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   VGH Hessen, 09.06.2009 - 10 B 1503/09   

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VGH Hessen, 09.06.2009 - 10 B 1503/09 (https://dejure.org/2009,2980)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.06.2009 - 10 B 1503/09 (https://dejure.org/2009,2980)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - 10 B 1503/09 (https://dejure.org/2009,2980)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 44a EGV 1290/2005, Art 42 S 2 Nr 8b EGV 1290/2005, Art 1 Abs 1 EGV 259/2008, § 3 AFIG, Art 8 Abs 1 MRK
    Veröffentlichung individueller Daten über die Gewährung von Agrarsubventionen im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen zur Veröffentlichung von Informationen über Empfänger von Subventionen aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ...

  • Judicialis

    AFIG § 2 Abs. 1 S. 1; ; AFIVO § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; EMRK Art. ... 8; ; Grundsatzvereinbarung "Optimierung der Agrarförderung für den ländlichen Raum" vom 11. Juli 2008; ; IBH-Gesetz § 2; ; VO (EG) 1290/2005 Art. 42; ; VO (EG) 1290/2005 Art. 44a; ; VO (EG) 1290/2005 Art. 6 Abs. 1; ; VO (EG) 259/2008 Art. 1; ; VO (EG) 259/2008 Art. 2; ; VO (EG) 885/2006 Art. 1 Abs. 3; ; VO (EG) 885/2006 Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von EU-Agrarsubventionen: Agrarsubvention; Datenschutz; Internet; Investitionsbank Hessen - IBH -; Veröffentlichung; Zahlstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • VGH Hessen (Pressemitteilung)

    Daten der Empfänger von EU-Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    EU-Agrarsubventionen - Veröffentlichung im Internet

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Daten der Empfänger von EU-Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Daten der Empfänger von EU-Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden - Öffentliche Belange haben höheren Stellenwert als Interessen des Subventionsempfängers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1056
  • DÖV 2009, 774
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 20.05.2003 - C-465/00

    DIE WEITERGABE VON EINKOMMENSDATEN VON ARBEITNEHMERN ÖFFENTLICHER EINRICHTUNGEN

    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.2009 - 10 B 1503/09
    Die vorgesehene Veröffentlichung der Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem EGFL und dem ELER im Internet stellt zwar eine Beeinträchtigung des Rechts der Betroffenen auf Achtung ihres Privatlebens und damit einen Eingriff im Sinne von Art. 8 EMRK dar (vgl. zum Anwendungsbereich von Art. 8 EMRK: EuGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - C-465/00, C-138/01 und C-139/01 -).

    Dies ist der Fall, wenn ein zwingendes gesellschaftliches Bedürfnis besteht und die Maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten berechtigten Zweck steht (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - C-465/00, C-138/01 und C-139/01 - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2008 - 1 BvR 3255/07 -, NJW 2008, 1435).

  • VG Karlsruhe, 19.05.2009 - 10 K 932/09

    Veröffentlichung der Empfänger von EU-Agrarsubventionen

    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.2009 - 10 B 1503/09
    In diesem Fall bliebe es nämlich bei anonymen Zahlen, anhand derer gerade nicht erkennbar würde, in welchem Umfang der einzelne Landwirt Zahlungen aus Gemeinschaftsmitteln und somit aus Mitteln des europäischen und dabei auch des deutschen Steuerzahlers erhalten hat (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 10 K 932/09 -, juris).
  • EGMR, 10.04.2007 - 6339/05

    EVANS c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.2009 - 10 B 1503/09
    Vor diesem Hintergrund ist es eingedenk des insoweit für den Gesetzgeber bestehenden Ermessensspielraums (vgl. EGMR, Urteil vom 10. April 2007 - 6339/05 -, NJW 2008, 2013, 2017) rechtlich nicht zu beanstanden, wenn den genannten öffentlichen Belangen der Vorrang gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des einzelnen Subventionsempfängers eingeräumt wird.
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.2009 - 10 B 1503/09
    Soweit andernorts die rechtlich vorgeschriebene Veröffentlichung der Daten nicht wie vorgesehen erfolgen sollte, kann die antragstellende Partei daraus auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung nichts für sich herleiten, denn Art. 3 GG gewährt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1969 - VIII C 104.69 -, BVerwGE 34, 278, 282 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - 16 B 566/09

    Empfänger von EU-Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden

    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.2009 - 10 B 1503/09
    Vielmehr wird gerade auf der vorgenannten, von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung betriebenen Internetseite die Bedeutung der Landwirtschaft für die Gesellschaft hervorgehoben und ausführlich dargelegt, dass Agrarsubventionen gewährt werden, um eine Vielzahl gewichtiger öffentlicher Interessen zu verfolgen (vgl. zu allem auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 27. April 2009 - 16 B 539/09 sowie 16 B 566/09 - und vom 24. April 2009 - 16 B 485/09 -, alle juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.06.2009 - 2 MB 7/09

    Veröffentlichung von Subventionszahlungen im Internet

    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.2009 - 10 B 1503/09
    Von dieser Ermächtigung hat die Kommission mit der VO (EG) Nr. 259/2008 zur Durchführung der VO (EG) Nr. 1290/2005 im vorgegebenen Rahmen Gebrauch gemacht (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 2 MB 7/09 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2009 - 2 M 77/09

    Internetveröffentlichung über Empfänger von Agrarzuwendungen aus EU-Mitteln

    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.2009 - 10 B 1503/09
    Der Senat hat auch nicht deshalb Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vorgesehenen Veröffentlichung im Internet, weil diese nicht in der VO (EG) Nr. 1290/2005 des Rates selbst ausdrücklich zugelassen, sondern in der VO (EG) Nr. 259/2008 der Kommission geregelt ist (vgl. dazu OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 4. Mai 2009 - 2 M 77/09 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2009 - 16 B 485/09

    Empfänger von EU-Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden

    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.2009 - 10 B 1503/09
    Vielmehr wird gerade auf der vorgenannten, von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung betriebenen Internetseite die Bedeutung der Landwirtschaft für die Gesellschaft hervorgehoben und ausführlich dargelegt, dass Agrarsubventionen gewährt werden, um eine Vielzahl gewichtiger öffentlicher Interessen zu verfolgen (vgl. zu allem auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 27. April 2009 - 16 B 539/09 sowie 16 B 566/09 - und vom 24. April 2009 - 16 B 485/09 -, alle juris).
  • BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 3255/07

    Pflicht zur Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen der gesetzlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.2009 - 10 B 1503/09
    Dies ist der Fall, wenn ein zwingendes gesellschaftliches Bedürfnis besteht und die Maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten berechtigten Zweck steht (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - C-465/00, C-138/01 und C-139/01 - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2008 - 1 BvR 3255/07 -, NJW 2008, 1435).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - 16 B 539/09

    Empfänger von EU-Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden

    Auszug aus VGH Hessen, 09.06.2009 - 10 B 1503/09
    Vielmehr wird gerade auf der vorgenannten, von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung betriebenen Internetseite die Bedeutung der Landwirtschaft für die Gesellschaft hervorgehoben und ausführlich dargelegt, dass Agrarsubventionen gewährt werden, um eine Vielzahl gewichtiger öffentlicher Interessen zu verfolgen (vgl. zu allem auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 27. April 2009 - 16 B 539/09 sowie 16 B 566/09 - und vom 24. April 2009 - 16 B 485/09 -, alle juris).
  • EuGH, 26.11.1996 - C-68/95

    T. Port / Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

  • EuGH, 09.11.1995 - C-465/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (I) / Bundesamt für Ernährung und

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2015 - 10 ME 25/15

    Abwägung; Agrarförderung; Daten; Datenschutz; EGFL; einstweilige Anordnung; ELER;

    Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen hat das Gericht die Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften oder des Gerichts Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften über die Rechtmäßigkeit der Verordnung oder einen Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes betreffend gleichartige einstweilige Anordnungen auf Unionsebene zu beachten (vgl. hierzu etwa HessVGH, Beschluss vom 9.6.2009 - 10 B 1503/09 -, juris, Rn. 31; OVG Schl.-Holst., Beschluss vom 3.6.2009 - 2 MB 7/09 - juris, Rn. 35 ff.).

    Die Art und Höhe der veröffentlichten Zahlungen lassen jedoch keinen Schluss auf die Einkommenssituation des landwirtschaftlichen Betriebs insgesamt zu, weil diese nicht allein von der Gewährung von Mitteln des EGFL oder ELER abhängt (vgl. VG Frankfurt unter Bezugnahme auf HessVGH, Beschluss vom 9.6.2009 - 10 B 1503/09 - zitiert nach juris; ebenso bereits VGH Bad.-Würt., Beschluss vom 5.6.2009 - 1 S 1167/09 - zitiert nach juris, Rn. 33).

    Im Übrigen musste dem Antragsteller wie jedem Empfänger von Mitteln aus den genannten Agrarfonds bereits bei der Beantragung bewusst sein, dass mit der Gewährung eine Veröffentlichung seines Namens, Wohnortes und der Höhe der empfangenen Zahlungen verbunden ist (hierzu auch VG Frankfurt, a. a. O. unter Hinweis auf HessVGH, Beschluss vom 9.6.2009 - 10 B 1503/09 - zitiert nach juris, Rn. 42).

  • OVG Sachsen, 10.03.2010 - 3 B 366/09

    Zur Internetveröffentlichung über Empfänger von EU-Agrarsubventionen, hier: keine

    Zur Vereinbarkeit der in Rede stehenden Veröffentlichungspflichten mit dem in Art. 8 Abs. 1 und 2 EMRK gewährleisteten Recht auf Achtung des Privatlebens verweist der Senat auf die überwiegende Rechtsprechung anderer Obergerichte, die er teilt und sich zu Eigen macht (OVG NW, Beschl. v. 27.4.2009 - 16 B 566/09 - OVG Schl.-H., Beschl. v. 3.6.2009 - 2 MB 7/09 - HessVGH, Beschl. v. 9.6.2009 - 10 B 1503/09 - OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 14.7.2009 - 10 B 10601/09.OVG - VGH BW, Beschl. v. 5.6.2009 - 1 S 1167/09 - a. A.: OVG M-V, Beschl. v. 4.5.2009 - 2 M 77/09 - alle zitiert nach JURIS).
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