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   OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.1993 - 10 C 10237/93   

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OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.1993 - 10 C 10237/93 (https://dejure.org/1993,2781)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.10.1993 - 10 C 10237/93 (https://dejure.org/1993,2781)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Oktober 1993 - 10 C 10237/93 (https://dejure.org/1993,2781)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zusammenfassung von Verkehrsanlagen ; Abrechnungseinheit

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.1989 - 6 A 50/89
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.1993 - 10 C 10237/93
    Schließlich steht der in § 3 Abs. 5 festgelegte "Artzuschlag" mit den Anforderungen, die der 6. Senat des erkennenden Gerichts insoweit an Ausbaubeitragssatzungen stellt, in Einklang (vgl. Urteile vom 20. Oktober 1989 - 6 A 50/89 -, AS 22, 411 und vom 28. November 1989 - 6 A 64/89 -, AS 22, 425).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.1991 - 12 A 11618/90

    Entfestigungsregelung; Ausschluß durch Satzung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.1993 - 10 C 10237/93
    Diese Ermächtigungsgrundlage umfaßt ebenfalls die einschlägigen Bestimmungen der Kommunalabgabenverordnung, da diese die Regelmaßstäbe lediglich näher ausgestalten (vgl. OVG, Urteil vom 31. Januar 1991 - 12 A 11618/90.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1989 - 6 A 64/89
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.1993 - 10 C 10237/93
    Schließlich steht der in § 3 Abs. 5 festgelegte "Artzuschlag" mit den Anforderungen, die der 6. Senat des erkennenden Gerichts insoweit an Ausbaubeitragssatzungen stellt, in Einklang (vgl. Urteile vom 20. Oktober 1989 - 6 A 50/89 -, AS 22, 411 und vom 28. November 1989 - 6 A 64/89 -, AS 22, 425).
  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erachtete die Bildung von Abrechnungseinheiten auch bei Erhebung wiederkehrender Beiträge nur unter der Voraussetzung für verfassungsrechtlich zulässig, dass die Verkehrsanlagen im jeweiligen Bereich in einem "räumlichen und funktionalen Zusammenhang" stünden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. März 2003 - 6 C 10580/02.OVG -, NVwZ-RR 2003, S. 591 , "Pirmasens-Urteil"; vgl. bereits Urteil vom 8. Oktober 1993 - 10 C 10237/93.OVG -, AS RP-SL 24, S. 261, "Mainzer Urteil" zu § 13 Abs. 2 KAG RP 1986).

    Diese Straßen könnten beispielsweise als Ring um ein Netz von Verkehrsanlagen herum oder durch ein solches Netz hindurchführen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Oktober 1993 - 10 C 10237/93.OVG -, AS RP-SL 24, S. 261 ; Urteil vom 18. März 2003 - 6 C 10580/02.OVG -, NVwZ-RR 2003, S. 591 ).

    Ein "funktionaler Zusammenhang", wie er früher vom Landesgesetzgeber und den Verwaltungsgerichten gefordert wurde, ist für die Bildung einer Abrechnungseinheit von Verkehrsanlagen durch den Gleichheitssatz jedoch nicht vorgegeben (vgl. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Oktober 1993 - 10 C 10237/93.OVG -, AS RP-SL 24, S. 261 ; Urteil vom 18. März 2003 - 6 C 10580/02.OVG -, NVwZ-RR 2003, S. 591 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 C 10580/02

    Normenkontrollantrag, Rechtsverletzung, Rechtsschutzbedürfnis,

    Dieser Vorteil liegt anders als im Falle der Erhebung einmaliger Ausbaubeiträge nach § 10 Abs. 2 Satz 1 KAG nicht in dem Zugang zu einer einzelnen Erschließungsanlage oder einem Abschnitt, sondern nach § 10 Abs. 3 KAG in dem Zugang zu einem System von Straßen, das für sich genommen die Anbindung an das übrige Straßennetz bietet (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Oktober 1993 - 10 C 10237/93.OVG -, AS 24, 261 [265]; Urteile vom 4. März 1998, 6 A 12471/97.OVG und vom 08. September 1998 - 6 C 10644/98.OVG -).

    Damit der Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge ein greifbarer beitragsrechtlicher Vorteil (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. Oktober 1993 - 10 C 10237/93.OVG- AS 24, 261 ) gegenüber steht, müssen die zulässigerweise zu einer Abrechnungseinheit zusammengefassten Verkehrsanlagen als Straßensystem zum Zwecke der verkehrlichen Erschließung in einer besonderen Beziehung zu den Grundstücken innerhalb der Abrechnungseinheit stehen.

    Vielmehr ist die Bildung dieser Abrechnungseinheit sachlich nicht mehr vertretbar , sondern widerspricht offensichtlich dem beitragsrechtlichen Vorteilsbegriff (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. Oktober 1993 - 10 C 10237/93.OVG -, AS 24 261 ).

    Was den "räumlichen Zusammenhang" im Sinne des § 13 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes vom 05. Mai 1986 - KAG 1986 -, jetzt § 10 Abs. 2 Satz 2 KAG, angeht, hat das erkennende Gericht in seinem bereits zitierten Urteil vom 8. Oktober 1993 (a.a.O.) ausgeführt: .

    Ein "funktionaler Zusammenhang" im Sinne des § 13 Ab. 2 KAG 1986, jetzt 10 Abs. 2 Satz 2 KAG liegt nach dem o.g. Urteil vom 8. Oktober 1993 (a.a.O.) .

  • OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender

    Hierbei kommt den Gemeinden ein normgeberischer Wertungsspielraum zu, der gerichtlich nur begrenzt überprüfbar ist (vgl. OVG Rh.-Pfalz, Urteil vom 08.10.1993, 10 C 10237/93, zitiert nach Juris, noch zu § 13 Abs. 2 KAG Rh.-Pfalz a. F.).

    Auch wenn der Tatbestand einer Fallgruppe erfüllt ist, entbehrt dies nicht der Prüfung, ob im Einzelfall tatsächlich ein räumlicher und funktionaler Zusammenhang vorliegt (vgl. VG Gera, Urteil vom 06.02.2003, 4 K 245/99.GE, zitiert nach Juris; ebenso Hinweise des Thüringer Innenministeriums zur Anwendung des ThürKAG, ThürStAnz. 2005, S. 567, Nr. 8.3; OVG Rhl.-Pf., Urteil vom 08.10.1993, 10 C 10237/93; zitiert nach Juris, zu § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 KAG Rhl.-Pf a. F.).

    Diese Straßen könnten beispielsweise als Ring um ein Netz von Verkehrsanlagen herum- oder durch ein solches Netz hindurchführen (Urteil vom 08.10.1993, 10 C 10237/93, a. a. O.; Urteil vom 25.04.1995, 6 A 12289/94, zitiert nach Juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07

    Kosten eines Straßenausbaus können auf alle Grundstücke in der Gemeinde umgelegt

    Ein Sondervorteil für die Grundstücke in der Abrechnungseinheit entstand nicht allein durch das Vorhalten eines - räumlich oder funktional nicht zusammenhängenden - Straßensystems (OVG RP, 10 C 10237/93.OVG, AS 24, 261 [265]; OVG RP, 6 C 10580/02.OVG, AS 30, 291; OVG RP, 6 A 10631/03.OVG, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 10631/03

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

    Demgegenüber ist ein funktionaler Zusammenhang schon bei einem System von Verkehrsanlagen anzunehmen, die untereinander derart in Beziehung stehen, dass sie in ihrer Gesamtheit für die Nutzung der in dem System liegenden Grundstücke und Betriebe einen greifbaren beitragsrechtlichen Vorteil vermitteln (vgl. Urteil des 10. Senats des erkennenden Gerichts vom 8. Oktober 1993 - 10 C 10237/93.OVG, AS 24, 261 [265]).

    Der Senat hält deshalb daran fest, dass ein funktional zusammenhängendes Straßensystem aus Verkehrsanlagen besteht, die durch Straßen mit stärkerer Verkehrsbedeutung zu einer Einheit zusammengefasst werden (vgl. Urteil des 10. Senats des erkennenden Gerichts vom 8. Oktober 1993 - 10 C 10237/93.OVG, AS 24, 261 [265]).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - 2 LB 6/19

    Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Straßenausbau

    Ein solches System besteht aus Verkehrsanlagen, die durch Straßen mit stärkerer Verkehrsbedeutung zu einer Einheit zusammengefasst werden (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 18. März 2003 - 6 C 10580/02 - juris, Ls 4 und Rn. 34 mit Verweis auf OVG Koblenz, Urteil vom 8. Oktober 1993 - 10 C 10237/93 - zumfrüheren § 13 Abs. 2 KAG 1986, dann § 10 Abs. 2 Satz 2 KAG 1996, auf die auch das Bundesverfassungsgericht in der oben genannten Entscheidung Bezug nimmt).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung

    Nach der Rechtsprechung des früheren 10. Senats des Gerichts (Urteil vom 8. Oktober 1993 - 10 C 10237/93.OVG - AS 24, 261), der sich der erkennende Senat angeschlossen hat (vgl. die rechtsgrundsätzlichen Urteile vom 25. April 1995 - 6 A 12289/94.OVG - sowie vom 18. April 1996 - 6 A 12152/95.OVG -), besteht ein räumlicher Zusammenhang zwischen mehreren Verkehrsanlagen nicht allein aufgrund ihrer Verbindung untereinander.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2010 - 6 A 10505/10

    Stadt Trier darf im Stadtteil Mariahof wiederkehrende Ausbaubeiträge erheben

    Dabei war von maßgebender Bedeutung, dass der Stadtteil M... nur über eine einzige Straße, die Abzweigung von der O...-Allee, erreichbar ist und damit selbst nach den strengen Kriterien des bisherigen Ausbaubeitragsrechts die Voraussetzungen eines räumlichen und funktionalen Zusammenhangs der Verkehrsanlagen erfüllte (vgl. OVG RP, 10 C 10237/93.OVG, AS 24, 261 [265]; OVG RP, 6 C 10580/02.OVG, AS 30, 291; OVG RP, 6 A 10631/03.OVG, ESOVGRP).
  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 590/14

    Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge der Stadt Zell unwirksam

    Ein "funktionaler Zusammenhang", wie er früher vom Landesgesetzgeber und den Verwaltungsgerichten gefordert wurde, ist für die Bildung einer Abrechnungseinheit von Verkehrsanlagen durch den Gleichheitssatz jedoch nicht vorgegeben (vgl. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Oktober 1993 - 10 C 10237/93.OVG -, AS RP-SL 24, S. 261 ; Urteil vom 18. März 2003 - 6 C 10580/02.OVG -, NVwZ-RR 2003, S. 591 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2005 - 6 A 10656/05

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge; unzulässige Einbeziehung eines

    Das in § 10 Abs. 3 Satz 1 KAG zum Ausdruck kommende solidarische Prinzip der Verteilung der jährlichen Ausbauaufwendungen auf alle Grundstücke in der Abrechnungseinheit rechtfertigt sich durch den gleichen "greifbaren" Sondervorteil, den jeder Grundstückseigentümer durch die qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit des Straßensystems in der Abrechnungseinheit hat, in der sämtliche Straßen auf eine bzw. mehrere die Verkehrsströme bündelnde(n) Verkehrsanlage(n) mit stärkerer Verkehrsbedeutung angewiesen sind (vgl. Urteil des 10. Senats des erkennenden Gerichts vom 8.10.1993 - 10 C 10237/93.OVG, AS 24, 261 [265]; Urteile des Senats vom 18.03.2003 - 6 C 10580/02.OVG - AS 30, 291 = NVwZ-RR 2003, 591; und vom 25.11.2003 - 6 A 10631/03.OVG - veröffentlicht in ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2000 - 6 A 10411/00
  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 592/14

    Abgabenrecht: Nichtigkeit einer Ausbaubeitragssatzung im Zusammenhang mit der

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 604/14

    Inzidente Prüfung wiederkehrender Beiträge einer Ausbaubeitragssatzung bei der

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 602/14

    Erhebung von Straßenbaubeiträgen als wiederkehrender Beitrag;

  • VG Weimar, 23.07.2002 - 3 K 546/99

    Ausbaubeiträge; Wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 591/14

    Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 603/14

    Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge: Wirksamkeit einer Ausbaubeitragssatzung bei

  • VG Koblenz, 04.03.2020 - 4 K 899/19

    Satzung der Ortsgemeinde Langenlonsheim über die Erhebung wiederkehrender

  • VG Weimar, 23.05.2002 - 3 K 1777/98

    Ausbaubeiträge; Wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2010 - 6 A 10590/10

    Zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge auf der Grundlage des § 10 Abs

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2005 - 4 M 638/04

    Zur Abrechnungseinheit bei wiederkehrenden Beiträgen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2005 - 4 K 36/03

    Plananhang und textliche Festsetzung einer Satzung über wiederkehrende Beiträge

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.1996 - 6 A 12152/95

    Verkehrsanlagen mehrerer Gemeindeortsteile; Abrechnungseinheit

  • VG Magdeburg, 09.10.2001 - 2 B 283/01
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