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   OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.2008 - 10 B 10356/08.OVG   

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https://dejure.org/2008,9360
OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.2008 - 10 B 10356/08.OVG (https://dejure.org/2008,9360)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.06.2008 - 10 B 10356/08.OVG (https://dejure.org/2008,9360)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Juni 2008 - 10 B 10356/08.OVG (https://dejure.org/2008,9360)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Fahrerlaubnisentzugs wegen Nichtbeibringung eines dem Betroffenen knapp drei Jahre nach der Verkehrskontrolle aufgegebenen medizinisch-psychologischen Gutachtens; Vorliegen einer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund der Versagung ...

  • Judicialis

    FeV § 11; ; FeV § 11 Abs. 8; ; FeV § 46; ; FeV § 46 Abs. 3; ; FeV § 14; ; FeV § 14 Abs. 2; ; FeV § 14 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnisrecht: Fahrerlaubnisrecht; Fahrerlaubnis; Entziehung; Gutachten; medizinisch-psychologisches Gutachten; Nichtbeibringung; Betäubungsmittel; Mischkonsum; Zeitablauf; zurückliegender Konsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.2008 - 10 B 10356/08
    Dabei ist allerdings, worauf das Bundesverwaltungsgericht in seinem bereits vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil vom 9. Juni 2005 (NJW 2005, 3081) hingewiesen hat, zu berücksichtigen, dass ein bekannt gewordener in der Vergangenheit liegender Drogenkonsum nur dann, wie es nach Maßgabe der Verweisungsnorm des § 46 Abs. 3 FeV erforderlich ist, aktuell Bedenken gegen die Kraftfahreignung des Betroffenen begründet, wenn der erfolgte Betäubungsmittelmissbrauch nach Gewicht und unter zeitlichen Gesichtspunkten noch geeignet ist, die Kraftfahreignung in Zweifel zu ziehen; es muss mit anderen Worten - noch - hinreichend wahrscheinlich sein, dass der Betroffene nach wie vor Drogen konsumiert oder jedenfalls rückfallgefährdet ist und sich dies auf sein Verhalten im Straßenverkehr auswirken kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2006 - 10 B 10085/06
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.2008 - 10 B 10356/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ergibt sich jedoch in der Regel bereits aus nur einer nachgewiesenen Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes - außer Cannabis -, namentlich auch von Amphetamin, unabhängig davon, ob ein Kraftfahrzeug unter Drogeneinfluss geführt wurde, die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen (grundlegend Beschluss vom 14. Februar 2006 - 10 B 10085/06.OVG - ferner z.B. Beschlüsse vom 28. Februar 2007 - 10 B 10059/07.OVG - und 3. Januar 2008 - 10 B 11040/07.OVG -).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 3175/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Vorlage des Gutachtens; fahrerlaubnisfreie

    Aus der Formulierung "darf" in § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV folgt nicht, dass der Behörde im Rahmen der Frage, ob aus der Nichtvorlage des Gutachtens auf die Fahrungeeignetheit des Betroffenen geschlossen werden kann, ein Ermessen zukommt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.11.2011 - 11 CS 11.2349 -, juris, m.w.N.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 13.10.2009 - 3 B 314/09 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.06.2008 - 10 B 10356/08 -m, juris; Senatsbeschluss vom 27.11.2007 - 10 S 303/07 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09

    Ohne richterliche Anordnung entnommene Blutprobe für Entziehung der Fahrerlaubnis

    Dem Fahrerlaubnisinhaber ist jedoch zwingend (vgl. dazu z.B. Beschluss des Senats vom 3. Juni 2008 - 10 B 10356/08.OVG -) die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er das ihm zu Recht abverlangte Gutachten nicht beibringt (§ 11 Abs. 8 FeV).
  • OVG Sachsen, 24.07.2008 - 3 B 18/08

    Fahrerlaubsnisentzug; Alkoholmissbrauch; wiederholte Verkehrsverstöße;

    Da § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV der Fahrerlaubnisbehörde kein Ermessen einräumt, sondern einen Grundsatz der Beweiswürdigung regelt, der auf der Überlegung beruht, dass bei grundloser Gutachtensverweigerung die Vermutung berechtigt ist, der Fahrerlaubnisinhaber wolle einen ihm bekannten Eignungsmangel verbergen (Senatsbeschl. v. 3.7.2008 - 3 B 149/08 -, unveröffentlicht, mit Verweis auf: OVG RP, Beschl. v. 3.6.2008 - 10 B 10356/08 -, zitiert nach Juris, sowie auf BVerwG, Urt. v. 9.6.2005, NJW 2005, 3440 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 10.7.2002, VRS 105, 76 ff.; Senatsbeschl. v. 8.11.2001, DAR 2002, 234 f.) gilt ein solcher Eignungsmangel für den Zeitpunkt der Gutachtensverweigerung bzw. des Ablaufs der Vorlagefrist als nachgewiesen, sofern § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV bezogen auf diesen Zeitpunkt rechtsfehlerfrei angewandt wurde.
  • OVG Sachsen, 13.10.2009 - 3 B 314/09

    Fahrerlaubnis; Entziehung nach Wiedererteilung; Verwertungsverbot; Sofortvollzug;

    Da § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV der Fahrerlaubnisbehörde kein Ermessen einräumt, sondern einen Grundsatz der Beweiswürdigung enthält, der auf der Überlegung beruht, dass bei grundloser Gutachtensverweigerung die Vermutung berechtigt ist, der Fahrerlaubnisinhaber wolle einen ihm bekannten Eignungsmangel verbergen (Senatsbeschl. v. 3.7.2008 - 3 B 149/08 -, unveröffentlicht, mit Verweis auf: OVG RP, Beschl. v. 3.6.2008 - 10 B 10356/08 -, zitiert nach Juris, sowie auf BVerwG, Urt. v. 9.6.2005, NJW 2005, 3440 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 10.7.2002, VRS 105, 76 ff.; Senatsbeschl. v. 8.11.2001, DAR 2002, 234 f.), gilt ein solcher Eignungsmangel für den Zeitpunkt der Gutachtensverweigerung bzw. des Ablaufs der Vorlagefrist als nachgewiesen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2009 - 10 B 10412/09

    Fahrerlaubnisrecht; Verlängerung einer EU-Fahrerlaubnis; Mindestanforderungen;

    Im Rahmen der allein möglichen Wiedererteilung der Fahrerlaubnisklassen CE und C1E nach den allgemeinen Vorschriften müsste der Antragsgegner allerdings die Verwertbarkeit der Tat vom 27. Dezember 1998 und ihrer Folgen unter Beachtung des § 29 StVG und der Rechtsprechung zur Bedeutung lange zurückliegender Ereignisse für die aktuelle Fahreignung (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 2005 - DVBl. 2005, 1333 und 1337; Beschluss des Senats vom 3. Juni 2008 - 10 B 10356/08.OVG -, ESOVGRP; BayVGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 11 CS 08.551 - juris) im Hinblick auf das geforderte medizinisch-psychologische Gutachten im sodann maßgeblichen Zeitpunkt nochmals prüfen.
  • VG München, 20.01.2009 - M 6a K 08.417

    Entzug der Fahrerlaubnis; Mischkonsum von Cannabis und Alkohol

    Wegen dieses besonderen Gefährdungspotentials des Zusammenwirkens von Cannabis mit anderen psychoaktiven Stoffen ist nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zu FeV die Fahreignung als nicht mehr gegeben anzusehen (siehe hierzu und insbes. zum Gefährdungspotential bei sog. Mischkonsum OVG Rheinland-Pfalz vom 3.6.2008, Az.: 10 B 10356/08; VG Stuttgart vom 23.12.2005, Az.: 10 K 3224/05).
  • VG Freiburg, 22.09.2010 - 4 K 1600/10

    Fahrerlaubnisentziehung bei Drogenkonsum (hier: Amphetamine)

    Die Kammer geht danach in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ( siehe VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.09.2003, VBlBW 2004, 151, sowie Beschlüsse vom 22.11.2004, a.a.O., und vom 24.05.2002, VBlBW 2003, 24, jew. m.w.N.; zur Rspr. anderer Obergerichte siehe Urteil der Kammer vom 02.06.2009 - 4 K 747/09 - m.w.N. ) davon aus, dass bereits der einmalige Konsum von so genannten harten Drogen - dazu gehören auch Amphetamine ( vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 26.07.2010 - 11 CS 10.1278 - OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 03.06.2008 - 10 B 10356/08 - Nieders. OVG, Beschluss vom 16.06.2003, DAR 2003, 432; VG Freiburg, Urteil vom 10.05.2010 - 4 K 521/09 - und Beschluss vom 11.10.2007 - 4 K 1801/07 - ) - in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt.
  • OVG Sachsen, 07.05.2009 - 3 B 248/08

    Fahrerlaubnisentziehung; Medizinisch-psychologisches Gutachten; Amphetamin;

    Dies ist - wenn kein atypischer Sachverhalt i. S. d. Vorbemerkung 3 dieser Anlage (sog. besondere Kompensationsumstände) gegeben ist - im Allgemeinen dann der Fall, wenn der Betroffene ein Jahr lang keine Drogen mehr konsumiert hat (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 3.6.2008 - 10 B 10356/08 -, Rn. 7, zitiert nach juris).
  • VG Mainz, 18.08.2010 - 3 K 219/10

    Fahrerlaubniserteilung; gleichzeitiger Alkohol- und Cannabiskonsum;

    Diesem Umstand trägt die Fahrerlaubnis-Verordnung Rechnung, indem ein Mischkonsum für sich allein ausreicht, im Falle eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten die Fahreignung auszuschließen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 2. Oktober 2006 - 10 B 11045/06.OVG - sowie Beschlüsse vom 2. Januar 2007 - 10 B 11538/06.OVG - und vom 3. Juni 2008 - 10 B 10356/08.OVG -, beide in ESOVGRP veröffentlicht).
  • VG Saarlouis, 30.06.2010 - 10 K 825/09

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Nichtbeibringung eines medizinisch-psychologischen

    BVerwG, Urteil vom 09.06.2005, wie vor; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.07.2007, 10 S 96107, ZfS 2007, 536; OVG Koblenz, Beschluss vom 03.06.2008, 10 B 10356/08, zitiert nach Juris.
  • VG Trier, 08.10.2012 - 1 L 1025/12

    Der Schluss auf die fehlende Fahreignung im Fall der nicht fristgerechten

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