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   BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 10.11   

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BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 10.11 (https://dejure.org/2012,10092)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.2012 - 10 C 10.11 (https://dejure.org/2012,10092)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 2012 - 10 C 10.11 (https://dejure.org/2012,10092)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    AsylVfG § 28 Abs. 2, § 73; GFK Art. 1 F Buchst. b und c; Richtlinie 2004/83/EG Art. 11 Abs. 1 Buchst. e, Art. 5 Abs. 3
    Togo; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Änderung der Sachlage; Prognosemaßstab; Änderung der Rechtslage; Folgeantrag; Nachfluchtgründe; selbstgeschaffene Nachfluchtgründe

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylVfG § 28 Abs. 2, § 73
    Flüchtlingsanerkennung; Folgeantrag; Nachfluchtgründe; Prognosemaßstab; Togo; Widerruf; selbstgeschaffene Nachfluchtgründe; Änderung der Rechtslage; Änderung der Sachlage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28 Abs 2 AsylVfG 1992, § 73 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, § 73 Abs 1 S 2 AsylVfG 1992, Art 1F Buchst b FlüAbk, Art 1F Buchst c FlüAbk
    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Änderung der Rechtslage; Folgeantrag; selbstgeschaffene Nachfluchtgründe; Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zum Widerruf der Flüchtlingsanerkennung nach § 73 Abs. 1 S. 1 AsylVfG bei Änderung der Rechtslage und Beanspruchung der Geltung der Regelung für bestandskräftig abgeschlossene Asylverfahren durch den Gesetzgeber

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 28 Abs. 2, AsylVfG § 73, GFK Art. 1 F Bst. b, GFK Art. 1 F Bst. c, RL 2004/83/EG Art. 11 Abs. 1 Bst. e, RL 2004/83/EG Art. 5 Abs. 3
    Togo, Flüchtlingsanerkennung, Widerruf, Änderung der Sachlage, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Prognosemaßstab, Änderung der Rechtslage, Änderung der Sach- und Rechtslage, Folgeantrag, subjektive Nachfluchtgründe, Nachfluchtgründe

  • rewis.io

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Änderung der Rechtslage; Folgeantrag; selbstgeschaffene Nachfluchtgründe; Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zum Widerruf der Flüchtlingsanerkennung nach § 73 Abs. 1 S. 1 AsylVfG bei Änderung der Rechtslage und Beanspruchung der Geltung der Regelung für bestandskräftig abgeschlossene Asylverfahren durch den Gesetzgeber

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung wegen Änderung der Rechtslage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 142, 91
  • NVwZ 2012, 832
  • DVBl 2012, 841
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 10.11
    Diese hat nach Umsetzung der Richtlinie 2004/83/EG anhand des Maßstabs der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zu erfolgen (vgl. dazu im Einzelnen: Urteil des Senats vom heutigen Tage im Verfahren BVerwG 10 C 7.11 Rn. 12 f. m.w.N.).

    Insoweit wird zur weiteren Begründung Bezug genommen auf die Ausführungen im Urteil des Senats vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 10 C 7.11 (Rn. 16).

    Auch insoweit wird Bezug genommen auf die Ausführungen im Urteil des Senats vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 10 C 7.11 (Rn. 18).

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 10.11
    Die Voraussetzungen in § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2 AsylVfG sind daher unionsrechtskonform im Sinne der entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie auszulegen, die sich ihrerseits an Art. 1 C Nr. 5 und 6 der Genfer Flüchtlingskonvention - GFK - orientieren (vgl. Urteile vom 24. Februar 2011 - BVerwG 10 C 3.10 - BVerwGE 139, 109 Rn. 9 und vom 1. Juni 2011 - BVerwG 10 C 25.10 - BVerwGE 140, 22 Rn. 15).

    Das Berufungsgericht hatte daher zu prüfen, ob es sich hierbei um eine hinreichend erhebliche und dauerhafte Veränderung der Umstände im Sinne des Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2004/83/EG handelt, weil sich eine signifikant und entscheidungserheblich veränderte Grundlage für die Verfolgungsprognose ergeben hat, so dass keine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung mehr besteht (Urteil vom 1. Juni 2011 a.a.O. Rn. 20, 23).

  • BVerwG, 08.05.2003 - 1 C 15.02

    Asylrechtlicher Abschiebungsschutz; Anerkennung als politischer Flüchtling;

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 10.11
    4.1 Beruht die Flüchtlingsanerkennung - wie vorliegend - auf einem gerichtlichen Verpflichtungsurteil, ist maßgeblicher Bezugspunkt für eine nachträgliche Änderung der Verhältnisse der Zeitpunkt des Ergehens des rechtskräftig gewordenen Urteils (hier: 25. November 2004, Urteil vom 8. Mai 2003 - BVerwG 1 C 15.02 - BVerwGE 118, 174 ).
  • BVerwG, 12.06.2007 - 10 C 24.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts;

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 10.11
    Denn der Widerruf ist (jedenfalls) auch dann zwingend auszusprechen, wenn er - wie hier - innerhalb eines angemessenen Prüfungszeitraums nach Ablauf der Dreijahresfrist erfolgt (Urteil vom 12. Juni 2007 - BVerwG 10 C 24.07 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 28).
  • BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 3.10

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Ermessen; Erlöschen der

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 10.11
    Die Voraussetzungen in § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2 AsylVfG sind daher unionsrechtskonform im Sinne der entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie auszulegen, die sich ihrerseits an Art. 1 C Nr. 5 und 6 der Genfer Flüchtlingskonvention - GFK - orientieren (vgl. Urteile vom 24. Februar 2011 - BVerwG 10 C 3.10 - BVerwGE 139, 109 Rn. 9 und vom 1. Juni 2011 - BVerwG 10 C 25.10 - BVerwGE 140, 22 Rn. 15).
  • BVerwG, 07.07.2011 - 10 C 26.10

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Sachlagenänderung; Änderung der Sachlage;

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 10.11
    Für die Ausschlussgründe wegen Asylunwürdigkeit hat der Senat entschieden, dass Altanerkennungen, die vor Einführung dieser Ausschlussgründe ausgesprochen wurden, jedenfalls nach Umsetzung der Richtlinie 2004/83/EG wegen der unionsrechtlich nunmehr zwingend gebotenen Beachtung dieser Ausschlussgründe zu widerrufen sind (Urteil vom 7. Juli 2011 - BVerwG 10 C 26.10 - BVerwGE 140, 114 Rn. 21).
  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 10.11
    Die unionsrechtlichen Vorgaben für ein Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft nach Art. 11 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2004/83/EG hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in seinem Urteil vom 2. März 2010 (Rs. C-175/08 u.a., Abdulla u.a. - NVwZ 2010, 505) weiter konkretisiert.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2011 - 2 L 224/08

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung eines Togolesen aufgrund veränderter

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 10.11
    As OVG Mecklenburg-Vorpommern - 09.03.2011 - AZ: OVG 2 L 224/08.
  • BVerwG, 20.03.2007 - 1 C 34.06

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung von Irakern

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 10.11
    Dabei kann im vorliegenden Verfahren dahinstehen, welche Rechtsfolgen sich an eine pflichtwidrige Unterlassung der Prüfung nach § 73 Abs. 2a Satz 1 AsylVfG knüpfen (vgl. Urteil vom 20. März 2007 - BVerwG 1 C 34.06 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2013 - A 11 S 697/13

    Widerruf einer Entscheidung über Abschiebungsverbote bei Vorliegen einer

    Dies ergibt sich aus der grundsätzlichen Symmetrie der Erteilungsvoraussetzungen eines begünstigenden Verwaltungsakts und deren Entfallen als eine Voraussetzung des Widerrufs (vgl. § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und 4 VwVfG, die den Widerruf zulassen, wenn die Behörde aufgrund einer Änderung der Sach- oder Rechtslage "berechtigt wäre, den Verwaltungsakt nicht zu erlassen"; zur der grundsätzlichen Symmetrie der Maßstäbe für die Anerkennung und den Widerruf hinsichtlich der Flüchtlingseigenschaft - vgl. BVerwG, Urteil vom 22.11.2011 - 10 C 29.10 - AuAS 2012, S. 42 ff. m.w.N. - nun auch hinsichtlich des Prognosemaßstabs - vgl. BVerwG, Urteil vom 01.06.2011 - 10 C 25.10 - juris; zum Widerruf der Asylanerkennung wegen Änderung der Rechtslage vgl. BVerwG, Urteil vom 07.07.2011 - 10 C 26.10 - ZAR 2012, S. 76 ff.; Urteil vom 01.03.2012 - 10 C 10.11 - ZAR 2012, S. 391 f.; vgl. im Einzelnen zur Auslegung von § 73 Abs. 3 AsylVfG unten).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2012 - 11 S 2328/11

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung des internationalen

    Art. 21 und Art. 24 QRL enthalten - etwa im Unterschied zu Art. 14 Abs. 1 oder Art. 19 Abs. 1 QRL - keine Sonderregelungen, aus denen geschlossen werden könnte, dass deren Anwendbarkeit bei Altanerkennungen ausgeschlossen wäre (siehe grds. zur Geltung der Qualifikationsrichtlinie bei Altanerkennungen auch BVerwG, Urteile vom 07.07.2011 - 10 C 26.10 - juris Rn. 21 f. und vom 01.03.2012 - 10 C 10.11 - juris Rn. 11 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2014 - 11 S 2224/13

    Ausweisung eines Anhängers der DHKP-C

    Art. 21 und Art. 24 QRL enthalten - etwa im Unterschied zu Art. 14 Abs. 1 oder Art. 19 Abs. 1 QRL - keine Sonderregelungen, aus denen geschlossen werden könnte, dass deren Anwendbarkeit bei Altanerkennungen ausgeschlossen wäre (Urteil des Senats vom 16.05.2012 - 11 S 2328/11 - juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 07.07.2011 - 10 C 26.10 - juris Rn. 21 f. und vom 01.03.2012 - 10 C 10.11 - juris Rn. 11 ff.).
  • VGH Bayern, 27.04.2012 - 9 B 08.30203

    Asylrecht Türkei; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Widerruf des

    Zur Frage, welche Anforderungen an das Erfordernis der erheblichen und nicht nur vorübergehenden Veränderung der Umstände im Herkunftsland im Sinne des Art. 11 Abs. 2 der Qualifikationsrichtlinie anzulegen sind und zum Maßstab für die Verfolgungsprognose hat sich das Bundesverwaltungsgericht zuletzt unter dem 1. März 2012 in mehreren Entscheidungen geäußert (vgl. BVerwG 10 C 11/11 zum Prognosemaßstab ; BVerwG 10 C 7/11 zur dauerhaften Änderung der Verhältnisse im Herkunftsland und zum Prognosemaßstab ; BVerwG 10 C 10/11 zum Prognosemaßstab und zur Frage der Maßgeblichkeit von nachträglichen Änderungen der Rechtslage ).
  • VG Würzburg, 31.01.2022 - W 8 K 21.31264

    Unbegründeter Folgeantrag eines iranischen Asylbewerbers wegen exilpolitischer

    Die Richtlinie gebietet daher weder die Berücksichtigung selbstgeschaffener Nachfluchtgründe im Folgeverfahren, noch steht sie einer einschränkenden nationalen Regelung entgegen (Heusch in BeckOK, Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 31. Ed Stand 1.10.2021, § 28 AsylG Rn. 31 und 37; BVerwG, U.v. 1.3.2012 - 10 C 10/11 - DVBl. 2012, 841).
  • VG Würzburg, 19.12.2012 - W 6 K 12.30171
    Die Richtlinie gebietet daher weder die Berücksichtigung selbstgeschaffener Nachfluchtgründe im Folgeverfahren, noch steht sie einer einschränkenden nationalen Regelung entgegen (BVerwG, U.v. 01.03.2012, Az.: 10 C 10/11, DVBI. 2012, 841).
  • VG Aachen, 17.02.2021 - 5 L 766/20

    Widerrufsfrist; Rückwirkung; Vergewaltigung; Jugendstrafe; Bewährung;

    vgl. zur Frage der Rückwirkung: BayVGH, Beschluss vom 25. September 2017 - 20 ZB 17.30282 -, juris m.w.N.; anders für die Neuregelung des § 28 Abs. 2 AsylG: BVerwG, Urteil vom 1. März 2012 - 10 C 10/11 -, juris Rn 19f; zum Ermessen: BT-Drs.
  • VG Würzburg, 13.12.2016 - W 4 K 16.31038

    Erfolglose Klage gegen Widerruf der Flüchtlingseigenschaft

    Die Regelung entfaltet vielmehr auch für bestandskräftig abgeschlossene Asylverfahren Geltung, so dass diese "Rückwirkung" mit der Verfassung in Einklang steht (so BVerwG, U.v. 1.3.2012 - 10 C 10/11 - NVwZ 2012, 832, 834).
  • VGH Bayern, 11.06.2013 - 13a ZB 12.30361

    Asylrecht Afghanistan; fehlende Urteilsgründe; Nachfluchtgründe

    Weder haben die Kläger derartige Obersätze formuliert, noch lässt sich der von ihnen angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ein Maßstab zur Abgrenzung von Regel- und Ausnahmefall entnehmen (BVerwG, U.v. 1.3.2012 - 10 C 10.11 - BVerwGE 142, 91 = NVwZ 2012, 832).
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