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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2008 - 10 B 10206/08.OVG   

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https://dejure.org/2008,5339
OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2008 - 10 B 10206/08.OVG (https://dejure.org/2008,5339)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.04.2008 - 10 B 10206/08.OVG (https://dejure.org/2008,5339)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. April 2008 - 10 B 10206/08.OVG (https://dejure.org/2008,5339)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Erneute Maßnahmen des Führerscheinbüros bei Erreichen der Punkteschwellen im Punktesystem

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusätzliche Maßnahmen nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) bei Erreichen der betreffenden Punktestände durch einen Punkteabbau aufgrund Tilgung oder "Punkterabatt"; Geltung des sog. Tattagprinzips oder des Rechtskraftprinzips i.R.d. Punktsystems nach dem StVG; ...

  • Judicialis

    StVG § 4; ; StVG § 4 Abs. 3; ; StVG § 4 Abs. 4; ; StVG § 4 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnisrecht: Fahrerlaubnis; Entziehung; Punktsystem; Punktestand; Reduzierung; Punkteabzug; Sich-Ergeben; Punkteabbau; Tilgung; Wiederholung; erneute Maßnahme; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3158
  • NZV 2009, 100
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen, 15.08.2006 - 3 BS 241/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Aufbauseminar; Mehrfachreduzierung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2008 - 10 B 10206/08
    Dabei geht der Senat in Übereinstimmung mit dem Oberverwaltungsgericht Thüringen (vgl. z.B. Beschluss vom 11. November 2003, ThürVBl 2004, 161) und dem Oberverwaltungsgericht Sachsen (vgl. z.B. Beschluss vom 15. August 2006, NJW 2007, 168; so wohl auch Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, vgl. z.B. Beschluss vom 21. Juni 2006 - 1 M 10/06 -, Juris) davon aus, dass die Maßnahmen gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 StVG nicht erneut ergriffen werden müssen, wenn die betreffenden Punktestände durch einen Punkteabbau aufgrund Tilgung oder "Punkterabatt" gemäß § 4 Abs. 4 StVG "von oben" erreicht werden.

    Ungeachtet dessen sei hier deutlich gemacht, dass der Senat zum so genannten Tattagprinzip, von dem auch der 7. Senat des Gerichts in seinem Beschluss vom 18. Juli 2003 ausgegangen ist (vgl. des Weiteren z.B. OVG Thüringen, Beschluss vom 12. März 2003, NJW 2003, 2770; VGH Bayern, Beschluss vom 14. Dezember 2005, a.a.O.; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. August 2006, a.a.O.), neigt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2003 - 7 B 10921/03

    Verringerung des Punktestandes nach dem straßenverkehrsrechtlichen Punktesystem

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2008 - 10 B 10206/08
    Darüber hinausgehend vertritt der Senat zudem die Auffassung, dass Entsprechendes - keine Maßnahme mehr auf der niedrigeren Stufe nötig - im Falle einer Punktereduzierung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 oder Satz 2 StVG - wegen Fehlens der Maßnahme auf der betreffenden Stufe - jedenfalls dann gilt, wenn lediglich die wegen eines "Punkterabatts" nach § 4 Abs. 4 StVG oder der zwischenzeitlichen Tilgung einzelner Eintragungen in den nächst niedrigeren Punktebereich hinein notwendig gewordene Wiederholung der Maßnahme auf dieser Stufe unterlassen wurde; er schließt sich insofern der Rechtsprechung des bis zum Jahresende 2005 für das Fahrerlaubnisrecht zuständig gewesenen 7. Senats des Gerichts (Beschluss vom 18. Juli 2003, DAR 2003, 576; so auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., Rdnr. 13 zu § 4 StVG) an (andere Meinung zum Vorstehenden z.B. OVG Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2003, DAR 2004, 46; VGH Bayern, Beschluss vom 14. Dezember 2005, DAR 2006, 169; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 21. März 2003, DAR 2003, 433, und 9. Februar 2007, NJW 2007, 1768; Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., Rdnr. 4 b zu § 4 StVG).

    Ausgehend von der seitens des Gesetzgebers einleitend gesondert hervorgehobenen Zweckbestimmung der Regelung des § 4 StVG hat der 7. Senat des Gerichts in seinem Beschluss vom 18. Juli 2003 (a.a.O.; ihm folgend Hentschel, a.a.O.) daher § 4 Abs. 5 StVG aufgrund einer teleologischen Reduktion dahin ausgelegt, dass mit der Punktereduzierung nach Maßgabe dieser Bestimmung das Versäumnis der Straßenverkehrsbehörde ausgeglichen ist.

  • VGH Bayern, 14.12.2005 - 11 CS 05.1677

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Punktesystem; Tattagsprinzip; Nichtteilnahme an

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2008 - 10 B 10206/08
    Darüber hinausgehend vertritt der Senat zudem die Auffassung, dass Entsprechendes - keine Maßnahme mehr auf der niedrigeren Stufe nötig - im Falle einer Punktereduzierung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 oder Satz 2 StVG - wegen Fehlens der Maßnahme auf der betreffenden Stufe - jedenfalls dann gilt, wenn lediglich die wegen eines "Punkterabatts" nach § 4 Abs. 4 StVG oder der zwischenzeitlichen Tilgung einzelner Eintragungen in den nächst niedrigeren Punktebereich hinein notwendig gewordene Wiederholung der Maßnahme auf dieser Stufe unterlassen wurde; er schließt sich insofern der Rechtsprechung des bis zum Jahresende 2005 für das Fahrerlaubnisrecht zuständig gewesenen 7. Senats des Gerichts (Beschluss vom 18. Juli 2003, DAR 2003, 576; so auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., Rdnr. 13 zu § 4 StVG) an (andere Meinung zum Vorstehenden z.B. OVG Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2003, DAR 2004, 46; VGH Bayern, Beschluss vom 14. Dezember 2005, DAR 2006, 169; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 21. März 2003, DAR 2003, 433, und 9. Februar 2007, NJW 2007, 1768; Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., Rdnr. 4 b zu § 4 StVG).

    Ungeachtet dessen sei hier deutlich gemacht, dass der Senat zum so genannten Tattagprinzip, von dem auch der 7. Senat des Gerichts in seinem Beschluss vom 18. Juli 2003 ausgegangen ist (vgl. des Weiteren z.B. OVG Thüringen, Beschluss vom 12. März 2003, NJW 2003, 2770; VGH Bayern, Beschluss vom 14. Dezember 2005, a.a.O.; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. August 2006, a.a.O.), neigt.

  • OVG Thüringen, 12.03.2003 - 2 EO 688/02

    Anknüpfungszeitpunkt bei der Anwendung des Punktsystems

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2008 - 10 B 10206/08
    Ungeachtet dessen sei hier deutlich gemacht, dass der Senat zum so genannten Tattagprinzip, von dem auch der 7. Senat des Gerichts in seinem Beschluss vom 18. Juli 2003 ausgegangen ist (vgl. des Weiteren z.B. OVG Thüringen, Beschluss vom 12. März 2003, NJW 2003, 2770; VGH Bayern, Beschluss vom 14. Dezember 2005, a.a.O.; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. August 2006, a.a.O.), neigt.

    Wiederum ergänzend sei in dem hier behandelten Zusammenhang darauf hingewiesen, dass dem Antragsteller nach dem Erreichen von 18 Punkten mit der Ordnungswidrigkeit vom 2. März 2004, spätestens jedoch - wenn man für die Maßnahmen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG ungeachtet der Zugrundelegung des so genannten Tattagprinzips die Rechtskraft der diese Tat betreffenden Entscheidung verlangen wollte (so z.B. OVG Thüringen, Beschluss vom 12. März 2003, a.a.O.) - am 24. September 2004 die Fahrerlaubnis gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 zu entziehen gewesen wäre.

  • OVG Thüringen, 11.11.2003 - 2 EO 682/03

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; erneute Maßnahme

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2008 - 10 B 10206/08
    Dabei geht der Senat in Übereinstimmung mit dem Oberverwaltungsgericht Thüringen (vgl. z.B. Beschluss vom 11. November 2003, ThürVBl 2004, 161) und dem Oberverwaltungsgericht Sachsen (vgl. z.B. Beschluss vom 15. August 2006, NJW 2007, 168; so wohl auch Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, vgl. z.B. Beschluss vom 21. Juni 2006 - 1 M 10/06 -, Juris) davon aus, dass die Maßnahmen gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 StVG nicht erneut ergriffen werden müssen, wenn die betreffenden Punktestände durch einen Punkteabbau aufgrund Tilgung oder "Punkterabatt" gemäß § 4 Abs. 4 StVG "von oben" erreicht werden.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2006 - 1 M 10/06

    Ergreifen einer vorgesehenen Maßnahme nach dem Punktesystem

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2008 - 10 B 10206/08
    Dabei geht der Senat in Übereinstimmung mit dem Oberverwaltungsgericht Thüringen (vgl. z.B. Beschluss vom 11. November 2003, ThürVBl 2004, 161) und dem Oberverwaltungsgericht Sachsen (vgl. z.B. Beschluss vom 15. August 2006, NJW 2007, 168; so wohl auch Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, vgl. z.B. Beschluss vom 21. Juni 2006 - 1 M 10/06 -, Juris) davon aus, dass die Maßnahmen gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 StVG nicht erneut ergriffen werden müssen, wenn die betreffenden Punktestände durch einen Punkteabbau aufgrund Tilgung oder "Punkterabatt" gemäß § 4 Abs. 4 StVG "von oben" erreicht werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2007 - 16 B 2174/06

    Bezug des Punktsystems auf die Rechtskraft der zu bewertenden Entscheidungen ist

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2008 - 10 B 10206/08
    Darüber hinausgehend vertritt der Senat zudem die Auffassung, dass Entsprechendes - keine Maßnahme mehr auf der niedrigeren Stufe nötig - im Falle einer Punktereduzierung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 oder Satz 2 StVG - wegen Fehlens der Maßnahme auf der betreffenden Stufe - jedenfalls dann gilt, wenn lediglich die wegen eines "Punkterabatts" nach § 4 Abs. 4 StVG oder der zwischenzeitlichen Tilgung einzelner Eintragungen in den nächst niedrigeren Punktebereich hinein notwendig gewordene Wiederholung der Maßnahme auf dieser Stufe unterlassen wurde; er schließt sich insofern der Rechtsprechung des bis zum Jahresende 2005 für das Fahrerlaubnisrecht zuständig gewesenen 7. Senats des Gerichts (Beschluss vom 18. Juli 2003, DAR 2003, 576; so auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., Rdnr. 13 zu § 4 StVG) an (andere Meinung zum Vorstehenden z.B. OVG Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2003, DAR 2004, 46; VGH Bayern, Beschluss vom 14. Dezember 2005, DAR 2006, 169; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 21. März 2003, DAR 2003, 433, und 9. Februar 2007, NJW 2007, 1768; Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., Rdnr. 4 b zu § 4 StVG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.11.2006 - 10 B 11135/06
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2008 - 10 B 10206/08
    Hervorgehoben sei im hier behandelten Zusammenhang schließlich noch, dass sich der Senat mit dem dargelegten Verständnis des § 4 Abs. 5 StVG nicht in Widerspruch setzt zu seiner Entscheidung vom 24. November 2006 - 10 B 11135/06.OVG -, in der er sich - in einem obiter dictum - mit der Rechtslage gemäß § 4 Abs. 5 StVG nach einer Tilgung sämtlicher Eintragungen im Verkehrszentralregister befasst hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2003 - 19 B 337/03

    Punktestand eines Fahrerlaubnisinhabers zwischen 14 und 17 Punkten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2008 - 10 B 10206/08
    Darüber hinausgehend vertritt der Senat zudem die Auffassung, dass Entsprechendes - keine Maßnahme mehr auf der niedrigeren Stufe nötig - im Falle einer Punktereduzierung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 oder Satz 2 StVG - wegen Fehlens der Maßnahme auf der betreffenden Stufe - jedenfalls dann gilt, wenn lediglich die wegen eines "Punkterabatts" nach § 4 Abs. 4 StVG oder der zwischenzeitlichen Tilgung einzelner Eintragungen in den nächst niedrigeren Punktebereich hinein notwendig gewordene Wiederholung der Maßnahme auf dieser Stufe unterlassen wurde; er schließt sich insofern der Rechtsprechung des bis zum Jahresende 2005 für das Fahrerlaubnisrecht zuständig gewesenen 7. Senats des Gerichts (Beschluss vom 18. Juli 2003, DAR 2003, 576; so auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., Rdnr. 13 zu § 4 StVG) an (andere Meinung zum Vorstehenden z.B. OVG Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2003, DAR 2004, 46; VGH Bayern, Beschluss vom 14. Dezember 2005, DAR 2006, 169; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 21. März 2003, DAR 2003, 433, und 9. Februar 2007, NJW 2007, 1768; Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., Rdnr. 4 b zu § 4 StVG).
  • OVG Brandenburg, 16.07.2003 - 4 B 145/03

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis ; Warnfunktion der der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2008 - 10 B 10206/08
    Darüber hinausgehend vertritt der Senat zudem die Auffassung, dass Entsprechendes - keine Maßnahme mehr auf der niedrigeren Stufe nötig - im Falle einer Punktereduzierung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 oder Satz 2 StVG - wegen Fehlens der Maßnahme auf der betreffenden Stufe - jedenfalls dann gilt, wenn lediglich die wegen eines "Punkterabatts" nach § 4 Abs. 4 StVG oder der zwischenzeitlichen Tilgung einzelner Eintragungen in den nächst niedrigeren Punktebereich hinein notwendig gewordene Wiederholung der Maßnahme auf dieser Stufe unterlassen wurde; er schließt sich insofern der Rechtsprechung des bis zum Jahresende 2005 für das Fahrerlaubnisrecht zuständig gewesenen 7. Senats des Gerichts (Beschluss vom 18. Juli 2003, DAR 2003, 576; so auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., Rdnr. 13 zu § 4 StVG) an (andere Meinung zum Vorstehenden z.B. OVG Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2003, DAR 2004, 46; VGH Bayern, Beschluss vom 14. Dezember 2005, DAR 2006, 169; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 21. März 2003, DAR 2003, 433, und 9. Februar 2007, NJW 2007, 1768; Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., Rdnr. 4 b zu § 4 StVG).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.11.2020 - 3 LB 283/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Punkte

    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn - wie im Falle des Klägers - der Punktestand durch Reduzierung lediglich "von oben" erreicht wird (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 8. April 2014 - 16 B 207/14 -, juris; Beschl. v. 3. Dezember 2013 - 16 B 1341/13 -, juris; OVG Koblenz, Beschl. v. 15. April 2008 - 10 B 10206/08 -, NJW 2008, 3158).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - 16 B 207/14

    Verwarnung als Maßnahme vor Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit zum

    OVG, Beschluss vom 11. November 2003 - 2 EO 682/03 -, juris, Rn. 46 (= VRS 106 [2004], 315); Sächs. OVG, Beschluss vom 15. August 2006 - 3 BS 241/05 -, juris, Rn. 4 (= NJW 2007, 168); Nds. OVG, Beschluss vom 20. März 2008 - 12 ME 414/07 -, juris, Rn. 15 a.E.; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 15. April 2008 - 10 B 10206/08 -, juris, Rn. 4, 7 (= NJW 2008, 3158); VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 10 S 2053/10 -, juris, Rn. 15 (= NJW 2011, 2311); Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 4 StVG Rn. 40 m.w.N.
  • VG Hamburg, 23.03.2009 - 15 E 615/09

    Notwendigkeit der schriftlichen Verwarnung auch bei wiederholtem Erreichen von 14

    Die Antragsgegnerin ist jedoch gehalten, bei jedem Überschreiten der 14-Punkte-Grenze die jeweils durch § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 StVG gebotenen Maßnahmen zu ergreifen (so auch OVG Münster, Beschluss vom 21.3.2003, NVwZ-RR 2003, 681 ff., Juris Rn. 8 ff., für einen Fall des Punktabbaus durch Tilgung, und Beschluss vom 9.2.2007, NJW 2007, 1768 ff., Juris Rn. 37 ff. für einen Fall des Punktabbaus - wie hier - durch verkehrspsychologischen Beratung; OVG Greifswald, Beschluss vom 21.6.2006, 1 M 10/06, Juris Rn. 23; OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 18.7.2003, DAR 2003, 576; VGH München, Beschluss vom 14.12.2005, DAR 2006, 169 ff., Juris Rn. 38; Jagow/Burmann/Heß-Janker, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage 2008, § 4 StVG Rn. 4b; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009, § 4 StVG Rn. 40; a.A. wohl OVG Koblenz, Beschluss vom 18.7.2003, DAR 2003, 576 f., und Beschluss vom 15.4.2008, NJW 2008, 3158 ff., Juris Rn. 4) .

    Lediglich das - hier nicht relevante - unmittelbar durch einen Rückschritt (Punkterabatt, Tilgung oder Reduzierung nach § 4 Abs. 5 StVG) bewirkte Betreten einer Stufe "von oben nach unten" dürfte die Maßnahmen nicht erneut auslösen, da das Punktesystem in seinem Maßnahmekatalog offensichtlich auf einer Steigerung der Punktzahl aufbaut und auch eine Warn- und Erziehungsfunktion schwächere Maßnahmen nicht verlangt, wenn unmittelbar zuvor bereits die Maßnahmen der höheren Stufe erfolgt sind (vgl. dazu insb. OVG Koblenz, Beschluss vom 15.4.2008, NJW 2008, 3158 ff., Juris Rn. 4).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2013 - 16 B 1341/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis durch Erreichen der relevanten Punkteschwelle ohne

    OVG, Beschluss vom 11. November 2003 - 2 EO 682/03 -, juris, Rdnr. 46 (= VRS 106 [2004], 315); Sächs. OVG, Beschluss vom 15. August 2006 - 3 BS 241/05 -, juris, Rdnr. 4 (= NJW 2007, 168); Nds. OVG, Beschluss vom 20. März 2008 - 12 ME 414/07 -, juris, Rdnr. 15 a. E.; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 15. April 2008 - 10 B 10206/08 -, juris, Rdnr. 4, 7 (= NJW 2008, 3158); VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 10 S 2053/10 -, juris, Rdnr. 15 (= NJW 2011, 2311); Dauer, a. a. O.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2020 - 9 A 3181/19

    Kostenfestsetzung auf der Grundlage der Verwarnung hinsichtlich Erreichens des

    Der Kläger wendet unter Berufung auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. April 2008 - 10 B 10206/08 - ein, dass die in § 4 (Abs. 5 Satz 1) Nr. 2 StVG bestimmten Maßnahmen erneut zu ergreifen seien, "wenn sich die vorausgesetzten Punktestände zum wiederholten Mal durch das Hinzutreten weitere[r] Punkte ergeben".
  • VG Neustadt, 21.01.2015 - 1 L 1118/14

    Übergangsregelungen des § 65 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StVG; Tattagprinzip

    Zwischen der Anordnung eines Aufbauseminars bei 14 bis 17 Punkten (entspricht der Stufe 6 und 7 Punkte) und dem Erreichen einer zur Fahrerlaubnisentziehung führenden Punktzahl hat der Antragsteller die Stufe der Verwarnung nicht erneut durch das Hinzutreten weiterer Punkte "von unten" erreicht (vgl. dazu OVG RP, Beschluss vom 15. April 2008 - 10 B 10206/08.OVG -).
  • VG Neustadt, 07.05.2008 - 3 L 416/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis trotz positivem medizinisch-psychologischem

    Für die Anwendung des Punktsystems kommt es mithin auf den Tag der Tat und nicht auf den Zeitpunkt der Rechtskraft oder gar erst auf den Zeitpunkt der Registrierung der rechtskräftigen Entscheidung durch das Kraftfahrt-Bundesamt im Verkehrszentralregister an (so bereits VG Neustadt, Beschluss vom 9. Mai 2003 - 3 L 745/03.NW -, bestätigt durch OVG RP, Beschluss vom 28. Juli 2003 - 7 B 10921/03.OVG - in diesem Sinne auch: ThürOVG, Beschluss vom 12. März 2003 - 2 EO 688/02 - BayVGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 11 CS 05.1677 - dazu neigend: OVG RP, Beschluss vom 15. April 2008 - 10 B 10206/08.OVG -).
  • VG Saarlouis, 09.07.2012 - 10 L 561/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von 18 Punkten

    OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.04.2008, 10 B 10206/08, NJW 2008, 3158 m. w. N.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21.06.2006, 1 M 10/06, zitiert nach juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 11.11.2003, 2 EO 682/03, VRS 106, 315; sowie VG Hamburg, Beschluss vom 23.03.2009, 15 EG 615/09, zitiert nach juris.
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