Weitere Entscheidung unten: VG Lüneburg, 07.12.2017

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   BVerwG, 16.11.2017 - 10 B 2.17   

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BVerwG, 16.11.2017 - 10 B 2.17 (https://dejure.org/2017,48834)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.2017 - 10 B 2.17 (https://dejure.org/2017,48834)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 2017 - 10 B 2.17 (https://dejure.org/2017,48834)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Gewährleistung der kommunalen Finanzhoheit als Ausprägung der verfassungsrechtlich garantierten gemeindlichen Selbstverwaltung i.R. der Gesetze; Staatliche Rechtsaufsicht über die Gemeinden in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises als von Verfassungs wegen ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG, Art. 62 GO, Art. 28 Abs. 2 Satz 1 und 3 GG
    Straßenausbaubeitragsrecht: Wann darf eine Gemeinde von der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen absehen? | Straßenausbaubeitragsrecht; "Soll"-Regelung des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG; Grundsätzliche Erhebungspflicht; Rechtsaufsichtliche Beanstandung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG, Art. 62 GO, Art. 28 Abs. 2 Satz 1 und 3 GG
    Straßenausbaubeitragsrecht: Wann darf eine Gemeinde von der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen absehen? | Straßenausbaubeitragsrecht; "Soll"-Regelung des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG; Grundsätzliche Erhebungspflicht; Rechtsaufsichtliche Beanstandung

  • rewis.io

    Volle gerichtliche Überprüfbarkeit der kommunalen Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (Soll-Regelung)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährleistung der kommunalen Finanzhoheit als Ausprägung der verfassungsrechtlich garantierten gemeindlichen Selbstverwaltung i.R. der Gesetze; Staatliche Rechtsaufsicht über die Gemeinden in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises als von Verfassungs wegen ...

  • rechtsportal.de

    BayKAG Art. 5 Abs. 1 S. 3; GG Art. 19 Abs. 4
    Gewährleistung der kommunalen Finanzhoheit als Ausprägung der verfassungsrechtlich garantierten gemeindlichen Selbstverwaltung i.R. der Gesetze; Staatliche Rechtsaufsicht über die Gemeinden in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises als von Verfassungs wegen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG, Art. 62 GO, Art. 28 Abs. 2 Satz 1 und 3 GG
    Straßenausbaubeitragsrecht: Wann darf eine Gemeinde von der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen absehen? | Straßenausbaubeitragsrecht; "Soll"-Regelung des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG; Grundsätzliche Erhebungspflicht; Rechtsaufsichtliche Beanstandung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.10.2010 - 8 C 43.09

    Kommunale Selbstverwaltung; kommunale Finanzhoheit; Gestaltungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2017 - 10 B 2.17
    Er hat dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren und darf nicht in den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung eingreifen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 2 BvR 2185/04, 2 BvR 2189/04 - juris Rn. 91 ff.; BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 8 C 43.09 - BVerwGE 138, 89 m.w.N.).

    Diese Aufsicht ist auf eine Kontrolle der Gesetzmäßigkeit des gemeindlichen Handelns beschränkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 8 C 43.09 - BVerwGE 138, 89 ).

    Zudem leitet die Klägerin das von ihr für einen atypischen Fall präferierte Kriterium der andauernden Haushaltsnotlage aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Rechtmäßigkeit der kommunalaufsichtlichen Beanstandung von Hebesätzen für die Grund- und Gewerbesteuern (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 8 C 43.09 - BVerwGE 138, 89) ab, die einen wesentlich anderen einfachgesetzlichen Rahmen betraf.

  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2017 - 10 B 2.17
    Diese Auslegung entspricht im Übrigen ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu "Soll"-Regelungen im Bereich des revisiblen Rechts (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 10. September 1992 - 5 C 80.88 - Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 6 S. 22 und vom 17. Dezember 2015 - 1 C 31.14 - BVerwGE 153, 353 ).
  • BVerfG, 22.11.2016 - 1 BvL 6/14

    Beschränkung des Rechtsschutzes im Telekommunikationsgesetz bedarf aufgrund

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2017 - 10 B 2.17
    Für eine solche Einschränkung der gerichtlichen Überprüfungsbefugnis bedarf es eines gegenüber dem Grundsatz wirksamen Rechtsschutzes hinreichend gewichtigen Sachgrundes (BVerfG, Beschlüsse vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 und vom 22. November 2016 - 1 BvL 6/14 u.a. - juris Rn. 21).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2017 - 10 B 2.17
    Für eine solche Einschränkung der gerichtlichen Überprüfungsbefugnis bedarf es eines gegenüber dem Grundsatz wirksamen Rechtsschutzes hinreichend gewichtigen Sachgrundes (BVerfG, Beschlüsse vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 und vom 22. November 2016 - 1 BvL 6/14 u.a. - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 03.12.1996 - 8 B 205.96

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährleistung

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2017 - 10 B 2.17
    Der Gesetzgeber kann den Gesetzesvorbehalt des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise dadurch ausfüllen, dass er eine Beitragserhebungspflicht der Gemeinden anordnet, ohne ihnen dabei einen Ermessensspielraum zu belassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 1996 - 8 B 205.96 - juris Rn. 4).
  • BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04

    Mindesthebesatz von 200 % bei der Gewerbesteuer

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2017 - 10 B 2.17
    Er hat dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren und darf nicht in den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung eingreifen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 2 BvR 2185/04, 2 BvR 2189/04 - juris Rn. 91 ff.; BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 8 C 43.09 - BVerwGE 138, 89 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.05.2019 - 10 C 1.18

    Kommunalaufsicht darf Gemeinde zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung

    Auch eine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinden zur Erhebung von Straßenbeiträgen ist mit der kommunalen Finanzhoheit aus Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar (BVerwG, Beschlüsse vom 3. Dezember 1996 - 8 B 205.96 - juris Rn. 4 und vom 16. November 2017 - 10 B 2.17 - juris Rn. 6).

    Sie sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebilligt worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1993 - 8 C 32.90 - Buchholz 11 Art. 106 GG Nr. 4 S. 4; Beschluss vom 16. November 2017 - 10 B 2.17 - juris Rn. 9).

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2020 - 10 ME 129/20

    Einzahlungen; Ergebnishaushalt; Finanzhaushalt; Finanzhoheit, kommunale;

    Dies ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu derartigen Soll-Verpflichtungen von der Aufsichtsbehörde und den Gerichten voll überprüfbar (BVerwG, Beschluss vom 16.11.2017 - 10 B 2.17 -, juris Rn. 5 m.w.N.).

    Auch wenn sich die Antragsgegnerin bei ihrer Beanstandung der Beschlüsse der Antragstellerin über die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzungen auf eine Verletzung von Haushaltsrecht beruft, ist es ihr nicht verwehrt, die rechtswidrigen Beschlüsse der Antragstellerin nach § 173 Abs. 1 Satz 2 NKomVG kommunalaufsichtsrechtlich zu beanstanden (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 29.05.2019 - 10 C 1.18 -, juris Rn. 11, betreffend Anweisung zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung, Beschluss vom 16.11.2017 - 10 B 2.17 -, juris, betreffend Beanstandung der Aufhebung einer Straßenausbaubeitragssatzung, und Urteil vom 16.06.2015 - 10 C 13.14 -, juris Rn. 19 ff., betreffend Anweisung zur Erhöhung der Kreisumlage nach bedingter Genehmigung der Haushaltssatzung; BayVGH, Urteil vom 09.11.2016 - 6 B 15.2732 -, juris Rn. 31 ff.; a.A. wohl Thiele, NKomVG, 2. Auflage 2017, § 111 Rn. 8).

    Der Gesetzgeber ist daher befugt, sie inhaltlich auszuformen und zu begrenzen, wobei er den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren hat und nicht in den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung eingreifen darf (BVerwG, Beschluss vom 24.02.2020 - 9 BN 9.18 -, juris Rn. 11 m.w.N., und Beschluss vom 16.11.2017 - 10 B 2.17 -, juris Rn. 6).

    Darüber hinaus ist der Gesetzgeber grundsätzlich etwa auch befugt, eine Beitragserhebungspflicht der Gemeinden anzuordnen (BVerwG, Beschluss vom 24.02.2020 - 9 BN 9.18 -, juris Rn. 11, betreffend Anschlussbeiträge, und Beschlüsse vom 29.05.2019 - 10 C 1.18 -, juris Rn. 14, sowie vom 16.11.2017 - 10 B 2.17 -, juris Rn. 6, betreffend jeweils Straßenausbaubeiträge).

  • BVerwG, 24.02.2020 - 9 BN 9.18

    Normenkontrolle einer Beitragssatzung; Beitragserhebungspflicht und kommunale

    Dabei muss er weder den Gemeinden einen Ermessensspielraum belassen, noch ist er zur Einräumung eines Beurteilungsspielraums verpflichtet, wenn er anstelle einer ausnahmslos zwingenden Regelung Raum für eine Abweichung von der Beitragserhebungspflicht in atypischen Fällen lässt (BVerwG, Beschluss vom 16. November 2017 - 10 B 2.17 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 08.02.2018 - 6 ZB 17.2087

    Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 16. November 2017 - 10 B 2.17 - (juris) die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. November 2016 zurückgewiesen.

    Er hat dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren und darf nicht in den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung eingreifen (BVerfG, B.v. 27.1.2010 - 2 BvR 2185/04, 2 BvR 2189/04 - juris Rn. 91 ff.; BVerwG, B.v. 16.11.2017 - 10 B 2.17 - juris Rn. 6; U.v. 27.10.2010 - 8 C 43.09 - juris Rn. 94 ff.).

    Ebenso wenig ist er zur Einräumung eines Beurteilungsspielraums der Gemeinden verpflichtet, wenn er anstelle einer ausnahmslos zwingenden Regelung Raum für eine Abweichung von der Beitragserhebungspflicht in atypischen Fällen lässt (BVerwG, B.v. 16.11.2017 - 10 B 2.17 - juris Rn. 6).

  • VG Wiesbaden, 18.09.2020 - 7 K 3933/17
    Der Gesetzgeber kann den Gesetzesvorbehalt des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise dadurch ausfüllen, dass er eine Straßenbeitragserhebungspflicht der Gemeinden anordnet, ohne ihnen dabei einen Ermessensspielraum zu belassen (so auch BVerwG, Beschluss vom 16.11.2017 - 10 B 2/17 -, juris; Thüringer OVG, Urteil vom 31.05.2005 - 4 KO 1499/04 -, juris Rn. 38; vgl. ferner Driehaus in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 59. EL, September 2018, § 8 Rn. 13a m.w.N.).

    Die Beurteilung der Gemeinde, ob besondere, atypische Umstände vorliegen, die eine Ausnahme von der generellen Verpflichtung zur Erhebung von Straßenbeiträgen rechtfertigen, unterliegt in vollem Umfang der Nachprüfung durch die Gerichte (so auch BVerwG, Beschluss vom 16.11.2017 - 10 B 2/17 -, juris; vorgehend bereits Bay.cVGH, Urteil vom 09.11.2016 - 6 B 15.2732 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2019 - 4 L 209/18

    Prüfung eines gegen die Beitragserhebungspflicht verstoßenden (zu niedrigen)

    Der Gesetzgeber kann den Gesetzesvorbehalt des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise dadurch ausfüllen, dass er eine Beitragserhebungspflicht der Gemeinden anordnet, ohne ihnen dabei einen Ermessensspielraum zu belassen (so BVerwG, Beschl. v. 16. November 2017 - 10 B 2.17 -, zit. nach JURIS).
  • VGH Bayern, 01.10.2018 - 6 ZB 18.1466

    Gemeindliche Eigenbeteiligung in der Ausbaubeitragssatzung

    Schließlich darf der gemeindliche Anteil nicht so hoch bemessen sein, dass die Gemeinde der gesetzlichen Beitragserhebungspflicht nach Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG a.F. nicht mehr nachkommt (grundlegend dazu BayVGH, U.v. 9.11.2016 - 6 B 15.2732 - juris; nachfolgend: BVerwG, B.v. 16.11.2017 - 10 B 2.17 - juris).
  • VGH Bayern, 27.09.2018 - 6 BV 17.1320

    Sondervorteil aufgrund Straßenausbau rechtfertigt Beitragspflicht des

    Schließlich darf der gemeindliche Anteil nicht so hoch bemessen sein, dass die Gemeinde der gesetzlichen Beitragserhebungspflicht nach Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG a.F. nicht mehr nachkommt (grundlegend dazu BayVGH, U.v. 9.11.2016 - 6 B 15.2732 - juris; nachfolgend: BVerwG, B.v. 16.11.2017 - 10 B 2.17 - juris).
  • VerfGH Bayern, 20.11.2018 - 17-VII-17

    Einstellung eines Popularklageverfahrens nach Aufhebung der Regelungen im

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in jüngster Zeit die Vereinbarkeit vergleichbarer Regelungen des hessischen Landesrechts über die Erhebung einmaliger und wiederkehrender Straßenausbaubeiträge mit dem Grundgesetz bejaht (BVerwG vom 21.6.2018 - 9 C 2.17 - juris Rn. 13 ff.; vgl. auch BVerwG vom 30.7.2018 - 9 B 23.17 - juris Rn. 5 ff. für das niedersächsische Landesrecht sowie vom 16.11.2017 - 10 B 2.17 - juris zur Beitragserhebungspflicht nach bayerischem Landesrecht).
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 07.12.2017 - 10 B 2/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,49991
VG Lüneburg, 07.12.2017 - 10 B 2/17 (https://dejure.org/2017,49991)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 07.12.2017 - 10 B 2/17 (https://dejure.org/2017,49991)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2017 - 10 B 2/17 (https://dejure.org/2017,49991)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 67 Abs 1 BG ND; § 14 DG ND; § 38 Abs 1 Nr 1 DG ND; § 58 Abs 1 S 1 DG ND
    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Bemessung; Dienstvergehen; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren; Einbehaltung von Bezügen; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Fernbleiben vom Dienst; Sonderurlaub; Strafurteil; Vorläufige Dienstenthebung; Zurückstufung

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Vorläufige Dienstenthebung einer Lehrerin

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Vorläufige Dienstenthebung einer Lehrerin

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eilantrag erfolgreich: Dschungelcamp-Mutter vorerst wieder im Dienst

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorläufige Dienstenthebung einer Lehrerin

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2013 - 19 ZD 4/13

    Vorliegen einer vorläufigen Dienstenthebung eines Beamten nach § 38 Abs. 1 Nr. 2

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2017 - 10 B 2/17
    Maßgeblich für die Beurteilung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.3.2013 - 19 ZD 4/13 -, in juris; Bieler/Lukat, NDiszG, Stand 13. EL, § 58 Rn. 11).

    Jedenfalls liegen die diesbezüglichen Voraussetzungen schon deshalb nicht vor, weil angesichts der insofern fehlenden Erwägungen der Antragsgegnerin nicht festgestellt werden kann, ob sie von ihrem insofern eingeräumten Ermessen ordnungsgemäß Gebrauch gemacht hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.3.2013 - 19 ZD 4/13 -, juris Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2014 - 20 ZD 5/14

    Aussetzung; Dienstenthebung; Einbehaltung; Parteiwechsel; Zuständigkeitswechsel

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2017 - 10 B 2/17
    Eine bloße Vermutung für die Verhängung der schärfsten Disziplinarmaßnahme reicht demgegenüber nicht aus (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 10.12.2014 - 20 ZD 5/14 -, juris m.w.N.).

    Die sich hieraus ergebende Jahressumme in Höhe von 59.281,32 EUR kürzt das Gericht in Anbetracht der Vorläufigkeit des Verfahrens nach § 58 Abs. 1 NDiszG sowie des Umstandes, dass bei der Streitwertbemessung nach § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 GKG die besoldungsrechtlichen Folgen einer Entlassung bereits enthalten sind, während im Disziplinarrecht die Einbehaltung von Dienstbezügen gesondert nach § 38 Abs. 2 NDiszG angeordnet wird, auf ein Viertel des Betrages (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 10.12.2014 - 20 ZD 5/14 -, juris), so dass als Streitwert für die vorläufige Dienstenthebung 14.820,33 EUR anzusetzen sind.

  • VG Schleswig, 20.02.2017 - 8 B 54/16

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2017 - 10 B 2/17
    Sie erhob jedoch am 14. November 2016 Klage gegen die Abordnungsverfügung (8 A 332/16) und beantragte die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (8 B 54/16).

    Hieraufhin erklärten die Antragstellerin und die Antragsgegnerin das Klageverfahren 8 A 332/16 sowie das vorläufige Rechtsschutzverfahren 8 B 54/16 gegen die Abordnungsverfügung vom 19. Oktober 2016 übereinstimmend für erledigt, woraufhin die Verfahren mit Beschlüssen des Gerichts vom 27. Januar 2017 eingestellt wurden.

  • OVG Niedersachsen, 07.12.2010 - 20 LD 3/09

    Disziplinarmaßnahme für einen sich selbst über Jahre hinweg nicht entsprechend im

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2017 - 10 B 2/17
    Hinsichtlich eines Schulleiters hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei einer insgesamt nicht geleisteten Unterrichtsstundenzahl von 1.250 Stunden als angezeigt angesehen (Urt. v. 7.12.2010 - 20 LD 3/09 -, juris Rn. 49).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 81 D 7.11

    Regierungsdirektor; Ministerialbeamter; Abordnung an nachgeordnete Behörde;

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2017 - 10 B 2/17
    Dies führt dazu, dem Fehlverhalten der Antragstellerin eine erhöhte Schwere zuzumessen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.3.2004 - OVG 81 D 7.11 -, juris Rn. 56).
  • BVerwG, 31.08.1999 - 1 D 12.98

    Beim Bundesverwaltungsgericht eingegangene Berufungsschrift eines

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2017 - 10 B 2/17
    Selbst eine Abwesenheitszeit eines Beamten von insgesamt 31 Tagen bewegt sich für sich genommen noch im Grenzbereich von Degradierung und Entfernung aus dem Dienst (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.8.1999 - 1 D 12.98 -, juris Rn. 41, m.w.N.).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2017 - 10 B 2/17
    Ein endgültiger Vertrauensverlust als gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 NDiszG erforderliche Voraussetzung für eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis im Sinne des § 11 NDiszG ist dann eingetreten, wenn aufgrund der Gesamtwürdigung der bedeutsamen Umstände der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig seinen Dienstpflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen oder aufgrund seines Fehlverhaltens sei eine erhebliche, nicht wieder gut zu machende Ansehensbeeinträchtigung eingetreten (vgl. Nds. OVG, ebd. Rn. 88; BVerwG, Urt. v. 24.5.2007 - 2 C 28.06 - u. Urt. v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, beide in juris; Gansen, a.a.O., Band 1, § 13 Rn. 79).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2011 - DL 13 S 2211/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen entfernungsvorbereitende vorläufige

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2017 - 10 B 2/17
    Aber auch die Feststellungen eines noch nicht in Rechtskraft erwachsenen erstinstanzlichen Strafurteils können als überwiegend wahrscheinlicher Sachverhalt der Beurteilung in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hinsichtlich einer vorläufigen Dienstenthebung zugrunde gelegt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 9.3.2011 - DL 13 S 2211/10 -, in juris; Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Band 2, Stand 46. EL, § 38 Rn. 10a).
  • BVerwG, 21.04.2016 - 2 C 13.15

    Disziplinarmaßnahme; Dienstvergehen; schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst;

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2017 - 10 B 2/17
    Je länger der Beamte schuldhaft dem Dienst fortbleibt, desto schwerer wiegt die hierin liegende Dienstpflichtverletzung (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.4.2016 - 2 C 13.15 -, juris Rn. 11, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 22.03.2016 - 3 LD 1/14

    ADHS; ADS; Aufmerksamkeitdefizitsyndrom; Disziplinarmaßnahme; Milderungsgründe;

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2017 - 10 B 2/17
    Diese beurteilt sich nach den objektiven Handlungsmerkmalen der Verfehlung (Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße, besondere Umstände der Tatbegehung), nach subjektiven Handlungsmerkmalen (Grad des Verschuldens und Beweggründe für pflichtwidriges Verhalten) und nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 22.3.2016 - 3 LD 1/14 -, juris Rn. 83).
  • VG Lüneburg, 17.04.2019 - 10 A 6/17

    Disziplinarklage gegen Lehrerin

  • OVG Niedersachsen, 17.03.2003 - 1 NDH M 3/02

    Disziplinarmaßnahme wegen wiederholtem unentschuldigtem Fernbleiben vom Dienst

  • BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 28.06

    Anwendbarkeit der Regeln über den beamtenrechtlichen Dienst und des

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2019 - 3 LD 3/19

    Dschungelcamp; Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses; Lösung von

    Das Verwaltungsgericht Lüneburg gab den Eilanträgen der Beklagten mit Beschluss vom 7. Dezember 2017 (- 10 B 2/17 -, juris) statt und setzte beide Verfügungen der Klägerin vom 10. Januar 2017 (vorläufige Dienstenthebung sowie Einbehaltung der Hälfte der Dienstbezüge) aus.

    In der Abordnungsverfügung der Klägerin vom 2. Januar 2018 - mit dieser ist die Beklagte, weil die Beschwerde der Beklagten gegen den stattgebenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 7. Dezember 2017 (- 10 B 2/17 -) keine aufschiebende Wirkung entfaltet hatte (§ 4 NDiszG in Verbindung mit § 149 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -) und die Beklagte dementsprechend nach Ablauf der niedersächsischen Weihnachtsferien wieder als Lehrkraft zu beschäftigen war, an die Oberschule R. abgeordnet worden - war der ausdrückliche Hinweis enthalten, angesichts des gerichtlich noch nicht abgeschlossenen Disziplinarverfahrens werde erwartet, dass die Beklagte ihrer Pflicht als Beamtin zur Loyalität gegenüber ihrem Dienstherrn im Interesse eines geordneten Ablaufs der öffentlichen Verwaltung und zur Wahrung der Vertraulichkeit in internen Dienstangelegenheiten uneingeschränkt nachkomme und sich nicht dem Vorwurf einer "Flucht in die Öffentlichkeit" aussetze; eventuelle Presseanfragen zur Rückkehr der Beklagten in den Dienst sollten an die Pressestelle der Klägerin verwiesen werden (Bl. 167/Beiakte 013).

    Diese Ausführungen ändern jedoch nichts daran, dass das betreffende Interview vom 12. Januar 2018 in der S. -Zeitung erschienen ist und die Beklagte hierin gerade entgegen den Hinweisen in der Abordnungsverfügung über interne Dienstangelegenheiten - hier: Aufnahme ihrer dienstlichen Tätigkeit nach Obsiegen im erstinstanzlichen (Eil-)Verfahren zum Aktenzeichen 10 B 2/17 - mit Journalisten einer bundesweit erscheinenden Zeitung gesprochen hat, ohne die Klägerin über die entsprechende Presseanfrage zu informieren und das weitere Vorgehen in dieser Sache mit ihr abzustimmen.

    Denn diese Tätigkeit war die verfahrensrechtliche Reaktion auf den stattgebenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 7. Dezember 2017 im Eilverfahren zum Aktenzeichen 10 B 2/17, den die Klägerin im Beschwerdeverfahren angefochten hatte und der durch Beschluss des erkennenden Senats vom 9. Februar 2018 (a. a. O.) geändert worden ist.

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2018 - 3 ZD 10/17

    Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung einer Lehrerin; Beamtenrechtliche

    Diese Ausführungen ändern jedoch nichts daran, dass das betreffende Interview vom 12. Januar 2018 in der ...-Zeitung erschienen ist und die Antragstellerin hierin gerade entgegen den Hinweisen in der Abordnungsverfügung über interne Dienstangelegenheiten - hier: Aufnahme ihrer dienstlichen Tätigkeit nach Obsiegen im erstinstanzlichen Verfahren 10 B 2/17 - mit Journalisten einer bundesweit erscheinenden Zeitung gesprochen hat, ohne die Antragsgegnerin über die entsprechende Presseanfrage zu informieren und das weitere Vorgehen in dieser Sache mit ihr abzustimmen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2023 - 3 L 54/23

    Corona-Krise; Entschädigung für Verdienstausfall; Entgeltfortzahlung; Beweiswert

    Hiervon wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ausgegangen, ohne zu verlangen, dass die Bescheinigung aufgehoben oder für unwirksam erklärt wird (vgl. hierzu das vom Beklagten zitierte Urteil des VG Düsseldorf, a.a.O. Rn. 44; BayVGH, Urteil vom 17. März 2016 - 3 B 15.327 - juris Rn. 30; vgl. zur disziplinarrechtlichen Beurteilung auch VG Lüneburg, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 10 B 2/17 - juris Rn. 34).
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