Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 10 B 10515/19.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,16061
OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 10 B 10515/19.OVG (https://dejure.org/2019,16061)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.06.2019 - 10 B 10515/19.OVG (https://dejure.org/2019,16061)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Juni 2019 - 10 B 10515/19.OVG (https://dejure.org/2019,16061)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,16061) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 14 Abs 2 GemO RP, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 4 Abs 1 GG, § 47 Abs 1 Nr 2 VwGO
    Burkiniverbot in einer Badeordnung für gemeindliche Schwimmbäder

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot bei Erlass eines Burkiniverbots in einer Badeordnung für gemeindliche Schw...

  • doev.de PDF

    Burkiniverbot in einer Badeordnung für gemeindliche Schwimmbäder

  • esovgrp.de

    GemO § 14,GemO § 14 Abs 2,GG Art 2,GG Art 2 Abs 1,GG Art 3,GG Art 3 Abs 1,GG Art 4,GG Art 4 Abs 1,VwGO § 47,VwGO § 47 Abs 1,VwGO § 47 Abs 1 Nr 2,VwGO § 47 Abs 6
    Anordnung, Anstaltszweck, Badebekleidung, Badeordnung, Benutzungsverhältnis, Burkini, Burkiniverbot, Einrichtung, einstweilige Anordnung, gemeindliches Schwimmbad, Gesundheit, Gesundheitsgefahr, Glaubensfreiheit, Gleichbehandlung, Gleichbehandlungsanspruch, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot bei Erlass eines Burkiniverbots in einer Badeordnung für gemeindliche Schwimmbäder; Wirksamkeit einer Badeordnung

  • rechtsportal.de

    Anstaltszweck; Badebekleidung; Badeordnung; Benutzungsverhältnis; Burkini; Burkiniverbot; einstweilige Anordnung; Gesundheit; Gesundheitsgefahr; Glaubensfreiheit; Gleichbehandlung; Gleichbehandlungsanspruch; Gleichbehandlungsgebot; Hautkrankheit; kommunale Einrichtung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Burkini-Verbot in der Badeordnung der Stadt Koblenz gleichheitswidrig

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Burkini-Verbot in Koblenz juristisch unhaltbar

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Burkini-Verbot in der Badeordnung städtischer Bäder

  • lto.de (Kurzinformation)

    Badeordnung in Koblenz: Burkini-Verbot ist gleichheitswidrig

  • datev.de (Kurzinformation)

    Burkini-Verbot in der Badeordnung der Stadt Koblenz gleichheitswidrig

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    PKH - Burkini-Verbot in Badeordnung gleichheitswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Syrerin klagt erfolgreich gegen Burkini-Verbot in Koblenz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Burkini-Verbot in Badeordnung der Stadt Koblenz verstößt gegen Gleichbehandlungsgebot - Regelung bis zur Entscheidung über Normenkontrollantrag in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Badeordnung der Stadt Koblenz: Muslima wehrt sich gegen Burkini-Verbot

Besprechungen u.ä. (3)

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Burkini-Verbot in Badeordnung (hier der Stadt Koblenz) verstößt gegen Gleichbehandlungsgebot

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 47 VwGO; Art. 3 GG; GO
    Allgemeines Burkini-Verbot durch Badeordnung eines Schwimmbades ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Allgemeines Burkini-Verbot durch Badeordnung eines Schwimmbades ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 170
  • DÖV 2019, 839
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1978 - I 1383/75
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 10 B 10515/19
    Ob eine Gemeinde das Verhältnis zwischen öffentlicher Anstalt und deren Benutzer öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich regelt, ist ihr grundsätzlich freigestellt (vgl. hierzu z.B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Mai 1978 - I 1383/75 -, NJW 1979, 1900 f.; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 35 Rn. 117 ff.).

    Daher spricht in den Fällen, in denen eine Gemeinde eine öffentliche Aufgabe durch Errichtung einer von ihr betriebenen öffentlichen Einrichtung erfüllt und die Benutzer zudem einen öffentlich-rechtlichen Benutzungsanspruch haben, die dadurch begründete Zuordnung der entsprechenden Regelungen zum öffentlichen Recht im Zweifel dafür, dass das gesamte Benutzungsverhältnis dem öffentlichen Recht angehört (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Mai 1978, a.a.O., zu einer Badeordnung; Urteil vom 28. April 1997 - 1 S 2007/96 -, juris, zu einer Hafenordnung).

    Denn sie enthält eine verbindliche abstrakte Regelung mit Außenwirkung für die Nutzer der Schwimmbäder (vgl. zu diesem Kriterium Panzer, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 35. EL September 2018, § 47 Rn. 24; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Mai 1978, a.a.O.).

    Diese Regelungsbefugnis findet allerdings ihre Grenze darin, dass die Nutzungsvorschriften der Erfüllung des bestimmungsgemäßen Zwecks der Anstalt dienen müssen, sowie in den verfassungsrechtlich verankerten Rechten der Nutzer (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Mai 1978, a.a.O.), zu denen insbesondere das Recht auf Gleichbehandlung gehört.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1997 - 1 S 2007/96

    Normenkontrolle einer Hafenordnung: öffentlich-rechtliche Ausgestaltung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 10 B 10515/19
    Daher spricht in den Fällen, in denen eine Gemeinde eine öffentliche Aufgabe durch Errichtung einer von ihr betriebenen öffentlichen Einrichtung erfüllt und die Benutzer zudem einen öffentlich-rechtlichen Benutzungsanspruch haben, die dadurch begründete Zuordnung der entsprechenden Regelungen zum öffentlichen Recht im Zweifel dafür, dass das gesamte Benutzungsverhältnis dem öffentlichen Recht angehört (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Mai 1978, a.a.O., zu einer Badeordnung; Urteil vom 28. April 1997 - 1 S 2007/96 -, juris, zu einer Hafenordnung).
  • BVerwG, 08.02.1974 - VII C 95.72

    Voraussetzungen für die Gewährung von Förderungshilfe für Filmtheater -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 10 B 10515/19
    Aufgrund ihrer Anstaltsgewalt ist sie auch ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage zur Ermöglichung und Verwirklichung der Anstaltszwecke der öffentlichen Einrichtung "Schwimmbad" berechtigt, einseitig hoheitlich abstrakte und generelle Bestimmungen zur Regelung dieses Sonderverhältnisses zu erlassen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1974 - VII C 95.72 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juni 2002 - 1 S 2785/00 -, NVwZ-RR 2003, 142; Stober/Kluth, Verwaltungsrecht I, 12. Aufl. 2007, § 25 Rn. 55; Lange, Kommunalrecht, 2013, S. 801 ff.).
  • BVerfG, 14.01.2009 - 1 BvR 906/08

    Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit im Verfahren vor

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 10 B 10515/19
    Vielmehr belastet sie die Trägerinnen von Burkinis ohne zureichende sachliche Gründe stärker als vergleichbare andere Gruppen von Badegästen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08 -, juris, Rn. 124), welche die städtischen Schwimmbäder mit Badebekleidung nutzen dürfen, die den Körper ebenfalls weitgehend bedeckt.
  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 8.91

    Muslimin im Sportunterricht - Art. 4 GG, Abwägung mit Art. 7 Abs. 1 GG

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 10 B 10515/19
    Ob sie darüber hinaus auch eine Verletzung ihrer aus Art. 2 Abs. 1 GG folgenden allgemeinen Handlungsfreiheit sowie der in Art. 4 Abs. 1 GG niedergelegten Glaubensfreiheit geltend machen kann und bezüglich letzterer die sich insoweit ergebenden Darlegungsanforderungen erfüllt hat (vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 25. August 1993 - 6 C 8/91 -, juris), kann hiernach offenbleiben.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 1 S 2785/00

    Anstaltsgewalt des Friedhofsträgers-Berufsfreiheit des Bestattungsunternehmers

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 10 B 10515/19
    Aufgrund ihrer Anstaltsgewalt ist sie auch ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage zur Ermöglichung und Verwirklichung der Anstaltszwecke der öffentlichen Einrichtung "Schwimmbad" berechtigt, einseitig hoheitlich abstrakte und generelle Bestimmungen zur Regelung dieses Sonderverhältnisses zu erlassen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1974 - VII C 95.72 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juni 2002 - 1 S 2785/00 -, NVwZ-RR 2003, 142; Stober/Kluth, Verwaltungsrecht I, 12. Aufl. 2007, § 25 Rn. 55; Lange, Kommunalrecht, 2013, S. 801 ff.).
  • BVerwG, 11.09.2013 - 6 C 25.12

    Glaubensfreiheit; staatliche Schulaufsicht; staatlicher Erziehungs- und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 10 B 10515/19
    Die Zulassung von Burkinis im Rahmen des Schulschwimmen erfolgte wohl mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. September 2013 (Az.: 6 C 25.12, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2002 - 15 B 1355/02

    Sanierungsverfügung für Abwasserleitung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 10 B 10515/19
    Die Befugnis der Antragsgegnerin, die Schwimmbäder als öffentliche Einrichtungen zu betreiben, umfasst auch die Ermächtigung, das Benutzungsverhältnis generell durch Sonderverordnung zu regeln (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - 15 B 1355/02 -, NVwZ 2003, 297).
  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 10 B 10515/19
    Vielmehr belastet sie die Trägerinnen von Burkinis ohne zureichende sachliche Gründe stärker als vergleichbare andere Gruppen von Badegästen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08 -, juris, Rn. 124), welche die städtischen Schwimmbäder mit Badebekleidung nutzen dürfen, die den Körper ebenfalls weitgehend bedeckt.
  • BVerfG, 14.01.2009 - 1 BvR 402/08

    Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit im Verfahren vor

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 10 B 10515/19
    Vielmehr belastet sie die Trägerinnen von Burkinis ohne zureichende sachliche Gründe stärker als vergleichbare andere Gruppen von Badegästen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08 -, juris, Rn. 124), welche die städtischen Schwimmbäder mit Badebekleidung nutzen dürfen, die den Körper ebenfalls weitgehend bedeckt.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2021 - 12 S 921/21

    Rechtsnatur einer Hausordnung in einer Erstaufnahmeeinrichtung; grundrechtlich

    Soweit die vom Antragsteller-Vertreter angeführte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 12.06.2019 - 10 B 10515/19 -, juris), die eine Badeordnung eines gemeindlichen Schwimmbads zum Gegenstand hatte und ohne nähere Begründung noch von einer "Sonderverordnung" und zeitgleich von einer Rechtswahlmöglichkeit zur Regelung des Benutzungsverhältnisses durch Allgemeinverfügung spricht, dürfte der dort behandelte Fall, der - anders als der vorliegende - der reinen Leistungsverwaltung (vgl. zu den dort geltenden Maßstäben: Lange, Kommunalrecht, 2013, S. 802) zuzuordnen sein dürfte, mit der vorliegenden Konstellation schon deshalb nicht vergleichbar sein, da die dortige Nutzungsordnung vom Stadtrat erlassen wurde und damit einem Gremium, das zwar Satzungen, nicht aber Verwaltungsakte erlassen kann.
  • VG Neustadt, 01.02.2021 - 5 L 49/21

    Trotz ärztlichem Attest - Kein Entsorgen von Abfällen im

    Dabei ist anerkannt, dass der Betreiber einer kommunalen Einrichtung gemäß § 14 Abs. 2 Gemeindeordnung - GemO - bzw. § 10 Abs. 2 Landkreisordnung - LKO - auch ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage die Nutzungsbedingungen - hier Zugang zu den Wertstoffwirtschaftszentren nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung - regeln darf (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 10 B 10515/19 -, Rn. 14, juris zum Burkiniverbot in einer Badeordnung für gemeindliche Schwimmbäder) bzw. im Einzelfall sogar muss.
  • VG Mainz, 26.04.2022 - 1 L 220/22

    Maskenpflicht in Universität

    Denn es handelt sich nicht um eine konkret-generelle Regelung, die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 16. März 2000 - 2 M 1/00 -, NJW 2000, 3440 [Besuchsregelung für Rechtsanwälte in einer psychiatrischen Klinik]; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 35, Rn. 201 ["Anordnung des Bademeisters ... eine Badekappe zu tragen"]; zu einer angeordneten Begleitung im Gerichtsgebäude: Peters/Lux, Öffentliche Gebäude und Hausrecht: Inhalt und Rechtsgrundlagen, LKV 2018, 17 [19]; siehe ferner zu einem Erlass im Rahmen der Fachaufsicht: VG Bremen, Beschluss vom 11. März 2021 - 1 V 387/21 -, BeckRS 2021, 6669, Rn. 4 ["verwaltungsinterne schulorganisatorische Maßnahme"]; siehe auch OVG RP, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 10 B 10515/19 -, juris, Rn. 14 ["Burkini-Verbot"]; VG München, Beschluss vom 10. November 2020 - M 26b E 20.5654 -, juris, Rn. 18; anders für Anordnungen des Bundestagspräsidenten: VG Berlin, Beschluss vom 19. November 2020 - VG 2 L 179/20 -, BeckRS 2020, 31651, Rn. 4; für die Bayerische Landtagspräsidentin: VG München, Beschluss vom 26. April 2021 - M 30 S 21.2086 -, BeckRS 2021, 9304, Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht