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   OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.2018 - 10 B 10008/18   

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https://dejure.org/2018,4679
OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.2018 - 10 B 10008/18 (https://dejure.org/2018,4679)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.03.2018 - 10 B 10008/18 (https://dejure.org/2018,4679)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. März 2018 - 10 B 10008/18 (https://dejure.org/2018,4679)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung bei Führen eines KFZ nach gelegentlichem Cannabis-Konsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 559
  • NZV 2018, 293
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.2017 - 10 B 10909/17

    Einstweiliger Rechtsschutz - Entziehung der Fahrerlaubnis - hier:

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.2018 - 10 B 10008/18
    Der Senat hält an seiner bisherigen ständigen Rechtsprechung fest, wonach bei einem Verkehrsteilnehmer, der unter verkehrsrechtlich relevantem Cannabiseinfluss ein Fahrzeug führt (vgl. insoweit OVG RP, Beschluss vom 3. März 2017 - 10 B 10909/17.OVG -, juris), ab einem THC-COOH-Wert von 10 ng/ml Serum von gelegentlichem Cannabiskonsum auszugehen ist, wenn er nicht substantiiert und glaubhaft darlegt, er habe erstmals Cannabis eingenommen.

    Somit ist eine Erhöhung des bisherigen THC-Grenzwertes aufgrund der Empfehlung der Grenzwertkommission vom September 2015 nicht veranlasst (vgl. ausführlich OVG RP, Beschluss vom 3. Mai 2017 - 10 B 10909/17.OVG -, juris, Rn. 8 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2017 - 16 A 432/16

    Bisheriger Grenzwert für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr bestätigt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.2018 - 10 B 10008/18
    Kommt der Betroffene trotz des Verdachts auf gelegentlichen Cannabiskonsum seiner Erklärungsobliegenheit nicht nach oder sind seine Darstellungen nicht glaubhaft, kann deshalb ohne Weiteres auf einen mehrmaligen und damit gelegentlichen Cannabiskonsum geschlossen werden, weil es jeglicher Lebenserfahrung widerspricht, dass ein mit Cannabis unerfahrener Kraftfahrzeugführer bereits nach dem ersten und einmaligen Konsum ein Kraftfahrzeug führt und trotz der allgemein bekannten geringen Dichte polizeilicher Verkehrskontrollen sogleich in eine Verkehrskontrolle gerät (vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. März 2017 - 16 A 432/16 , juris, Rn. 47 bis 57; VGH BW, Urteil vom 21. Februar 2007 - 10 S 2302/06 -, juris, Rn. 15; OVG Schleswig, Beschluss vom 23. Januar 2015 - 4 MB 2/17 -, juris, Rn. 10).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2017 - 4 MB 2/17

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.2018 - 10 B 10008/18
    Kommt der Betroffene trotz des Verdachts auf gelegentlichen Cannabiskonsum seiner Erklärungsobliegenheit nicht nach oder sind seine Darstellungen nicht glaubhaft, kann deshalb ohne Weiteres auf einen mehrmaligen und damit gelegentlichen Cannabiskonsum geschlossen werden, weil es jeglicher Lebenserfahrung widerspricht, dass ein mit Cannabis unerfahrener Kraftfahrzeugführer bereits nach dem ersten und einmaligen Konsum ein Kraftfahrzeug führt und trotz der allgemein bekannten geringen Dichte polizeilicher Verkehrskontrollen sogleich in eine Verkehrskontrolle gerät (vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. März 2017 - 16 A 432/16 , juris, Rn. 47 bis 57; VGH BW, Urteil vom 21. Februar 2007 - 10 S 2302/06 -, juris, Rn. 15; OVG Schleswig, Beschluss vom 23. Januar 2015 - 4 MB 2/17 -, juris, Rn. 10).
  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.2018 - 10 B 10008/18
    Denn aus juristischer Sicht ist es für die Beurteilung des Trennungsvermögens von Cannabiskonsum und Fahren allein maßgeblich, ab welcher THC-Konzentration eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit möglich und damit das Unfallrisiko erhöht sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 -, juris, Rn. 32 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2007 - 10 S 2302/06

    Mangelnde Fahreignung aufgrund Konsums von Cannabis - Erstkonsum nicht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.2018 - 10 B 10008/18
    Kommt der Betroffene trotz des Verdachts auf gelegentlichen Cannabiskonsum seiner Erklärungsobliegenheit nicht nach oder sind seine Darstellungen nicht glaubhaft, kann deshalb ohne Weiteres auf einen mehrmaligen und damit gelegentlichen Cannabiskonsum geschlossen werden, weil es jeglicher Lebenserfahrung widerspricht, dass ein mit Cannabis unerfahrener Kraftfahrzeugführer bereits nach dem ersten und einmaligen Konsum ein Kraftfahrzeug führt und trotz der allgemein bekannten geringen Dichte polizeilicher Verkehrskontrollen sogleich in eine Verkehrskontrolle gerät (vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. März 2017 - 16 A 432/16 , juris, Rn. 47 bis 57; VGH BW, Urteil vom 21. Februar 2007 - 10 S 2302/06 -, juris, Rn. 15; OVG Schleswig, Beschluss vom 23. Januar 2015 - 4 MB 2/17 -, juris, Rn. 10).
  • VGH Bayern, 16.08.2006 - 11 CS 05.3394

    Begriff des einmaligen Konsums

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.2018 - 10 B 10008/18
    Der Beschwerde ist darin zu folgen, dass den in Bezug genommenen und auch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ausgewerteten Gutachten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16. August 2006 - 11 CS 05.3394 -, juris, Rn. 32 ff. m.w.N.) sowie der sog. Daldrup-Tabelle (vgl. Blutalkohol 2000, 39 ff.) keine wissenschaftlich gesicherte THC-COOH-Konzentration entnehmen lässt, ab welcher ein gelegentlicher Cannabiskonsum feststeht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2018 - 3 M 257/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Substantiierung eines einmaligen Cannabiskonsums

    Dies ergibt sich aus dem beim Antragsteller ausweislich des Ergebnisberichtes des Universitätsklinikums Halle (Saale) vom 8. März 2018 festgestellten THC-COOH-Wert von 75 ng/ml, seinem Erklärungsverhalten sowie dem Umstand, dass ein Zusammentreffen von erstmaligem Cannabiskonsum, anschließender Verkehrsteilnahme und entsprechendem Auffallen im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle trotz der nur geringen Dichte der Verkehrsüberwachung durch die Polizei kaum ernsthaft in Betracht zu ziehen ist (vgl. OVG RP, Beschluss vom 1. März 2018 - 10 B 10008/18 -, juris Rn. 2 [m. w. N.]; BayVGH, Beschluss vom 4. April 2017 - 11 CS 17.364 -, juris Rn. 16 [m. w. N.]; OVG NRW, Beschluss vom 4. Dezember 2017 - 16 B 390/17 -, juris Rn. 5 ff.).

    Vielmehr ist von einem gelegentlichen Cannabiskonsum auch dann auszugehen, wenn der Kraftfahrer nicht substantiiert und glaubhaft darlegt, er habe erstmals Cannabis eingenommen (vgl. hierzu im Einzelnen: OVG RP, Beschluss vom 1. März 2018, a. a. O., Rn. 5 [m. w. N.]; OVG NRW, Beschluss vom 4. Dezember 2017, a. a. O., Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 4. April 2017, a. a. O., Rn. 16 ).

    Sie ist dem Fahrerlaubnisinhaber trotz der eigenen Grundrechtsbetroffenheit auch zumutbar, da ihm im Fahrerlaubnisrecht als Teil des Gefahrenabwehrrechts wegen des hohen Ranges der Verkehrssicherheit ein Aussageverweigerungsrecht nicht zusteht (vgl. zum Ganzen: OVG RP, Beschluss vom 1. März 2018, a. a. O., Rn. 5).

  • VG Karlsruhe, 20.06.2018 - 7 K 10581/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Beibringung eines medizinisch-psychologischen

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein Konsument von Cannabis bei seinem ersten Konsum dieser Droge "gleichsam Neuland" betritt und er deshalb nach allgemeiner Lebenserfahrung im Regelfall nicht mehr am Straßenverkehr unter Einwirkung des erstmalig konsumierten Stoffes teilnimmt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2007 - 10 S 2302/06 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 22.07.2016, a.a.O., Rn. 6; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.03.2018 - 10 B 10008/18 -, juris Rn. 5 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 23.10.2014, a.a.O. Rn. 25 f.; a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.06.2012 - 12 ME 31/12 -, juris Rn. 8; OVG Hamburg, Beschluss vom 15.11.2017 - 4 Bs 180/17 -, juris Rn. 15).

    Angesichts der jedenfalls geringen Wahrscheinlichkeit der oben dargestellten Sachverhaltskonstellation besteht die berechtigte Erwartung, dass sich der Betroffene ausdrücklich auf einen Erstkonsum beruft; tut er dies wider Erwarten nicht, ist es zulässig, daraus für ihn nachteilige Schlüsse zu ziehen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.12.2013 - 16 B 1344/13 -, juris Rn. 9; Urteil vom 15.03.2017 - 16 A 432/16 -, juris Rn. 47; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.03.2018 - 10 B 10008/18 -, juris Rn. 5 ff.).

    Anders als das Strafrecht kennt das Fahrerlaubnisrecht aufgrund des hohen Rangs der Verkehrssicherheit ein Aussageverweigerungsrecht nicht (dazu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.03.2018 - 10 B 10008/18 -, juris Rn. 5).

  • VG Halle, 14.05.2018 - 7 B 133/18

    Fahrerlaubnisentziehung bei Cannabiskonsum

    Erst wenn hierzu substantiierte Darlegungen erfolgen, ist deren Glaubhaftigkeit unter Würdigung sämtlicher Fallumstände zu überprüfen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 11 ZB 13.523 -, juris m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01. März 2018 - 10 B 10008/18 - und Urteil vom 21. Februar 2007 - 10 S 2302/06 -, jeweils juris).

    Denn vor dem Hintergrund des geschilderten, äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument zum einen bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und er zum anderen dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät, die Polizei drogentypische Auffälligkeiten feststellt und einen Drogentest durchführt, rechtfertigt in einem Akt der Beweiswürdigung die Annahme, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 11 ZB 13.523 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01. März 2018 - 10 B 10008/18 - jeweils a.a.O.).

    Überdies ist sie ihm trotz der eigenen Grundrechtsbetroffenheit zumutbar, weil ihm im Fahrerlaubnisrecht als Teil des Gefahrenabwehrrechts wegen des hohen Rangs der Verkehrssicherheit ein Aussageverweigerungsrecht nicht zusteht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01. März 2018 - 10 B 10008/18 -, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 23.03.2021 - 11 CS 20.2643

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch von der Polizei kontrolliert wird, ist im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte und plausible Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2020 - 11 CS 20.791 - Blutalkohol 58, 300 = juris Rn. 23; OVG NW, U.v. 15.3.2017 - 16 A 432/17 - Blutalkohol 54, 328 = juris Rn. 47 ff. mit Nachweisen zum Meinungsstand; OVG SH, B.v. 23.1.2017 - 4 MB 2/17 - juris Rn. 10; VGH BW, U.v. 21.2.2007 - 10 S 2302/06 - Blutalkohol 44, 190 = juris Rn. 15; so auch OVG RhPf, B.v. 1.3.2018 - 10 B 10008/18 - VRS 133, 39 = juris Rn. 2 ff. sowie SächsOVG, B.v. 26.6.2020 - 6 B 131/20 - juris Rn 5 für THC-COOH-Wert ab 10 ng/ml).
  • OVG Sachsen, 26.06.2020 - 6 B 131/20

    Fahrerlaubnisentziehung; Gutachtenaufforderung bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 2. März 2011 - 10 B 10008/18 -, juris) sei bei einem Verkehrsteilnehmer, der unter Cannabiseinfluss ein Fahrzeug führe, ab einem THC-COOH-Wert von 10 ng/ml Serum von gelegentlichem Cannabiskonsum auszugehen, wenn der Betroffene nicht substantiiert und glaubhaft darlege, er habe erstmals Cannabis eingenommen.

    Da die Wahrscheinlichkeit, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät, äußerst gering ist, erscheint im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung der näheren Umstände nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (BayVGH, Beschl. v. 22. April 2020 - 11 CS 19.2434 -, juris Rn. 22; OVG NRW, Urt. v. 15. März 2017 a. a. O. Rn. 47 ff. m. w. N.; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 1. März 2018 - 10 B 10008/18 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 22.04.2020 - 11 CS 19.2434

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

    Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät, die Polizei drogentypische Auffälligkeiten feststellt und einen Drogentest durchführt, ist jedoch im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2019 - 11 CS 19.1101 - juris Rn. 17; B.v. 6.11.2018 - 11 CS 18.821 - juris Rn. 16 m.w.N.; OVG NW, U.v. 15.3.2017 a.a.O. Rn. 47 ff. m.w.N.; OVG RP, B.v. 1.3.2018 - 10 B 10008/18 - juris Rn. 5; B.v. 3.2.2011 - 10 B 11400/10 - DAR 2011, 279 = juris Rn. 11; a.A. OVG Hamburg, B.v. 16.5.2014 - 4 Bs 26/14 - juris Rn. 11 ff.).
  • VG Schwerin, 08.06.2021 - 6 A 596/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

    Unterlasse er dies, sei es zulässig, hieraus für ihn nachteilige Schlüsse zu ziehen (vgl. VGH München, Beschluss vom 23. März 2021 - 11 CS 20.2643 -, zitiert nach juris Rn. 23; OVG Münster, Urteil vom 15. März 2017 - 16 A 432/16 -, zitiert nach juris Rn. 48; OVG Schleswig, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 4 MB 2/17 -, zitiert nach juris Rn. 10; VGH Mannheim, Urteil vom 21. Februar 2007 - 10 S 2302/06 -, zitiert nach juris Rn. 15; OVG Koblenz, Beschluss vom 1. März 2018 - 10 B 10008/18 -, zitiert nach juris Rn. 2 ff. sowie OVG Bautzen, Beschluss vom 26. Juni 2020 - 6 B 131/20 -, zitiert nach juris Rn 5).
  • VG Bayreuth, 21.12.2022 - B 1 S 22.1112

    Fahreignungszweifel nach Fahrt mit E-Scooter unter der Wirkung von Cannabis

    So vertritt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in ständiger Rechtsprechung, dass bei einem Verkehrsteilnehmer, der unter verkehrsrechtlich relevantem Cannabiseinfluss ein Fahrzeug führt, ab einem THC-COOH Wert von 10 ng/ml Serum von gelegentlichem Cannabiskonsum auszugehen ist, wenn der Betroffene nicht substantiiert und glaubhaft darlegt, er habe erstmals Cannabis eingenommen (OVG RhPf, B.v. 1.3.2018 - 10 B 10008/18 - juris LS; vgl. auch OVG Berlin-Bbg, B.v. 24.5.2006 - OVG 1 S 14.06 - juris Rn. 8, welches bei Konzentrationen zwischen 5 ng/ml und 75 ng/ml einen gelegentlichen Cannabiskonsum annimmt).
  • VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 1 S 22.1111

    Entziehung Fahrerlaubnis, Gelegentlicher Cannabiskonsum, THC und THC-COOH Werte,

    So vertritt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in ständiger Rechtsprechung, dass bei einem Verkehrsteilnehmer, der unter verkehrsrechtlich relevantem Cannabiseinfluss ein Fahrzeug führt, ab einem THC-COOH Wert von 10 ng/ml Serum von gelegentlichem Cannabiskonsum auszugehen ist, wenn der Betroffene nicht substantiiert und glaubhaft darlegt, er habe erstmals Cannabis eingenommen (OVG RhPf, B.v. 1.3.2018 - 10 B 10008/18 - juris LS; vgl. auch OVG Berlin-Bbg, B.v. 24.5.2006 - OVG 1 S 14.06 - juris Rn. 8, welches bei Konzentrationen zwischen 5 ng/ml und 75 ng/ml einen gelegentlichen Cannabiskonsum annimmt).
  • VG Regensburg, 12.11.2021 - RN 8 S 21.1999

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens

    Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät, die Polizei drogentypische Auffälligkeiten feststellt und einen Drogentest durchführt, ist im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2020 - 11 CS 19.2434 - juris, B.v. 31.7.2019 - 11 CS 19.1101 - juris Rn. 17; B.v. 6.11.2018 - 11 CS 18.821 - juris Rn. 16 m.w.N.; OVG Münster, U.v. 15.3.2017 - 16 A 551/16 - BeckRS 2017, 157892 Rn. 47 ff. m.w.N.; OVG RP, B.v. 1.3.2018 - 10 B 10008/18 - juris Rn. 5; B.v. 3.2.2011 - 10 B 11400/10 - DAR 2011, 279 - juris Rn. 11; a.A. OVG Hamburg, B.v. 16.5.2014 - 4 Bs 26/14 - juris Rn. 11 ff.).
  • VG Bayreuth, 11.05.2023 - B 1 S 23.239

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis, Gebrauch zu

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