Rechtsprechung
AG Mannheim, 29.07.2011 - 10 C 120/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
In Mannheim besteht keine Verpflichtung zur Anbringung von Schneefanggittern; Verpflichtung zur Anbringung von Schneefanggittern in Mannheim; Besondere bauliche Verhältnisse eines Anwesens als den Hauseigentümer zur Installation von Schneefanggittern verpflichtende ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Schneefanggitter - Pflicht zur Anbringung
- rabüro.de
Zur Frage der Installationspflicht von Schneefanggittern auf einem Hausdach
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254; BGB § 823
In Mannheim besteht keine Verpflichtung zur Anbringung von Schneefanggittern; Verpflichtung zur Anbringung von Schneefanggittern in Mannheim; Besondere bauliche Verhältnisse eines Anwesens als den Hauseigentümer zur Installation von Schneefanggittern verpflichtende ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Die Ortsüblichkeit von Schneefanggittern
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mannheimer Schneefanggitter
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schneefanggitter in Regionen mit Schneearmut nicht erforderlich - Mannheimer Hauseigentümer muss keine Schneefanggitter anbringen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Mannheim, 21.01.1998 - 1 S 442/97
Auszug aus AG Mannheim, 29.07.2011 - 10 C 120/11
In Mannheim besteht im Hinblick auf die Schneearmut des Gebietes keine Verpflichtung zur Anbringung von Schneefanggittern (Anschluss an LG Mannheim, Urteil vom 21.02.1998, Az. 1 S 442/97; "Juris").Dies bedeutet für den Hauseigentümer im Hinblick auf die Gefahr von Dachlawinen (vgl. hierzu LG Mannheim Urteil vom 21.01.1998, Az. 1 S 442/97 "Juris"), dass dabei die zu treffenden Maßnahmen von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig sind, wobei entscheidend auf die örtlichen Verhältnisse sowie die entstandenen und beachteten Verkehrsübungen abzustellen ist.
- AG Hannover, 21.03.2012 - 560 C 2876/11
Zur Schadensersatzpflicht eines Hauseigentümers bei Herabfallen von Schnee und …
Zudem erscheint ein solcher Grundsatz auch zweifelhaft, da sich Gefährlichkeit des Daches aus verschiedenen Komponenten (z.B. Art der Eindeckung, Isolierung) zusammensetzt (ebenso gegen ein pauschales Abstellen auf eine 45 Grad-Neigung OLG Schleswig, ZfSch 1980, 355; LG Mannheim, Urteil vom 21.01.1998; Az. 1 S 442/97; AG Mannheim, Urteil vom 29.07.2011, Az. 10 C 120/11; Birk, NJW 1983, 2911, 2913).