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   OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 10 B 10318/07/OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 10 B 10318/07/OVG (https://dejure.org/2007,6325)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.05.2007 - 10 B 10318/07/OVG (https://dejure.org/2007,6325)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 10 B 10318/07/OVG (https://dejure.org/2007,6325)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Untersagung der Besetzung eines Dienstposten bei der Bundesanstalt für Wasserbau in Karlsruhe vor einer bestandskräftigen Entscheidung in der Hauptsache; Ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung nach dem Leistungsprinzip; Berücksichtigung der letzten ...

  • Judicialis

    BBG § 8; ; BBG § 8 Abs. 1; ; BBG § 8 Abs. 1 S.; ; GG Art. 33; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; BLV § 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 620 (Ls.)
  • DVBl 2007, 1051 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.2002 - 10 B 11229/02

    Stellenausschreibung - Anforderungsprofil

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 10 B 10318/07
    Auch in diesem Fall ist bei der Bestenauslese zuvörderst auf die letzten dienstlichen Beurteilungen abzustellen (Bestätigung der st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 15. Oktober 2002 - 10 B 11229/02 -, IÖD 2003, S. 69 = NVwZ-RR 2003, S. 762).

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. etwa: Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 - 10 B 12149/99.OVG -, vom 15. Oktober 2002 - 10 B 11229/02.OVG - [IöD 2003, 69 ff = NVwZ-RR, 762] und vom 26. Mai 2004 - 10 B 10620/04.OVG -).

    Erst wenn es darum geht, ggf. eine Auswahl unter mehreren das Anforderungsprofil erfüllenden Bewerbern zu treffen, kommt den dienstlichen Beurteilungen (wieder) Bedeutung zu (vgl. nochmals den Beschluss des Senats vom 15. Oktober 2002, a.a.O., m.w.N.).

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat in seinem bereits mehrfach erwähnten Beschluss vom 15. Oktober 2002 (a.a.O.) auch mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. August 2001 (NVwZ-RR 2002, S. 47) und die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 5. April 2002 (IÖD 2002, S. 194) und vom 14. Mai 2002 (1 B 40/02) im Grundsatz festgehalten und er tut es auch weiterhin.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2003 - 10 B 11114/03

    Modelle für die Auswahlentscheidung bezüglich Übertragung eines höher bewerteten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 10 B 10318/07
    Das allgemeine, beschreibende Anforderungsprofil stellt bei einem solchen Gleichstand ein leistungsbezogenes, sachgerechtes Auswahlkriterium dar (Bestätigung der st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 14. Februar 1996 - 10 B 10128/96.OVG - und vom 28. August 2003 - 10 B 11114/03.OVG); das gilt auch bei Konkurrenten unterschiedlicher Statusämter.

    Ein solches Anforderungsprofil stellt indessen nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats ein leistungsbezogenes, sachgerechtes Auswahlkriterium dar (vgl. dazu etwa; Beschlüsse vom 14. Februar 1996 - 10 B 10128/96.OVG - und vom 28. August 2003 - 10 B 11114/03.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 10 B 13120/96

    Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; Richterstelle; Dienstbezügliches

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 10 B 10318/07
    Denn gerade bei gleichem Gesamtergebnis kommt diesen Einzelaussagen nach dem Sinn und Zweck der dienstlichen Beurteilung über Leistung und Eignung der Beamten ein differenziertes Bild zu geben, besondere Bedeutung zu (vgl. hierzu u.a. Beschluss des Senats vom 19. Dezember 1996, NVwZ-RR 1997, 369 = IÖD 1997, 173).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 10 B 10318/07
    An dieser Rechtsprechung hat der Senat in seinem bereits mehrfach erwähnten Beschluss vom 15. Oktober 2002 (a.a.O.) auch mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. August 2001 (NVwZ-RR 2002, S. 47) und die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 5. April 2002 (IÖD 2002, S. 194) und vom 14. Mai 2002 (1 B 40/02) im Grundsatz festgehalten und er tut es auch weiterhin.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2002 - 1 B 1133/01

    Stellenausschreibung eines Beförderungsdienstpostens; Verbindlichkeit des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 10 B 10318/07
    An dieser Rechtsprechung hat der Senat in seinem bereits mehrfach erwähnten Beschluss vom 15. Oktober 2002 (a.a.O.) auch mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. August 2001 (NVwZ-RR 2002, S. 47) und die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 5. April 2002 (IÖD 2002, S. 194) und vom 14. Mai 2002 (1 B 40/02) im Grundsatz festgehalten und er tut es auch weiterhin.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2000 - 10 A 11056/00

    Darlegungsanforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Berufung; Grundsätze

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 10 B 10318/07
    Wenn auch dieser keine generelle Bedeutung beanspruchen kann, gibt er doch im Allgemeinen - so auch hier - einen plausiblen Anhalt für eine Leistungsbewertung (vgl. dazu auch: Beschluss des Senats vom 12. September 2000, DÖD 2001, 263).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.1998 - 10 A 11390/98

    Diensstelle; Örtliche Zuständigkeit in Beamtensachen; Konkurrentenstreit;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 10 B 10318/07
    Andererseits müssen nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. grundlegend: Beschluss vom 14. März 1994, DÖD 1994, S. 294 - 295 - sowie die Beschlüsse vom 6. Juli 1995 - 10 B 11632/95.OVG - und vom 9. Oktober 1998, NVwZ-RR 1999, S. 592 = IÖD 1999, S, 135) die dienstlichen Beurteilungen als maßgebliches Kriterium nicht stets herangezogen werden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2004 - 10 B 10620/04

    Auswahlentscheidung bei Besetzung eines (höher bewerteten) Dienstpostens eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 10 B 10318/07
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. etwa: Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 - 10 B 12149/99.OVG -, vom 15. Oktober 2002 - 10 B 11229/02.OVG - [IöD 2003, 69 ff = NVwZ-RR, 762] und vom 26. Mai 2004 - 10 B 10620/04.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.1994 - 13 B 10166/94

    Dienstherr; Bestenauslese ; Beförderungsdienstposten; Anforderungsprofil;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 10 B 10318/07
    Andererseits müssen nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. grundlegend: Beschluss vom 14. März 1994, DÖD 1994, S. 294 - 295 - sowie die Beschlüsse vom 6. Juli 1995 - 10 B 11632/95.OVG - und vom 9. Oktober 1998, NVwZ-RR 1999, S. 592 = IÖD 1999, S, 135) die dienstlichen Beurteilungen als maßgebliches Kriterium nicht stets herangezogen werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2002 - 1 B 40/02

    Stellenausschreibung eines Beförderungsdienstpostens; Verbindlichkeit des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 10 B 10318/07
    An dieser Rechtsprechung hat der Senat in seinem bereits mehrfach erwähnten Beschluss vom 15. Oktober 2002 (a.a.O.) auch mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. August 2001 (NVwZ-RR 2002, S. 47) und die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 5. April 2002 (IÖD 2002, S. 194) und vom 14. Mai 2002 (1 B 40/02) im Grundsatz festgehalten und er tut es auch weiterhin.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.1999 - 10 B 12149/99
  • VG Neustadt, 26.08.2011 - 1 L 590/11

    Ausschreibungsverfahren für Beförderungsstellen

    Dies gilt umso mehr, als dienstliche Beurteilungen vielfach einen Verwendungsvorschlag umfassen, der eine Aussage über die Qualifikation des Bewerbers für ein Beförderungsamt enthält (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Mai 2007 - 10 B 10318/07.OVG, juris; Beschluss vom 15. Oktober 2002, 10 B 11229/02.OVG, esovgrp und Beschluss vom 14. März 1994, a.a.O.).

    Dabei kann davon ausgegangen werden, dass die durch Bezugnahme herangezogene dienstliche Beurteilung des Antragstellers aus dem Jahr 2007 für das vorliegende Beförderungsgeschehen noch aussagekräftig ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Mai 2007, a.a.O.).

    Diese Einschätzung steht in Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung, die nur dann bei der Beurteilung von Beamten in benachbarten Besoldungsgruppen von einer Gleichwertigkeit der Beurteilungen ausgeht, wenn die in dem benachbarten niedrigeren Statusamt erzielte Gesamtbeurteilung eine Notenstufe besser war, als die Beurteilung in dem höheren statusrechtlichen Amt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Mai 2007, a.a.O.).

    Dabei kann das Anforderungsprofil sowohl deskriptive als auch konstitutive Elemente umfassen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Mai 2007, a.a.O. und Beschluss vom 15. Oktober 2002, a.a.O.).

    Die Möglichkeit, durch ein Anforderungsprofil für die konkret zu besetzende Stelle, konstitutive Qualifikationsmerkmale zu formulieren, darf aber nicht dazu führen, dass das Beurteilungswesen weitgehend überflüssig wird (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Mai 2007, a.a.O. und Beschluss vom 15. Oktober 2002, a.a.O.).

    Die Festsetzung des Wertes des Verfahrensgegenstandes orientiert sich an Ziffer 10.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 7./8. Juli 2004, wobei die Kammer das Dreizehnfache des Endgrundgehalts der Besoldungsgruppe A 15 zugrunde legt und den so ermittelten Betrag in Anwendung der Ziffer 10.1 des zitierten Streitwertkataloges um die Hälfte reduziert sowie mit Blick auf das vorliegende Eilverfahren nochmals halbiert (vgl. §§ 52 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1, 53, 63 GKG und Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 23. Mai 2007, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 10 B 10320/14

    Stelle des Trierer Landgerichtspräsidenten darf vorerst nicht besetzt werden

    Die für den Leistungsvergleich herangezogenen Beurteilungen müssen aussagekräftig, d.h. aktuell und hinreichend differenziert sowie weitestgehend vergleichbar sein (vgl. die stRspr. des Senats, z.B. Beschluss v. 23. Mai 2007 - 10 B 10318/07 , juris; BVerwGE 140, 83 ).

    Es entspricht dem nicht von der Hand zu weisenden Erfahrungssatz, dass vielfach nach einer Beförderung das Gesamturteil um eine Notenstufe schlechter ausfällt (Beschluss des Senats vom 23. Mai 2007 - 10 B 10318/07 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.2007 - 10 B 10457/07

    Präsidentenstelle: Unterlegener Mitbewerber legt Beschwerde ein

    Insofern geht der Antragsteller offenbar sogar von einem "konstitutiven" Anforderungsprofil (vgl. zum konstitutiven Anforderungsprofil z.B. Beschlüsse des Senats vom 15. Oktober 2002, IÖD 2003, 69, sowie vom 23. Mai 2007 - 10 B 10318/07.OVG -) in dem Sinne aus, dass für die Auswahl von vornherein nicht in Betracht kommt, wer dieses Kriterium nicht erfüllt.
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