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   BVerwG, 06.04.2005 - 10 B 24.04   

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https://dejure.org/2005,14502
BVerwG, 06.04.2005 - 10 B 24.04 (https://dejure.org/2005,14502)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.2005 - 10 B 24.04 (https://dejure.org/2005,14502)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 2005 - 10 B 24.04 (https://dejure.org/2005,14502)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz durch die Gestaltungsfreiheit des Ortsgesetzgebers bei der Abfassung abwasserrechtlicher Beitragssatzungen und Gebührensatzungen; Zulässigkeit der Zuordnung der in der städtischen Satzung mit einer Einheitsgebühr belegten ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 10 B 24.04
    Die Grenze liegt dort, wo ein sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung wesentlich gleicher oder die gesetzliche Gleichbehandlung wesentlich ungleicher Sachverhalte auch mit Blick auf die Verwaltungsvereinfachung fehlt (BVerwG, Beschluss vom 28. März 1995 BVerwG 8 N 3.93 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 36 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 47.81

    Heranziehung zu einer Abwassergebühr - Erhebung von Benutzungsgebühren bei

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 10 B 24.04
    Dem Satzungsgeber ist es aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gestattet, bei der Ausgestaltung abgabenrechtlicher Regelungen in der Weise zu verallgemeinern und zu pauschalieren, dass an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben (BVerwG, Urteil vom 16. September 1981 BVerwG 8 C 47.81 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 45 S. 14; Urteil vom 25. August 1982 BVerwG 8 C 54.81 Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 20 S. 4; Urteil vom 1. August 1986 BVerwG 8 C 112.84 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 59 S. 54).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 10 B 24.04
    Dieser Zulassungsgrund liegt nur dann vor, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 BVerwG 8 B 78.61 BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 10 B 24.04
    Dem Satzungsgeber ist es aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gestattet, bei der Ausgestaltung abgabenrechtlicher Regelungen in der Weise zu verallgemeinern und zu pauschalieren, dass an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben (BVerwG, Urteil vom 16. September 1981 BVerwG 8 C 47.81 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 45 S. 14; Urteil vom 25. August 1982 BVerwG 8 C 54.81 Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 20 S. 4; Urteil vom 1. August 1986 BVerwG 8 C 112.84 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 59 S. 54).
  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 54.81

    Entwässerungsbeitrag - Grundstück - Gleichheitssatz

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 10 B 24.04
    Dem Satzungsgeber ist es aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gestattet, bei der Ausgestaltung abgabenrechtlicher Regelungen in der Weise zu verallgemeinern und zu pauschalieren, dass an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben (BVerwG, Urteil vom 16. September 1981 BVerwG 8 C 47.81 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 45 S. 14; Urteil vom 25. August 1982 BVerwG 8 C 54.81 Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 20 S. 4; Urteil vom 1. August 1986 BVerwG 8 C 112.84 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 59 S. 54).
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2009 - 10 LA 13/08

    Verpflichtung der Tierseuchenkasse zur Regelung der Beiträge für nicht zu

    Insoweit können Durchbrechungen des Gleichheitsgrundsatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen - insbesondere im Bereich der Massenverwaltung wie im Abgabenrecht - aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungleichbehandlung oder Gleichbehandlung noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht und die Anzahl der Durchbrechungen gering ist (Grundsatz der Typengerechtigkeit - BVerwG, Beschluss vom 19. September 2005 - BVerwG 10 BN 2.05 -, juris; Beschluss vom 6. April 2005 - BVerwG 10 B 24.04 -, juris; Beschluss vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 -, NVwZ-RR 1995, 594 m.w.N.; Urteil des Senats vom 19. Dezember 2006 - 10 LC 80/04 -, AUR 2007, 314).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 10 LC 80/04

    Beitrag zur Tierseuchenkasse - Beitragssatzung 2003 -; keine Pflicht zu

    Insoweit können Durchbrechungen des Gleichheitsgrundsatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen - insbesondere im Bereich der Massenverwaltung wie im Abgabenrecht - aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität - gerechtfertigt sein, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungleichbehandlung oder Gleichbehandlung noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht und die Anzahl der Ausnahmen gering ist (Grundsatz der Typengerechtigkeit - BVerwG, Beschluss vom 19. September 2005 - BVerwG 10 BN 2.05 -, juris; Beschluss vom 6. April 2005 - BVerwG 10 B 24.04 -, juris; Beschluss vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 -, NVwZ-RR 1995, 594 m.w.N.; Urteil des Senats vom 22. September 2003 - 10 LB 2243/01 -, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 10 KN 155/06

    Rechtmäßigkeit der in der Beitragssatzung der Niedersächsischen Tierseuchenkasse

    Durchbrechungen des Gleichheitsgrundsatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen - insbesondere im Bereich der Massenverwaltung wie im Abgabenrecht - können aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungleichbehandlung oder Gleichbehandlung noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht und die Anzahl der Durchbrechungen gering ist (Grundsatz der Typengerechtigkeit - BVerwG, Beschl. v. 19.9.2005 - 10 BN 2.05 - juris; Beschl. v. 6.4.2005 - 10 B 24.04 - juris; Beschl. v. 28.3.1995 - 8 N 3.93 - NVwZ-RR 1995, 594 m.w.N.; Urt. d. Senats v. 19.12.2006 - 10 LC 80/04 - AUR 2007, 314; Beschl. d. Senats v. 28.7.2009 - 10 LA 13/08 - AUR 2009, 333).
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