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   AG Freiburg, 28.07.2006 - 10 C 1270/06   

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https://dejure.org/2006,19416
AG Freiburg, 28.07.2006 - 10 C 1270/06 (https://dejure.org/2006,19416)
AG Freiburg, Entscheidung vom 28.07.2006 - 10 C 1270/06 (https://dejure.org/2006,19416)
AG Freiburg, Entscheidung vom 28. Juli 2006 - 10 C 1270/06 (https://dejure.org/2006,19416)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Gerichtliche Schätzung durch Verdreifachung des Nutzungsausfalls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Vortrag für eine vom Gericht vorzunehmende Schadensschätzung bei Mietwagenkosten; Wirtschaftliche Rechtfertigung und Erforderlichkeit i.S.d. § 249 BGB bei über einen Tarif hinausgehenden Mietwagenkosten

  • rabüro.de

    Zu den Anforderungen an den Vortrag für eine vom Gericht vorzunehmende Schadensschätzung bei Mietwagenkosten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Keine Verweisung auf Freistellungsanspruch gegenüber Autovermieter Geltendmachung der dreifachen Mietwagenkosten zulässig

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 312
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus AG Freiburg, 28.07.2006 - 10 C 1270/06
    Auch der BGH (Urt. v. 23.11.2004 - VI ZR 357/03, NJW 2005, S. 277) hat die Heranziehung dieser Tabelle im Zusammenhang mit Nutzungsausfallentschädigungen als anerkannte Grundlage zur Schadensschätzung bestätigt.
  • AG Oldenburg/Holstein, 27.03.2008 - 23 (22) C 99/08

    Verkehrsunfall: Mietwagenkosten - "erforderlicher" Erstattungsbetrag

    Teilweise findet sich die Auffassung, der Aufschlag habe sich an den Beträgen über den Nutzungsausfall der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch zu orientieren (hierfür LG Freiburg, Urt. v. 9.2.2004 - 1 O 131/03; AG Freiburg, NZV 2007, 312; Oswald/Tietz , NJW 2006, 1483, 1484: doppelter Betrag; Wenning , NZV 2005, 169, 170 f.: Nutzungsausfallentschädigung : 35 x 100; s. bereits OLG München, NZV 1994, 359; AG Frankfurt/M., NZV 2002, 83, 87; krit. Reitenspiess , DAR 2007, 345, 347; Körber , NZV 2000, 68, 71; hiergegen jüngst auch BGH, Urt. v. 26.6.2007 - VI ZR 163/06).
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