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   AG Mannheim, 21.09.2011 - 10 C 102/11   

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https://dejure.org/2011,10828
AG Mannheim, 21.09.2011 - 10 C 102/11 (https://dejure.org/2011,10828)
AG Mannheim, Entscheidung vom 21.09.2011 - 10 C 102/11 (https://dejure.org/2011,10828)
AG Mannheim, Entscheidung vom 21. September 2011 - 10 C 102/11 (https://dejure.org/2011,10828)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine fehlende Einwilligung in die Weitergabe von Patientendaten i.R.d. Forderungsabtretung an ein Abrechnungsunternehmen führt zur Unwirksamkeit der Abtretungsurkunde; Auswirkungen einer fehlenden Einwilligung in die Weitergabe von Patientendaten bei Abtretung der ...

  • datenschutz.eu

    Abtretung von Arzthonoraren nur bei wirksamer Einwilligung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eine fehlende Einwilligung in die Weitergabe von Patientendaten i.R.d. Forderungsabtretung an ein Abrechnungsunternehmen führt zur Unwirksamkeit der Abtretungsurkunde; Auswirkungen einer fehlenden Einwilligung in die Weitergabe von Patientendaten bei Abtretung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abtretung von Arzthonoraren nur bei wirksamer Einwilligung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ärzte müssen bei Abtretung einer Forderung zum Einzug Datenschutz beachten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 01.10.1998 - 12 U 314/97
    Auszug aus AG Mannheim, 21.09.2011 - 10 C 102/11
    Auf den Umstand, dass das Abrechnungsunternehmen tatsächlich die Forderung nicht an das refinanzierende Institut weiter abgetreten hat, kommt es deshalb entscheidungserheblich nicht an (so auch OLGR Karlsruhe 1999, 85; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.11.2006, Az. 5 U 10/07; LG Frankenthal, Urteil vom 29.11.2006, az. 4 O 298/05; AG Viersen, Urteil vom 06.02.2007, Az. 32 C 102/04, "Juris").

    Die vorliegende Abtretungserklärung ist sowohl in ihrem verpflichtendem als auch in ihrem verfügenden Teil gemäß § 134 BGB unwirksam, da der Arzt mit der Abtretung gegen das Gebot der ärztlichen Verschwiegenheit gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB verstoßen hat, weil die Beklagte ihn nicht wirksam von seiner Verschwiegenheitspflicht befreit hat (vergleiche hierzu OLGR Karlsruhe 1999, 85).

  • LG Mainz, 04.05.2006 - 4 O 298/05

    Haftung beim Auffahrunfall bei ungeklärtem Vorliegen eines Doppelauffahrunfalls

    Auszug aus AG Mannheim, 21.09.2011 - 10 C 102/11
    Auf den Umstand, dass das Abrechnungsunternehmen tatsächlich die Forderung nicht an das refinanzierende Institut weiter abgetreten hat, kommt es deshalb entscheidungserheblich nicht an (so auch OLGR Karlsruhe 1999, 85; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.11.2006, Az. 5 U 10/07; LG Frankenthal, Urteil vom 29.11.2006, az. 4 O 298/05; AG Viersen, Urteil vom 06.02.2007, Az. 32 C 102/04, "Juris").

    Auf den Umstand, dass die Klägerin tatsächlich die Forderung nicht an das refinanzierende Institut weiter abgetreten hat, kommt es entscheidungserheblich nicht an (so auch OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Zweibrücken Beschluss vom 29.11.2006, Az. 5 U 10/07; LG Frankenthal Urteil vom 29.11.2006, Az. 4 O 298/05; AG Viersen, Urteil vom 06.02.2007, Az. 32 C 102/04, "juris").

  • AG Viersen, 06.02.2007 - 32 C 102/04

    Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus Behandlungsverträgen beim Mangel

    Auszug aus AG Mannheim, 21.09.2011 - 10 C 102/11
    Auf den Umstand, dass das Abrechnungsunternehmen tatsächlich die Forderung nicht an das refinanzierende Institut weiter abgetreten hat, kommt es deshalb entscheidungserheblich nicht an (so auch OLGR Karlsruhe 1999, 85; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.11.2006, Az. 5 U 10/07; LG Frankenthal, Urteil vom 29.11.2006, az. 4 O 298/05; AG Viersen, Urteil vom 06.02.2007, Az. 32 C 102/04, "Juris").

    Auf den Umstand, dass die Klägerin tatsächlich die Forderung nicht an das refinanzierende Institut weiter abgetreten hat, kommt es entscheidungserheblich nicht an (so auch OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Zweibrücken Beschluss vom 29.11.2006, Az. 5 U 10/07; LG Frankenthal Urteil vom 29.11.2006, Az. 4 O 298/05; AG Viersen, Urteil vom 06.02.2007, Az. 32 C 102/04, "juris").

  • BGH, 20.05.1992 - VIII ZR 240/91

    Stillschweigende Einwilligung des Patienten in Weitergabe von

    Auszug aus AG Mannheim, 21.09.2011 - 10 C 102/11
    Ein wirksames Einverständnis i.S.v. § 203 Absatz I Nr. 1 StGB setzt nach BGH NJW 1992, 2348 voraus, dass der Einwilligende eine im wesentlichen zutreffende Vorstellung davon hat, worin er einwilligt und Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidung zu überblicken vermag.
  • OLG Frankfurt, 29.06.1987 - 2 Ws 194/86
    Auszug aus AG Mannheim, 21.09.2011 - 10 C 102/11
    Auch muss er über Art und Umfang der Einschaltung Dritter unterrichtet sein (OLG Frankfurt, NJW 1988, 2488).
  • OLG Oldenburg, 12.08.2015 - 5 U 27/15

    Unbrauchbare Implantatbehandlung und Anspruch auf Ersatz von

    Für einen Patienten kann hierin, auch weil er auf die Wahl des refinanzierenden Instituts keinen Einfluss hat, eine sehr weitreichende, ihn beeinträchtigende Folge seiner Zustimmung liegen (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urteil vom 01. Oktober 1998 zu 12 U 314/97, bei juris Rn. 3 ff.; AG Mannheim, Urteil vom 21. September 2011 zu 10 C 102/11, bei juris Rn. 12 ff. m.w.N.).
  • AG Hannover, 23.03.2012 - 421 C 11378/11

    Vorformulierte Abtretungserklärung zugunsten einer Verrechnungsstelle

    Auf den Umstand, dass die Klägerin tatsächlich die Forderung nicht an das refinanzierende Institut weiter abgetreten hat, kommt es entscheidungserheblich nicht an (AG Mannheim, 10 C 102/11 vom 21.9.2011 m.w.N.), da von diesem Umstand nicht die Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung abhängen kann.
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