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   AG Mannheim, 29.07.2011 - 10 C 120/11   

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https://dejure.org/2011,18250
AG Mannheim, 29.07.2011 - 10 C 120/11 (https://dejure.org/2011,18250)
AG Mannheim, Entscheidung vom 29.07.2011 - 10 C 120/11 (https://dejure.org/2011,18250)
AG Mannheim, Entscheidung vom 29. Juli 2011 - 10 C 120/11 (https://dejure.org/2011,18250)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    In Mannheim besteht keine Verpflichtung zur Anbringung von Schneefanggittern; Verpflichtung zur Anbringung von Schneefanggittern in Mannheim; Besondere bauliche Verhältnisse eines Anwesens als den Hauseigentümer zur Installation von Schneefanggittern verpflichtende ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schneefanggitter - Pflicht zur Anbringung

  • rabüro.de

    Zur Frage der Installationspflicht von Schneefanggittern auf einem Hausdach

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254; BGB § 823
    In Mannheim besteht keine Verpflichtung zur Anbringung von Schneefanggittern; Verpflichtung zur Anbringung von Schneefanggittern in Mannheim; Besondere bauliche Verhältnisse eines Anwesens als den Hauseigentümer zur Installation von Schneefanggittern verpflichtende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Die Ortsüblichkeit von Schneefanggittern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mannheimer Schneefanggitter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schneefanggitter in Regionen mit Schneearmut nicht erforderlich - Mannheimer Hauseigentümer muss keine Schneefanggitter anbringen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Mannheim, 21.01.1998 - 1 S 442/97
    Auszug aus AG Mannheim, 29.07.2011 - 10 C 120/11
    In Mannheim besteht im Hinblick auf die Schneearmut des Gebietes keine Verpflichtung zur Anbringung von Schneefanggittern (Anschluss an LG Mannheim, Urteil vom 21.02.1998, Az. 1 S 442/97; "Juris").

    Dies bedeutet für den Hauseigentümer im Hinblick auf die Gefahr von Dachlawinen (vgl. hierzu LG Mannheim Urteil vom 21.01.1998, Az. 1 S 442/97 "Juris"), dass dabei die zu treffenden Maßnahmen von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig sind, wobei entscheidend auf die örtlichen Verhältnisse sowie die entstandenen und beachteten Verkehrsübungen abzustellen ist.

  • AG Hannover, 21.03.2012 - 560 C 2876/11

    Zur Schadensersatzpflicht eines Hauseigentümers bei Herabfallen von Schnee und

    Zudem erscheint ein solcher Grundsatz auch zweifelhaft, da sich Gefährlichkeit des Daches aus verschiedenen Komponenten (z.B. Art der Eindeckung, Isolierung) zusammensetzt (ebenso gegen ein pauschales Abstellen auf eine 45 Grad-Neigung OLG Schleswig, ZfSch 1980, 355; LG Mannheim, Urteil vom 21.01.1998; Az. 1 S 442/97; AG Mannheim, Urteil vom 29.07.2011, Az. 10 C 120/11; Birk, NJW 1983, 2911, 2913).
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