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VGH Bayern, 23.04.2013 - 10 C 12.1887 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe; Abschiebungskosten; Verjährung; Verwirkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 08.05.2014 - 1 C 3.13
Abschiebung; Abschiebungskosten; Erstattung; Verjährung; Fälligkeitsverjährung; …
Der Senat folgt nicht der u.a. vom Berufungsgericht vertretenen Gegenauffassung, wonach Ansprüche nach § 66 Abs. 1 AufenthG sowohl der Festsetzungsverjährung als auch - ab Fälligkeit - der Zahlungsverjährung nach § 70 Abs. 1 AufenthG unterworfen sind (ausführlich VGH Mannheim, Urteil vom 30. Juli 2009 - 13 S 919/09 - InfAuslR 2009, 403 ; ebenso VGH München, Urteil vom 6. April 2011 - 19 BV 10.304 - InfauslR 2012, 38 , wieder offengelassen allerdings im Beschluss vom 23. April 2013 - 10 C 12.1887 - juris Rn. 25 f.; VGH Kassel, Urteil vom 13. Juni 2012 - 5 A 2371/11 - InfAuslR 2012, 320 ;… Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 70 Rn. 7 f.; anders noch die Vorbearbeitung). - VG Augsburg, 15.05.2013 - Au 6 K 13.697
Abschiebungskosten; Festsetzungs- und Zahlungsverjährung; keine Verwirkung bei …
Die Beschwerde hiergegen wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 23. April 2013 (Az. 10 C 12.1887) zurückgewiesen.Ob im Hinblick auf die Entstehung der Abschiebungskosten vor Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes als Rechtsgrundlage § 66 Abs. 1 i.V.m. § 67 Abs. 1 und Abs. 3 AufenthG oder § 82 Abs. 1 i.V.m. § 83 Abs. 1 und Abs. 3 AuslG heranzuziehen sind, kann offen bleiben, weil die einschlägigen Vorschriften des Ausländergesetzes inhaltlich den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes entsprechen (…vgl. BayVGH, U.v. 6.4.2011 - 19 BV 10.304 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 23.4.2013 - 10 C 12.1887 Rn. 21).
Sie wird nicht durch § 70 Abs. 1 AufenthG als lex specialis ausgeschlossen (…BayVGH, U.v. 6.4.2011 - 19 BV 10.304 - juris Rn. 17;… VGH BW, U.v. 30.7.2009 - 13 S 919/09 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 23.4.2013 - 10 C 12.1887 Rn. 22).
Das bloße Untätigbleiben der Behörde während des Auslandsaufenthalts des Schuldners kann kein Vertrauen darauf begründen, dass die Kostenforderung nicht mehr geltend gemacht wird, weil schon nach den gesetzlichen Regelungen in § 70 Abs. 2 AufenthG bzw. § 83 Abs. 3 AuslG nicht mit dem Erlass eines Kostenbescheides zu rechnen ist, solange sich der Schuldner im Ausland aufhält (BayVGH, B.v. 23.4.2013 - 10 C 12.1887 - Rn. 39;… OVG Hamburg, B.v. 3.12.2008 - 5 Bf259/08 - juris Rn. 33;… VG Augsburg, U.v. 12.9.2012 - Au 6 K 12.600 - juris Rn. 28).
- VG Bayreuth, 25.02.2014 - B 4 K 12.846
Wird ein abgelehnter Asylbewerber abgeschoben und reist er nach Jahren wieder …
Die Verjährung der Abschiebungskosten war damit seit der Abschiebung des Klägers am 30.08.1994 mit der Folge unterbrochen, dass der Lauf der nach § 20 Abs. 4 VwKostG erst mit dem Ablauf des Kalenderjahres neu beginnt, in dem die Unterbrechung endet, weil sich der Kläger wieder im Bundesgebiet aufhält (BayVGH, B.v.23.04.2013 - 10 C 12.1887 - juris Rn. 27).