähriger Alkoholabhängigkeit vor?

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Alkoholismus steht Entgeltfortzahlung nicht entgegen

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit des Arbeitnehmers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Alkoholabhängigkeitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ist in der Regel nicht als Verschulden im Sinne des Entgeltfortzahlungsrechts anzusehen - Alkoholabhängigkeit ist als Krankheit einzustufen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - Verschulden bei langjähriger Alkoholabhängigkeit

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - Verschulden bei langjähriger Alkoholabhängigkeit

Besprechungen u.ä. (4)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Ein alkoholabhängiger Arbeitnehmer kann im Regelfall nicht "schuldhaft" arbeitsunfähig krank werden

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - Verschulden bei langjähriger Alkoholkrankheit

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Lohnfortzahlung bei Alkoholismus

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Alkoholabhängigkeit - Arbeitgeber grundsätzlich in der Pflicht - Verschulden des Arbeitnehmers liegt auch bei Rückfall nach einer Therapie regelmäßig nicht vor

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 151, 159
  • NJW 2015, 2444
  • ZIP 2015, 26
  • MDR 2015, 1140
  • MDR 2015, 14
  • NZA 2015, 801
  • BB 2015, 1658
  • DB 2015, 1535
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16

    In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn

    a) Schuldhaft iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG handelt nur der Arbeitnehmer, der in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt (BAG 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 13, BAGE 151, 159) .

    Erforderlich ist ein grober oder gröblicher Verstoß gegen das Eigeninteresse eines verständigen Menschen und damit ein besonders leichtfertiges oder vorsätzliches Verhalten (BAG 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 14, BAGE 151, 159) .

    Das Risiko der Unaufklärbarkeit der Ursachen einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit und eines möglichen Verschuldens des Arbeitnehmers daran liegt beim Arbeitgeber (BAG 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 16, aaO) .

    bb) Mit § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG soll einerseits der Arbeitnehmer bei unverschuldeter krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert werden, andererseits sollen Kostenrisiken zwischen Arbeitgeber und Krankenversicherung verteilt werden (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 255/00 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 100, 130; 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 15, BAGE 151, 159) .

  • VG Karlsruhe, 10.05.2021 - 9 K 67/21

    Entsendung eines Arbeitnehmers in Corona-Risikogebiet: Keine Entschädigung des

    Der Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG enthält auch keine gesetzlich angeordnete Risikoverteilung, wie dies etwa in § 3 Abs. 1 EntgFG hinsichtlich Arbeitgeber und Krankenversicherung festgelegt ist [vgl. BAG, Urteil vom 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 -, AP EntgeltFG § 3 Nr. 31 Rn. 15; vgl. hierzu noch unter (2)].

    (b) Die die (unterstellte) Absonderung begründende Reise nach Bludenz in Österreich war auch vermeidbar im Sinne des in § 56 Abs. 1 Satz 3 IfSG enthaltenen Grundsatzes der Berücksichtigung eines "Verschuldens gegen sich selbst" im Sinne eines Verhaltens, das gröblich gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt (vgl. BAG, Urteil vom 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 -, BAGE 151, 159-169, Rn. 14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 563/22

    Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten

    vgl. zu § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG: BAG, Urteil vom 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 -, juris, Rn. 13 f. m. w. N. zu der zu den inhaltsgleichen Vorgängerregelungen (§ 1 Abs. 1 LohnFG, § 616 Satz 1 BGB, § 63 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 133c Satz 1 GewO) ergangenen Rechtsprechung.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2018 - 3 A 11721/17

    Polizeibeamter nach Alkoholmissbrauch und Verkehrsstraftaten aus dem Dienst

    Die vom Beklagten angeführte neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Verschuldensbegriff in § 3 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz - EFZG - (vgl. BAG, Urteil vom 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - juris) ist auf das Disziplinarrecht nicht übertragbar.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2021 - 2 Sa 25/21

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist - Ermittlungen -

    Erforderlich ist ein grober oder gröblicher Verstoß gegen das Eigeninteresse eines verständigen Menschen und damit ein besonders leichtfertiges oder vorsätzliches Verhalten (BAG, Urteil vom 18.03.2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 14, juris).

    Aus der sprachlichen Fassung des § 3 Abs. 1 S. 1 EntgFG folgt, dass das Risiko der Unaufklärbarkeit der Ursachen einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit und eines möglichen Verschuldens des Arbeitnehmers daran beim Arbeitgeber liegt (BAG, Urteil vom 18.03.2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 16, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 1460/22

    Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten

    vgl. zu § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG: BAG, Urteil vom 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 -, juris, Rn. 13 f. m. w. N. zu der zu den inhaltsgleichen Vorgängerregelungen (§ 1 Abs. 1 LohnFG, § 616 Satz 1 BGB, § 63 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 133c Satz 1 GewO) ergangenen Rechtsprechung.
  • ArbG Kiel, 27.06.2022 - 5 Ca 229 f/22

    Entgeltfortzahlung bei Corona: Gehalt trotz Urlaub im Hochrisikogebiet

    Erforderlich ist ein grober oder gröblicher Verstoß gegen das Eigeninteresse eines verständigen Menschen und damit ein besonders leichtfertiges oder vorsätzliches Verhalten (BAG, Urteil vom 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 -, BAGE 151, 159-169, Rn. 14).

    Das Verschulden i.S.d. § 3 Abs. 1 S.1 EFZG beinhaltet gerade nicht den Gedanken, dass es unbillig wäre, dem Arbeitgeber vom Arbeitnehmer selbst verschuldete Entgeltfortzahlungskosten aufzubürden (BAG, Urteil vom 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 -, BAGE 151, 159-169, Rn. 15).

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2019 - 1 Ta 29/19

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten,

    Erforderlich ist ein grober oder gröblicher Verstoß gegen das Eigeninteresse eines verständigen Menschen und damit ein besonders leichtfertiges oder vorsätzliches Verhalten (BAG, Urteil vom 18.03.2015 - 10 AZR 99/14 - Juris Rn. 14).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2019 - 8 Sa 247/18

    Entgeltfortzahlung - Verschulden i. S. d. § 3 Abs. 1 EFZG bei Arbeitsunfall

    a) Schuldhaft im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG handelt nur der Arbeitnehmer, der in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen in eigenem Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt (BAG 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 13) .

    Das Risiko der Unaufklärbarkeit der Ursachen einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit und eines möglichen Verschuldens des Arbeitnehmers daran liegt - auch im Fall des Anspruchsübergangs - beim Arbeitgeber (BAG 18. März 2018 - 10 AZR 99/14 - Rn. 16) .

    An diesen Grundsätzen ändert sich nichts, wenn an Stelle des Arbeitnehmers eine Krankenkasse oder - wie hier - eine Berufsgenossenschaft - aus übergegangenem Recht klagt (vgl. BAG 18. März 2018 - 10 AZR 99/14 - Rn. 16) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2021 - 3 Sa 28/21

    Anrechnung von faktorisierten Rufbereitschaftszeiten auf die arbeitsvertraglich

    Erforderlich ist ein grober oder gröblicher Verstoß gegen das Eigeninteresse eines verständigen Menschen und damit ein besonders leichtfertiges oder vorsätzliches Verhalten (BAG, Urteil vom 18.03.2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 14, juris).

    Aus der sprachlichen Fassung des § 3 Abs. 1 S. 1 EntgFG folgt, dass das Risiko der Unaufklärbarkeit der Ursachen einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit und eines möglichen Verschuldens des Arbeitnehmers daran beim Arbeitgeber liegt (BAG, Urteil vom 18.03.2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 16, juris).

  • LAG Köln, 30.01.2020 - 6 Sa 647/19

    Verletzung bei freundschaftlichem Gerangel; Begriff des Verschuldens nach § 3

  • LAG Köln, 16.09.2020 - 5 Sa 658/19

    Versagung der Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit wegen

  • LAG Köln, 14.07.2021 - 11 Sa 31/21

    Keine verschuldete Arbeitsunfähigkeit bei Suchtleiden; Einheitlicher

  • ArbG Mainz, 14.07.2022 - 11 Ca 188/22

    Entgeltfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit - Quarantäne - Monokausalität -

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