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   BVerwG, 08.05.2019 - 10 C 1.19   

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https://dejure.org/2019,11660
BVerwG, 08.05.2019 - 10 C 1.19 (https://dejure.org/2019,11660)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.2019 - 10 C 1.19 (https://dejure.org/2019,11660)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 2019 - 10 C 1.19 (https://dejure.org/2019,11660)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • doev.de PDF

    Personenbeförderungsrechtliche Genehmigungspflicht für Zubringerfahrdienst einer Rehabilitationseinrichtung

  • rewis.io

    Personenbeförderungsrechtliche Genehmigungspflicht für Zubringerfahrdienst einer Rehabilitationseinrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Definition der Betriebskosten der Fahrt als die durch den Beförderungsvorgang verursachten beweglichen Kosten; Zugehörigkeit mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile einer Beförderung zum Gesamtentgelt; Voraussetzungen einer Freistellung von der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Fahrdienst eines ambulanten Rehabilitationszentrums benötigt personenbeförderungsrechtliche Genehmigung

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Fahrdienst eines ambulanten Rehabilitationszentrums benötigt personenbeförderungsrechtliche Genehmigung

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Personenbeförderungsrechtliche Genehmigung notwendig für Fahrdienst eines ambulanten Rehabilitationszentrums?

  • IWW (Kurzinformation)

    Patientenbeförderung | Fahrdienste erfordern eine personenbeförderungsrechtliche Genehmigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Patienten-Fahrdienst des ambulanten Rehabilitationszentrums

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Personenbeförderungsrechtliche Genehmigung bei Patiententransport zu ambulanter Reha-Einrichtung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Genehmigungspflicht eines Fahrdienstes nach dem Personenbeförderungsgesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 958
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.09.1972 - I ZR 101/71
    Auszug aus BVerwG, 08.05.2019 - 10 C 1.19
    Mit der Ausnahmeregelung sollten vielmehr in erster Linie Gefälligkeitsfahrten erfasst werden (BGH, Urteil vom 29. September 1972 - I ZR 101/71 - GRUR 1973, 146).

    Gesamtentgelt ist die Summe der unmittelbaren Einnahmen aus der Beförderung sowie der durch diese bewirkten mittelbaren wirtschaftlichen Vorteile (BGH, Urteil vom 29. September 1972 - I ZR 101/71 - GRUR 1973, 146 ; BR-Drs. 195/1962 S. 2 zu § 1 Nr. 3 FrStllgV).

    Dafür genügt, dass eine Beförderung verbindlich - z.B. aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung - in Aussicht gestellt wird und sich dies positiv auf die Geschäftstätigkeit auswirkt (zu Reisebuchungen BGH, Urteil vom 29. September 1972 - I ZR 101/71 - GRUR 1973, 146).

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung einer psychiatrischen

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2019 - 10 C 1.19
    Zwar ist richtig, dass die Einführung teilstationärer Behandlungen und teilstationärer (Tages-)Kliniken die hergebrachte Vorstellung, Krankenhausbehandlungen seien stets vollstationär, verändert hat (vgl. § 107 SGB V; BSG, Urteil vom 28. Januar 2009 - B 6 KA 61/07 R - BSGE 102, 219 Rn. 19; Wahl, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, § 107 SGB V Rn. 38).
  • BVerwG, 18.02.1993 - 7 B 16.93

    Mitnahme von Begleitpersonen beim Haustiertransport in sog. Tiertaxis -

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2019 - 10 C 1.19
    Geschäftsmäßig ist jede auf Dauer gerichtete, in Wiederholungsabsicht vorgenommene Beförderung (BT-Drs. 3/255 S. 24; vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 1993 - 7 B 16.93 - Buchholz 442.01 § 1 PBefG Nr. 2 S. 1).
  • BVerwG, 08.09.1972 - VII C 6.71

    Genehmigungspflichtiger Berufsverkehr - Auslegung des Begriffs der Wohnung in §

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2019 - 10 C 1.19
    Ähnlich muss die Beförderung zu betrieblichen Zwecken nach § 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. h FrStllgV Bestandteil eines Arbeitsvorgangs und in bestimmte Abläufe integriert sein (BVerwG, Urteil vom 8. September 1972 - 7 C 6.71 - NJW 1973, 72).
  • BGH, 12.02.2015 - I ZR 213/13

    Zur Zulässigkeit eines kostenlosen Fahrdiensts einer Augenklinik

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2019 - 10 C 1.19
    Sogenannte Transferfahrten zwischen der Einrichtung und dem Wohnort der Patienten fallen nicht darunter (BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - I ZR 213/13 - GRUR 2015, 813 Rn. 23 zu Einlieferungs- und Entlassungsfahrten bei einem Krankenhaus; a.A. VGH München, Urteil vom 2. Mai 2016 - 11 BV 15.18 95 - juris Rn. 41 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2019 - 1 B 7.18

    Senioren-Tagespflegeeinrichtung; Hol- und Bringdienst; Erfordernis der

    Nach dem maßgeblichen spezifisch personenbeförderungsrechtlichen Betriebskostenbegriff sind Betriebskosten im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt 2 PBefG lediglich die durch den Beförderungsvorgang verursachten sog. beweglichen Kosten der Fahrt (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2019 - BVerwG 10 C 1.19 - juris Rn 19 ff).(Rn.21).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 8. Mai 2019 - BVerwG 10 C 1.19 - (juris) entschieden, dass ein Fahrdienst, wie ihn die Klägerin durchführt, sowohl eine entgeltliche als auch eine geschäftsmäßige Personenbeförderung im Sinne von § 1 Abs. 1 PBefG darstellt.

    Ein solches Übersteigen liegt hier vor, wie sich aus den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 8. Mai 2019 (a.a.O., juris Rn. 19 bis 23 m.w.N.) ergibt.

    Danach kann offen bleiben, ob und in welcher Höhe der Klägerin durch den Fahrdienst zudem mittelbare wirtschaftliche Vorteile im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 PBefG entstanden sind, die als Entgelt anzusehen wären, wie das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 8. Mai 2019, a.a.O., juris Rn. 21 m.w.N.) ausgeführt hat.

    Auch dieses Ergebnis ist nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 8. Mai 2019 (a.a.O., juris Rn. 24 ff.) nicht zweifelhaft.

    Das für die Beförderungen zu entrichtende Entgelt im Sinne von § 1 Satz 1 Nr. 4 letzter Halbsatz FrStllgV ist nur das unmittelbar von den Beförderten selbst entrichtete Entgelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2019, a.a.O., juris Rn. 25 m.w.N.; VG Augsburg, Urteil vom 4. August 2009 - Au 3 K 08.1669 - juris Rn. 45; Fromm/Sellmann/Zuck, PBefG, FrStllgV Rn. 10 und 12; OLG Hamm, Beschluss vom 2. Mai 1991 - 3 Ss OWi 462/91 - juris Rn. 6 f.).

    Die Revision ist nicht zuzulassen, da die Rechtssache überwiegend rechtsgrundsätzlich geklärt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2019 - BVerwG 10 C 1.19 - juris a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2021 - 1 LB 514/18

    Personenbeförderungsrecht: Umgehung der Genehmigungsbedürftigkeit des

    Die Anwendung der Vorschrift soll keine umfassende betriebswirtschaftliche Kalkulation erfordern, vielmehr soll die Bestimmung handhabbar bleiben (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2019 - 10 C 1.19 -, juris, Rn. 19).
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