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   VGH Bayern, 20.03.2015 - 10 B 12.2280   

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VGH Bayern, 20.03.2015 - 10 B 12.2280 (https://dejure.org/2015,22371)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.03.2015 - 10 B 12.2280 (https://dejure.org/2015,22371)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. März 2015 - 10 B 12.2280 (https://dejure.org/2015,22371)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 27.01.2012 - 10 B 08.2849

    Mehrstündiges Festhalten eines Betroffenen in einem Polizeibus war rechtswidrig

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2015 - 10 B 12.2280
    Darüber hinaus kommt ein trotz Erledigung fortbestehendes Rechtsschutzinteresse in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe in Betracht (vgl. BVerfG, B.v. 13.12.2005 -2 BvR 447/05 - juris Rn. 55; BVerfG, B.v. 5.12.2001 - 2 BvR 527/99 u.a. - juris Rn. 36; BayVGH, U.v. 27.1.2012 - 10 B 08.2849 - juris Rn. 33; VGH BW, U.v. 22.7.2004 - 1 S 410/03 - juris Rn. 20).

    Eine Freiheitsentziehung liegt nämlich nur dann vor, wenn die - tatsächlich und rechtlich an sich gegebene - körperliche Bewegungsfreiheit durch staatliche Maßnahmen nach jeder Richtung hin aufgehoben wird (vgl. BayVGH, U.v. 27.1.2012 - 10 B 08.2849 - juris Rn. 44 unter Hinweis auf BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 - juris Rn. 114; vgl. auch BVerfG, B. v. 8.3.2011 - 1 BvR 47/05 - juris Rn. 20).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2015 - 10 B 12.2280
    Darüber hinaus kommt ein trotz Erledigung fortbestehendes Rechtsschutzinteresse in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe in Betracht (vgl. BVerfG, B.v. 13.12.2005 -2 BvR 447/05 - juris Rn. 55; BVerfG, B.v. 5.12.2001 - 2 BvR 527/99 u.a. - juris Rn. 36; BayVGH, U.v. 27.1.2012 - 10 B 08.2849 - juris Rn. 33; VGH BW, U.v. 22.7.2004 - 1 S 410/03 - juris Rn. 20).

    Bei derart schweren Grundrechtseingriffen hat das Bundesverfassungsgericht ein durch Art. 19 Abs. 4 GG geschütztes Rechtsschutzinteresse u.a. in Fällen angenommen, in denen sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung eröffneten Instanz nicht erlangen kann (vgl. BVerfG, B.v. 5.12.2001 a.a.O.).

  • BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05

    Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2015 - 10 B 12.2280
    Eine Freiheitsentziehung liegt nämlich nur dann vor, wenn die - tatsächlich und rechtlich an sich gegebene - körperliche Bewegungsfreiheit durch staatliche Maßnahmen nach jeder Richtung hin aufgehoben wird (vgl. BayVGH, U.v. 27.1.2012 - 10 B 08.2849 - juris Rn. 44 unter Hinweis auf BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 - juris Rn. 114; vgl. auch BVerfG, B. v. 8.3.2011 - 1 BvR 47/05 - juris Rn. 20).
  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2015 - 10 B 12.2280
    Darüber hinaus kommt ein trotz Erledigung fortbestehendes Rechtsschutzinteresse in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe in Betracht (vgl. BVerfG, B.v. 13.12.2005 -2 BvR 447/05 - juris Rn. 55; BVerfG, B.v. 5.12.2001 - 2 BvR 527/99 u.a. - juris Rn. 36; BayVGH, U.v. 27.1.2012 - 10 B 08.2849 - juris Rn. 33; VGH BW, U.v. 22.7.2004 - 1 S 410/03 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 C 9.11

    Unterlassungsklage; Wiederholungsgefahr; Reeperbahn; offene Videoüberwachung;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2015 - 10 B 12.2280
    Bei einem polizeilichen Eingriff in Grundrechte der Betroffenen bedeutet dies, dass Einbußen an grundrechtlich geschützter Freiheit nicht in unangemessenem Verhältnis zu den Zwecken stehen dürfen, denen die Grundrechtsbeschränkung dient (vgl. BVerwG, U.v. 25.1.2012 -6 C 9.11 - juris Rn. 47).
  • VG Chemnitz, 30.11.2009 - 3 K 431/09
    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2015 - 10 B 12.2280
    Auch wenn nicht jede Ruhestörung und Lärmentwicklung zu einer Gesundheitsgefahr für andere führt, ist ein den üblichen Rahmen erheblich übersteigendes Lärmen geeignet, die Gesundheit der umwohnenden Nachbarn nachhaltig zu beeinträchtigen, wenn diese aufgrund der Störung ihrer Nachtruhe keinen Schlaf finden und dies auch noch häufiger vorkommt (vgl. VG München, U.v. 24.10.2011 - M 17 K 99.5345 - juris Rn. 21; VG Chemnitz, U.v. 30.11.2009 - 3 K 431/09 - juris Rn. 19; vgl. auch Lisken/Denninger, a.a.O., E Rn. 654).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 410/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit vollzugspolizeilicher Maßnahmen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2015 - 10 B 12.2280
    Darüber hinaus kommt ein trotz Erledigung fortbestehendes Rechtsschutzinteresse in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe in Betracht (vgl. BVerfG, B.v. 13.12.2005 -2 BvR 447/05 - juris Rn. 55; BVerfG, B.v. 5.12.2001 - 2 BvR 527/99 u.a. - juris Rn. 36; BayVGH, U.v. 27.1.2012 - 10 B 08.2849 - juris Rn. 33; VGH BW, U.v. 22.7.2004 - 1 S 410/03 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2015 - 10 B 12.2280
    Hierzu zählen namentlich Feststellungsbegehren, die polizeiliche Maßnahmen zum Gegenstand haben (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1997 - 1 C 2.95 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 25.08.2004 - 6 C 26.03

    Wohnung; Betriebsräume; Vereinslokal; Teestube; Betreten; Durchsuchen;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2015 - 10 B 12.2280
    Denn die "Durchsuchung" umfasst als zweites Element neben dem Betreten der Wohnung die Vornahme von Handlungen in den Räumen (vgl. BVerwG, U.v. 25.8.2004 - 6 C 26.03 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 12.97

    Klage der NPD gegen Verbot des Bundesparteitags 1993 zulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2015 - 10 B 12.2280
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein schutzwürdiges ideelles Feststellungsinteresse auch in Betracht kommen, wenn die jeweils in Frage stehende Maßnahme die Kläger objektiv in ihrem grundrechtlich geschützten Bereich tiefgreifend beeinträchtigt hat, die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich aber nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.1999 - 1 C 12.97 - juris Rn. 13).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerwG, 28.11.2007 - 9 C 10.07

    Normerlassklage; Tätigwerden des Normgebers; Erlass einer Rechtsverordnung;

  • BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73

    Studentenwohnheim - Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG

  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Ablehnungsbescheid - Rechtswidrigkeit - Änderung

  • VG München, 24.10.2001 - M 17 K 99.5345
  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 10 B 14.2246

    Versammlungsrechtliche Beschränkung einer Dauerversammlung

    Nach dieser Regelung, die in den Fällen der Fortsetzungsfeststellungsklage entsprechend anwendbar ist (vgl. BayVGH, U. v. 8.3.2010 - 10 B 09.1102, 10 B 09.1837 - juris Rn. 23; U. v. 20.3.2015 - 10 B 12.2280 - juris Rn. 31; Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 113 Rn. 286), weil die an die Stelle der Anfechtungsklage tretende Fortsetzungsfeststellungsklage einen zum Zeitpunkt der Erledigung des betreffenden Verwaltungsakts bereits vorhandenen Zulässigkeitsmangel nicht zu heilen vermag (vgl. BVerwG, U. v. 23.3.1982 - 1 C 157/79 - juris Rn. 23; Sodan in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 42 Rn. 375, wo § 42 Abs. 2 VwGO allerdings unmittelbar herangezogen wird), ist die Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein.
  • OLG Nürnberg, 15.07.2019 - 4 U 1604/19

    Wer bei großer Hitze ein Tier im Fahrzeug zurücklässt, muss mit Rettungsmaßnahmen

    Die Anscheinsgefahr steht einer tatsächlich vorliegenden konkreten Gefahr gleich (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20. März 2015 - 10 B 12.2280, juris Rn. 49).
  • VGH Bayern, 23.06.2016 - 10 ZB 14.1058

    Anspruch auf präventivpolizeiliches Einschreiten gegen Bildaufnahmen durch

    Bei der danach vom Verwaltungsgericht anzustellenden Gefahrenprognose hat es zutreffend auf die konkreten Verhältnisse und Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Anfertigung der vom Kläger beanstandeten Bildaufnahmen durch den Journalisten B. (exante-Betrachtung aus der Sicht des für die Polizei handelnden Amtswalters, vgl. z. B. Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht, 8. Aufl. 2013, Rn. 69; BayVGH, U.v. 20.3.2015 - 10 B 12.2280 - juris Rn. 46) abgestellt.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2021 - 6 S 124/19

    Notwendigkeit eines Vollstreckungsauftrages; Auswirkungen seines Fehlens

    Denn sowohl mit der allgemeinen Feststellungsklage als auch mit der Fortsetzungsfeststellungsklage ist ein effektiver nachträglicher gerichtlicher Rechtsschutz (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) gegen die bereits vor Klageerhebung beendete Maßnahme gewährleistet (so auch BayVGH, Urteil vom 20.03.2015 - 10 B 12.2280 -, BayVBl 2016, 341 ).
  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 10 B 14.2242

    Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayVersG ist die Kreisverwaltungsbehörde auch bei

    Jedoch ist § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auch dann entsprechend anzuwenden, wenn ein noch nicht bestandskräftiger Verwaltungsakt sich vor der Erhebung der Anfechtungsklage erledigt hat (stRspr; vgl. etwa BayVGH, U.v. 8.3.2010 - 10 B 09.1102, 10 B 09.1837 - juris Rn. 22; B.v. 18.4.2013 - 10 B 11.1529 - juris Rn. 24; B.v. 20.3.2015 - 10 B 12.2280 - juris Rn. 24; BVerwG, U.v. 14.7.1999 - 6 C 7/98 - juris Rn. 20 m.w.N.; vgl. andererseits BVerwG, a.a.O., Rn. 22, wo die Frage aufgeworfen, aber offengelassen wird, ob in solchen Fällen nicht stattdessen eine Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO die statthafte Klageart darstellt; vgl. insoweit auch Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 28. Ergänzungslieferung 2015, § 113 Rn. 99; Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 113 Rn. 262).

    Nach dieser Regelung, die in den Fällen der Fortsetzungsfeststellungsklage entsprechend anwendbar ist (vgl. BayVGH, U.v. 8.3.2010 - 10 B 09.1102, 10 B 09.1837 - juris Rn. 23; U.v. 20.3.2015 - 10 B 12.2280 - juris Rn. 31; Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 113 Rn. 286), weil die an die Stelle der Anfechtungsklage tretende Fortsetzungsfeststellungsklage einen zum Zeitpunkt der Erledigung des betreffenden Verwaltungsakts bereits vorhandenen Zulässigkeitsmangel nicht zu heilen vermag (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.1982 - 1 C 157/79 - juris Rn. 23; Sodan in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 42 Rn. 375, wo § 42 Abs. 2 VwGO allerdings unmittelbar herangezogen wird), ist die Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein.

  • VG Hamburg, 08.09.2020 - 19 K 1761/20

    Corona-Krise; Betriebsschließungen von Fitness- und Sportstudios in Hamburg;

    Dass die streitgegenständliche Norm zum Entscheidungszeitpunkt bereits außer Kraft getreten ist, steht dem nicht entgegen, denn grundsätzlich kann eine Feststellungklage auch in der Vergangenheit liegende, abgeschlossene Rechtsverhältnisse zum Gegenstand haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.10.2017, 6 C 46.16, juris Rn. 12; Urt. v. 29.4.1997, 1 C 2.95, juris Rn. 16; VGH München, Urt. v. 20.3.2015, 10 B 12.2280, juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 13.03.2017 - 10 ZB 16.965

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Fahrzeugdurchsuchung

    Für eine Durchsuchung ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe kennzeichnend, um dort planmäßig etwas aufzuspüren, was der Besitzer von sich aus nicht offen legen oder herausgeben will, um etwas nicht klar zu Tage liegendes, vielleicht Verborgenes aufzudecken oder ein Geheimnis zu lüften, mithin das Ausforschen eines für die freie Entfaltung der Persönlichkeit wesentlichen Lebensbereichs, das unter Umständen bis in die Intimsphäre des Betroffenen dringen kann (vgl. für eine Wohnungsdurchsuchung: BVerwG, U.v. 6.9.1974 - I C 17.73 - juris; BayVGH, U.v. 20.3.2015 - 10 B 12.2280 - juris Rn. 40).
  • VG München, 09.05.2016 - M 7 K 16.570

    Abdrängende Sonderzuweisung - Doppelfunktionale Maßnahme

    Mit Schreiben vom 9. März 2016 trug der Antragsteller vor, dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet sei, wie sich aus den Urteilen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2.12.1990 (Az. 21 B90.1066) und vom 20.3.2015 (Az. 10 B 12.2280) ergebe.
  • VGH Bayern, 28.06.2019 - 10 C 18.375

    Prozesskostenhilfe für Klage gegen Kosten der Ingewahrsamnahme

    Dabei ist für die gerichtliche Beurteilung der Gefahrenlage auf eine ex-ante-Betrachtung aus der Sicht des für die Polizei handelnden Amtswalters abzustellen (BayVGH, B.v. 13.6.2016 - 10 ZB 14.1458 - juris Rn. 22; BayVGH, U.v. 20.3.2015 - 10 B 12.2280 - juris Rn. 46; BayVGH, U.v. 2.12.1991 - 21 B 90.1066 - juris Rn. 54).
  • VG Kassel, 28.10.2019 - 7 K 1088/18
    Es kann letztlich offen bleiben, ob man die streitbefangenen Maßnahmen jeweils als eigenständige polizeiliche Verwaltungsakte mit entsprechendem Regelungsgehalt (etwa des befehlenden Inhalts, diese Maßnahmen oder Beschränkungen zu dulden) im Sinne des § 35 S. 1 HVwVfG oder als auf einen rein tatsächlichen Erfolg gerichtete Realakte im Rahmen des polizeilichen Handelns einstuft, denn in beiden Fällen ist ein effektiver nachträglicher gerichtlicher Rechtsschutz (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) der bereits vor Klageerhebung beendeten Maßnahmen gewährleistet (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20.03.2015 - 10 B 12.2280 - juris Rn. 24 f.).

    (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20.03.2015 - 10 B 12.2280 - juris Rn. 27 m. w. N.).

  • VG München, 17.01.2022 - M 7 K 19.2567

    Zwangsweise Außerbetriebsetzung eines Kfz, Vollstreckungshilfe,

  • VG München, 12.10.2016 - M 7 K 14.2128

    Anwendung polizeilichen Zwangs bei Ausschreitungen nach einem Fußballspiel

  • VG Hamburg, 21.12.2022 - 2 K 1670/20

    Corona-Krise; Verkaufsflächenbeschränkung auf 800 m² für Warenhäuser; Hamburg

  • VGH Bayern, 04.02.2020 - 11 ZB 19.1150

    Fortsetzungsfeststellungsklage bei erledigter Leistungsklage

  • VG Augsburg, 10.12.2021 - Au 8 K 20.1952

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Art und Weise des Vollzugs einer

  • VGH Bayern, 04.02.2020 - 11 ZB 19.1151

    Maßnahmen zur Reduzierung der Verkehrs- und Lärmbelastung

  • VGH Bayern, 08.08.2022 - 10 C 22.1665

    Reichweite der Rechtswegverweisung an die ordentliche Gerichtsbarkeit nach dem

  • VGH Bayern, 19.03.2020 - 8 ZB 19.2401

    Luftsicherheitskontrolle am Flughafen München

  • LG Passau, 14.03.2023 - 2 T 29/23

    Rechtswidriger Beschluss zur Durchsuchung der Wohnung eines mutmaßlichen

  • VG Augsburg, 11.09.2020 - Au 8 K 19.1456

    Untersagung einer öffentlichen Vergnügung

  • VG München, 13.01.2016 - M 7 K 14.4966

    Anwendung unmittelbaren Zwangs bei erkennungsdienstlicher Behandlung

  • VG Augsburg, 11.09.2020 - Au 8 K 19.1494

    Erfolgreiche Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verbots einer

  • VG Frankfurt/Oder, 01.12.2020 - 5 K 1690/17
  • VG München, 17.09.2019 - M 3 K 17.2241

    Ausschluss vom Seminarprogramm LMU-Plus für ein Semester

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