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   BVerwG, 27.03.2013 - 10 B 34.12   

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BVerwG, 27.03.2013 - 10 B 34.12 (https://dejure.org/2013,8152)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2013 - 10 B 34.12 (https://dejure.org/2013,8152)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2013 - 10 B 34.12 (https://dejure.org/2013,8152)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    VwGO § 98; ZPO § 412 Abs. 1; StPO § 244 Abs. 4 Satz 2
    Türkei; Yezide; Änderung der Sachlage; Erkenntnismittel; Beweisantrag; Sachverständigengutachten; Ermessen; Aktualität; weiteres Sachverständigengutachten; amtliche Auskunft; Lagebericht; Auswärtiges Amt.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 98
    Aktualität; Auswärtiges Amt; Beweisantrag; Erkenntnismittel; Ermessen; Lagebericht; Sachverständigengutachten; Türkei; Yezide; amtliche Auskunft; weiteres Sachverständigengutachten; Änderung der Sachlage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 98 VwGO, § 86 Abs 1 VwGO, § 412 Abs 1 ZPO, § 244 Abs 4 S 2 StPO
    Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens; gerichtliches Ermessen

  • Wolters Kluwer

    Verdichtung des gerichtlichen Ermessens bei der Entscheidung über Beweisanträge zur Pflicht der Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 98, ZPO § 412 Abs. 1, StPO § 244 Abs. 4 S. 2
    Türkei, Yeziden, Änderung der Sachlage, Erkenntnismittel, Beweisantrag, Sachverständigengutachten, Beweisangebot, Ermessen, Aktualität, weiteres Sachverständigengutachten, amtliche Auskunft, Lagebericht, Auswärtiges Amt

  • rewis.io

    Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens; gerichtliches Ermessen

  • ra.de
  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 98; ZPO § 412 Abs. 1
    Verdichtung des gerichtlichen Ermessens bei der Entscheidung über Beweisanträge zur Pflicht der Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Amtsermittlungsgrundsatz und neue Gutachten im Verwaltungsprozess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 620
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.07.2003 - 1 B 352.02

    Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2013 - 10 B 34.12
    Denn es hat den aktuellen Lagebericht von 2011 nicht nur in der den Verfahrensbeteiligten vor dem Termin übersandten Erkenntnismittelliste - Stand 31. Januar 2012 - aufgeführt (vgl. Beschluss vom 24. Juli 2003 - BVerwG 1 B 352.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 272), sondern sich sowohl im Urteil als auch in dem Beschluss über die Ablehnung der Beweisanträge an anderer Stelle (zu den Beweisanträgen Nr. 1 und Nr. 2) mehrfach auf diesen Bericht bezogen.
  • BVerwG, 08.03.2006 - 1 B 84.05

    Umfang der Klärung der Behandelbarkeit von Krankheiten im Heimatland eines

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2013 - 10 B 34.12
    Reichen indes die in das Verfahren bereits eingeführten Erkenntnismittel zur Beurteilung der geltend gemachten Gefahren aus, kann das Gericht einen Beweisantrag auf Einholung weiterer Auskünfte unter Berufung auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei ablehnen, wenn es seine Sachkunde ggf. im Rahmen der Beweiswürdigung darstellt und belegt (Beschlüsse vom 3. Februar 2010 - BVerwG 2 B 73.09 - Rn. 9 und vom 8. März 2006 - BVerwG 1 B 84.05 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 11 Rn. 7; stRspr).
  • BVerwG, 03.02.2010 - 2 B 73.09

    Verfahrensrüge: mangelhaftes Sachverständigengutachten; Verstoß gegen

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2013 - 10 B 34.12
    Reichen indes die in das Verfahren bereits eingeführten Erkenntnismittel zur Beurteilung der geltend gemachten Gefahren aus, kann das Gericht einen Beweisantrag auf Einholung weiterer Auskünfte unter Berufung auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei ablehnen, wenn es seine Sachkunde ggf. im Rahmen der Beweiswürdigung darstellt und belegt (Beschlüsse vom 3. Februar 2010 - BVerwG 2 B 73.09 - Rn. 9 und vom 8. März 2006 - BVerwG 1 B 84.05 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 11 Rn. 7; stRspr).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2013 - 10 B 34.12
    Schließlich kann die Erforderlichkeit der Einholung weiterer Auskünfte oder Gutachten auch darauf beruhen, dass die Fragestellung der bisherigen Gutachten sich - auf Grund tatsächlicher Entwicklungen oder wegen einer Rechtsprechungsänderung (vgl. etwa die Rechtsprechung des Senats zur Änderung der Maßstäbe bei religiöser Verfolgung: Urteil vom 20. Februar 2013 - BVerwG 10 C 23.12 - Rn. 15, 17, 22 ff., 31, 44 f.) - als unzureichend erweist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 3 L 152/09

    Gruppenverfolgung von Yeziden in der Türkei; Gewährleistung des religiösen

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2013 - 10 B 34.12
    MD OVG des Landes Sachsen-Anhalt - 14.03.2012 - AZ: OVG 3 L 152/09.
  • BVerwG, 09.05.2003 - 1 B 217.02

    Irak, Verletzung der Aufklärungspflicht, grundsätzliche Pflicht der

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2013 - 10 B 34.12
    Zwar sind die mit Asylsachen befassten Gerichte grundsätzlich gehalten, sich von Amts wegen zu vergewissern, ob ein neuer Lagebericht zur Verfügung steht und asylrechtlich erhebliche Änderungen der politischen Verhältnisse in dem betreffenden Land beschreibt (Beschluss vom 9. Mai 2003 - BVerwG 1 B 217.02 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 329).
  • BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 2.22

    Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und

    Die Einholung eines weiteren Gutachtens kann in Anlehnung an § 98 VwGO i. V. m. § 412 Abs. 1 ZPO nur geboten sein, wenn das Gericht die amtliche sachverständige Auskunft für ungenügend hält (BVerwG, Beschluss vom 27. März 2013 - 10 B 34.12 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 109 Rn. 4).
  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser;

    Eine Verpflichtung des Berufungsgerichts, zusätzlich zu den vorliegenden gutachtlichen Stellungnahmen weitere Gutachten einzuholen oder in sonstige Ermittlungen einzutreten, besteht hingegen nicht allein schon deshalb, weil ein Beteiligter die bisher vorliegenden Erkenntnisquellen im Ergebnis für unzutreffend hält (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Oktober 1985 - 9 C 3.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 38 und vom 6. Oktober 1987 - 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31; Beschluss vom 27. März 2013 - 10 B 34.12 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 109 Rn. 4).
  • BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 5.22

    Mündliche Verhandlung am 1. April 2022 in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 1 WB

    Die Einholung eines weiteren Gutachtens kann in Anlehnung an § 98 VwGO i. V. m. § 412 Abs. 1 ZPO nur geboten sein, wenn das Gericht die amtliche sachverständige Auskunft für ungenügend hält (BVerwG, Beschluss vom 27. März 2013 - 10 B 34.12 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 109 Rn. 4).
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