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OVG Rheinland-Pfalz, 14.04.2009 - 10 B 10330/09.OVG |
Zitiervorschläge
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.04.2009 - 10 B 10330/09.OVG (https://dejure.org/2009,29709)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. April 2009 - 10 B 10330/09.OVG (https://dejure.org/2009,29709)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschränkung der Entziehung einer Fahrerlaubnis auf bestimmte Fahrzeugklassen
- blutalkohol , S. 323
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 19.03.2009 - 1 L 128/09
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.04.2009 - 10 B 10330/09.OVG
Wird zitiert von ... (2)
- VG Bremen, 12.11.2015 - 5 K 2184/13
MPU-Anordnung nach Alkoholverurteilung vor zehn Jahren
Folgte man der Auffassung des Klägers, käme man zu dem absurden Ergebnis, dass die Behörde nur im Fall des § 69 Abs. 1 StGB, wenn also eine ausdrückliche Würdigung der Geeignetheit des Täters durch den Strafrichter erfolgt ist, an das Ergebnis gebunden wäre, aber nicht bei der Regelvermutung des § 69 Abs. 2 StGB, die gerade Beleg dafür ist, dass sogar schon der Gesetzgeber die Ungeeignetheit des Täters annimmt (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. April 2009 - 10 B 10330/09 -, Rn. 6, juris; so auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 27. November 2006 - OVG 1 S 136.05 -, Rn. 8, juris; nicht ausdrücklich, aber § 29 Abs. 5 StVG in einem solchen Fall anwendend: BVerwG…, Urteil vom 09. Juni 2005 - 3 C 21/04 -, Rn. 30, juris). - VG Neustadt, 08.08.2014 - 3 L 636/14
Mit 1,73 Promille auf dem Fahrrad unterwegs - Fahrerlaubnisentzug und …
Denn nach ständiger Rechtsprechung ist die Fahrerlaubnisbehörde hinsichtlich der Überprüfung der Fahreignung gemäß § 3 Abs. 4 StVG an rechtskräftige Entscheidungen in Strafverfahren nur insoweit gebunden, als dort auch Ausführungen zur Fahreignung enthalten sind (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - 11 C 34/94 -, DVBl 1996, 165; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. April 2009 - 10 B 10330/09 -, Blutalkohol 46, 234).