Rechtsprechung
   VGH Hessen, 10.01.2017 - 10 B 2923/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,2821
VGH Hessen, 10.01.2017 - 10 B 2923/16 (https://dejure.org/2017,2821)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.01.2017 - 10 B 2923/16 (https://dejure.org/2017,2821)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. Januar 2017 - 10 B 2923/16 (https://dejure.org/2017,2821)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,2821) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 28, 30 HKJGB, SGB VIII § 24, SGB VIII § 3, SGB VIII § 5, SGB VIII § 69, SGB VIII § 85, SGB VIII § 86, § 123 VwGO, § 146 VwGO
    Anspruch eines Kindes auf Förderung in einer bestimmten Tageseinrichtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Kindes auf Förderung in einer bestimmten Tageseinrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JUGENDHILFE; KINDERTAGESSTÄTTE; TAGESEINRICHTUNG; TRÄGER; Wunsch- und Wahlrecht; ZUSTÄNDIGKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuständigkeit für Anspruch eines Kindes auf Förderung in einer Tageseinrichtung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Cottbus, 03.11.2016 - 1 L 479/16

    Kostenübernahmeerklärung für die Betreuung in Kita

    Auszug aus VGH Hessen, 10.01.2017 - 10 B 2923/16
    Deshalb kann auch der entgegenstehenden Auffassung des Verwaltungsgerichts und anderer Verwaltungsgerichte (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 9. September 2013 - 12 K 3195/13 -, juris; VG Cottbus, Beschluss vom 3. November 2016 - 1 L 479/16 -, juris) nicht gefolgt werden, weil sie mit dem Wortlaut des Gesetzes nicht in Einklang zu bringen sind.
  • VG Stuttgart, 09.09.2013 - 12 K 3195/13

    Anspruch auf Kindergartenplatz in Nachbargemeinde

    Auszug aus VGH Hessen, 10.01.2017 - 10 B 2923/16
    Deshalb kann auch der entgegenstehenden Auffassung des Verwaltungsgerichts und anderer Verwaltungsgerichte (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 9. September 2013 - 12 K 3195/13 -, juris; VG Cottbus, Beschluss vom 3. November 2016 - 1 L 479/16 -, juris) nicht gefolgt werden, weil sie mit dem Wortlaut des Gesetzes nicht in Einklang zu bringen sind.
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2008 - 4 ME 326/08

    Bestimmung des Klagegegners bei Geltendmachung eines Anspruches eines Kindes auf

    Auszug aus VGH Hessen, 10.01.2017 - 10 B 2923/16
    Auch dieser Anspruch kann sich nur gegen den örtlich und sachlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe richten (vgl. Wiesner, SGB VIII, 5. Auflage 2015, § 24, Rn. 55 i.V.m. Rn. 18; Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Auflage 2017, § 24, Rn. 37 mit umfangreichen Nachweisen zur Rspr., u.a. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 22. Dezember 2008 - 4 ME 328/08 -, NVwZ-RR 2009, 425 [OVG Niedersachsen 22.12.2008 - 4 ME 326/08] ).
  • BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 57.01

    Fortsetzung einer Jugendhilfeleistung (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte;

    Auszug aus VGH Hessen, 10.01.2017 - 10 B 2923/16
    Dieser vom Bundesverwaltungsgericht vertretene Grundsatz besagt nämlich nur, dass die bedarfsdeckende Jugendhilfeleistung in einer Tageseinrichtung für Kinder außerhalb des örtlichen Zuständigkeitsbereichs des jeweiligen Jugendhilfeträgers nicht ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14 November 2001 - 5 C 57/01 -, BVerwGE 117, 184), so dass der zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe die konkrete Hilfemaßnahme auch außerhalb seines eigenen Territoriums zu erbringen berechtigt und gegebenenfalls auch verpflichtet ist, etwa wenn in seinem Bereich keine geeignete Hilfeeinrichtung vorhanden ist.
  • VG Freiburg, 12.04.2016 - 4 K 338/16

    Zuweisung eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung; zuständige Behörde in

    Auszug aus VGH Hessen, 10.01.2017 - 10 B 2923/16
    Soweit die Auffassungen der letztgenannten Verwaltungsgerichte auf Besonderheiten des jeweils anzuwendenden Landesrechts beruhen sollten (wie hier allerdings VG Freiburg, Beschluss vom 12. April 2016 - 4 K 338/16 -, juris), kann ihnen jedenfalls für das hessische Landesrecht nicht gefolgt werden.
  • OLG Frankfurt, 28.05.2021 - 13 U 436/19

    Amtshaftung des Jugendhilfeträgers: Unterbliebene Bereitstellung eines

    Nach § 30 Abs. 1 Satz 1 HKJGB steht dies jedoch ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Gesamtverantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, so dass eine Aufgabenübertragung auf die Gemeinden, insbesondere eine Übertragung der Pflicht zur Erfüllung eines Anspruches aus § 24 Abs. 2 SGB VIII, gerade nicht stattfindet (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss v. 10.1.2017, 10 B 2923/16 , juris Rn. 11 ).
  • OVG Sachsen, 07.06.2017 - 4 B 112/17

    Kapazität; Jugendhilfe; Kindertageseinrichtung; Förderung

    Diese sollen gemäß § 9 Abs. 2 und Abs. 3 SächsKitaG grundsätzlich nicht dauerhaft Träger von Kindertageseinrichtungen sein und halten daher in der Regel kaum eigene Kapazitäten vor (vgl. allgemein Struck in: Wiesner a. a. O., § 24 Rn. 19; zur vergleichbaren Situation in Hessen: HessVGH, Beschl. v. 10. Januar 2017 - 10 B 2923/16 -, juris Rn. 12).

    Diese Unfähigkeit hat lediglich zur Folge, dass der hier von der Antragstellerin beschrittene Rechtsweg als unzumutbar angesehen werden würde, wenn ihre Eltern willens und in der Lage wären, für sie eine als geeignet und erforderlich angesehene Förderungsmöglichkeit selbst zu beschaffen (vgl. BayVGH, Urt. v. 22.7.2016 a. a. O., Rn. 50; HessVGH, Beschl. v. 10. Januar 2017 a. a. O., juris Rn. 12; VGH BW, Urt. v. 8. Dezember 2016 a. a. O., Rn. 53).

  • VG Hannover, 23.09.2019 - 3 B 3832/19

    Gemeindefremd; Inanspruchnahme einer Kindertagesstätte außerhalb der

    Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII können die Leistungsberechtigten auch wünschen, dass die Hilfe außerhalb des örtlichen Bereichs des örtlich zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe erbracht wird, wenn dies möglich ist (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 10.1.2017 - 10 B 2923/16 -, ZKJ 2017, 155, 156).

    Der zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist dazu berechtigt und gegebenenfalls auch verpflichtet, die konkrete Hilfemaßnahme auch außerhalb seines eigenen örtlichen Zuständigkeitsbereichs zu erbringen, etwa wenn in seinem Bereich keine geeignete Hilfeeinrichtung vorhanden ist oder wenn eine Verdichtung des Anspruchs durch das Wunsch- und Wahlrecht eingetreten ist (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 10.1.2017 - 10 B 2923/16 -, ZKJ 2017, 155, 156; Nds. OVG, Beschluss vom 22.12.2008 - 4 ME 326/08 -, juris, Rn. 10-12).

    Eine derartige Rechtsmacht ist nur denkbar, wenn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den Trägern von Kindertageseinrichtungen besteht oder wenn der Träger der öffentlichen Jugendhilfe selbst Kindertageseinrichtungen betreibt (vgl. zum Vorstehenden Hessischer VGH, Beschluss vom 10.1.2017 - 10 B 2923/16 -, ZKJ 2017, 155, 156).

    Hiermit werde das gesetzgeberische Ziel des Bundes- und Landesgesetzgebers, im Hinblick auf eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine stärkere Flexibilisierung bei der Wahl der Kindertageseinrichtung hinsichtlich der Örtlichkeit auch außerhalb der Wohngemeinde zu erreichen, geradezu unterlaufen, indem die Aufnahme von ortsfremden Kindern von einer "Zustimmung" abhängig gemacht werde (vgl. zum Vorstehenden Hessischer VGH, Beschluss vom 10.1.2017 - 10 B 2923/16 -, juris, Rn. 14).

  • OVG Sachsen, 07.06.2017 - 4 B 100/17

    Kapazität; Unmöglichkeit; Gewährleistungspflicht; Jugendhilfe; Förderung

    Diese sollen gemäß § 9 Abs. 2 und Abs. 3 SächsKitaG grundsätzlich nicht dauerhaft Träger von Kindertageseinrichtungen sein und halten daher in der Regel kaum eigene Kapazitäten vor (vgl. allgemein Struck in: Wiesner a. a. O., § 24 Rn. 19; zur vergleichbaren Situation in Hessen: HessVGH, Beschl. v. 10. Januar 2017 - 10 B 2923/16 -, juris Rn. 12).

    Diese Unfähigkeit hat lediglich zur Folge, dass der hier von der Antragstellerin beschrittene Rechtsweg als unzumutbar angesehen werden würde, wenn ihre Eltern willens und in der Lage wären, für sie eine als geeignet und erforderlich angesehene Förderungsmöglichkeit selbst zu beschaffen (vgl. BayVGH, Urt. v. 22.7.2016 a. a. O., Rn. 50; HessVGH, Beschl. v. 10. Januar 2017 a. a. O., Rn. 12; VGH BW, Urt. v. 8. Dezember 2016 a. a. O., Rn. 53).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2022 - 12 S 2224/22

    Kein Kapazitätsvorbehalt bei Anspruch auf Betreuungsplatz in

    Dies gilt in Baden-Württemberg umso mehr, als die Gewährleistungspflicht vorrangig die Landkreise trifft, die neben den Stadtkreisen und den nach § 5 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) in der Fassung vom 14.04.2005 (GBl 2005, S. 376) zu örtlichen Trägern bestimmten kreisangehörigen Gemeinden örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe und damit Anspruchsverpflichtete sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2, § 85 Abs. 1 SGB VIII i.V.m. § 1 LKJHG; vgl. BVerfG, Urteil vom 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16 -, juris Rn. 5, 119, 122; zur vergleichbaren Situation in Sachsen und Hessen: Sächsisches OVG, Beschluss vom 16.06.2017 - 4 B 104/17 -, juris Rn. 8; Hessischer VGH, Beschluss vom 10.01.2017 - 10 B 2923/16 -, juris Rn. 12), aber regelmäßig keine eigenen Kapazitäten vorhalten.
  • VG Cottbus, 03.09.2021 - 8 L 229/21
    Das Wahlrecht ist vielmehr nicht räumlich - etwa auf den Bereich des örtlich zuständigen Jugendhilfeträgers - begrenzt; für die Kinder- und Jugendhilfe gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes kein "Territorialitätsprinzip" (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. November 2002 - 5 C 57/01 -, juris Rn. 14; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 10 B 2923/16 -, juris Rn. 9; Wiesner in Wiesner, SGB VIII, 5. Aufl. 2015, § 5 Rn. 10).

    Zwar eröffnen die in § 78b SGB VIII vorgesehenen Vereinbarungen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe die hier durch öffentlich-rechtlichen Vertrag gemäß § 12 Abs. 1 KitaG auf die Antragsgegnerin zu 1. übertragene Möglichkeit, auf die Gestaltung der Leistungsinhalte und die Höhe der Entgelte durch freie Träger Einfluss zu nehmen (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 10 B 2923/16 -, juris Rn. 12; Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 23. September 2019 - 3 B 3832/19 -, juris Rn. 14; Wiesner in Wiesner, SGB VIII, 5. Aufl. 2015, § 5 Rn. 9).

    Denn hierdurch würde das gesetzgeberische Ziel sowohl des Bundes- als auch des Landesgesetzgebers, im Hinblick auf eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine stärkere Flexibilisierung bei der Wahl der Kindertageseinrichtung hinsichtlich der Örtlichkeit auch außerhalb der Wohngemeinde zu erreichen, geradezu unterlaufen und Kinder und ihre Eltern entgegen dieser Intention und damit ohne gesetzliche Grundlage für die Inanspruchnahme von Plätzen in einer Kindertagesstätte grundsätzlich auf ihre Heimatgemeinde "festgelegt" werden (vgl. auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 10 B 2923/16 -, juris Rn. 14).

  • OVG Sachsen, 12.06.2017 - 4 B 116/17

    Betreuungsplatz; Tageseinrichtung; Kindertagespflege; Kapazität; Betreuungszeit

    Diese sollen gemäß § 9 Abs. 2 und Abs. 3 SächsKitaG grundsätzlich nicht dauerhaft Träger von Kindertageseinrichtungen sein und halten daher in der Regel kaum eigene Kapazitäten vor (vgl. allgemein Struck in: Wiesner a. a. O., § 24 Rn. 19; zur vergleichbaren Situation in Hessen: HessVGH, Beschl. v. 10. Januar 2017 - 10 B 2923/16 -, juris Rn. 12).

    Diese Unfähigkeit hat lediglich zur Folge, dass der hier vom Antragsteller beschrittene Rechtsweg als unzumutbar angesehen werden würde, wenn seine Eltern willens und in der Lage wären, für ihn eine als geeignet und erforderlich angesehene Förderungsmöglichkeit selbst zu beschaffen (vgl. BayVGH, Urt. v. 22.7.2016 a. a. O., Rn. 50; HessVGH, Beschl. v. 10. Januar 2017 a. a. O., juris Rn. 12; VGH BW, Urt. v. 8. Dezember 2016 a. a. O., Rn. 53).

  • OVG Sachsen, 16.06.2017 - 4 B 104/17

    Kapazität; Jugendhilfe; Kindertageseinrichtung

    Diese sollen gemäß § 9 Abs. 2 und Abs. 3 SächsKitaG grundsätzlich nicht dauerhaft Träger von Kindertageseinrichtungen sein und halten daher in der Regel kaum eigene Kapazitäten vor (vgl. allgemein Struck in: Wiesner a. a. O., § 24 Rn. 19; zur vergleichbaren Situation in Hessen: HessVGH, Beschl. v. 10. Januar 2017 - 10 B 2923/16 -, juris Rn. 12).

    Diese Unfähigkeit hat lediglich zur Folge, dass der hier von der Antragstellerin beschrittene Rechtsweg als unzumutbar angesehen werden würde, wenn ihre Eltern willens und in der Lage wären, für sie eine als geeignet und erforderlich angesehene Förderungsmöglichkeit selbst zu beschaffen (vgl. BayVGH, Urt. v. 22.7.2016 a. a. O., Rn. 50; HessVGH, Beschl. v. 10. Januar 2017 a. a. O., juris Rn. 12; VGH BW, Urt. v. 8. Dezember 2016 a. a. O., Rn. 53).

  • VG Gera, 13.01.2023 - 6 E 1524/22

    Verteilung unbegleiteter minderjähriger Ausländer auf kreisfreie Städte und

    Dies gilt in Baden-Württemberg umso mehr, als die Gewährleistungspflicht vorrangig die Landkreise trifft, die neben den Stadtkreisen und den nach § 5 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) in der Fassung vom 14.04.2005 (GBl 2005, S. 376) zu örtlichen Trägern bestimmten kreisangehörigen Gemeinden örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe und damit Anspruchsverpflichtete sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2, § 85 Abs. 1 SGB VIII i. V. m. § 1 LKJHG; vgl. BVerfG, Urteil vom 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16 -, juris Rn. 5, 119, 122; zur vergleichbaren Situation in Sachsen und Hessen: Sächsisches OVG, Beschluss vom 16.06.2017 - 4 B 104/17 -, juris Rn. 8; Hessischer VGH, Beschluss vom 10.01.2017 - 10 B 2923/16 -, juris Rn. 12), aber regelmäßig keine eigenen Kapazitäten vorhalten.
  • VGH Hessen, 26.06.2019 - 10 B 964/19
    Bereits in seinem Beschluss vom 10. Januar 2017 hat der Senat darauf hingewiesen, dass ein Jugendhilfeträger, der nicht selbst Kindertagesstätten betreibt - wie bekanntermaßen der Antragsgegner des vorliegenden Verfahrens -, nicht über die rechtlichen Mittel verfügt, einen anderen Träger einer Kindertagesstätte zur Aufnahme eines konkreten Kindes zu verpflichten, auch nicht wenn es sich bei dem Träger um eine kreisangehörige Gemeinde handeln sollte (Beschluss vom 10. Januar 2017 - 10 B 2923/16 -, Juris, Rn. 12 ).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2021 - 13 U 237/20

    Amtspflichtverletzung: Verletzung der Pflicht zur Gewährleistung eines

  • VG Köln, 03.08.2020 - 19 L 1311/20
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht