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   BVerwG, 05.04.2011 - 10 B 11.11   

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BVerwG, 05.04.2011 - 10 B 11.11 (https://dejure.org/2011,15060)
BVerwG, Entscheidung vom 05.04.2011 - 10 B 11.11 (https://dejure.org/2011,15060)
BVerwG, Entscheidung vom 05. April 2011 - 10 B 11.11 (https://dejure.org/2011,15060)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 16a, AufenthG § 60 Abs. 1 S. 4 Bst. a, AufenthG § 60 Abs. 1 S. 4 Bst. b, RL 2004/83/EG Art. 15 Bst. c
    Revision, Grundsätzliche Bedeutung, Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Abschiebungsverbot, Irak, Sunniten, Gruppenverfolgung, Bagdad, Verfolgungsdichte, Gefährdungsdichte, willkürliche Gewalt, erhebliche individuelle Gefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme einer Gruppenverfolgung von Sunniten in Bagdad

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2011 - 10 B 11.11
    Die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung, an denen auch unter Geltung der Richtlinie 2004/83/EG festzuhalten ist, sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt (vgl. Urteil vom 21. April 2009 - BVerwG 10 C 11.08 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 39 m.w.N.).

    Alle danach gleichgearteten, auf eine nach denselben Merkmalen zusammengesetzte Gruppe bezogenen Verfolgungsmaßnahmen müssen schließlich zur ermittelten Größe dieser Gruppe in Beziehung gesetzt werden (Urteil vom 21. April 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2011 - 10 B 11.11
    Insoweit fehlen nähere Darlegungen, inwiefern diese Frage mit Blick auf die hierzu bereits ergangene Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 17. Februar 2009 - Rs. C-465/07, Elgafaji - InfAuslR 2009, 138) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 14. Juli 2009 - BVerwG 10 C 9.08 - BVerwGE 134, 188 m.w.N.) weiterer Klärung bedarf.

    Unabhängig davon kann sie auch bei einer außergewöhnlichen Situation eintreten, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (Urteil vom 14. Juli 2009 a.a.O. Rn. 15).

  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2011 - 10 B 11.11
    Insoweit fehlen nähere Darlegungen, inwiefern diese Frage mit Blick auf die hierzu bereits ergangene Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 17. Februar 2009 - Rs. C-465/07, Elgafaji - InfAuslR 2009, 138) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 14. Juli 2009 - BVerwG 10 C 9.08 - BVerwGE 134, 188 m.w.N.) weiterer Klärung bedarf.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2020 - 13 A 10206/20

    Gruppenverfolgung von bekennenden Ahmadis Pakistan

    Eine sogenannte Gruppenverfolgung liegt vor, wenn entweder sichere Anhaltspunkte für ein an asylerhebliche Merkmale anknüpfendes staatliches Verfolgungsprogramm vorliegen, dessen Umsetzung bereits eingeleitet ist oder unmittelbar bevorsteht, oder wenn die Übergriffe, von denen Angehörige einer Gruppe in Anknüpfung an ein asylerhebliches Merkmal getroffen werden, so zahlreich sind, dass für jedes Gruppenmitglied begründete Furcht besteht, in eigener Person Opfer von Übergriffen zu werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. April 2011 - 10 B 11.11 - juris Rn. 3, Urteile vom 21. April 2009 - 10 C 11.08 - juris Rn. 13 und vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - juris Rn. 17 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.2020 - 13 A 10174/20

    Gruppenverfolgung von homosexuellen Männern in Pakistan

    Eine Gruppenverfolgung liegt vor, wenn entweder sichere Anhaltspunkte für ein an asylerhebliche Merkmale anknüpfendes staatliches Verfolgungsprogramm vorliegen, dessen Umsetzung bereits eingeleitet ist oder unmittelbar bevorsteht, oder wenn die Übergriffe, von denen Angehörige einer Gruppe in Anknüpfung an ein asylerhebliches Merkmal getroffen werden, so zahlreich sind, dass für jedes Gruppenmitglied begründete Furcht besteht, in eigener Person Opfer von Übergriffen zu werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. April 2011 - 10 B 11.11 -, juris Rn. 3; BVerwG, Urteile vom 21. April 2009 - 10 C 11.08 -, juris Rn. 13, und vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, juris Rn. 17 ff.).
  • VG Ansbach, 13.09.2022 - AN 4 K 21.30866

    Republik Moldau, keine Gruppenverfolgung von Roma in der Republik, Moldau

    Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (BVerwG, B.v. 5.4.2011 - 10 B 11.11 - juris Rn. 3; U.v. 21.4.2009 - 10 C 11.08 - juris Rn. 13).

    Alle danach gleichgearteten, auf eine nach denselben Merkmalen zusammengesetzte Gruppe bezogenen Verfolgungsmaßnahmen müssen schließlich zur ermittelten Größe dieser Gruppe in Beziehung gesetzt werden (BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 10 C 11.08 - juris Rn. 15; B.v. 5.4.2011 - 10 B 11.11 - juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 19.4.2021 - 11 B 19.30575 - juris Rn. 50).

  • VG Düsseldorf, 03.07.2017 - 12 K 463/16
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. April 2011 - 10 B 11/11 -, juris, Rn. 3; Urteile vom 21. April 2009 - 10 C 11/08 -, juris, Rn. 13, und vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 -, juris, Rn. 17 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 20. April 2015 - 16 A 688/14.A -, juris, Rn. 10.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2015 - 16 A 688/14

    Stattfinden einer Gruppenverfolgung von Hindus in Bangladesch unter

    vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, BVerwGE 96, 200 = juris, Rn. 18 ff., und vom 5. April 2011 - 10 B 11.11 -, juris, Rn. 3.
  • VG Berlin, 15.02.2018 - 32 K 266.17

    Anerkennung als Flüchtling

    Alle danach gleichgearteten, auf eine nach denselben Merkmalen zusammengesetzte Gruppe bezogenen Verfolgungsmaßnahmen müssen schließlich zur ermittelten Größe dieser Gruppe in Beziehung gesetzt werden, weil eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen kann (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 14 f.; BVerwG, Beschluss vom 5. April 2011 - 10 B 11/11 - juris Rn. 3).
  • VG Hamburg, 22.11.2021 - 13 A 1785/19

    Zur Frage der Gruppenverfolgung von Kurden und der Asylrelevanz einer

    Es liegen keine belastbaren Anhaltspunkte für eine dahingehende quantitative und qualitative Ausweitung der Maßnahmen vor, dass hieraus für jeden Angehörigen der kurdischen Volksgruppe nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Urt. v. 21.4.2009, 10 C 11.08, juris Rn. 13; Beschl. v. 5.4.2011, 10 B 11.11, juris Rn. 3; OVG Hamburg, Urt. v. 22.4.2010, 4 Bf 220/03.A, juris Rn. 61; VGH Mannheim, Urt. v. 5.3.2020, A 10 S 1272/17, juris Rn. 24).
  • VG Minden, 13.03.2018 - 10 K 955/16

    Anspruch eines ägyptischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. April 2011 - 10 B 11/11 -, juris, Rn. 3, sowie Urteile vom 21. April 2009 - 10 C 11/08 -, juris, Rn. 13, und vom 5. Juli 1994 - 9 C 158/94 -, juris, Rn. 17 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 20. April 2015 - 16 A 688/14.A -, juris, Rn. 10; Berlit, Die Bestimmung der "Gefahrendichte" im Rahmen der Prüfung als Flüchtling der subsidiär Schutzberechtigter, in: ZAR 2017, 110 ff.
  • VG Ansbach, 06.09.2022 - AN 4 K 19.31037

    Kasachstan: Kein Flüchtlingsschutz für homosexuellen Mann mit HIV-Infektion;

    Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Grup penmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederho len und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (BVerwG, B.v. 5.4.2011 - 10 B 11.11 - juris Rn. 3; U.v. 21.4.2009 - 10 C 11.08 - juris Rn. 13).
  • VG Trier, 10.03.2021 - 10 K 2852/20

    Pakistan: Flüchtlingseigenschaft für bekennende Ahmadis

    Eine Gruppenverfolgung liegt vor, wenn entweder sichere Anhaltspunkte für ein an asylerhebliche Merkmale anknüpfendes staatliches Verfolgungsprogramm vorliegen, dessen Umsetzung bereits eingeleitet ist oder unmittelbar bevorsteht, oder wenn die Übergriffe, von denen Angehörige einer Gruppe in Anknüpfung an ein asylerhebliches Merkmal getroffen werden, so zahlreich sind, dass für jedes Gruppenmitglied die begründete Furcht besteht, in eigener Person Opfer von Übergriffen zu werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. April 2011 - 10 B 11/11 -, Urteile vom 2 1 . April 2009 - 10 C 11.08 - und vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, jeweils zitiert nach juris; OVG RP, Urteil vom 29. Juni 2020, a.a.O.).
  • VG Trier, 19.02.2021 - 10 K 2840/20

    Pakistan: Gruppenverfolgung bekennender Ahmadis

  • VG Karlsruhe, 08.03.2021 - A 14 K 6410/19

    Somalia: Klage teilweise begründet; Die Voraussetzungen eines nationalen

  • VG München, 17.01.2023 - M 19 K 20.31133

    Irak: Keine Gruppenverfolgung von Christen; zumutbare inländische

  • VG Stuttgart, 15.07.2021 - A 2 K 3707/18

    Somalia: Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage für sechsköpfige Familie mit

  • VG Hamburg, 17.09.2020 - 17 A 5630/19

    Georgien: Klage abgewiesen; keine Gruppenverfolgung homosexueller Männer in

  • VG Köln, 25.10.2018 - 6 K 1826/16
  • VG Würzburg, 10.02.2023 - W 7 K 22.30783

    Herkunftsland Kasachstan, Verfolgung durch Amtsträger, keine Gruppenverfolgung

  • VG Trier, 09.06.2022 - 10 K 337/22

    Pakistan: Feststellung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 AsylG für Aktivisten

  • VG Trier, 10.03.2021 - 10 K 2355/20

    Pakistan: Klage begründet; Gruppenverfolgung öffentlich bekennender Ahmadis

  • VG München, 14.10.2019 - M 3 K 17.45601

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und des subsidiären Schutzes

  • VG Trier, 11.08.2022 - 10 K 1250/22

    Pakistan: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für bekennenden Homosexuellen

  • VG Trier, 17.08.2021 - 5 K 761/21

    Ägypten: keine Gruppenverfolgung koptischer Christen

  • VG Hamburg, 11.01.2021 - 17 A 736/20

    Russische Föderation: keine Gruppenverfolgung von Homosexuellen

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