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   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2006 - 10 B 785/06   

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https://dejure.org/2006,2951
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2006 - 10 B 785/06 (https://dejure.org/2006,2951)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.07.2006 - 10 B 785/06 (https://dejure.org/2006,2951)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Juli 2006 - 10 B 785/06 (https://dejure.org/2006,2951)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fahnenmast als einheitlich zu beurteilende Werbeanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahnenmasten als Gegenstand einer bauordnungsrechtlichen Beseitigungsverfügung; Genehmigungspflichtigkeit bzgl. der Aufstellung von Fahnenmasten; Beurteilung von Fahnenmasten und Werbebannern als einheitlich zu beurteilende Werbeanlagen; Notwendigkeit einer neuen ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fahnenmasten für Werbebanner sind genehmigungspflichtig! (IMR 2006, 202)

Verfahrensgang

  • VG Gelsenkirchen - 10 L 253/06
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2006 - 10 B 785/06

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 773
  • DVBl 2006, 1536 (Ls.)
  • BauR 2006, 1941 (Ls.)
  • ZfBR 2007, 72 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.1992 - 11 A 610/90

    Wirkung einer Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2006 - 10 B 785/06
    insoweit zur Plakattafel: OVG NRW, Urteil vom 20. März 1992 - 11 A 610/90 -, BRS 54 Nr. 135 und Boeddinghaus/Hahn/Schulte, a.a.O. § 13 Rdnr. 94 ff. und § 65 Rdnr. 120.
  • VG Arnsberg, 15.07.2013 - 8 K 1679/12

    Fahne flattert weiter für den BVB

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, vgl. Beschluss vom 24. Juli 2006 - 10 B 785/06 -, juris, sind Fahnenmasten als Werbeanlagen anzusehen, wenn diese von vornherein als Träger für wechselnde Werbung vorgesehen sind.
  • VG Magdeburg, 15.05.2013 - 4 B 98/13

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Fahnenmasten

    Dazu gehören auch Fahnenmasten, an denen Werbebanner aufgezogen werden können, und die vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 24.07.2006 - 10 B 785/06 -, NVwZ-RR 2006, 773).

    Handelt es sich - wie hier - nach dem Gesamtcharakter um eine Werbeanlage, bedarf diese einer Genehmigung, wenn nicht ein Ausnahmefall des § 60 Abs. 1 Nr. 11 BauO LSA vorliegt (vgl. zum entsprechenden nordrhein-westfälischen Landesrecht: OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 24.07.2006, a. a. O.).

    Die Abwägung des Antragsgegners, dass die öffentlichen Belange zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustands Vorrang gegenüber den wirtschaftlichen Interessen der Antragstellerin haben, ist rechtlich nicht zu beanstanden, zumal die Beseitigung der Masten ohne Substanzverlust möglich ist (vgl. hierzu auch OVG Nordrh.-Westf. Beschluss vom 24.07.2006, a. a. O.).

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