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   OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - 10 B 10291/07.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - 10 B 10291/07.OVG (https://dejure.org/2007,1408)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.06.2007 - 10 B 10291/07.OVG (https://dejure.org/2007,1408)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 10 B 10291/07.OVG (https://dejure.org/2007,1408)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 28 Abs 1 S 1 FeV, § 28 Abs 4 Nr 2 FeV, § 28 Abs 4 Nr 3 FeV, § 28 Abs 4 Nr 4 FeV, § 28 Abs 5 FeV
    EU-Fahrerlaubnis; kein vorläufiger Rechtsschutz bei offensichtlicher rechtsmissbräuchlicher Umgehung inländischer Vorschriften

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzwirkung des europarechtlichen Anerkennungsgrundsatzes für Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Kriterien für eine rechtsmissbräuchliche Umgehung deutscher (inländischer) Fahrerlaubnisvorschriften durch den Inhaber einer ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Nutzen einer gültigen tschechischen Fahrerlaubnis während Sperrfrist

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FeV § 28 Abs. 1; FeV § 28 Abs. 4; FeV § 28 Abs. 5; RL 91/439/EWG Art. 1 Abs. 2; RL 91/439/EWG Art. 8 Abs. 4; VwGO § 123 Abs. 1
    D (A), Fahrerlaubnis, ausländische Fahrerlaubnis, Rechtsmissbrauch, Sperrfrist, Entzug

  • Judicialis

    Richtlinie 91/439/EWG Art. 1 Abs. 2; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 7 Abs. 1; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 8 Abs. 2; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 8 Abs. 4; ; Richtlinie 91/439/EWG Ar... t. 9; ; Richtlinie 2006/126/EG Art. 11 Abs. 4 Unterabsatz 2; ; FeV § 28 Abs. 1 S. 1; ; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 2; ; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 3; ; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 4; ; FeV § 28 Abs. 5

  • RA Kotz

    EU-Führerschein: Rechtsmissbräuchlich erworbener tschechischer Führerschein in Deutschland nicht anzuerkennen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Tschechische Fahrerlaubnis kann in Deutschland unwirksam sein

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    EU-Führerschein - Fahrerlaubnisthemen - Nutzungsuntersagung - EU-FE-Rechtsprechung Rheinland-Pfalz

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Tschechische Führerscheine

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tschechische Führerscheine

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tschechische Fahrerlaubnis in Deutschland?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Missbrauch: Tschechische Fahrerlaubnis kann in Deutschland unwirksam sein

  • kanzlei-szk.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchlich erworbene Führscheine aus dem EU-Ausland haben in Deutschland keine Gültigkeit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Tschechische Fahrerlaubnis in Deutschland unwirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsmissbrauch: Tschechische Fahrerlaubnis in Deutschland unwirksam - Offensichtlicher Rechtsmissbrauch zur Umgehung deutscher Vorschriften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2650
  • NVwZ 2007, 1335 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2006 - 10 B 10477/06

    Verkehrsrecht; Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt bei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - 10 B 10291/07
    Insbesondere darf ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins gemäß Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG nicht deshalb ablehnen, weil bei dieser Ausstellung ein Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b RiL 91/439/EWG vorlag oder weil in seinem Hoheitsgebiet dem Betreffenden eine Fahrerlaubnis entzogen worden war, sofern eine damit im Zusammenhang - bzw. auch unabhängig davon (vgl. dazu bereits Beschluss des Senates vom 24. Juni 2006 - 10 B 10477/06.OVG -) - angeordnete Sperrfirst für eine Wiedererteilung abgelaufen war, bevor der Führerschein in dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist.

    Damit schließt sich der Senat - zugleich unter Aufgabe der Rechtsprechung des vormals für Fahrerlaubnisverfahren zuständigen 7. Senates des beschließenden Gerichts (vgl. dazu dessen Beschluss vom 15. August 2005, DAR 2005, S. 650 sowie die hiergegen vom Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 14. Juni 2006 - 10 B 10477/06.OVG sowie vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06.OVG - angeführten Bedenken) - der auch sonst in der Rechtsprechung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ganz überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach es Fahrerlaubnisinhabern in Fällen eines offenen Missbrauchs im Einzelfall verwehrt ist, sich auf den Anerkennungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 2 RiL 91/439/EWG und dessen Auslegung durch den EuGH zu berufen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 10 B 10734/06

    Tschechische Fahrerlaubnis durfte entzogen werden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - 10 B 10291/07
    Damit schließt sich der Senat - zugleich unter Aufgabe der Rechtsprechung des vormals für Fahrerlaubnisverfahren zuständigen 7. Senates des beschließenden Gerichts (vgl. dazu dessen Beschluss vom 15. August 2005, DAR 2005, S. 650 sowie die hiergegen vom Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 14. Juni 2006 - 10 B 10477/06.OVG sowie vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06.OVG - angeführten Bedenken) - der auch sonst in der Rechtsprechung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ganz überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach es Fahrerlaubnisinhabern in Fällen eines offenen Missbrauchs im Einzelfall verwehrt ist, sich auf den Anerkennungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 2 RiL 91/439/EWG und dessen Auslegung durch den EuGH zu berufen.
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - 10 B 10291/07
    Den Grund hierfür sieht der EuGH darin, dass Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie als Ausnahme zum Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine namentlich im Interesse der innergemeinschaftlichen Freizügigkeit restriktiv auszulegen ist, so dass andere Mitgliedstaaten ihre Befugnisse nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie zur Einschränkung, Aussetzung oder zum Entzug dieser Fahrerlaubnis nur noch im Hinblick auf ein Verhalten des Führerscheininhabers nach deren Erwerb ausüben können (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 29. April 2004 - C-476/01 - Kapper, NJW 2004, S. 1726 sowie Beschluss vom 6. April 2006 - C-227/05 - Halbritter, NJW 2006, S. 2173).
  • OLG Stuttgart, 15.01.2007 - 1 Ss 560/06

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Fahren mit einer in Tschechien während des Laufs einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - 10 B 10291/07
    Ebenso bedarf es keiner Entscheidung, inwieweit diese Fahrerlaubnis für den Fall, dass sie hiernach vor Ablauf der Sperrfrist erteilt worden sein sollte, zumindest nach deren Ablauf zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet berechtigt (vgl. dazu einerseits OLG Stuttgart, Urteil vom 15. Januar 2007 - 1 Ss 560/06 - sowie andererseits OLG München, Urteil vom 29. Januar 2007 - 4St RR 222/06 - jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Hamburg, 22.11.2006 - 3 Bs 257/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - zur Aberkennung des Rechts, von einer polnischen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - 10 B 10291/07
    Diesbezüglich bedarf es auch nicht etwa gemäß Art. 234 Abs. 3 EG-Vertrag einer neuerlichen Vorlage an den EuGH (vgl. dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 29. Juni 2006, BA 2006, S. 432, OVG Weimar, Beschluss vom 28. Juni 2006, DAR 2006, S. 583, OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. August 2006, BA 2006, S. 501, OVG Brandenburg, Beschluss vom 8. September 2006, BA 2007, S. 193 sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. September 2006, BA 2006, S. 507; a.A.: OVG Hamburg, Beschluss vom 22. November 2006, NJW 2007, S. 1160).
  • OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - 10 B 10291/07
    Diesbezüglich bedarf es auch nicht etwa gemäß Art. 234 Abs. 3 EG-Vertrag einer neuerlichen Vorlage an den EuGH (vgl. dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 29. Juni 2006, BA 2006, S. 432, OVG Weimar, Beschluss vom 28. Juni 2006, DAR 2006, S. 583, OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. August 2006, BA 2006, S. 501, OVG Brandenburg, Beschluss vom 8. September 2006, BA 2007, S. 193 sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. September 2006, BA 2006, S. 507; a.A.: OVG Hamburg, Beschluss vom 22. November 2006, NJW 2007, S. 1160).
  • OLG München, 29.01.2007 - 4St RR 222/06

    Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Erwerb ausländischer Fahrerlaubnis während

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - 10 B 10291/07
    Ebenso bedarf es keiner Entscheidung, inwieweit diese Fahrerlaubnis für den Fall, dass sie hiernach vor Ablauf der Sperrfrist erteilt worden sein sollte, zumindest nach deren Ablauf zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet berechtigt (vgl. dazu einerseits OLG Stuttgart, Urteil vom 15. Januar 2007 - 1 Ss 560/06 - sowie andererseits OLG München, Urteil vom 29. Januar 2007 - 4St RR 222/06 - jeweils zitiert nach juris).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - 10 B 10291/07
    Den Grund hierfür sieht der EuGH darin, dass Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie als Ausnahme zum Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine namentlich im Interesse der innergemeinschaftlichen Freizügigkeit restriktiv auszulegen ist, so dass andere Mitgliedstaaten ihre Befugnisse nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie zur Einschränkung, Aussetzung oder zum Entzug dieser Fahrerlaubnis nur noch im Hinblick auf ein Verhalten des Führerscheininhabers nach deren Erwerb ausüben können (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 29. April 2004 - C-476/01 - Kapper, NJW 2004, S. 1726 sowie Beschluss vom 6. April 2006 - C-227/05 - Halbritter, NJW 2006, S. 2173).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05

    Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - 10 B 10291/07
    Damit schließt sich der Senat - zugleich unter Aufgabe der Rechtsprechung des vormals für Fahrerlaubnisverfahren zuständigen 7. Senates des beschließenden Gerichts (vgl. dazu dessen Beschluss vom 15. August 2005, DAR 2005, S. 650 sowie die hiergegen vom Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 14. Juni 2006 - 10 B 10477/06.OVG sowie vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06.OVG - angeführten Bedenken) - der auch sonst in der Rechtsprechung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ganz überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach es Fahrerlaubnisinhabern in Fällen eines offenen Missbrauchs im Einzelfall verwehrt ist, sich auf den Anerkennungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 2 RiL 91/439/EWG und dessen Auslegung durch den EuGH zu berufen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - 10 A 10851/08

    In Polen erteilte Fahrerlaubnis ist in Deutschland anzuerkennen

    Soweit der Senat gemäß seinem grundlegenden Beschluss vom 21. Juni 2007 -10 B 10291/07.OVG - bisher davon ausgegangen ist, dass in Fällen der vorliegenden Art ein nicht schutzwürdiger Rechtsmissbrauch anzunehmen ist, weil sich der Fahrerlaubnisinhaber wegen der bei ihm nach inländischem Recht bestehenden Eignungszweifel offensichtlich - ohne jeglichen Zusammenhang mit einem gemeinschaftsrechtlichen Vorgang - nur deshalb an die Behörde eines Mitgliedstaates gewandt hat, um dort ohne weiteres eine Fahrerlaubnis zu erlangen, kann daran mit Blick auf die dargelegte Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht mehr festgehalten werden.
  • LG Potsdam, 24.08.2007 - 21 Qs 95/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gebrauch einer rechtsmissbräuchlich erlangten

    Die Kammer schließt sich insoweit der von Dauer (DAR 2007, 342; derselbe, in: Hentschel, StVG, 39. Aufl., 2007, FeV, § 28 Rdnr. 7 bis 12) sowie der in der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (OVG Koblenz, NJW 2007, 2650 ff. unter Abkehr der bis dahin vertreten Rechtsauffassung; OVG Greifswald, VRS 111, 396 = NJW 2007, 1154; VG Münster, BA 2007, 62; VGH Mannheim, NJW 2007, 99; OVG Münster, DAR 2006, 43; NJOZ 2006, 3751; OVG Lüneburg, DAR 2005, 704; OVG Berlin-Brandenburg, BA 2007, 193) überwiegend vertretenen Rechtsauffassung an, wonach wie folgt zu differenzieren ist:.

    Für eine Umgehungsabsicht spricht vor allem, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, dass der Bewerber aufgrund erwiesener gravierender Eignungsmängel eine Fahrerlaubnis nach Maßgabe des Herkunftslandes hätte (wieder)erlangen können oder wenn positiv feststeht, dass der Bewerber die ausländische Fahrerlaubnisbehörde über seine erwiesenen Eignungsmängel positiv getäuscht oder diese der ausländischen Fahrerlaubnisbehörde zumindest nicht offenbart hat (so OVG Koblenz, NJW 2007, 2650 ff. unter Abkehr der bis dahin vertreten Rechtsauffassung; OVG Greifswald, VRS 111, 396 = NJW 2007, 1154; VG Münster, BA 2007, 62; VGH Mannheim, NJW 2007, 99; OVG Münster, DAR 2006, 43; NJOZ 2006, 3751; OVG Lüneburg, DAR 2005, 704; OVG Berlin-Brandenburg, BA 2007, 193; a.A.: OVG Hamburg, NJW 2007, 1160; OVG Rheinland-Pfalz, NZV 2006, 605; Schünemann/Schünemann, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 03.07.2008 - 1 B 238/08

    Untersagung des Führens von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland mit

    Nach alledem kann für die Entscheidung über die Beschwerde dahingestellt bleiben, ob dem Antragsteller auch deshalb das Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland untersagt werden durfte, weil er aufgrund rechtsmissbräuchlicher Umgehung der inländischen Vorschriften am 20.02.2006 eine tschechische Fahrerlaubnis erworben hat, die er in der Bundesrepublik Deutschland ohne vorherige Klärung vorhandener Eignungszweifel nicht hätte erlangen können vgl. zum missbräuchlichen Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis im Wege des sogenannten "Führerscheintourismus" u.a. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.06.2007 - 10 B 10291/07 -, NJW 2007, 2650 = AS RP-SL 34, 406; VGH Hessen, Beschluss vom 19.02.2007 - 2 TG 13/07 -, NJW 2007, 1897; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.02.2007 - 16 B 178/07 -, NZV 2007, 266 = Blutalkohol 44, 265; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.08.2006 - 1 M 46/06 -, NJW 2007, 1154 = Blutalkohol 43, 501.
  • OVG Saarland, 24.09.2008 - 1 A 222/08

    Untersagung des Führens von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland mit

    Zwar sieht der Senat die Frage, ob demjenigen das Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland untersagt werden darf, der aufgrund rechtsmissbräuchlicher Umgehung der inländischen Vorschriften eine ausländische Fahrerlaubnis erworben hat, die er in der Bundesrepublik Deutschland ohne vorherige Klärung vorhandener Eignungszweifel nicht hätte erlangen können vgl. zum missbräuchlichen Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis im Wege des sogenannten "Führerscheintourismus" u. a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.4.2008 - 12 ME 372/07 -, Blutalkohol 45, 270; OVG Koblenz, Beschluss vom 21.6.2007 - 10 B 10291/07 -, NJW 2007, 2650 = AS RP-SL 34, 406; VGH Kassel, Beschluss vom 19.2.2007 - 2 TG 13/07 -, NJW 2007, 1897; OVG Münster, Beschluss vom 23.2.2007 - 16 B 178/07 -, NZV 2007, 266 = Blutalkohol 44, 265; OVG Greifswald, Beschluss vom 29.8.2006 - 1 M 46/06 -, NJW 2007, 1154 = Blutalkohol 43, 501, auch nach den erwähnten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 26.6.2008 a.a.O. als noch nicht abschließend entschieden an vgl. dazu ausführlich den Beschluss des Senats vom 11.9.2008 - 1 B 286/08 -.
  • OLG Bamberg, 15.10.2014 - 3 U 78/12

    Berufungsverfahren: Klageänderung bei Austausch der Zinsforderungen aus einem

    Zu ihm sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht zu unterbreiten hat (BGH NJW 2007, 2650 Tz. 16).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2008 - 18 U 150/07

    Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung wegen Nichtgebrauchenlassens eines

    Diese Rechtsmeinung blieb jedoch vereinzelt und wurde schließlich durch den Beschluss des OVG Koblenz vom 21.06.2007 - 10 B 10291/07 - ausdrücklich aufgegeben.
  • OLG Jena, 03.04.2009 - 1 Ss 182/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Gebrauchmachen von einer im EU-Ausland erworbenen

    Der Annahme des Berufungsgerichts, die Unvereinbarkeit des Bescheides der Stadt E. mit dem Gemeinschaftsrecht sei offensichtlich und die Stadtverwaltung E. habe sich bewusst über das Gemeinschaftsrecht hinweggesetzt, steht bereits entgegen, dass einige Oberverwaltungsgerichte in Kenntnis der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 und vom 06.04.2006 (die letztgenannte und die des EuGH vom 28.09.2006 konnten der Stadtverwaltung E. bei Erlass des Bescheids am 31.01.2006 nicht bekannt sein) davon ausgehen, die vollziehende Gewalt der Bundesrepublik Deutschland sei in Fällen, in denen eine EU-Fahrerlaubnis unter offensichtlich rechtsmissbräuchlicher Umgehung der inländischen Vorschriften erworben wurde, entweder befugt, gemäß § 28 Abs. 4 FeV die Anerkennung dieses ausländischen Hoheitsaktes zu verweigern (so OVG Koblenz, Beschluss vom 21.06.2007, NJW 2007, 2650, 2652) oder sie sei berechtigt, von dem Betroffenen einen Eignungsnachweis nach den deutschen Vorschriften zu verlangen und ihm bei unterbliebener Beibringung eines solchen Nachweises das Recht abzuerkennen, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen (vgl. in diesem Sinne OVG Greifswald, Beschluss vom 29.08.2006, VRS 111, 383, 398).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2008 - 18 U 150/07
    Diese Rechtsmeinung blieb jedoch vereinzelt und wurde schließlich durch den Beschluss des OVG Koblenz vom 21.06.2007 - 10 B 10291/07 - ausdrücklich aufgegeben.
  • VG Neustadt, 14.01.2008 - 3 L 1568/07

    Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis wegen rechtsmissbräuchlichen Erwerbs

    Für eine von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis gilt zwar der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung (grundlegend OVG RP, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 10 B 10291/07.OVG -).
  • VGH Bayern, 24.01.2008 - 11 ZB 07.524

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Anforderungen an die Begründung eines solchen

    Der Annahme, die Unvereinbarkeit des streitgegenständlichen Bescheids mit dem Gemeinschaftsrecht sei evident, steht u. a. entgegen, dass einige Oberverwaltungsgerichte in Kenntnis der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 (a.a.O.), vom 6. April 2006 (a.a.O.) sowie teilweise auch des Beschlusses des gleichen Gerichts vom 28. September 2006 (NZV 2007, 539) davon ausgehen, die vollziehende Gewalt der Bundesrepublik Deutschland sei in Fällen, in denen eine EU-Fahrerlaubnis unter offensichtlich rechtsmissbräuchlicher Umgehung der inländischen Vorschriften erworben wurde, entweder befugt, gemäß § 28 Abs. 4 FeV die Anerkennung dieses ausländischen Hoheitsakts zu verweigern (so OVG RhPf vom 21.6.2007 NJW 2007, 2650 unter Aufgabe der früheren, gegenläufigen Rechtsprechung eines anderen Senats des gleichen Gerichts), oder sie sei berechtigt, von dem Betroffenen einen Eignungsnachweis nach den deutschen Vorschriften zu verlangen und ihm bei unterbliebener Beibringung eines solchen Nachweises das Recht abzuerkennen, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen (vgl. in diesem Sinne - allerdings beschränkt auf den "Prüfungsmaßstab des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens" - OVG MV vom 29.8.2006 VRS 111 [2006], 383).
  • OVG Saarland, 11.09.2008 - 1 B 286/08

    EU-Führerschein - Fahrerlaubnisthemen - Nutzungsuntersagung -

  • VGH Bayern, 16.01.2008 - 11 ZB 06.3136

    Entziehung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; keine Nichtigkeit eines solchen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2011 - 16 B 948/11

    Notwendigkeit des Nachweises des Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - 16 B 72/11

    Verpflichtung zur Vorlage oder Übersendung eines tschechischen Führerscheins

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2008 - 10 B 10121/08
  • VG Saarlouis, 18.12.2007 - 10 L 1518/07

    Entzug der Fahrerlaubnis bei erneuter Trunkenheitsfahrt nach Erwerb einer nach

  • VGH Bayern, 17.01.2008 - 11 ZB 07.105

    Antrag auf Zulassung der Berufung

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