Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2009 - 10 B 10412/09.OVG |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 24 Abs 1 FeV, § 24 Abs 2 FeV, § 30 Abs 1 FeV, § 30 Abs 2 S 1 Halbs 2 FeV, § 2 Abs 2 StVG
Fahrerlaubnisrecht; Verlängerung einer EU-Fahrerlaubnis; Mindestanforderungen; eigenständige Prüfung der Fahreignung durch den Ausstellerstaat - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamer Erwerb einer von einem EU-Staat oder EWR-Staat erteilten ausländischen Fahrerlaubnis als Voraussetzung ihrer Verlängerung; Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins als Nachweis der Erfüllung der für die Erteilung im Gemeinschaftrecht ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
EU-Führerschein - Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen CE und C1
- Judicialis
StVG § 2; ; StVG § 2 Abs. 2; ; FeV § 23; ; FeV § 24; ; FeV § 24 Abs. 1; ; FeV § 24 Abs. 2; ; FeV § 30; ; FeV § 30 Abs. 1; ; FeV § 30 Abs. 2; ; FeV § 30 Abs. 2 Satz 1 HS 2; ; RiL 91/439/EWG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fahrerlaubnisrecht: Fahrerlaubnis; ausländisch; EU; EWR; EU-Fahrerlaubnis; EU-Staat; EWR-Staat; Ausland; Befristung; Verlängerung; Fahrerlaubnisklasse; Klasse; Führerschein; Dokument; Umtausch; Umschreibung; Fahreignung; Prüfung; Gemeinschaftsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 16.04.2009 - 6 L 289/09
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2009 - 10 B 10412/09.OVG
Papierfundstellen
- DVBl 2009, 1059
- DÖV 2009, 1155
Wird zitiert von ...
- OLG Oldenburg, 19.09.2011 - 1 Ss 116/11
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung eines im Umtauschweg ausgestellten …
Da das vorliegende Dokument - anders als der der Entscheidung des OVG Koblenz vom 16. Juni 2009 (10 B 10412/09, bei juris) zu Grunde liegende Führerschein, in dem lediglich das Ausstellungsdatum im Ausland vermerkt war, - den Gemeinschaftscode "70D" aufweist, kann vorliegend nicht davon ausgegangen werden, dass die in der Bundesrepublik Deutschland im Falle einer Umschreibung gemäß § 30 FeV erforderlichen Prüfungen in entsprechender Weise vor der Ausstellung des britischen Führerscheins stattgefunden haben.