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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2006 - 10 B 10085/06   

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https://dejure.org/2006,37783
OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2006 - 10 B 10085/06 (https://dejure.org/2006,37783)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.02.2006 - 10 B 10085/06 (https://dejure.org/2006,37783)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Februar 2006 - 10 B 10085/06 (https://dejure.org/2006,37783)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.2005 - 7 A 10667/05
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2006 - 10 B 10085/06
    weitere Differenzierungen nahe legen", hat er in seinem nach Durchführung einer Beweisaufnahme zu den aufgeworfenen Fragen - und übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärung - ergangenen Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 7 A 10667/05.OVG - klargestellt, dass er seine Rechtsprechung aufrecht erhält, nach der im Regelfall bereits der einmalige Konsum von Amphetaminen zur fehlenden Fahreignung führt.

    Wie der 7. Senat in ständiger Rechtsprechung des Weiteren vertreten hat - und auch insoweit folgt der erkennende Senat dieser Rechtsprechung -, geht das Risiko einer Drogeneinnahme bewusst, zumindest aber fahrlässig ein, wer in einer Diskothek, in der Besucher mit dem Auftauchen von Drogen rechnen müssen, bzw. in Drogenkreisen aus dem Glas eines anderen trinkt (vgl. neben dem bereits vom Verwaltungsgericht angeführten Beschluss vom 15. Mai 2002 - 7 B 10488/02.OVG - z.B. auch den oben schon zitierten Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 7 A 10667/05.OVG -).

  • VG Trier, 05.01.2016 - 1 L 3706/15

    Fahrerlaubnisentziehung; Konsum harter Drogen

    An diese normative Wertung ist das Gericht gebunden, solange keine Umstände im Einzelfall vorliegen, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen (ständige Rechtsprechung des OVG RP, Beschluss vom 25. Januar 2012 -10 B 11430/11- sowie Beschluss vom 14. Februar 2006 -10 B 10085/06.OVG- m.w.N.; juris; betreffend Kokain: Urteil vom 23. Mai 2000 - 7 A 12289/99 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.2008 - 10 B 10356/08

    Kraftfahreignung bei Mischkonsum ohne Beibringung eines Fahreignungsgutachten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ergibt sich jedoch in der Regel bereits aus nur einer nachgewiesenen Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes - außer Cannabis -, namentlich auch von Amphetamin, unabhängig davon, ob ein Kraftfahrzeug unter Drogeneinfluss geführt wurde, die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen (grundlegend Beschluss vom 14. Februar 2006 - 10 B 10085/06.OVG - ferner z.B. Beschlüsse vom 28. Februar 2007 - 10 B 10059/07.OVG - und 3. Januar 2008 - 10 B 11040/07.OVG -).
  • VG Trier, 31.03.2015 - 1 L 669/15

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Einnahme von synthetischem Cannabinoid

    An diese normative Wertung ist das Gericht gebunden, solange im Einzelfall keine Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen (ständige Rechtsprechung des OVG RP, u.a. Beschluss vom 25. Januar 2012 -10 B 11430/11- sowie Beschluss vom 14. Februar 2006 -10 B 10085/06.OVG- m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 18. Oktober 2010 -11 CS 10.1810-; juris).
  • VG Trier, 17.12.2014 - 1 L 2162/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaligen Konsums harter Drogen

    An diese normative Wertung ist das Gericht gebunden, solange keine Umstände im Einzelfall vorliegen, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen (ständige Rechtsprechung des OVG RP, Beschluss vom 25. Januar 2012 -10 B 11430/11- sowie Beschluss vom 14. Februar 2006 -10 B 10085/06.OVG- m.w.N.; juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2006 - 10 B 11122/06
    Der Beschluss entspricht vielmehr der ständigen Rechtsprechung des Senats (grundlegend Beschluss vom 14. Februar 2006 - 10 B 10085/06.OVG -) sowie des bis zum Jahresende 2005 für das Fahrerlaubnisrecht zuständig gewesenen 7. Senats des Gerichts (vgl. hierzu insbesondere den Beschluss vom 2.1. November 2000, DAR 2001, S. 183, sowie den Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 7 A 10667/05.OVG -, mit dem der 7. Senat auch in Ansehung der Recht sprechung des Bundesverfassungsgerichts, namentlich des Beschlusses vom 20. Juni 2002, NJW 2002, S. 2378 f. - vgl. insoweit den Beschluss des 7. Senats vom 16. Mai 2003 - 7 B 10601/03.OVG -, nach einer Sachverständigenanhörung seine bisherige Rechtsprechung aufrechterhalten hat).
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