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   BVerwG, 13.10.2020 - 10 C 23.19   

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https://dejure.org/2020,30194
BVerwG, 13.10.2020 - 10 C 23.19 (https://dejure.org/2020,30194)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.2020 - 10 C 23.19 (https://dejure.org/2020,30194)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 2020 - 10 C 23.19 (https://dejure.org/2020,30194)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rewis.io
  • doev.de PDF

    Gebührenhöhe für Zugang zu amtlichen Informationen

  • lda.brandenburg.de PDF

    Kosten

  • fragdenstaat.de

    Kosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung einer Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags eines Journalisten auf Zugang zu amtlichen Informationen; Bestimmen der Gebührenhöhe unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands i.R.d. Gebührenrahmens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Gebührenbemessung nach Verwaltungsaufwand bei Informationsansprüchen rechtmäßig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Gebührenbemessung nach Verwaltungsaufwand bei Informationsansprüchen rechtmäßig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Gebühr von 235 € bei IFG-Anspruch nicht unverhältnismäßig - Journalist unterliegt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Informationsfreiheitsgesetz - und die Auskunftsgebühren

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Kosten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Behördenauskünfte sind kostenpflichtig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2021, 497
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.10.2016 - 7 C 6.15

    Kosten für die Gewährung von Informationszugang

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2020 - 10 C 23.19
    (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 7 C 6.15 - Buchholz 404 IFG Nr. 20 Rn. 18).

    bb) Die Wahrung des Abschreckungsverbots ist nach objektiven Maßstäben zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 7 C 6.15 - Buchholz 404 IFG Nr. 20 Rn. 18).

    Der Bürger soll von dem gesetzgeberisch gewünschten Verhalten der Erlangung von amtlichen Informationen nicht durch zu hohe Belastungen abgehalten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 7 C 6.15 - Buchholz 404 IFG Nr. 20 Rn. 18).

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2020 - 10 C 23.19
    Eine einfachrechtliche Abweichung - etwa um Verhaltensanreize zu geben oder soziale Zwecke zu verfolgen - ist zulässig, solange die Gebühren "nicht völlig unabhängig von den Kosten der gebührenpflichtigen Staatsleistung festgesetzt werden dürfen, und [...] die Verknüpfung zwischen den Kosten der Staatsleistung und den dafür auferlegten Gebühren nicht in einer Weise sich gestaltet, die, bezogen auf den Zweck der gänzlichen oder teilweisen Kostendeckung, sich unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt als sachgemäß erweist" (BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 - BVerfGE 50, 217 ; vgl. auch Wild, DV 39 (2006) 493 ).
  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2020 - 10 C 23.19
    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet es, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10 - BVerfGE 137, 1 Rn. 47).
  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus BVerwG, 13.10.2020 - 10 C 23.19
    Anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 1967 - IV C 179.65 - (BVerwGE 26, 305 ), auf das sich das Verwaltungsgericht bezieht.
  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05

    Begrenzung der Rechtsanwaltsvergütung

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2020 - 10 C 23.19
    Eine Kappungsgrenze kann insbesondere gerechtfertigt sein, um zu verhindern, dass die ansonsten stets weiter steigenden Beträge abschreckend auf ein an sich gesetzlich gewünschtes Verhalten wirken (BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 BvR 910/05, 1 BvR 1389/05 - BVerfGE 118, 1 = juris Rn. 96 ff.).
  • VG Köln, 22.03.2023 - 22 K 4732/22
    Darüber hinaus führte die Beklagte aus, dass die festgesetzte Gebühr im Verhältnis zu dem für die Verschaffung des Informationszugangs erforderlichen Aufwand in Ansehung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Oktober 2020 (10 C 23/19) angemessen sei.

    BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 10 C 23/19 -, juris, Rn. 14.

    So BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 10 C 23/19 -, juris, Rn. 18 mit Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 - BVerfGE 50, 217 .

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 10 C 23/19 -, juris, Rn. 18.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 10 C 23/19 -, juris, Rn. 19.

    BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 10 C 23/19 -, juris, Rn. 9.

    vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 10 C 23/19 -, juris, Rn. 23.

    BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 10 C 23/19 -, juris, Rn. 27.

  • VG Köln, 21.08.2022 - 22 K 2033/21
    Mit E-Mail vom 28. Oktober 2020 teilte die Generalzolldirektion dem Kläger mit, dass das Widerspruchsverfahren bis zum Vorliegen der schriftlichen Entscheidungsgründe zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Oktober 2020 im Verfahren 10 C 23.19 ausgesetzt werde.

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 13. Oktober 2020 (10 C 23.19) die entsprechende Verwaltungspraxis zur konkreten Gebührenbemessung bestätigt.

    Nach der zu § 10 Abs. 2 IFG ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 10 C 23/19 -, juris, Rn. 15 f.; Urteil vom 20. Oktober 2016 - 7 C 6.15 -, juris, Rn. 18, ist diese Norm Ausdruck des gesetzgeberischen Ziels, dass jeder gegenüber den Behörden und Einrichtungen des Bundes einen Anspruch auf Informationszugang haben soll, ohne hiervon durch erhebliche finanzielle Hürden abgeschreckt zu werden.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 10 C 23/19 -, juris, Rn. 18.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 10 C 23/19 -, juris, Rn. 21 unter Verweis auf BT-Drs.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 10 C 23/19 -, juris, Rn. 22 f. zu der Höchstgebühr von 500,- Euro.

  • BVerwG, 29.04.2021 - 9 C 1.20

    Gebühren für ZDF-Fernsehlotterie "Aktion Mensch" rechtmäßig

    Das Äquivalenzprinzip als Ausprägung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes verbietet die Festsetzung der Gebühr völlig unabhängig von den Kosten der gebührenpflichtigen Staatsleistung (BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 - BVerfGE 50, 217 ; BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 10 C 23.19 - NVwZ 2021, 497 Rn. 18).
  • VG Köln, 27.08.2021 - 22 K 2185/20
    Nach der zu § 10 Abs. 2 IFG ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 13.10.2020 - 10 C 23/19 -, juris Rn. 15 f.; Urteil vom 20.10.2016 - 7 C 6.15 -, juris Rn. 18, ist diese Norm Ausdruck des gesetzgeberischen Ziels, dass jeder gegenüber den Behörden und Einrichtungen des Bundes einen Anspruch auf Informationszugang haben soll, ohne hiervon durch erhebliche finanzielle Hürden abgeschreckt zu werden.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13.10.2020 - 10 C 23/19 -, juris Rn. 18.

    Zudem habe der Gesetzgeber die objektiv zu bestimmende Obergrenze für die Gebührenhöhe zwar nicht selbst festgelegt, es lasse sich der Begründung des Gesetzentwurfs zum Informationsfreiheitsgesetz gleichwohl entnehmen, dass eine Obergrenze von 500,- Euro für angemessen gehalten wurde, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.10.2020 - 10 C 23/19 -, juris Rn. 21 unter Verweis auf BT-Drs.

    Die Informationsgebührenverordnung setze das Abschreckungsverbot des § 10 Abs. 2 IFG mit ihren differenzierten Tatbeständen und unterschiedlich hohen Maximalgebühren wirksam um, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.10.2020 - 10 C 23/19 -, juris Rn. 22 f. zu der Höchstgebühr von 500,- Euro.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2024 - 2 L 134/21

    Abfallrecht; Widerspruchsgebühr; Verwaltungsgebühr; mehrere Amtshandlungen;

    Bei der Bestimmung der konkreten Gebühr nach einem vorgegebenen Gebührenrahmen handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 10 C 23.19 - juris Rn. 14; OVG LSA, Beschluss vom 15. Januar 2018 - 3 L 15/17 - juris Rn. 7).
  • VG Stuttgart, 06.05.2021 - 14 K 7124/18

    Gebühren nach dem Verbraucherinformationsgesetz

    Der ordnungsgemäßen Erfüllung der Hinweispflicht aus § 7 Abs. 1 Satz 3 VIG kommt schließlich auch deshalb erhebliche Bedeutung zu, weil der Gesetzgeber mit dem Grundsatz der Kostendeckung bei Überschreitung der Freigrenze in § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 VIG von dem das Informationsfreiheitsrecht prägenden Verbot der prohibitiven Gebührenfestsetzung (vgl. hierzu zuletzt: BVerwG, Urteil vom 13.10.2020 - 10 C 23.19 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.03.2021 - 10 S 2102/20 -, juris) abweicht und eine gegebenenfalls auch "abschreckende" Wirkung der Kostenhöhe hier gerade in Kauf nimmt.

    Sind weder die individuellen Verhältnisse des Antragstellers noch dessen Motivlage bei der Geltendmachung des Anspruchs relevant, können sie auch nicht bei den Anforderungen an die Hinweispflicht nach § 7 Abs. 1 Satz 3 VIG berücksichtigt werden (zur ähnlichen Problematik bei der Bestimmung der Gebührenhöhe nach § 10 Abs. 2 IFG: BVerwG, Urteil vom 13.10.2020 - 10 C 23.19 -, juris Rn. 20).

  • VG Sigmaringen, 22.01.2024 - 8 K 2488/21

    Gebühr für eine Auskunft nach dem baden-württembergischen

    Nach der zu § 10 Abs. 2 IFG ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13.10.2020 - 10 C 23.19 -, juris), dem die vorgenannte Vorschrift des LIFG ausweislich der Gesetzesbegründung ausdrücklich nachgebildet ist (LT-Drs. 15/7720, S. 19) und im Wesentlichen auch entspricht (deshalb ebenfalls dieser Rechtsprechung für das baden-württembergische Landesrecht folgend: VGH Bad.Württ., Beschluss vom 02.03.2021 - 10 S 2102/20 -, juris Rn. 4 f.), lassen sich daraus zwei Gebührenzwecke ableiten (BVerwG, ebd., Rn. 15 f.): Danach soll einerseits der Verwaltungsaufwand bei der Gebührenbemessung berücksichtigt werden; andererseits darf dies nur in einer Weise geschehen, die gewährleistet, dass der Informationszugang nach § 1 IFG (bzw. § 1 Abs. 2 LIFG) wirksam in Anspruch genommen werden kann.

    Der Behörde ist es verwehrt, hierbei die individuellen Verhältnisse des Antragstellers oder dessen Motivlage zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 13.10.2020 - 10 C 23.19 -, juris Rn. 20).

  • VG Hamburg, 17.08.2022 - 14 E 4615/21

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Bescheide über Verwaltungsgebühren für die

    Eine Rahmengebühr - wie in Ziffer 5.1 der Anlage zur Glücksspiel-Gebührenordnung Hamburg vorgesehen - bestimmt einen minimalen und einen maximalen Gebührenwert, innerhalb dessen die konkrete Gebührenhöhe durch Ermessensentscheidung festzusetzen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.10.2020, 10 C 23/19, juris Rn. 14).

    Infolgedessen spricht für eine missbräuchliche Umgehung der Ermessenszwecke, die dem von der Verordnung vorgegebenen Rahmen widerspricht, wenn die Behörde ihre Ermessensparameter so ausgestaltet, dass in nahezu jedem Fall die Höchstgebühr zur Anwendung kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.10.2020, a.a.O., juris Rn. 24).

  • VG Karlsruhe, 31.01.2022 - 2 K 2472/21

    Gebührenerhebung für strahlenschutztechnische Überprüfung medizinischer Geräte

    Ferner darf sich die Verknüpfung zwischen den Kosten der Staatsleistung und den dafür auferlegten Gebühren nicht in einer Weise gestalten, die, bezogen auf den Zweck der gänzlichen oder teilweisen Kostendeckung, sich unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt als sachgemäß erweist (BVerfG, Beschl. v. 06.02.1979 - 2 BvL 5/76 -, BVerfGE 50, 217 = juris Rn. 38; BVerwG, Urt. v. 13.10.2020 - 10 C 23.19 -, NVwZ 2021, 497 = juris Rn. 18).
  • VG Bremen, 10.11.2022 - 5 K 388/22

    Lotterierecht, Urteil vom 10.11.2022 - Abstandsgebot; Glücksspielrecht;

    Eine Rahmengebühr wie die vorliegende bestimmt einen minimalen und einen maximalen Gebührenwert, innerhalb dessen die konkrete Gebührenhöhe durch Ermessensentscheidung festzusetzen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.10.2020, 10 C 23.19, juris Rn. 14).
  • VG Sigmaringen, 19.04.2023 - 8 K 3435/21

    Bürogebäude; Gewerbegebiet; Industriegebiet; Befreiung

  • VG Berlin, 17.09.2021 - 2 K 36.19

    Anspruch auf Informationszugang zu dem Vertrag über die Herausgabe des

  • VG Hamburg, 13.05.2022 - 14 K 3646/21

    Verfassungsmäßigkeit der für die gewerbliche Spielvermittlung geltende

  • VG Ansbach, 02.08.2022 - AN 11 K 19.00888

    Widerruf einer Registrierung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens,

  • VG Berlin, 31.07.2023 - 1 K 369.20
  • VG Köln, 17.08.2022 - 22 K 2618/20
  • VG Darmstadt, 09.09.2021 - 7 K 1081/15

    Windenergie-Gebührenpraxis der DFS rechtswidrig

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