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   BVerwG, 06.04.2009 - 10 B 62.08   

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BVerwG, 06.04.2009 - 10 B 62.08 (https://dejure.org/2009,19358)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.2009 - 10 B 62.08 (https://dejure.org/2009,19358)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 2009 - 10 B 62.08 (https://dejure.org/2009,19358)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Gewährung subsidiären Schutzes nach § 60 Abs. 7 S. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) für die Zulassung einer Revision - Zulässigkeit einer Umdeutung des Antrags auf Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung in einem Antrag ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 132 Abs. 1 Nr. 1; VwGO § 132 Abs. 1 Nr. 2; AufenthG § 60 Abs. 7; RL 2004/83/EG Art. 15 Bst. c
    Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Anerkennungsrichtlinie, ernsthafter Schaden, bewaffneter Konflikt, allgemeine Gefahr, Divergenz, nachträgliche Divergenz, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Gewährung subsidiären Schutzes nach § 60 Abs. 7 S. 3 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) für die Zulassung einer Revision; Zulässigkeit einer Umdeutung des Antrags auf Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung in einem Antrag ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2009 - 10 B 62.08
    Unabhängig von den Anforderungen an die Darlegung dieses Zulassungsgrundes, kommt eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) schon deshalb nicht in Betracht, weil die im Beschwerdeverfahren aufgeworfene Rechtsfrage in der Rechtsprechung des Senats geklärt ist (vgl. Urteile vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198 und - BVerwG 10 C 42.07; 10 C 44.07 und 10 C 45.07 -).

    Das bedeutet mit anderen Worten, dass § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG bei Vorliegen der Voraussetzungen des subsidiären Schutzes nach Art. 15 Buchst. c der Richtlinie keine Sperrwirkung entfaltet (vgl. Urteil vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 43.07 a.a.O. - Rn. 31).

  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2009 - 10 B 62.08
    Ist nur bezüglich einer Begründung ein Zulassungsgrund gegeben, kann diese Begründung hinweggedacht werden, ohne dass sich der Ausgang des Verfahrens ändert (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 42.07

    Abschiebungsschutz für irakische Staatsangehörige

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2009 - 10 B 62.08
    Unabhängig von den Anforderungen an die Darlegung dieses Zulassungsgrundes, kommt eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) schon deshalb nicht in Betracht, weil die im Beschwerdeverfahren aufgeworfene Rechtsfrage in der Rechtsprechung des Senats geklärt ist (vgl. Urteile vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198 und - BVerwG 10 C 42.07; 10 C 44.07 und 10 C 45.07 -).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 45.07

    Abschiebungsschutz für irakische Staatsangehörige

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2009 - 10 B 62.08
    Unabhängig von den Anforderungen an die Darlegung dieses Zulassungsgrundes, kommt eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) schon deshalb nicht in Betracht, weil die im Beschwerdeverfahren aufgeworfene Rechtsfrage in der Rechtsprechung des Senats geklärt ist (vgl. Urteile vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198 und - BVerwG 10 C 42.07; 10 C 44.07 und 10 C 45.07 -).
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2009 - 10 B 62.08
    Bei dieser Sachlage rechtfertigt auch das weitere Vorbringen nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 15 Buchst. c der Richtlinie im Hinblick auf die zwischenzeitliche Entscheidung des EuGH (Urteil vom 17. Februar 2009 - Rs. C-465/07, Elgafaji - juris) keine andere Beurteilung.
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 44.07

    Abschiebungsschutz für irakische Staatsangehörige

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2009 - 10 B 62.08
    Unabhängig von den Anforderungen an die Darlegung dieses Zulassungsgrundes, kommt eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) schon deshalb nicht in Betracht, weil die im Beschwerdeverfahren aufgeworfene Rechtsfrage in der Rechtsprechung des Senats geklärt ist (vgl. Urteile vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198 und - BVerwG 10 C 42.07; 10 C 44.07 und 10 C 45.07 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - 14 A 1852/16

    Politische Verfolgung von nach Syrien zurückkehrenden syrischen

    BVerwG, Beschluss vom 4.2.2014 - 6 PB 36.13 -, juris, Rn. 10; Beschluss vom 6.4.2009 - 10 B 62.08 -, juris, Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 26.11.1996 - 25 A 794/96.A -, juris, Rn. 6; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 9.2.1999 - A 14 S 240/99 -, juris, Rn. 2; OVG Nds., Beschluss vom 14.7.1997 - 1 M 3349/97 -, juris, Rn. 4.
  • BVerwG, 29.10.2015 - 3 B 70.15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wiedereinsetzungsantrag; Wiedereinsetzung

    Allerdings spricht dagegen, dass die Divergenzrüge ein Unterfall der Grundsatzrüge, jedenfalls eng verwandt mit ihr ist (vgl. Kraft, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, 132 Rn. 30 m.w.N.), und diese unabhängig von einem Divergenzurteil geltend gemacht werden kann (vgl. zu einer solchen Fallkonstellation: Beschlüsse vom 19. Februar 2010 - 3 BN 2.09 - juris Rn. 8 f. und vom 6. April 2009 - 10 B 62.08 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 30.05.2023 - 5 B 13.22

    Angemessene Dauer eines faktisch ausgesetzten Verfahrens

    c) Auch wenn davon ausgegangen wird, dass die von der Beschwerde aufgeworfene Grundsatzfrage zum Teil erst durch eine nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung in hier entscheidungserheblicher Weise einer weiteren Klärung zugeführt worden ist, kann dies nicht zu einer Revisionszulassung durch Umdeutung der Grundsatzrüge in eine Divergenzrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO führen (vgl. zur Zulassung wegen nachträglicher Divergenz und dem Erfordernis, dass das Berufungsurteil auf der Abweichung beruhen muss: BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2007 - 8 B 101.06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 15 und vom 6. April 2009 - 10 B 62.08 - juris Rn. 5, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 08.06.2017 - 1 B 25.17

    Revisionszulassung; nachträgliche Divergenz; Rechtswidrigkeit einer

    In Bezug auf diese Frage hatte die Beschwerde der Beklagten die erhobene Grundsatzrüge auch in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise begründet; die Voraussetzungen einer Revisionszulassung unter dem Gesichtspunkt nachträglicher Divergenz (s. BVerwG, Beschluss vom 6. April 2009 - 10 B 62.08) liegen mithin vor.
  • BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 6.17

    Klärungsbedürftigkeit der Pflicht zur Prüfung nationaler Abschiebungsverbote auf

    Zwar kann eine Revision wegen Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zuzulassen sein, wenn die in der Nichtzulassungsbeschwerde bezeichnete Grundsatzfrage nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist in einem anderen Verfahren geklärt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. April 2009 - 10 B 62.08 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 06.06.2017 - 1 B 29.17

    Revisionszulassung; nachträgliche Divergenz; Rechtswidrigkeit einer

    In Bezug auf diese Frage hatte die Beschwerde der Beklagten die erhobene Grundsatzrüge auch in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise begründet; die Voraussetzungen einer Revisionszulassung unter dem Gesichtspunkt nachträglicher Divergenz (s. BVerwG, Beschluss vom 6. April 2009 - 10 B 62.08) liegen mithin vor.
  • BVerwG, 08.06.2017 - 1 B 33.17

    Revisionszulassung; nachträgliche Divergenz; Rechtswidrigkeit einer

    In Bezug auf diese Frage hatte die Beschwerde der Beklagten die erhobene Grundsatzrüge auch in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise begründet; die Voraussetzungen einer Revisionszulassung unter dem Gesichtspunkt nachträglicher Divergenz (s. BVerwG, Beschluss vom 6. April 2009 - 10 B 62.08) liegen mithin vor.
  • BVerwG, 08.06.2017 - 1 B 16.17

    Revisionszulassung; nachträgliche Divergenz; Rechtswidrigkeit einer

    In Bezug auf diese Frage hatte die Beschwerde der Beklagten die erhobene Grundsatzrüge auch in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise begründet; die Voraussetzungen einer Revisionszulassung unter dem Gesichtspunkt nachträglicher Divergenz (s. BVerwG, Beschluss vom 6. April 2009 - 10 B 62.08) liegen mithin vor.
  • BVerwG, 08.06.2017 - 1 B 27.17

    Revisionszulassung; nachträgliche Divergenz; Rechtswidrigkeit einer

    In Bezug auf diese Frage hatte die Beschwerde der Beklagten die erhobene Grundsatzrüge auch in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise begründet; die Voraussetzungen einer Revisionszulassung unter dem Gesichtspunkt nachträglicher Divergenz (s. BVerwG, Beschluss vom 6. April 2009 - 10 B 62.08) liegen mithin vor.
  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 34/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung - nachträgliche Divergenz -

    Anders als in den Fällen, in denen es erst nach Einreichung der Beschwerdebegründung zu höchstrichterlichen Klärung der Rechtsfrage kommt, muss der Beschwerdeführer die - ja nun nicht mehr gegebene - grundsätzliche Bedeutung nicht darlegen (vgl dagegen zur "Klärung" durch oberstgerichtliche Entscheidung erst nach Einreichung der Beschwerdebegründung zB BSG SozR 1500 § 160 Nr. 25- Klärung nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist; BVerwG Beschluss vom 24.5.1965 - 3 B 10.65 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 49 - "Klärung" nach Eingang der Beschwerde; BVerwG Beschluss vom 20.3.1985 - 3 B 83.84 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 230; BVerwG Beschluss vom 7.1.1993 - 4 NB 42.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 74 S 122; BVerwG Beschluss vom 14.2.1997 - 1 B 3.97 - Juris; BVerwG Beschluss vom 22.12.1997 - 1 B 226.97 - Buchholz 132.0 § 1 1. StARegG Nr. 8; BVerwG Beschluss vom 21.2.2000 - 9 B 57.00 - Juris RdNr 6; BVerwG Beschluss vom 8.6.2007 - 8 B 101/06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff 2 VwGO Nr. 15; BVerwG Beschluss vom 6.4.2009 - 10 B 62/08 - Juris RdNr 5; BFH Beschluss vom 27.1.1995 - VIII B 105/94 - BFH/NV 1995, 808 = Juris RdNr 5; BFH Beschluss vom 16.12.1999 - IV B 32/99 - BFH/NV 2002, 1160 = Juris RdNr 8; BFH Beschluss vom 19.9.2007 - XI B 52/06 - BFH/NV 2008, 63 = Juris RdNr 18; BFH Beschluss vom 24.8.2000 - IV B 158/99 - Juris RdNr 6; BFH Beschluss vom 11.11.2011 - V B 19/10 - BFH/NV 2012, 459 = Juris RdNr 4; BFH Beschluss vom 5.3.2014 - V B 14/13 - BFH/NV 2014, 918 = Juris RdNr 11; für Divergenzrüge auch im Falle des Ergehens der berufungs- und der revisionsgerichtlichen Entscheidung am selben Tag vgl BVerwG Beschluss vom 7.6.1991 - 3 B 31/91 - Juris; nachträgliche Divergenz als Zulassungsgrund offengelassen von BGH Beschluss vom 5.5.2011 - IX ZB 77/10 - Juris RdNr 2).
  • BVerwG, 29.10.2015 - 3 B 71.15

    Falsche Angaben im Rahmen eines Antrags auf eine Zulage zur Förderung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 3 N 236.17

    Verfolgung von unverfolgt ausgereisten syrischen, bei Rückkehr wahrscheinlich

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2017 - 2 LA 295/17

    Rückschluss der syrischen Behörden auf regimefeindlicher Gesinnung aufgrund der

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2017 - 2 LA 238/17

    Beruhen; Divergenz; Druse; Risikoprofil; UNHCR

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2008 - L 8 B 301/08

    Einstweiliger Rechtsschutz - nachträgliche Begrenzung des Streitgegenstandes -

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2017 - 2 LA 1467/17

    Divergenzrüge; Referenzfall

  • BVerwG, 16.04.2015 - 5 PB 25.14

    Schlüssige Bevollmächtigung des vorsitzenden Mitglieds der Geschäftsführung einer

  • BVerwG, 08.08.2018 - 8 B 42.17

    Benennung der Vermögensgegenstände innerhalb der Anmeldefrist i.R.v. Ansprüchen

  • OVG Niedersachsen, 04.08.2017 - 2 LA 137/17
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