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   VGH Bayern, 14.02.2012 - 10 C 11.2591   

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VGH Bayern, 14.02.2012 - 10 C 11.2591 (https://dejure.org/2012,29057)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.02.2012 - 10 C 11.2591 (https://dejure.org/2012,29057)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - 10 C 11.2591 (https://dejure.org/2012,29057)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kosten der Luftabschiebung; Sicherheitsbegleitung; Veranlasser der Amtshandlung; Erforderlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 06.12.2011 - 19 ZB 11.742

    Befristung der Sperrwirkung von Ausweisung und Abschiebung als Regelfall

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2012 - 10 C 11.2591
    Denn die Abschiebung aus der Haft heraus beruht - im Hinblick auf die Gründe für die Inhaftierung - auf dem eigenverantwortlichen Handeln des Klägers (vgl. BayVGH vom 6.12.2011 Az. 19 ZB 11.742 RdNr. 27 zur Begrenzung der Kostenhaftung aus § 66 AufenthG).

    Bei dem Entscheidungskriterium der Erforderlichkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Beurteilung in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterliegt (BayVGH vom 6.12.2011 a.a.O. RdNr. 22).

  • BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 5.05

    Beiladung; Verbot der Mischverwaltung; Abschiebung; Durchführung der Abschiebung;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2012 - 10 C 11.2591
    Der Ausländer muss also für eine Sicherheitsbegleitung Anlass geben (BVerwG vom 14.3. 2006 Az. 1 C 5/05 5.c)).
  • VG Hamburg, 29.10.2012 - 15 E 2848/12

    Aushändigung des Nationalpasses zur Ermöglichung der freiwilligen Ausreise

    Bei den in § 58 Abs. 3 AufenthG genannten Fällen handelt es sich indes um Regelbeispiele (vgl. Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 58 Rn. 38; BayVGH, Beschl. v. 14.2.2012, 10 C 11.2591, juris Rn. 13) .

    Für die ausnahmsweise Einräumung der Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise muss der Ausländer allerdings substantiiert vortragen, dass er zur freiwilligen Ausreise bereit ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.2.2012, 10 C 11.2591, juris Rn. 13) .

  • VG Hamburg, 25.07.2013 - 15 E 2900/13

    Abschiebung; Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise

    Bei den in § 58 Abs. 3 AufenthG genannten Fällen handelt es sich indes um Regelbeispiele (vgl. Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 58 Rn. 38; BayVGH, Beschluss vom 14.2.2012, 10 C 11.2591, juris Rn. 13) .

    Für die ausnahmsweise Einräumung der Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise muss der Ausländer allerdings substantiiert vortragen, dass er zur freiwilligen Ausreise bereit ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.2.2012, 10 C 11.2591, juris Rn. 13) .

  • AG Berlin-Tiergarten, 03.01.2020 - 383 XIV 2/20

    Vermutung der Gefährlichkeit bei BtM-Handel im Rahmen der Haftbeantragung

    Hier hat aber bisher offenkundig weder die Bundespolizei im Rahmen ihrer Zuständigkeit (VGH München, Beschluss vom 14.02.2012 - 10 C 11.2591 - juris-Rn. 14) über die Erforderlichkeit einer Sicherheitsbegleitung entschieden, noch hat der Antragsteller dargelegt, warum eine solche erforderlich sein soll.
  • VG München, 07.05.2015 - M 10 K 14.1573

    Klage gegen geltend gemachte Abschiebekosten

    Bei dem Entscheidungskriterium der Erforderlichkeit der Begleitung handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Beurteilung in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterliegt (BayVGH, B. v. 6.12.2011 - 19 ZB 11.742 - juris Rn. 22; B. v. 14.2.2012 - 10 C 11.2591 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 15.10.2012 - 10 ZB 12.1284

    Aufenthaltserlaubnis; Tod des Klägers; Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt

    Maßgeblich für die Beurteilung der Frage der hinreichenden Erfolgsaussicht ist der Zeitpunkt, zu dem der Prozesskostenhilfeantrag entscheidungsreif geworden ist (vgl. BayVGH vom 14.02.2012 Az. 10 C 11.2591 RdNr. 5).
  • VGH Bayern, 13.04.2012 - 10 ZB 11.2993

    Prozesskostenhilfe; Zulassungsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung; unverschuldete

    Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob der Antrag auf Zulassung der Berufung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, ist der Zeitpunkt, zu dem der Prozesskostenhilfeantrag entscheidungsreif geworden ist (vgl. BayVGH vom 14.02.2012 Az. 10 C 11.2591 RdNr. 5).
  • VGH Bayern, 12.06.2013 - 10 C 13.346

    Kosten, die erst nach Erlass des Leistungsbescheides entstanden sind

    Nach § 69 Abs. 2 Satz 2 AufenthG findet für die Erhebung von Gebühren und Auslagen das Verwaltungskostengesetz Anwendung, soweit das AufenthG keine abweichenden Vorschriften enthält (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2012 - 10 C 11.2591 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG München, 16.01.2013 - M 9 K 12.1545

    Abschiebekosten; Gewalttäter; Einzelcharter; Sicherheitsbegleitung.

    Veranlasser i.S.d. Kostenrechts ist derjenige, der für die Amtshandlung tatsächlich in verantwortlicher Weise ursächlich ist und der die Kosten verursachende Amtshandlung, hier die Abschiebung samt Sicherheitsbegleitung, verursacht hat (BVerwG, U.v. 14.6.2005 - 1 C 15/04 - juris; BayVGH, B.v. 14.2.2012 - 10 C 11.2591 - juris).
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