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   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2005 - 10 B 971/05   

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https://dejure.org/2005,22945
OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2005 - 10 B 971/05 (https://dejure.org/2005,22945)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.01.2005 - 10 B 971/05 (https://dejure.org/2005,22945)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - 10 B 971/05 (https://dejure.org/2005,22945)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drittwiderspruch gegen erteilte Baugenehmigungen; Erdrückende Wirkung eines Gebäudes gegenüber einem Grundstück bzw. gegenüber einem anderen Gebäude; Anordnung von Stellplätzen und Garagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Münster - 2 L 335/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2005 - 10 B 971/05
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2005 - 10 A 3138/02

    Ermittlung einer erdrückenden Wirkung eines Gebäudes auf ein Nachbargrundstück

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2005 - 10 B 971/05
    vgl. m.w.N. OVG NRW, Urteil vom 29. August 2005 - 10 A 3138/02 -.
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2001 - 1 MA 2796/01

    Nachbarklage - Stellplätze für einen Lebensmittelmarkt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2005 - 10 B 971/05
    Boeddinghaus / Hahn / Schulte, Bauordnung NRW, Stand: 1. Oktober 2005, § 51 Rn 222, § 75, Rn 68, 69; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. September 2001 - 1 MA 2796/01 -, BRS 64 Nr. 190.
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2005 - 10 B 971/05
    BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, BRS 62 Nr. 102, m.w.N., von der Beschwerde insoweit zumindest missverständlich zitiert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.1991 - 11 B 2890/91

    Baurecht; Hallenwand; Grundstücksmauer; Grenzabstand; Nachbarschutz; Gebot der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2005 - 10 B 971/05
    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11. April 1997 - 1 L 7286/95 -, BRS 59 Nr. 164; OVG NRW, Beschluss vom 22. November 1991 - 11 B 2890/91 - mit einer Einfassung des betroffenen, 15 m breiten Grundstücks auf zwei Seiten in Längen von 42, 5 m und 75 m bei Grenzabständen von jeweils 3 m.
  • OVG Niedersachsen, 14.04.1997 - 1 L 7286/95

    Gewerbliche Bebauung; Erdrückende Wirkung; Abstandsrecht; Offene Bauweise

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2005 - 10 B 971/05
    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11. April 1997 - 1 L 7286/95 -, BRS 59 Nr. 164; OVG NRW, Beschluss vom 22. November 1991 - 11 B 2890/91 - mit einer Einfassung des betroffenen, 15 m breiten Grundstücks auf zwei Seiten in Längen von 42, 5 m und 75 m bei Grenzabständen von jeweils 3 m.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2015 - 8 S 1914/14

    Sicherung einer planungsrechtlich zulässigen Grenzbebauung

    Eine rücksichtslose erdrückende Wirkung nimmt die Rechtsprechung an, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" entsteht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls - und gegebenenfalls trotz Wahrung der erforderlichen Abstandflächen - derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.08.1981 - 4 C 1.78 - BauR 1981, 354 und vom 23.05.1986 - 4 C 34.85 - BauR 1986, 542; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.08.2005 - 10 A 3138/02 -, juris Rn. 50, Beschlüsse vom 13.01.2006 - 10 B 971/05 -, juris Rn 5, und vom 18.02.2014 - 7 B 1416/13 - juris Rn. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 29.07.2014 - 9 CS 14.709 - juris Rn. 19).
  • VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17

    Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise;

    Eine erdrückende Wirkung, wie von der Klägerin angesprochen, wird allein dann angenommen, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" entsteht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls - und gegebenenfalls trotz Wahrung der erforderlichen Abstandsflächen - derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.08.1981 - 4 C 1.78 -, BauR 1981, 354; Urt. v. 23.05.1986 - 4 C 34.85 -, BauR 1986, 542; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.06.2015 - 8 S 1914/14 -, VBlBW 2016, 287; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 29.08.2005 - 10 A 3138/02 -, ÖffBauR 2005, 143; Beschl. v. 13.01.2006 - 10 B 971/05 -, juris; Beschl. v. 18.02.2014 - 7 B 1416/13 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 29.07.2014 - 9 CS 14.709 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2009 - 10 B 1713/08

    Einhaltung der Abstandflächen und Rücksichtnahmegebot

    OVG NRW, Urteil vom 29.8.2005 - 10 A 3138/02 -, juris, Beschlüsse vom 13.1.2005 - 10 B 971/05 -, juris, vom 15.5.2002 - 7 B 558/02 -, juris, vom 21.3.2007 - 7 B 137/07 -, und vom 28.3.2008 - 7 B 274/08 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - 7 A 3199/08

    Verletzung nachbarschützender Vorschriften des Bauordnungsrechts durch eine

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 29. August 2005 10 A 3138/02 -, juris Rn. 50, und Beschluss vom 13. Januar 2006 - 10 B 971/05 -, juris Rn. 5; Senatsbeschluss vom 28. März 2008 -7 B 274/08 -.
  • VG Gelsenkirchen, 02.08.2011 - 5 L 579/11

    Offene Bauweise, Doppelhaus, Doppelhaushälfte, Doppelhauscharakter,

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 29. August 2005 - 10 A 3138/02 -, sowie Beschlüsse vom 13. Januar 2005 - 10 B 971/05 -, und vom 15. Mai 2002 - 7 B 558/02 -, jeweils zit. nach juris.
  • VG Düsseldorf, 23.06.2020 - 9 K 8966/18

    Bebauungsplan, Ermittlungsdefizit, räumlicher Geltungsbereich, Vergnügungsstätte,

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 10 B 971/05 -, juris (Rn. 20): Baugenehmigung bezüglich eines Carports teilbar, weil kein notwendiger Stellplatz.
  • VG Gelsenkirchen, 30.10.2013 - 9 L 847/13

    Sondergebiet; Lebensmittelmarkt; Bebauungsplan; Rücksichtnahme

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - 4 C 34/85 -, Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 114 = juris, Rn. 15; OVG NRW, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 10 B 971/05 -, juris, Rn. 5; Urteil vom 29. August 2005 - 10 A 3138/02 -, juris, Rn. 50.
  • VG Gelsenkirchen, 08.12.2017 - 9 L 3112/17

    16m-Privileg Aufteilung Abstandfläche Nachbar Rücksichtnahme Garage rückwärtig

    Einen Verstoß gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme wegen einer erdrückenden Wirkung des genehmigten Vorhabens - die erst dann anzunehmen ist, wenn dieses wegen seiner Ausmaße, seiner Baumasse oder seiner massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" entsteht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 13. Januar 2005 - 10 B 971/05 -, juris Rn. 5 f., und vom 30. August 2012 - 2 B 983/12 -, juris Rn. 10 f., jeweils m.w.N., - sieht die Kammer, ohne dass es darauf noch ankommt, nach Aktenlage bei summarischer Prüfung nicht.
  • VG Greifswald, 01.02.2016 - 5 B 1056/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; erdrückende Wirkung des

    Eine rücksichtslose erdrückende Wirkung nimmt die Rechtsprechung an, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" entsteht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls - und gegebenenfalls trotz Wahrung der erforderlichen Abstandsflächen - derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - 4 C 34/85 -, Rn. 15, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 02. Juni 2015 - 8 S 1914/14 -, Rn. 64, juris Rn. 64 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.08.2005 - 10 A 3138/02 -, juris Rn. 50, Beschlüsse vom 13.01.2006 - 10 B 971/05 -, juris Rn 5, und vom 18.02.2014 - 7 B 1416/13 - juris Rn. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 29.07.2014 - 9 CS 14.709 - juris Rn. 19; Erbguth/Schubert, Öffentliches Baurecht, 6. Aufl., § 15 Rn. 47).
  • VG Gelsenkirchen, 26.07.2012 - 6 K 5860/10

    Abstandfläche; Nachbarklage; Gebot der Rücksichtnahme

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 29. August 2005 - 10 A 3138/02 -, juris, Beschlüsse vom 13. Januar 2005 - 10 B 971/05 -, juris, vom 15. Mai 2002 - 7 B 558/02 -, juris, vom 21. März 2007 - 7 B 137/07 -, juris und 28. März 2008 - 7 B 274/08 -.
  • VG Gelsenkirchen, 28.09.2012 - 6 K 1706/11

    Nachbar; Rücksichtnahme; Vollgeschoss; Vollgeschosszahl

  • VG Gelsenkirchen, 11.06.2012 - 6 K 4656/11

    Gebot der Rücksichtnahme

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