Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 24.09.2009

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   OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 10 B 2.09   

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OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 10 B 2.09 (https://dejure.org/2009,18642)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.07.2009 - 10 B 2.09 (https://dejure.org/2009,18642)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - 10 B 2.09 (https://dejure.org/2009,18642)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von 750 US-Dollar nach dem Auslandskostengesetz (AKost) vom 21. Februar 1978; Kostenerstattung für einem Konsularbeamten i.R.d. "erforderlichen Hilfe" für hilfsbedürftige Personen deutscher Staatsangehörigkeit enstandene Kosten; Übernahme von ...

  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 302 Abs. 1; ; KonsularG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; KonsularG § 5 Abs. 5 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zahlung von 750 US-Dollar nach dem Auslandskostengesetz (AKost) vom 21. Februar 1978; Kostenerstattung für einem Konsularbeamten i.R.d. "erforderlichen Hilfe" für hilfsbedürftige Personen deutscher Staatsangehörigkeit enstandenen Kosten; Übernahme von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.05.2009 - 7 C 13.08

    Entführung; Geisel; Ausland; Konsulargesetz; Auslandskostengesetz;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 10 B 2.09
    Das Auslandskostengesetz (AKost) vom 21. Februar 1978 (BGBl. I S. 301), das in § 21 Abs. 1 die Erstattung überzahlter oder zu Unrecht erhobener Kosten - nämlich Gebühren oder Auslagen (vgl. § 1 Abs. 1 des Gesetzes) - vorsieht, ist dagegen nicht einschlägig (vgl. dazu jetzt: BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 13.08 -, UA 9 f.).
  • BGH, 24.11.2005 - VII ZR 304/04

    Zulässigkeit eines Aufrechnungs-Vorbehaltsurteils bei gegenseitigen Ansprüchen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 10 B 2.09
    Ob überdies, wie auch vertreten wird (BGHZ 165, 134 [136]; Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 27. Aufl. 2009, Rdnr. 6 zu § 302) auch die vom Gericht erster Instanz getroffene Ermessensentscheidung auf Ermessensfehler (Nicht- oder Fehlgebrauch) zu prüfen ist, kann dahingestellt bleiben.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2010 - L 7 SO 5106/07

    Sozialhilfe für Deutsche im Ausland - gewöhnlicher Aufenthalt in Thailand -

    Konsularische Hilfe kann auch zur Behebung einer akuten medizinischen Notlage und insoweit durch die Übernahme von Krankenhausbehandlungskosten gewährt werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Juli 2009 - 10 B 2.09 - ).
  • VG Berlin, 31.05.2010 - 34 A 76.07

    Verwaltungshandeln durch Leistungsbescheid ohne Ermächtigungsgrundlage -

    Diese Bestimmung ist jedoch nicht einschlägig, wenn - wie hier - im Verwaltungsprozess die Aufrechnung mit einer - bestrittenen - rechtswegfremden Gegenforderung erklärt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Juli 2009 - 10 B 2.09 -, juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.09.2009 - 10 B 2.09 (10 C 17.09)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,37366
BVerwG, 24.09.2009 - 10 B 2.09 (10 C 17.09) (https://dejure.org/2009,37366)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.2009 - 10 B 2.09 (10 C 17.09) (https://dejure.org/2009,37366)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 2009 - 10 B 2.09 (10 C 17.09) (https://dejure.org/2009,37366)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.12.2009 - 10 C 17.09

    Aufhebung - Berufung - entsprechende Anwendung - Gegenstandswert

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 10 B 2.09
    BVerwG 10 B 2.09 (10 C 17.09).
  • VG München, 29.05.2013 - M 12 K 12.30435

    Gerichtsbescheid; Afghanische Staatsangehörige; Hindu; Flüchtlingseigenschaft;

    Er verwies auf die Entscheidung des BayVGH v. 24.9.2009 (Az.:10 B 2.09; 10 C 17.09) und des VGH Hessen v. 2.4.2009 (Az.: 8 A 1132/07.A).

    Zwar trifft es zu, dass das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2009 in zwei mittlerweile unstreitig erledigten, von Hindus aus Afghanistan geführten Verfahren die Revision zugelassen hatte wegen der als grundsätzlich bedeutsam erachteten Klärung der Auslegung des § 60 Abs. 1 AufenthG i.V.m. Art. 9 und 10 Abs. 1 Buchstabe b) der Richtlinie 2004/83/EG zur Frage der Verfolgung wegen der Religion (Beschlüsse vom 24.9. 2009 - 10 B 2.09, 10 B 5.09).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - 13 A 446/13

    Drohen der landesweiten Verfolgung der Hindus bei einer Rückkehr nach Afghanistan

    Zwar hatte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2009 in zwei mittlerweile unstreitig erledigten, von Hindus aus Afghanistan geführten Verfahren die Revision zugelassen wegen der als grundsätzlich bedeutsam erachteten Klärung der Auslegung des § 60 Abs. 1 AufenthG i. V. m. Art. 9 und 10 Abs. 1 Buchstabe b) der Richtlinie 2004/83/EG zur Frage der Verfolgung wegen der Religion (Beschlüsse vom 24. September 2009 - 10 B 2.09, 10 B 5.09 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2013 - 13 A 1303/12

    Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage nach einer möglichen religiös

    Zudem trifft es zwar zu, dass das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2009 in zwei mittlerweile unstreitig erledigten, von Hindus aus Afghanistan geführten Verfahren die Revision zugelassen hatte wegen der als grundsätzlich bedeutsam erachteten Klärung der Auslegung des § 60 Abs. 1 AufenthG i. V. m. Art. 9 und 10 Abs. 1 Buchstabe b) der Richtlinie 2004/83/EG zur Frage der Verfolgung wegen der Religion (Beschlüsse vom 24. September 2009 - 10 B 2.09, 10 B 5.09 -).
  • VG Stuttgart, 07.12.2012 - A 6 K 2270/12
    Voraussetzung ist wegen der nach Art. 9 Abs. 3 der Richtlinie erforderlichen Verknüpfung zwischen den in Art. 10 genannten Verfolgungsgründen und den in Art. 9 Abs. 1 als Verfolgung eingestuften Handlungen jedoch stets, dass sich der Eingriff in die Religionsaus­ übung als mit der Wahrung der Menschenwürde unvereinbar darstellt" (dazu auch VGH Bad.-Württ, Urt. v. 16.11.2006 - A 2 S 1150/04 - Sächs. OVG, Urt. v. 28.03.2007 - A 2 B 38/06 - Hess. VGH, Urt. v. 02.04.2009 - 8 A 1132/07.A; vgl. aber auch BVerwG, Beschluss über die Zulassung der Revision vom 24.09.2009 - 10 B 2/09 (10 C 17/09)).
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