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   BVerwG, 10.10.2011 - 10 B 24.11   

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https://dejure.org/2011,6123
BVerwG, 10.10.2011 - 10 B 24.11 (https://dejure.org/2011,6123)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.2011 - 10 B 24.11 (https://dejure.org/2011,6123)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 2011 - 10 B 24.11 (https://dejure.org/2011,6123)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 Abs 2 AufenthG 2004, § 60 Abs 3 AufenthG 2004, § 60 Abs 5 AufenthG 2004, § 60 Abs 7 S 1 AufenthG 2004, § 60 Abs 7 S 2 AufenthG 2004
    Einbeziehung der unionsrechtlich begründeten Abschiebungsverbote im Berufungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Prüfung einer Gefahr durch die Rückführung in die Russische Föderation unter Beachtung einer Niederlassungsmöglichkeit in anderen Landesteilen als Tschetschenien durch das Verwaltungsgericht

  • rewis.io

    Einbeziehung der unionsrechtlich begründeten Abschiebungsverbote im Berufungsverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Einbeziehung der unionsrechtlich begründeten Abschiebungsverbote im Berufungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung einer Gefahr durch die Rückführung in die Russische Föderation unter Beachtung einer Niederlassungsmöglichkeit in anderen Landesteilen als Tschetschenien durch das Verwaltungsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2011 - 10 B 24.11
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 24. Juni 2008 entschieden hat, bilden seitdem die auf Unionsrecht beruhenden Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 2, 3 und 7 Satz 2 AufenthG zum einen und die nationalen Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG zum anderen jeweils eigenständige Streitgegenstände, wobei die unionsrechtlich begründeten Abschiebungsverbote vorrangig vor dem nationalen Abschiebungsverbot u.a. nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu prüfen sind (vgl. BVerwG 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198 Rn. 13 - 15).
  • BVerwG, 29.06.2009 - 10 B 60.08

    Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 , 3

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2011 - 10 B 24.11
    Das gilt auch für das Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 2006 - BVerwG 1 B 107.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 323 Rn. 3 und vom 29. Juni 2009 - BVerwG 10 B 60.08 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 35 Rn. 7).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2011 - 10 B 24.11
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs kann daher nur dann festgestellt werden, wenn es sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass das Gericht tatsächliches Vorbringen der Beteiligten nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. etwa Beschluss vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 unter Hinweis auf BVerfGE 96, 205 ).
  • BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
    Auszug aus BVerwG, 10.10.2011 - 10 B 24.11
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs kann daher nur dann festgestellt werden, wenn es sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass das Gericht tatsächliches Vorbringen der Beteiligten nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. etwa Beschluss vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 unter Hinweis auf BVerfGE 96, 205 ).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2011 - 10 B 24.11
    Denn der Begriff der "konkreten Gefahr" enthält nicht das sich aus dem besonderen humanitären Charakter des Asylrechts ergebende Element der Zumutbarkeit der Rückkehr (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 ).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2011 - 10 B 24.11
    Wie der Senat mit Urteil vom 27. April 2010 (BVerwG 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360 Rn. 16) entschieden hat, kann ein Kläger jedenfalls dann, wenn das Bundesamt in dem Widerrufsbescheid - wie hier - über sämtliche zielstaatsbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverbote sachlich entschieden hat, die neuen, auf Unionsrecht beruhenden Abschiebungsverbote in das anhängige gerichtliche Verfahren einbeziehen (bestätigt mit Urteilen vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226 Rn. 6 und vom 8. September 2011 - BVerwG 10 C 14.10 u. a.).
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2011 - 10 B 24.11
    Wie der Senat mit Urteil vom 27. April 2010 (BVerwG 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360 Rn. 16) entschieden hat, kann ein Kläger jedenfalls dann, wenn das Bundesamt in dem Widerrufsbescheid - wie hier - über sämtliche zielstaatsbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverbote sachlich entschieden hat, die neuen, auf Unionsrecht beruhenden Abschiebungsverbote in das anhängige gerichtliche Verfahren einbeziehen (bestätigt mit Urteilen vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226 Rn. 6 und vom 8. September 2011 - BVerwG 10 C 14.10 u. a.).
  • BVerwG, 21.02.2006 - 1 B 107.05

    Vorliegen eines flüchtlingsrechtlichen oder ausländerrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2011 - 10 B 24.11
    Das gilt auch für das Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 2006 - BVerwG 1 B 107.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 323 Rn. 3 und vom 29. Juni 2009 - BVerwG 10 B 60.08 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 35 Rn. 7).
  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2011 - 10 B 24.11
    Wie der Senat mit Urteil vom 27. April 2010 (BVerwG 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360 Rn. 16) entschieden hat, kann ein Kläger jedenfalls dann, wenn das Bundesamt in dem Widerrufsbescheid - wie hier - über sämtliche zielstaatsbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverbote sachlich entschieden hat, die neuen, auf Unionsrecht beruhenden Abschiebungsverbote in das anhängige gerichtliche Verfahren einbeziehen (bestätigt mit Urteilen vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226 Rn. 6 und vom 8. September 2011 - BVerwG 10 C 14.10 u. a.).
  • BVerwG, 18.02.2021 - 1 C 4.20

    Gewährleistung des wirtschaftlichen Existenzminimums am Ort des internen Schutzes

    Gründe dafür, dass dem Kläger hilfsweise ein im Berufungs- und Revisionsverfahren etwa zu beachtender (BVerwG, Urteil vom 8. September 2011 - 10 C 15.10 - juris Rn. 18 ff.; Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 10 B 24.11 - juris), gegenüber dem dort begehrten subsidiären Schutz nachrangiger Anspruch auf nationalen Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG zustehen könnte, sind im Revisionsverfahren nicht - auch nicht hilfsweise - geltend gemacht worden.
  • BVerwG, 29.06.2015 - 1 C 2.15

    Abschiebungsschutz; Widerruf; Überprüfung, umfassende.

    Dies entspricht der im Asylverfahren geltenden Konzentrations-und Beschleunigungsmaxime, nach der alle in einem Asylprozess typischerweise relevanten Fragen in einem Prozess abschließend geklärt werden sollen (s.a. BVerwG, Urteil vom 8. September 2011 - 10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rn. 10; Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 10 B 24.11 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 17.12

    Asylanerkennung; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Bescheid; Anfechtung;

    Nur diese Sichtweise wird im Übrigen der im Asylverfahren geltenden Konzentrations- und Beschleunigungsmaxime gerecht, nach der alle in einem Asylprozess typischerweise relevanten Fragen in einem Prozess abschließend geklärt werden sollen (Urteil vom 8. September 2011 - BVerwG 10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rn. 10; Beschluss vom 10. Oktober 2011 - BVerwG 10 B 24.11 - juris Rn. 4).
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