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   BVerwG, 17.08.2010 - 10 C 18.09   

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https://dejure.org/2010,4239
BVerwG, 17.08.2010 - 10 C 18.09 (https://dejure.org/2010,4239)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.2010 - 10 C 18.09 (https://dejure.org/2010,4239)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 2010 - 10 C 18.09 (https://dejure.org/2010,4239)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    AsylVfG §§ 14a, ... 32, 34 Abs. 1, §§ 36, 37 Abs. 2, §§ 38, 39 Abs. 1, § 67 Abs. 1, § 71 Abs. 1, § 72 Abs. 1, § 75; AufenthG § 10 Abs. 3, § 59 Abs. 1, § 60 Abs. 2 bis 7; VwGO § 80 Abs. 5; GG Art. 19 Abs. 4
    Fingierter Asylantrag; Verzicht auf Durchführung eines Asylverfahrens; Rücknahme; Einstellung; Abschiebungsandrohung; Ausreisefrist; Festsetzung; Wochenfrist; Monatsfrist; aufschiebende Wirkung

  • openjur.de

    Fingierter Asylantrag; Verzicht auf Durchführung eines Asylverfahrens; Rücknahme; Einstellung; Abschiebungsandrohung; Ausreisefrist; Festsetzung; Wochenfrist; Monatsfrist; aufschiebende Wirkung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylVfG §§ 14a, 32, 34 Abs. 1, §§ 36, 37 Abs. 2, §§ 38, 39 Abs. 1, § 67 Abs. 1, § 71 Abs. 1, § 72 Abs. 1, § 75

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14a AsylVfG 1992, § 32 AsylVfG 1992, § 34 Abs 1 AsylVfG 1992, § 36 AsylVfG 1992, § 37 Abs 2 AsylVfG 1992
    Ausreisefrist bei Verzicht auf die Durchführung eines Asylverfahrens für ein Kind

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu setzenden Ausreisefrist nach einem Verzicht auf die Durchführung eines Asylverfahrens für ein Kind; Erforderlichkeit einer erneuten Fristsetzung durch das Bundesamt nach Aufhebung einer vorherigen zu kurz ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 14a, AsylVfG § ... 32, AsylVfG § 34 Abs. 1, AsylVfG § 36, AsylVfG § 37 Abs. 2, AsylVfG § 38, AsylVfG § 39 Abs. 1, AsylVfG § 67 Abs. 1, AsylVfG § 71 Abs. 1, AsylVfG § 72 Abs. 1, AsylVfG § 75, AufenthG § 10 Abs. 3, AufenthG § 59 Abs. 1, AufenthG § 60, VwGO § 80 Abs. 5, GG Art. 19 Abs. 4
    Asylantrag, Verzicht, Rücknahme, Einstellung, Abschiebungsandrohung, Ausreisefrist, Festsetzung, Wochenfrist, Monatsfrist, Suspensiveffekt

  • rewis.io

    Ausreisefrist bei Verzicht auf die Durchführung eines Asylverfahrens für ein Kind

  • ra.de
  • rewis.io

    Ausreisefrist bei Verzicht auf die Durchführung eines Asylverfahrens für ein Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu setzenden Ausreisefrist nach einem Verzicht auf die Durchführung eines Asylverfahrens für ein Kind; Erforderlichkeit einer erneuten Fristsetzung durch das Bundesamt nach Aufhebung einer vorherigen zu kurz ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 938
  • DVBl 2010, 1388
  • DÖV 2011, 123
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.04.2001 - 9 C 22.00

    Teilbarkeit von Abschiebungsandrohung und Ausreisefrist;

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2010 - 10 C 18.09
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Übrigen geklärt, dass jedenfalls in Asylverfahren die Ausreisefrist unabhängig von der Abschiebungsandrohung zum Gegenstand einer gerichtlichen Nachprüfung und damit auch eines Revisionsverfahrens gemacht werden kann (Urteil vom 3. April 2001 - BVerwG 9 C 22.00 - BVerwGE 114, 122 ).

    Von dieser Festsetzung gehen für den Kläger auch nach Ablauf der Frist noch nachteilige Rechtswirkungen aus, da von ihrem Bestand die gegenwärtige Vollziehbarkeit der Abschiebung abhängt (Urteil vom 3. April 2001 a.a.O. ).

    Soweit nach § 37 Abs. 2 AsylVfG in Fällen, in denen das Bundesamt den Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt und gemäß §§ 34, 36 Abs. 1 AsylVfG eine Abschiebungsandrohung mit einwöchiger Ausreisefrist erlassen hat, die Ausreisefrist kraft Gesetzes einen Monat nach dem unanfechtbaren Abschluss des Asylverfahrens endet, wenn das Verwaltungsgericht zuvor einem Antrag des Asylbewerbers nach § 80 Abs. 5 VwGO stattgegeben hat, handelt es sich um eine Sonderregelung, die die erforderlichen Konsequenzen aus der Änderung des Aufenthaltsstatus eines Ausländers zieht, die dieser mit einem erfolgreichen Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO erstritten hat (Urteil vom 3. April 2001 a.a.O. S. 129).

    Auf diesen Zeitpunkt verschiebt § 38 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG den Beginn der vom Bundesamt nach § 38 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG gesetzten einmonatigen Ausreisefrist und zieht damit die notwendige Folgerung aus der Tatsache, dass in den Fällen des § 38 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG die Abschiebungsandrohung samt Ausreisepflicht während des gerichtlichen Verfahrens nicht vollziehbar ist (Urteil vom 3. April 2001 a.a.O. S. 130).

  • BVerwG, 17.12.2009 - 10 C 27.08

    Verzicht auf Asylverfahren; Einstellung; Rücknahme; Abschiebungsandrohung;

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2010 - 10 C 18.09
    Zugleich hat es dem Ausländer bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG die Abschiebung nach §§ 59 und 60 Abs. 10 AufenthG anzudrohen (vgl. Urteil des Senats vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 10 C 27.08 - InfAuslR 2010, 263).

    Dass § 38 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG als Auffangnorm nicht nur bei der Ablehnung eines Asylantrags gilt, sondern grundsätzlich alle Entscheidungen des Bundesamts im Sinne des Dritten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Asylverfahrensgesetzes erfasst, durch die der Ausländer nicht als Asylberechtigter oder Flüchtling anerkannt worden ist, zeigt sich auch daran, dass der Gesetzgeber hier eine entsprechende Formulierung verwendet wie in § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG in Bezug auf die Zuständigkeit des Bundesamts zum Erlass der Abschiebungsandrohung (vgl. dazu Urteil vom 17. Dezember 2009 a.a.O. - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 22.12.1997 - 1 C 14.96

    Ausreisefrist; Abschiebungsandrohung; Ausreisepflicht; Ankündigung der

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2010 - 10 C 18.09
    Darüber hinaus gewährleistet sie im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, dass der Ausländer wirksamen Rechtsschutz erlangen kann (Urteil vom 22. Dezember 1997 - BVerwG 1 C 14.96 - Buchholz 402.240 § 50 AuslG 1990 Nr. 3).
  • BVerwG, 21.11.2006 - 1 C 10.06

    Familieneinheitliches Asylverfahren; Verfahrenseinleitung auf Anzeige;

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2010 - 10 C 18.09
    Mit der fingierten Asylantragstellung soll verhindert werden, dass durch sukzessive Antragstellungen überlange Aufenthaltszeiten in Deutschland ohne aufenthaltsrechtliche Perspektive für die Betroffenen entstehen (BTDrucks 15/420 S. 108, vgl. hierzu auch Urteil vom 21. November 2006 - BVerwG 1 C 10.06 - BVerwGE 127, 161 Rn. 30).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.06.2009 - 1 LB 39/08

    Vorliegen einer Monatsfrist für den Verzicht hinsichtlich der Durchführung eines

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2010 - 10 C 18.09
    - Schleswig-Holsteinisches OVG - 08.06.2009 - AZ: OVG 1 LB 39/08.
  • VG Wiesbaden, 30.06.2005 - 1 E 714/05

    Antragsfiktion, Asylantrag, Zuwanderungsgesetz, Folgeantrag, Anzeigepflicht,

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2010 - 10 C 18.09
    Nur vereinzelt wird vertreten, dass beim Verzicht auf die Durchführung eines Asylverfahrens - wie von der Beklagten angenommen - die Ausreisefrist in entsprechender Anwendung des § 38 Abs. 2 AsylVfG auf eine Woche festzusetzen ist (vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 30. Juni 2005 - 1 E 714/05.A - juris; Renner, AuslR, 8. Aufl. 2005, § 32 AsylVfG Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2006 - 1 A 1437/06

    Verfahrensrecht, Asylantrag, Antragsfiktion, Kinder, in Deutschland geborene

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2010 - 10 C 18.09
    Hinsichtlich der im Fall des Verzichts zu setzenden Ausreisefrist gehen Rechtsprechung und Literatur inzwischen überwiegend von der Monatsfrist des § 38 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG aus (vgl. u.a. OVG Münster, Urteil vom 11. August 2006 - 1 A 1437/06.A - ZAR 2006, 418; OVG Greifswald, Urteil vom 17. Juni 2008 - 3 L 224/06 - NordÖR 2008, 415; Hailbronner, AuslR, Stand Juni 2009, § 14a AsylVfG Rn. 24; inzwischen auch Funke-Kaiser, in: GK-AsylVfG, Stand Oktober 2009, § 38 Rn. 13 unter Aufgabe der früher vertretenen Auffassung).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2008 - 3 L 224/06

    Zur Anwendbarkeit des § 34 AsylVfG in den Fällen des § 14a Abs. 3 AsylVfG

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2010 - 10 C 18.09
    Hinsichtlich der im Fall des Verzichts zu setzenden Ausreisefrist gehen Rechtsprechung und Literatur inzwischen überwiegend von der Monatsfrist des § 38 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG aus (vgl. u.a. OVG Münster, Urteil vom 11. August 2006 - 1 A 1437/06.A - ZAR 2006, 418; OVG Greifswald, Urteil vom 17. Juni 2008 - 3 L 224/06 - NordÖR 2008, 415; Hailbronner, AuslR, Stand Juni 2009, § 14a AsylVfG Rn. 24; inzwischen auch Funke-Kaiser, in: GK-AsylVfG, Stand Oktober 2009, § 38 Rn. 13 unter Aufgabe der früher vertretenen Auffassung).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2006 - 9 LB 104/06

    Abschiebung eines vietnamesischen Staatsangehörigen buddhistischer

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2010 - 10 C 18.09
    Hinsichtlich der im Fall des Verzichts zu setzenden Ausreisefrist gehen Rechtsprechung und Literatur inzwischen überwiegend von der Monatsfrist des § 38 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG aus (vgl. u.a. OVG Münster, Urteil vom 11. August 2006 - 1 A 1437/06.A - ZAR 2006, 418; OVG Greifswald, Urteil vom 17. Juni 2008 - 3 L 224/06 - NordÖR 2008, 415; Hailbronner, AuslR, Stand Juni 2009, § 14a AsylVfG Rn. 24; inzwischen auch Funke-Kaiser, in: GK-AsylVfG, Stand Oktober 2009, § 38 Rn. 13 unter Aufgabe der früher vertretenen Auffassung).
  • BVerwG, 17.08.2010 - 10 C 20.09

    Angemessenheit der mit einer Abschiebungsandrohung gesetzten Frist zur Ausreise

    Parallelentscheidung zu dem Beschluss, BVerwG, 2010-08-17, 10 C 18/09, der vollständig dokumentiert ist.

    Die den Senat hierbei leitenden Gründe ergeben sich aus dem Urteil vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 10 C 18.09; hierauf wird Bezug genommen.

    Auch insoweit wird Bezug genommen auf die Ausführungen im Urteil vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 10 C 18.09.

    Auch insoweit wird Bezug genommen auf die Ausführungen im Urteil vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 10 C 18.09.

  • LSG Bayern, 17.09.2018 - L 8 AY 13/18

    Leistungsverkürzung erfordert konkretes Fehlverhalten des Leistungsberechtigten

    Denn obgleich für Asylverfahren die Dauer der mit der Abschiebungsandrohung zu setzenden Ausreisefrist zwingend gesetzlich vorgegeben ist, ist es Sache der zuständigen Behörde, die Frist im konkreten Einzelfall festzusetzen (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 06.07.2018 - 9 AE 2692/18; BVerwG, Urteil vom 17.08.2010 - 10 C 18/09, juris, Rdnr. 18).
  • VG Göttingen, 15.10.2018 - 3 A 745/17

    30-tägige Ausreisefrist; Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernis;

    Setzt das Bundesamt im Falle eines Drittstaatenbescheids (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG) dem Kläger eine zu lange Ausreisefrist (30-Tage-Frist gemäß § 38 Abs. 1 AsylG statt richtigerweise die Wochenfrist gemäß § 36 Abs. 1 AsylG), so ist der Bundesamtbescheid, der diesbezüglich zum Gegenstand einer gerichtlichen Nachprüfung gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.08.2010 - 10 C 18.09 -, juris, Rn. 9 m. w. N.), nicht aufzuheben.

    Die Ausreisefrist soll es dem Ausländer ermöglichen, seine beruflichen und persönlichen Lebensverhältnisse im Bundesgebiet abzuwickeln und einer Abschiebung durch freiwillige Ausreise zuvorzukommen; darüber hinaus gewährleistet sie im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG, dass der Ausländer wirksamen Rechtsschutz erlangen kann (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17.08.2010, a. a. O., Rn. 18 m. w. N.).

    Vor dem Hintergrund dieser beiden Zwecke der Ausreisefrist kann kein Zweifel daran bestehen, dass eine vom Bundesamt gesetzte zu kurze Ausreisefrist als rechtswidrig und den Kläger in eigenen Rechten verletzend im gerichtlichen Anfechtungsverfahren aufzuheben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.08.2010, a. a. O., Rn. 9 und 11).

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