Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 04.12.2012

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12   

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BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12 (https://dejure.org/2012,24853)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.2012 - 10 C 12.12 (https://dejure.org/2012,24853)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 2012 - 10 C 12.12 (https://dejure.org/2012,24853)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 und ... 2, Art. 11; AufenthG § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 8, § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 3, § 16 Abs. 5, § 25 Abs. 4; § 28 Abs. 1, § 30 Abs. 1; AufenthV § 41; EMRK Art. 8; AEUV Art. 20, 21, 267; Richtlinie 2003/86/EG Art. 2, 3 Abs. 3, Art. 7 Abs. 2; Richtlinie 2004/38/EG Art. 3 Abs. 1; GR-Charta Art. 7, 51 Abs. 1; ARB 1/80 Art. 7
    Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug; deutscher Staatsangehöriger; doppelte Staatsangehörigkeit; Spracherfordernis; Integration; Zwangsverheiratung; Sprachniveau; schriftliche Sprachkenntnisse; Analphabetismus; Spracherwerb ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 und 2, Art. 11
    Afghanistan; Afghanistan; Analphabetismus; Analphabetismus; Ausländer; Ausnahme; Behinderung; Bemühung; Deutscher; Drittstaatsangehörige; Drittstaatsangehöriger; Ehe und Familie; Eheführung; Ehegattennachzug; Ehegattennachzug; Einreise; Einzelfall; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, Art 11 GG, Art 8 MRK
    Ehegattennachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen; Spracherfordernis; verfassungskonforme Auslegung

  • Wolters Kluwer

    Entsprechende Anwendung der Regelungen zum Spracherfordernis auf den Ehegattennachzug zu Deutschen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, ... GG Art. 6 Abs. 2, GG Art. 11, AufenthG § 1 Abs. 2, AufenthG § 2 Abs. 8, AufenthG § 4 Abs. 1, AufenthG § 6 Abs. 3, AufenthG § 16 Abs. 5, AufenthG § 25 Abs. 4, AufenthG § 28 Abs. 1, AufenthG § 30 Abs. 1, AufenthV § 41, EMRK Art. 8, AEUV Art. 20, AEUV Art. 21, AEUV Art. 267, RL 2003/86/EG Art. 2, RL 2003/86/EG Art. 3 Abs. 3, RL 2003/86/EG Art. 7 Abs. 2, RL 2004/38/EG Art. 3 Abs. 1, GR-Charta Art. 7, GR-Charta Art. 51 Abs. 1, ARB 1/80 Art. 7
    Visum, nationales Visum, Afghanistan, Familienzusammenführung, Ehegattennachzug, deutscher Ehegatte, deutsche Staatsangehörige, deutsche Staatsangehörigkeit, doppelte Staatsangehörigkeit, Spracherfordernis, Deutschkenntnisse, Integration, Sprachniveau, schriftliche ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 und 2, ... Art. 11 GG, § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 8, § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 3, § 16 Abs. 5, § 25 Abs. 4, § 28 Abs. 1, § 30 Abs. 1 AufenthG, § 41 AufenthV, Art. 8 EMRK, Art. 20, 21, 267 AEUV, Art. 2, 3 Abs. 3, Art. 7 Abs. 2 Richtlinie 2003/86/EG, Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 2004/38/EG, Art. 7, 51 Abs. 1 GR-Charta, 1/80 Art. 7 ARB
    Ausländerrecht: Einschränkung des Spracherwerbserfordernisses bei den ausländischen Ehegatten deutscher Staatsangehöriger

  • rewis.io

    Ehegattennachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen; Spracherfordernis; verfassungskonforme Auslegung

  • ra.de
  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entsprechende Anwendung der Regelungen zum Spracherfordernis auf den Ehegattennachzug zu Deutschen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Einschränkung des Spracherfordernisses beim Nachzug zu Deutschen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Einschränkung des Spracherfordernisses beim Nachzug zu Deutschen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Nachzug zu einem deutschen Ehepartner

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spracherfordernis beim Nachzug zu Deutschen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sprachkenntnisse beim Ehegattennachzug

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Sprachkenntnisse der deutschen Sprache bei Ehegattennachzug

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Ehegattennachzug - Ausländischer Partner muss nicht deutsch sprechen

  • migrationsrecht.net (Zusammenfassung)

    BVerwG schränkt Spracherfordernis beim Ehegattennachzug zu Deutschen ein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Einschränkung des Spracherfordernisses beim Nachzug zu Deutschen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sprachkenntnisse beim Nachzug zu Deutschen nicht mehr erforderlich?

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Einreise für ausländische Ehepartner von Deutschen erleichtert // Sprachkenntnisse nur soweit zumutbar

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Sprachkenntnisse beim Nachzug zu Deutschen nicht mehr erforderlich? // Der folgende Artikel befasst sich mit dem gesetzlichen Erfordernis des Nachweises von deutschen Sprachkenntnissen beim Nachzug zu Deutschen.

Besprechungen u.ä.

  • blogspot.de (Entscheidungsbesprechung)

    Spracherfordernis beim Ehegattennachzug zu Deutschen; kein Verweis auf Eheführung im Ausland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 144, 141
  • NVwZ 2013, 515
  • FamRZ 2013, 35
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12
    Denn bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats hinsichtlich der Sach- und Rechtslage grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz maßgeblich (vgl. Urteil vom 30. März 2010 - BVerwG 1 C 8.09 - BVerwGE 136, 231 Rn. 10).

    Die Fähigkeit, sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen zu können, umfasst nach der Definition des Sprachniveaus auch Grundkenntnisse der deutschen Schriftsprache (vgl. Urteil vom 30. März 2010 a.a.O. Rn. 14).

    Die mit einer Erstalphabetisierung im Erwachsenenalter allgemein verbundenen Schwierigkeiten reichen für eine Ausnahme nach dieser Vorschrift nicht aus (vgl. Urteil vom 30. März 2010 a.a.O. Rn. 16).

    Dabei steht dem Gesetzgeber auf dem Gebiet des Ausländerrechts allerdings ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. Urteil vom 30. März 2010 a.a.O. Rn. 31 ff. m.w.N.).

    Im Ergebnis verpflichtet damit auch Art. 8 EMRK zu einer Abwägungslösung nach Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen (vgl. Urteil vom 30. März 2010 a.a.O. Rn. 33 f. m.w.N.).

    Für das Spracherfordernis beim Ehegattennachzug zu Ausländern ist der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 30. März 2010 (a.a.O. Rn. 40 ff.) zu dem Ergebnis gekommen, dass die gesetzliche Regelung in der Regel zu einem ausgewogenen Interessenausgleich führt, der dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Rahmen von Art. 6 GG und Art. 8 EMRK entspricht.

    Dies schließt die aufenthaltsrechtliche Privilegierung von Angehörigen bestimmter Drittstaaten ein (vgl. Urteil vom 30. März 2010 a.a.O. Rn. 59).

  • EuGH, 05.05.2011 - C-434/09

    EU-Bürger, die noch nie ihr Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben, können sich

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12
    Zum anderen wird ihm durch die Versagung eines Aufenthaltsrechts zugunsten der Klägerin nicht der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte verwehrt, die ihm der Unionsbürgerstatus nach Art. 20, 21 AEUV verleiht (vgl. EuGH, Urteile vom 8. März 2011 - Rs. C-34/09, Zambrano - NVwZ 2011, 545 Rn. 42; vom 5. Mai 2011 - Rs. C-434/09, McCarthy - NVwZ 2011, 867 Rn. 56 und vom 15. November 2011 - Rs. C-256/11, Dereci u.a. - NVwZ 2012, 97 Rn. 74).

    Denn dieser Unterschied folgt aus dem Unionsrecht, das begünstigende Regelungen nur für diejenigen Unionsbürger gewährt, die unionsrechtlich privilegiert sind (vgl. EuGH, Urteile vom 5. Mai 2011 a.a.O. und vom 15. November 2011 a.a.O.; Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG - Unionsbürger-Richtlinie).

  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12
    Zum anderen wird ihm durch die Versagung eines Aufenthaltsrechts zugunsten der Klägerin nicht der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte verwehrt, die ihm der Unionsbürgerstatus nach Art. 20, 21 AEUV verleiht (vgl. EuGH, Urteile vom 8. März 2011 - Rs. C-34/09, Zambrano - NVwZ 2011, 545 Rn. 42; vom 5. Mai 2011 - Rs. C-434/09, McCarthy - NVwZ 2011, 867 Rn. 56 und vom 15. November 2011 - Rs. C-256/11, Dereci u.a. - NVwZ 2012, 97 Rn. 74).

    Denn dieser Unterschied folgt aus dem Unionsrecht, das begünstigende Regelungen nur für diejenigen Unionsbürger gewährt, die unionsrechtlich privilegiert sind (vgl. EuGH, Urteile vom 5. Mai 2011 a.a.O. und vom 15. November 2011 a.a.O.; Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG - Unionsbürger-Richtlinie).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12
    Das Spracherfordernis ist jedoch an der in Art. 6 GG enthaltenen wertentscheidenden Grundsatznorm zu messen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - BVerfGE 76, 1 ).

    Denn das Grundrecht des Art. 11 GG gewährt ihm - anders als einem Ausländer - das Recht zum Aufenthalt in Deutschland (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 a.a.O. ) und erhöht deutlich das Gewicht der privaten Interessen am Ehegattennachzug zur Führung der ehelichen Gemeinschaft im Bundesgebiet.

  • BVerfG, 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10

    Erforderlichkeit von Deutschkenntnissen für Erteilung von Visa zwecks

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12
    Das Bundesverfassungsgericht hat die verfassungsrechtliche Wertung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, dass die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderliche Verpflichtung des Ehegatten eines in Deutschland lebenden Ausländers, sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen zu können, nicht gegen Art. 6 Abs. 1 und 2 GG verstößt (Beschluss vom 25. März 2011 - 2 BvR 1413/10 - NVwZ 2011, 870).

    Hinzu komme, dass dem im Bundesgebiet lebenden ausländischen Ehepartner grundsätzlich Anstrengungen zumutbar seien, die familiäre Einheit durch Besuche oder nötigenfalls zur Gänze im Ausland herzustellen (Beschluss vom 25. März 2011 a.a.O. Rn. 5 ff.).

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12
    Jedoch verschiebt sich die Gewichtung der widerstreitenden Belange bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu Gunsten des Schutzes der Ehe (vgl. Beschluss vom 18. Juli 1979 - 1 BvR 650/77 - BVerfGE 51, 386 ).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12
    Ihr lässt sich durchweg entnehmen, dass die Ehe mit einem deutschen Partner den ausländischen Staatsangehörigen nicht schlechthin vor einer Aufenthaltsbeendigung schützt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23/73 u.a. - BVerfGE 35, 382 ).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 17.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Heirat in Dänemark;

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt es keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG dar, wenn der nationale Gesetzgeber Regelungen des Unionsrechts nicht auf Familienangehörige von inländischen Unionsbürgern überträgt, die - wie der Ehemann der Klägerin - unionsrechtlich nicht privilegiert sind (vgl. Urteil vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 17.09 - BVerwGE 138, 122 Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06

    Keine Pflicht zur Erteilung einer Duldung bei Einreise unter Verstoß gegen

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12
    Gleiches gilt für die Kammerrechtsprechung, wonach es mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG grundsätzlich vereinbar ist, den ausländischen Ehepartner eines Deutschen auf die Nachholung eines erforderlichen Visumverfahrens und damit eine zeitweilige Trennung zu verweisen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 2 BvR 2341/06 - InfAuslR 2008, 239 f.).
  • EuGH, 29.03.2012 - C-7/10

    Kahveci - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Aufenthaltsrecht -

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12
    Zwar hat der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 29. März 2012 in der Sache Kahveci und Inan (Rs. C-7/10 und Rs. C-9/10 - InfAuslR 2012, 201) entschieden, dass sich die Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers, der dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehört, weiterhin auf ihre Rechtsstellung nach Art. 7 des Assoziationsratsbeschlusses EWG/Türkei 1/80 - ARB 1/80 - berufen können, wenn dieser Arbeitnehmer zusätzlich zu seiner türkischen Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeit des Aufnahmemitgliedstaats erhalten hat.
  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen

  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis -

  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 11.10

    Visum; nationales Visum; Familiennachzug; Ehegattennachzug zu Deutschen;

  • OVG Hamburg, 10.04.2014 - 4 Bf 19/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Zusammenlebens mit deutscher

    Besondere Umstände, die es gebieten, ausnahmsweise entgegen der gesetzlichen Regel den Ehegattennachzug von einer Sicherung des Lebensunterhalts abhängig zu machen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 4.9.2012, 10 C 12.12, BVerwGE 144, 141, juris Rn. 30), liegen nicht vor.

    In einem solchen Fall schlägt die grundsätzlich verhältnismäßige Nachzugsvoraussetzung im Fall zumutbarer Bemühungen spätestens nach einem Jahr in ein unverhältnismäßiges dauerhaftes Nachzugshindernis um (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.9.2012, 10 C 12.12, BVerwGE 144, 141, juris Rn. 26 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2015 - 7 B 22.14

    Keine Sprachanforderungen bei Familiennachzug von Ehegatten türkischer

    Aus diesem Grund sei die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 4. September 2010 - 10 C 12.12 - für den Zuzug zu deutschen Staatsangehörigen entwickelte Härtefallregelung nunmehr auch auf den Zuzug zu assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen zu übertragen.

    An dieser Rechtsprechung hält der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 4. September 2012 - 10 C 12.12 - ausdrücklich fest (juris Rn. 22).

    In Fällen des Ehegattennachzugs zu deutschen Staatsangehörigen hat das Bundesverwaltungsgericht erkannt, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beim Nachzug zum deutschen Ehepartner Einschränkungen gebiete und von dem Erfordernis einfacher deutscher Sprachkenntnisse vor der Einreise abzusehen sei, wenn Bemühungen um den Spracherwerb im Einzelfall nicht möglich, nicht zumutbar oder innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich seien (Urteil vom 4. September 2012 - 10 C 12.12 - juris Rn. 27 f.).

    Ein Härtefall ist entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 04.09.2012 - BVerwG 10 C 12.12 - zum Ehegattennachzug zu Deutschen) dann gegeben, wenn es dem ausländischen Ehegatten nicht zugemutet werden kann, vor der Einreise Bemühungen zum Erwerb einfacher deutscher Sprachkenntnisse zu unternehmen, oder es ihm trotz ernsthafter Bemühungen von einem Jahr Dauer nicht gelungen ist, das erforderliche Sprachniveau zu erreichen.".

  • VG Augsburg, 23.08.2017 - Au 6 K 17.637

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug - Ausnahme

    Das Erfordernis ist jedoch an Art. 6 Abs. 1 GG als wertentscheidender Grundsatznorm zu messen (vgl. BVerwG, U.v. 4.9.2012 - 10 C 12.12 - NVwZ 2013, 515/516 Rn. 20 m.w.N.), da dem Regelerfordernis eine Schrankenwirkung zukommt.

    Dabei steht dem Gesetzgeber auf dem Gebiet des Ausländerrechts allerdings ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerwG, U.v. 4.9.2012 - 10 C 12.12 - NVwZ 2013, 515/517 Rn. 20 m.w.N.).

    Gleiches gilt für den ebenfalls hier zu berücksichtigenden Schutz nach Art. 8 Abs. 1 EMRK, der ebenfalls kein Recht auf Einreise und Aufenthalt gewährleistet, aber ebenfalls eine Interessenabwägung mit Verhältnismäßigkeitsprüfung erfordert (vgl. BVerwG, U.v. 4.9.2012 - 10 C 12.12 - NVwZ 2013, 515/517 Rn. 21 m.w.N.).

    Demgegenüber stehen die privaten Interessen des Klägers und seiner Ehefrau: Ein Deutscher kann - anders als ein im Bundesgebiet lebender Ausländer - grundsätzlich nicht darauf verwiesen werden, seine Ehe im Ausland zu führen oder auf ein eheliches Zusammenleben zu verzichten (vgl. BVerwG, U.v. 4.9.2012 - 10 C 12.12 - NVwZ 2013, 515/517 f. Rn. 26 m.w.N.), denn das Grundrecht des Art. 11 GG gewährt ihm das Recht zum Aufenthalt in Deutschland und erhöht deutlich das Gewicht der privaten Interessen am Ehegattennachzug zur Führung der ehelichen Gemeinschaft im Bundesgebiet.

    Sie dauerhaft im Ausland führen zu müssen, ist für ihn in jedem Fall unangemessen und unzumutbar (vgl. BVerwG, U.v. 4.9.2012 - 10 C 12.12 - NVwZ 2013, 515/518 Rn. 26 m.w.N.).

    Dies ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht verhältnismäßig, da keinem deutschen Staatsangehörigen zugemutet werden kann, seine Ehe dauerhaft im Ausland führen zu müssen (vgl. BVerwG, U.v. 4.9.2012 - 10 C 12.12 - NVwZ 2013, 515/518 Rn. 26 m.w.N.).

    Der Ausnahmefall räumt der Behörde zwar nicht lediglich ein intendiertes Ermessen, sondern ein freies Ermessen ein (vgl. VG Berlin, U.v. 27.5.2010 - 5 K 260.09 V - juris Rn. 15 m.w.N.), doch die Ermessensreduzierung auf Null ergibt sich hier daraus, dass unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen des Art. 6 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 1 GG keinem deutschen Staatsangehörigen zugemutet werden kann, seine Ehe dauerhaft im Ausland führen zu müssen (vgl. BVerwG, U.v. 4.9.2012 - 10 C 12.12 - NVwZ 2013, 515/518 Rn. 26 m.w.N.), dies aber beim Verweis des Klägers auf eine Rückkehr in die Ukraine gerade zu Lasten seiner deutschen Ehefrau der Fall wäre, da der Kläger auf absehbare Zeit außer Stande sein und bleiben wird, seinen Lebensunterhalt im Bundesgebiet anders als aus Sozialleistungen zu bestreiten.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.12.2012 - 10 C 12.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,44689
BVerwG, 04.12.2012 - 10 C 12.12 (https://dejure.org/2012,44689)
BVerwG, Entscheidung vom 04.12.2012 - 10 C 12.12 (https://dejure.org/2012,44689)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - 10 C 12.12 (https://dejure.org/2012,44689)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht

    Afghanistan; Afghanistan; Analphabetismus; Analphabetismus; Ausländer; Ausnahme; Behinderung; Bemühung; Deutscher; Drittstaatsangehörige; Drittstaatsangehöriger; Ehe und Familie; Eheführung; Ehegattennachzug; Ehegattennachzug; Einreise; Einzelfall; ...

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung eines Urteils bei Vorliegen einer offenbaren Unrichtigkeit

  • rechtsportal.de

    VwGO § 118 Abs. 1
    Berichtigung eines Urteils bei Vorliegen einer offenbaren Unrichtigkeit

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