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   VGH Bayern, 10.04.2013 - 10 C 12.1757   

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VGH Bayern, 10.04.2013 - 10 C 12.1757 (https://dejure.org/2013,10057)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.04.2013 - 10 C 12.1757 (https://dejure.org/2013,10057)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. April 2013 - 10 C 12.1757 (https://dejure.org/2013,10057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 166, ZPO § 114 S. 1, VwGO § 75, AufenthG § 11 Abs. 1 S. 3
    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, hinreichende Aussicht auf Erfolg, Untätigkeitsklage, Abschiebung, Befristung der Wirkungen der Abschiebung, Befristung, Wirkung der Abschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2013 - 10 C 12.1757
    Ein Anspruch des Antragstellers auf einen Prozesskostenvorschuss seiner Ehefrau nach § 1360a Abs. 4 Satz 1 BGB, der der Prozesskostenhilfe jedenfalls dann vorginge, wenn er alsbald realisiert werden könnte (vgl. BGH, B.v. 10.7.2008 - VII ZB 25/08 - juris Rn. 8), kommt nach der darüber hinaus vom Antragsteller vorgelegten Erklärung seiner Ehefrau über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ebenfalls nicht in Betracht, weil sich daraus ergibt, dass diese selbst Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung beanspruchen könnte (vgl. BGH, B.v. 4.8.2004 - XII ZA 6/04 - juris Rn. 14).
  • BGH, 10.07.2008 - VII ZB 25/08

    Verpflichtung zur Leistung eines Prozesskostenvorschusses; Verhältnis zur

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2013 - 10 C 12.1757
    Ein Anspruch des Antragstellers auf einen Prozesskostenvorschuss seiner Ehefrau nach § 1360a Abs. 4 Satz 1 BGB, der der Prozesskostenhilfe jedenfalls dann vorginge, wenn er alsbald realisiert werden könnte (vgl. BGH, B.v. 10.7.2008 - VII ZB 25/08 - juris Rn. 8), kommt nach der darüber hinaus vom Antragsteller vorgelegten Erklärung seiner Ehefrau über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ebenfalls nicht in Betracht, weil sich daraus ergibt, dass diese selbst Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung beanspruchen könnte (vgl. BGH, B.v. 4.8.2004 - XII ZA 6/04 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 26.04.1991 - 1 B 149.90

    Zulässigkeit einer Klage nach § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im Falle

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2013 - 10 C 12.1757
    Vielmehr hat dann das Gericht nach § 75 Satz 3 VwGO das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, auszusetzen und nach erfolglosem Ablauf dieser Frist über das Klagebegehren zu entscheiden (vgl. BVerwG, B.v. 26.4.1991 - 1 B 149.90 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 22.05.2000 - 1 DB 8.00

    Anforderungen an die Festlegung des Einhaltungssatzes von Beamtenbezügen als

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2013 - 10 C 12.1757
    Im Übrigen hat ein Verstoß gegen Mitwirkungspflichten nach § 82 Abs. 1 Satz 1 AufenthG lediglich zur Folge, dass die Ausländerbehörde die Nichterfüllung dieser Pflichten im Rahmen der Beweiswürdigung berücksichtigen kann (vgl. Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Februar 2013, § 82 Rn. 45; zu einem Verstoß gegen Mitwirkungspflichten nach § 26 VwVfG vgl. BVerwG, B.v. 22.5.2000 - 1 DB 8/00 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 13.04.2007 - 24 ZB 06.3329
    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2013 - 10 C 12.1757
    Vielmehr können nach § 82 Abs. 1 Satz 4 AufenthG lediglich nach Ablauf einer dem Antragsteller nach § 82 Abs. 1 Satz 2 AufenthG gesetzten Frist geltend gemachte für den Antragsteller günstige Umstände und beigebrachte Nachweise unberücksichtigt bleiben können (vgl. BayVGH, B.v. 13.7.2007 - 24 ZB 06.3329 - juris Rn. 15), wenn der Antragsteller nach § 82 Abs. 3 Satz 2 AufenthG auf die Folgen der Fristversäumung hingewiesen worden war.
  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 10 C 13.334

    Prozesskostenhilfeantrag; maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt bei

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2013 - 10 C 12.1757
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, ist zwar grundsätzlich der Zeitpunkt der Bewilligungsreife (vgl. BayVGH, B.v. 19. März 2013 - 10 C 13.334, 10 C 13.371 - juris Rn. 26 m.w.N.), die hier mit Eingang der Antragserwiderung beim Verwaltungsgericht am 10. Mai 2012 eingetreten war, weil der Antragsteller die vollständigen Erklärungen über seine wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse und die seiner Ehefrau bereits mit dem Prozesskostenhilfeantrag am 4. Mai 2012 vorgelegt hatte.
  • BVerwG, 20.01.1966 - I C 24.63
    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2013 - 10 C 12.1757
    Da es sich bei § 75 Satz 2 VwGO um eine Sachentscheidungsvoraussetzung handelt, ist die Klage im Übrigen selbst dann zulässig, wenn sie zwar vor Ablauf der Frist von drei Monaten seit der Antragstellung erhoben wurde, die Frist aber während des gerichtlichen Verfahrens bis zur gerichtlichen Sachentscheidung abgelaufen ist (vgl. BVerwG, U.v.20.1.1966 - 1 C 24.63 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 02.07.2014 - 10 C 12.2728

    Zur Frage einer Verpflichtung von Fußgängern, auf ihren Vorrang gegenüber

    a) Maßgeblich für die Beurteilung der Erfolgsaussichten ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; B.v. 19.3.2013 - 10 C 13.334, 10 C 13.371 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • VG Potsdam, 02.11.2020 - 8 L 660/20
    Der Erlass und die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots sowie die Ausschreibung im SIS sind daher zwei voneinander zu trennende behördliche Maßnahmen, die nach unterschiedlichen rechtlichen Maßstäben zu beurteilen sind (vgl. Hailbronner, AuslR, Bearbeitungsstand Oktober 2019, § 11, Rn. 25; in diese Richtung auch VGH Mannheim, Beschluss vom 19. Juli 2019 - 11 S 1631/19 -, juris, Rn. 11; a.A. offenbar VGH München, Beschluss vom 10. April 2013 - 10 C 12.1757 -, juris, Rn. 32).
  • VGH Bayern, 21.07.2015 - 10 CS 15.859

    Visumerfordernis, Unmöglichkeit der Abschiebung, Aussetzung des Visumverfahrens,

    Dies folgt daraus, dass der Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, der regelmäßig für die Beurteilung der Frage maßgeblich ist, ob die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; B.v. 19.3.2013 - 10 C 13.334, 10 C 13.371 - juris Rn. 26 m.w.N.), noch nicht eingetreten ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2013 - 10 C 13.1235 - juris Rn. 3).
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