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   BVerwG, 16.02.2016 - 10 BN 4.15   

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BVerwG, 16.02.2016 - 10 BN 4.15 (https://dejure.org/2016,4060)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.2016 - 10 BN 4.15 (https://dejure.org/2016,4060)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - 10 BN 4.15 (https://dejure.org/2016,4060)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 28 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 86 Abs 1 VwGO, § 104 Abs 3 S 2 VwGO
    Zuschüsse für fraktionslose Mitglieder der Regionalversammlung

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrollantrag betreffend eine Zuschussregelung einer Regionalversammlung des Regionalverbandes für Fraktionen; Benachteiligung fraktionsloser Versammlungsmitglieder

  • rewis.io

    Zuschüsse für fraktionslose Mitglieder der Regionalversammlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrollantrag betreffend eine Zuschussregelung einer Regionalversammlung des Regionalverbandes für Fraktionen; Benachteiligung fraktionsloser Versammlungsmitglieder

  • rechtsportal.de

    Normenkontrollantrag betreffend eine Zuschussregelung einer Regionalversammlung des Regionalverbandes für Fraktionen; Benachteiligung fraktionsloser Versammlungsmitglieder

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 05.07.2012 - 8 C 22.11

    Fraktionen; Fraktionsstärke; Zuwendungen; Personalkosten; Zweck; Bedarf;

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2016 - 10 BN 4.15
    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 2012 (8 C 22.11 - BVerwGE 143, 240 Rn. 20) enthält für diesen Fall jedoch keinen abstrakten Rechtssatz des Inhalts, dass die unmittelbare Gewährung von Fraktionszuschüssen generell an den strengeren Anforderungen des formalisierten Grundsatzes der Wahlgleichheit aus Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG zu messen sei.

    Im Gegenteil hat auch das Bundesverwaltungsgericht bei der Prüfung der Höhe der Fraktionszuschüsse in dem entschiedenen Fall mit ausführlicher Begründung nur den allgemeinen Gleichheitssatz und das Gebot der Chancengleichheit der Fraktionen als Maßstab anerkannt (Urteil vom 5. Juli 2012 a.a.O Rn. 15 - 19).

    Wo dies unvermeidliche Folge der Fraktionsbildung sei, bedürfe es kompensatorischer - nicht notwendig geldwerter - Maßnahmen zugunsten der Fraktionslosen, um die Gleichheit der Mandatswahrnehmung wiederherzustellen (Urteil vom 5. Juli 2012 - 8 C 22.11 - BVerwGE 143, 240 Rn. 20).

    Mit dieser Frage wird schon kein grundsätzlicher Klärungsbedarf aufgezeigt, weil das Bundesverwaltungsgericht - wie ausgeführt - bereits im Hinblick auf den Grundsatz der Wahlgleichheit eine Überprüfung der mittelbaren Auswirkungen der Fraktionsfinanzierung auf die Stellung der Mandatsträger fordert und für den Fall der ungleichen Bevorzugung fraktionsgebundener Mitglieder Kompensationsmaßnahmen zugunsten fraktionsloser Mitglieder für erforderlich hält (Urteil vom 5. Juli 2012 - 8 C 22.11 - BVerwGE 143, 240 Rn. 20).

  • BVerwG, 06.03.2015 - 6 B 41.14

    Zulassung eines Studenten zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2016 - 10 BN 4.15
    Nachgelassene oder nachgereichte Schriftsätze erzwingen nur dann eine Wiedereröffnung, wenn das Gericht ihnen wesentlich neues Vorbringen entnimmt, auf das es seine Entscheidung stützen will (BVerwG, Beschlüsse vom 5. November 2001 - 9 B 50.01 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 95 S. 18 und vom 6. März 2015 - 6 B 41.14 - juris Rn. 10).

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von Beweisanträgen, zu kompensieren (BVerwG, Beschluss vom 6. März 2015 - 6 B 41.14 - juris Rn. 26).

  • OLG München, 19.05.1999 - 15 U 1959/99
    Auszug aus BVerwG, 16.02.2016 - 10 BN 4.15
    Es ist anerkannt, dass mit einer solchen Schriftsatzfrist keine Erlaubnis zu neuem Vorbringen und zu neuen Beweisanträgen verbunden ist, die thematisch über eine Erwiderung auf den verspäteten Schriftsatz des Gegners hinausgeht (vgl. BGH, Urteile vom 2. Juni 1966 - VII ZR 41/64 - NJW 1966, 1657 und vom 7. Oktober 1982 - VIII ZR 199/91 - NJW 1993, 134 sowie OLG München, Urteil vom 19. Mai 1999 - 15 U 1959/99 - NZG 200, 202 ).
  • BGH, 02.06.1966 - VII ZR 41/64

    Unanwendbarkeit der Echtheitsvermutung auf eine mit Zusatz über die

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2016 - 10 BN 4.15
    Es ist anerkannt, dass mit einer solchen Schriftsatzfrist keine Erlaubnis zu neuem Vorbringen und zu neuen Beweisanträgen verbunden ist, die thematisch über eine Erwiderung auf den verspäteten Schriftsatz des Gegners hinausgeht (vgl. BGH, Urteile vom 2. Juni 1966 - VII ZR 41/64 - NJW 1966, 1657 und vom 7. Oktober 1982 - VIII ZR 199/91 - NJW 1993, 134 sowie OLG München, Urteil vom 19. Mai 1999 - 15 U 1959/99 - NZG 200, 202 ).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2016 - 10 BN 4.15
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 und vom 27. Oktober 2015 - 1 BN 1.15 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 26.06.2012 - 2 BvR 1013/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess bei unzureichender

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2016 - 10 BN 4.15
    Zwar bewirkt die Ablehnung von Beweisanträgen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn die Zurückweisung im Prozessrecht keine ausreichende Stütze findet (BVerfG, Beschluss vom 8. November 1978 - 1 BvR 158/78 - BVerfGE 50, 32 ; Urteil vom 29. November 1983 - 1 BvR 1313/82 - BVerfGE 65, 305 ; Kammerbeschluss vom 26. Juni 2012 - 2 BvR 1013/11 - juris Rn. 32).
  • BGH, 07.10.1992 - VIII ZR 199/91

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung bei möglicher Unrichtigkeit des von

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2016 - 10 BN 4.15
    Es ist anerkannt, dass mit einer solchen Schriftsatzfrist keine Erlaubnis zu neuem Vorbringen und zu neuen Beweisanträgen verbunden ist, die thematisch über eine Erwiderung auf den verspäteten Schriftsatz des Gegners hinausgeht (vgl. BGH, Urteile vom 2. Juni 1966 - VII ZR 41/64 - NJW 1966, 1657 und vom 7. Oktober 1982 - VIII ZR 199/91 - NJW 1993, 134 sowie OLG München, Urteil vom 19. Mai 1999 - 15 U 1959/99 - NZG 200, 202 ).
  • BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02

    Beweisaufnahme; Erörterung des Sach- und Streitstands; Erörterung des

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2016 - 10 BN 4.15
    Eine Pflicht zur Wiedereröffnung besteht ausnahmsweise dann, wenn nur auf diese Weise das erforderliche rechtliche Gehör gewahrt werden kann (BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juni 2003 - 7 B 106.02 - Buchholz 303 § 279 ZPO Nr. 1 S. 1 f. und vom 3. Dezember 2008 - 10 B 13.08 - juris Rn. 7) oder nur so die Pflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO erfüllt werden kann, den Sachverhalt umfassend aufzuklären.
  • BVerwG, 03.12.2008 - 10 B 13.08

    Antrag auf Zulassung einer Revision wegen Nichtberücksichtigung der Gefährdung

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2016 - 10 BN 4.15
    Eine Pflicht zur Wiedereröffnung besteht ausnahmsweise dann, wenn nur auf diese Weise das erforderliche rechtliche Gehör gewahrt werden kann (BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juni 2003 - 7 B 106.02 - Buchholz 303 § 279 ZPO Nr. 1 S. 1 f. und vom 3. Dezember 2008 - 10 B 13.08 - juris Rn. 7) oder nur so die Pflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO erfüllt werden kann, den Sachverhalt umfassend aufzuklären.
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus BVerwG, 16.02.2016 - 10 BN 4.15
    Zwar bewirkt die Ablehnung von Beweisanträgen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn die Zurückweisung im Prozessrecht keine ausreichende Stütze findet (BVerfG, Beschluss vom 8. November 1978 - 1 BvR 158/78 - BVerfGE 50, 32 ; Urteil vom 29. November 1983 - 1 BvR 1313/82 - BVerfGE 65, 305 ; Kammerbeschluss vom 26. Juni 2012 - 2 BvR 1013/11 - juris Rn. 32).
  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

  • BVerwG, 27.10.2015 - 1 BN 1.15

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse einer Behörde hinsichtlich indirekter

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

  • BVerwG, 05.11.2001 - 9 B 50.01

    Abfallgebühren; Gebührenmodell; Aufwandgebühr; Ferienwohnung; Abfallbesitzer;

  • BVerwG, 17.03.2015 - 4 BN 29.14

    Umfang der Geltung des Zitiergebots für eine Landesgesetzgebung

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2022 - 1 S 2283/20

    Kostenbescheid für eine Abschleppmaßnahme; Abwehr einer konkreten Gefahr;

    Nachgereichte Schriftsätze erzwingen indes nur dann eine Wiedereröffnung, wenn das Gericht ihnen wesentlich neues Vorbringen entnimmt, auf das es seine Entscheidung stützen will (BVerwG, Beschl. v. 16.02.2016 - 10 BN 4.15 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 18.12.2019 - 10 B 14.19

    Aufklärungsrüge; Auskunft; Auskunftsersuchen; BaFin; Begründungsmangel;

    Ein solches Versäumnis kann nicht durch eine Verfahrensrüge im Rechtsmittelverfahren kompensiert werden (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2011 - 7 B 43.11 - Buchholz 445.4 § 58 WHG Nr. 1 Rn. 26 und vom 16. Februar 2016 - 10 BN 4.15 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 189 Rn. 12 f. m.w.N.).
  • OVG Saarland, 11.06.2018 - 2 A 452/17

    Einsichtverlangen in Fraktionsrechenschaftsberichte - Informationsfreiheit

    In dem Urteil des erkennenden Senats vom September 2015(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.9.2015 - 2 C 29/15 -, AS 44, 92-110, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 16.2.2016 - 10 BN 4.15 -, Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 191) wurde unter anderem entschieden, dass die Gewährung von Fraktionszuschüssen nicht zu einer verdeckten Parteienfinanzierung und auch nicht zu einer zusätzlichen allgemeinen Aufwandsentschädigung für fraktionsgebundene Mitglieder der Vertretungskörperschaft missbraucht werden darf und dass ein entsprechender Missbrauch vorliegt, wenn den Fraktionen Haushaltsmittel in einer Höhe zuwendet werden, die den Bedarf infolge der Fraktionsgeschäftsführung erkennbar übersteigen und damit zu einer "verschleierten" Parteienfinanzierung führen.

    Nach den Ausführungen des Senats in dem Normenkontrollurteil vom September 2015(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.9.2015 - 2 C 29/15 -, AS 44, 92-110, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 16.2.2016 - 10 BN 4.15 -, Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 191) lässt sich die pauschale betragsmäßig "großzügige" Mittelzuteilung nach § 5 Abs. 3 GO-RV nur wegen der Pflicht zur nachträglichen Rechnungslegung und der Kontrolle der Verwendung durch den Beklagten auf deren Basis rechtfertigen.

  • BVerwG, 26.07.2016 - 10 B 15.15

    Feststellung von rechtswidrigen Äußerungen; Divergenz

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder eines der anderen Divergenzgerichte aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge hingegen nicht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2015 - 10 B 64.14 - juris Rn. 23 und vom 16. Februar 2016 - 10 BN 4.15 - juris Rn. 4).
  • OVG Saarland, 17.09.2018 - 2 A 516/17

    Kostenerstattung im Kommunalverfassungsstreit

    Einen nach Ablehnung dieses Antrags am 3.11.2015, also nach Ergehen des erwähnten Normenkontrollurteils des Senats gestellten Antrag, den Beklagten wegen einer beabsichtigten Verwendung der Unterlagen in einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht(vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 16.2.2016 - 10 BN 4.15 -, Buchholz 415.1, AllgKommR Nr. 191) im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihm die genannten Unterlagen zu überlassen, hat das Verwaltungsgericht im November 2015 zurückgewiesen.(vgl. dazu VG des Saarlandes, Beschluss vom 10.11.2015 - 3 L 1911/15 -) In der Begründung des Verwaltungsgerichts heißt es unter anderem, der Senat habe in seinem Urteil ausgeführt, soweit der Kläger eine Beiziehung der Rechenschaftsberichte der gegenwärtigen und ehemaligen Fraktionen in der Regionalversammlung für die Geschäftsjahre 2012 bis 2014 samt der entsprechenden Prüfberichte der Verwaltung beantragt habe, spielten diese in dem Normenkontrollverfahren keine Rolle, so dass sich der Anordnungsantrag in Wahrheit gegen diese Beweiswürdigung des Senats wende.

    Der Kläger verweist hinsichtlich der besonderen Eilbedürftigkeit (§ 123 Abs. 1 VwGO) seines damals mit der Stellung als Mandatsträger begründeten Auskunftsersuchens (§ 37 Abs. 1 Satz 2 KSVG) erneut darauf, dass er die "angeforderten Unterlagen benötigt" habe, um die Nichtzulassungsbeschwerde gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht (10 BN 4.15) in dem Normenkontrollverfahren zu begründen.

  • VG Neustadt, 13.05.2019 - 3 K 147/16

    Kommunaler Finanzausgleich

    Nachgelassene oder - wie hier - nachgereichte Schriftsätze erzwingen jedoch nur dann eine Wiedereröffnung, wenn das Gericht ihnen wesentlich neues Vorbringen entnimmt, auf das es seine Entscheidung stützen will (BVerwG, Beschlüsse vom 5. November 2001 - 9 B 50.01 - und vom 16. Februar 2016 - 10 BN 4.15 -, beide in juris).
  • BVerwG, 20.04.2017 - 8 B 56.16

    Zahlung einer Entschädigung für ein Grundstück; Zulassung der Revision wegen

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge hingegen nicht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2015 - 10 B 64.14 - juris Rn. 23 und vom 16. Februar 2016 - 10 BN 4.15 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 12.07.2017 - 4 BN 9.17

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

    Nachgelassene oder - wie hier - nachgereichte Schriftsätze erzwingen jedoch nur dann eine Wiedereröffnung, wenn das Gericht ihnen wesentlich neues Vorbringen entnimmt, auf das es seine Entscheidung stützen will (BVerwG, Beschlüsse vom 5. November 2001 - 9 B 50.01 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 95 S. 18 und vom 16. Februar 2016 - 10 BN 4.15 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 191 Rn. 11).
  • VGH Bayern, 25.10.2021 - 22 B 17.855

    Erfolgloses Rechtsschutzverfahren gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Die Berücksichtigung ist jedenfalls nicht deshalb geboten, weil den Beteiligten eine Schriftsatzfrist gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 283 ZPO eingeräumt worden wäre oder ausnahmsweise Anlass zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gemäß § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO bestünde, weil der Schriftsatz neues Vorbringen enthielte, auf das das Gericht seine Entscheidung stützen wollte (vgl. BVerwG, B.v. 16.2.2016 - 10 BN 4.15 - juris Rn. 11; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 104 Rn. 13; Dolderer in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 104 Rn. 59).
  • BVerwG, 19.04.2021 - 6 C 5.20

    Hauptsacheerledigung; Organzuständigkeit der ZAK zur Untersagung eines ohne

    Nachgelassene oder - wie hier - nachgereichte Schriftsätze erzwingen jedoch nur dann eine Wiedereröffnung, wenn das Gericht ihnen wesentlich neues Vorbringen entnimmt, auf das es seine Entscheidung stützen will (BVerwG, Beschlüsse vom 5. November 2001 - 9 B 50.01 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 95 S. 18, vom 6. März 2015 - 6 B 41.14 - juris Rn. 10 und vom 16. Februar 2016 - 10 BN 4.15 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 191 Rn. 11).
  • VG Neustadt, 13.05.2019 - 3 K 415/16

    Kommunaler Finanzausgleich

  • VG Neustadt, 13.05.2019 - 3 K 602/16

    Kommunaler Finanzausgleich

  • BVerwG, 21.07.2017 - 8 B 4.16

    Jahresbeitrag für Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen;

  • BVerwG, 21.07.2017 - 8 B 3.16

    Jahresbeitrag für Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen;

  • BVerwG, 15.12.2017 - 10 B 12.17

    Zur Altersversorgung eines Bezirksschornsteinfegermeisters, der vor dem 1. Januar

  • BVerwG, 04.12.2018 - 8 B 1.18

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Spielhallenerlaubnis; Gesetzliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2018 - 19 A 1489/17

    Zusätzliche Personalausgaben und Sachausgaben für nicht bereits durch

  • BVerwG, 31.01.2017 - 8 B 23.15

    Entschädigungsanspruch eines Berechtigten für den verfolgungsbedingten

  • VG Mainz, 10.08.2016 - 3 K 877/15

    Anspruch eines fraktionslosen Mitglied eines Stadtrats auf Gewährung von

  • VG Köln, 25.11.2020 - 10 K 7050/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2020 - 19 A 957/20
  • VG Berlin, 08.07.2016 - 4 K 15.16

    Assoziierungsrecht: Erteilung eines Visums; Ehegattennachzug eines türkischen

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