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VGH Bayern, 07.08.2013 - 10 B 13.1231 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Chiemsee Reggae Summer ohne zwei Meter hohe Zäune
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Pressemitteilung)
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- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schutzzäune beim Musikfestival
- Jurion (Kurzinformation)
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- bayrvr.de (Pressemitteilung)
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Verfahrensgang
- VG München, 26.07.2012 - M 22 K 11.3861
- VGH Bayern, 07.08.2013 - 10 B 13.1231
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 04.06.1996 - 4 C 15.95
Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung, …
Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2013 - 10 B 13.1231
Grundsätzlich besteht daher kein Erfordernis, einen Bescheidungsantrag hilfsweise neben dem Verpflichtungsantrag zu stellen, wenngleich ein solcher Hilfsantrag üblich ist (BVerwG, U.v. 4.6.1996 - 4 C 15/95 - juris Rn. 31).
- VGH Bayern, 16.07.2019 - 15 ZB 17.2529
Prüfung Zumutbarkeitsschwelle bei angezeigter Lärmbelästigung
Etwas anderes gilt nur, wenn ein Kläger mit Bindungswirkung für das Gericht seinen Antrag bewusst und gezielt auf einen Verpflichtungsausspruch beschränkt und für den Fall des Bestehens eines Ermessens- oder Beurteilungsspielraums einen Bescheidungsausspruch ausschließt (…vgl. BVerwG, U.v. 31.3.2004 - 6 C 11/03 - BVerwGE 120, 263 = juris Rn. 43;… B.v. 24.10.2006 - 6 B 47.06 - NVwZ 2007, 104 = juris Rn. 13; BayVGH, U.v. 7.8.2013 - 10 B 13.1231 - juris Rn. 26, 27). - VGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 4 S 169/13
An die Deutsche Botschaft in Bagdad zum Personenschutz abgeordneter …
Sie ist, soweit der Kläger die Gewährung weiteren Freizeitausgleichs und - auf das Verpflichtungsbegehren beschränkt (vgl. dazu Bayerischer VGH, Urteil vom 07.08.2013 - 10 B 13.1231 -, Juris) - seine erneute Abordnung an das Auswärtige Amt begehrt, als Verpflichtungsklage im Sinn des § 42 Abs. 1 VwGO statthaft; denn beide Begehren sind auf den Erlass eines Verwaltungsaktes gerichtet. - VG Augsburg, 16.01.2014 - Au 5 K 13.1508
Fortsetzungsfeststellungsklage; Erledigung durch Zeitablauf; örtliche …
Das berechtigte Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass auch in Zukunft unter im wesentlichen unveränderten Umständen die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. BayVGH, U.v. 7.8.2013 - 10 B 13.1231 - juris Rn. 32). - VGH Bayern, 16.04.2018 - 10 ZB 18.310
Nachbarschutz bei Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung
Dies bedeutet, dass die Erlaubnisbehörde bei ihrer Gefahrenprognose nur solche Verhaltensweisen von Veranstaltungsbesuchern oder Geschehensabläufe berücksichtigen muss, die nach allgemeiner Lebenserfahrung zu erheblichen Nachteilen bei den betroffenen Nachbarn führen können (BayVGH, U. v. 7.8.2013 - 10 B 13.1231 - juris Rn. 36). - VG Berlin, 15.04.2014 - 22 K 50.12
Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Besuchs-Visums
Das berechtigte Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage wegen - wie hier geltend gemacht - Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass auch in Zukunft unter im wesentlichen unveränderten Umständen die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 7. August 2013 - 10 B 13.1231 - juris Rn. 32).