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   BVerwG, 18.09.2006 - 10 B 55.06   

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https://dejure.org/2006,10133
BVerwG, 18.09.2006 - 10 B 55.06 (https://dejure.org/2006,10133)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.2006 - 10 B 55.06 (https://dejure.org/2006,10133)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 2006 - 10 B 55.06 (https://dejure.org/2006,10133)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Zulassung der Grundsatzrevision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Tragweite des Grundsatzes des irrevisiblen Landesrechts; Inhaltliche Anforderungen an die Erhebung der Divergenzrüge

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 18.09.2006 - 10 B 55.06
    Mit dem bloßen Hinweis auf die Unklarheit der maßgeblichen landesrechtlichen Norm zeigt die Beschwerde jedoch in der von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO geforderten Weise weder einen bundesrechtlichen Maßstab noch dessen Klärungsbedürftigkeit auf (vgl. zu den Darlegungsanforderungen Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

    Danach ist die Divergenz nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.).

    Denn das Aufzeigen einer vermeintlich fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt nicht den genannten Darlegungsanforderungen (Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus BVerwG, 18.09.2006 - 10 B 55.06
    Wäre eine Festsetzung der Wasserentnahmegebühr, wenn diese überhaupt gemäß § 47 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 7 NWG bei dem hier gegebenen Sachverhalt zulässig wäre, eventuell verfassungswidrig und würde insoweit dann auch das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. Juni 2006 vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den verbundenen Sachen 2 BvR 413/88 und 2 BvR 1300/93 vom 7. November 1995 abweichen und würde dann das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts auf dieser Abweichung beruhen?.

    Widersprechende Rechtssätze zeigt die Beschwerde jedoch nicht auf, wenn sie der Sache nach geltend macht, der vom Verwaltungsgerichtshof zitierte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 2 BvR 413/88 und 1300/93 (BVerfGE 93, 319) könne wegen einer anderen Fallgestaltung nicht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Wasserentnahmegebühr im hier einschlägigen Fall einer vorübergehenden Grundwasserabsenkung begründen.

  • BVerwG, 04.12.1998 - 8 B 184.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus BVerwG, 18.09.2006 - 10 B 55.06
    Wenn die Beschwerde die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsabschöpfung und des Sondervorteils für verfassungsrechtlich bedenklich hält, übersieht sie, dass der Vorteilsbegriff durch das irrevisible Landesrecht geprägt ist (vgl. etwa Beschluss vom 4. Dezember 1998 BVerwG 8 B 184.98 NVwZ-RR 1999, 336 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.03.1996 - 6 B 11.96

    Zulassung einer Revision aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der bloßen

    Auszug aus BVerwG, 18.09.2006 - 10 B 55.06
    Denn die Rüge einer Verletzung von Bundes(verfassungs)recht bei der vorinstanzlichen Auslegung und Anwendung irrevisiblen Landesrechts vermag die Zulassung der Grundsatzrevision nur zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Frage gerade des Bundesrechts darlegt, nicht aber dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 7. März 1996 BVerwG 6 B 11.96 Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 7 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 01.07.2019 - 13 LA 11/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung; besonderes Informationsinteresse;

    Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied deutlich werden, weil die bloße unrichtige oder unterbliebene Anwendung eines obergerichtlich oder höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatzes den Zulassungsgrund der Divergenz nicht erfüllt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.9.2006 - BVerwG 10 B 55.06 - juris Rn. 7; Beschl. v. 19.8.1997 - BVerwG 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328; Schoch/Schneider/Bier, a.a.O., § 124 Rn. 36 ff. (Stand: Oktober 2015) m.w.N.).
  • BVerfG, 27.02.2009 - 1 BvR 3505/08

    Zur Verfassungsmäßigkeit des § 104 Abs 1 S 1 SGB 7 - Zu den Anforderungen der

    Zu vergleichbaren Rechtsmittelzulassungsvorschriften anderer Verfahrensordnungen finden sich ebenfalls Entscheidungen, in denen die Verfassungswidrigkeit einer Norm als Zulassungsgrund unter dem Gesichtspunkt grundsätzlicher Bedeutung nicht generell ausgeschlossen wird, sondern in denen im jeweiligen Einzelfall geprüft wird, ob die dahingehende Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde den gesetzlichen Anforderungen entsprach (vgl. BSG, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - B 12 R 38/07 B -, [...]; BGH, Beschluss vom 28. April 2004 - IV ZR 144/03 -, VersR 2005, S. 140; BGH, Beschluss vom 26. November 2008 - XII ZB 103/08 -, [...]; BFH, Beschluss vom 23. Juni 2005 - IX B 131/04 -, [...]; BFH, Beschluss vom 14. März 2006 - IV B 2/05 -, [...]; BFH, Beschluss vom 11. September 2007 - VI B 146/05 -, [...]; zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Februar 2001 - 2 L 450/00 -, [...], m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18. September 2006 - BVerwG 10 B 55.06 -, [...]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 6 A 1785/05 -, [...]; vgl. aus der arbeitsrechtlichen Kommentarliteratur: Müller-Glöge, in: Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 6. Aufl. 2008, § 72 Rn. 13; Ulrich, in: Schwab/Weth, ArbGG, 2. Aufl. 2008, § 72 Rn. 25, § 72a Rn. 56, 58; Koch, in: ErfK, 9. Aufl. 2009, § 72 ArbGG Rn. 6; Bepler, in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 2. Aufl. 2006, § 72 ArbGG Rn. 10; Klose, in: Beck'scher Online Kommentar, Stand: 1. Dezember 2008, § 72 ArbGG Rn. 7.1, § 72a ArbGG Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2020 - 11 LA 479/18

    Ereigniswette; Live-Abschnittswetten; Live-Endergebniswette; Live-Wette;

    Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied deutlich werden, während das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung eines obergerichtlich oder höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatzes den Zulassungsgrund der Divergenz nicht erfüllt (BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261/97 -, DÖV 1998, 117, juris, Rn. 3; dasselbe, Beschl. v. 18.9.2006 - 10 B 55/06 -, juris, Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, juris, Rn. 16).
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