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   AG Berlin-Neukölln, 29.05.2015 - 10 C 521/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13461
AG Berlin-Neukölln, 29.05.2015 - 10 C 521/14 (https://dejure.org/2015,13461)
AG Berlin-Neukölln, Entscheidung vom 29.05.2015 - 10 C 521/14 (https://dejure.org/2015,13461)
AG Berlin-Neukölln, Entscheidung vom 29. Mai 2015 - 10 C 521/14 (https://dejure.org/2015,13461)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf - Rücktrittsrecht nach Nachbesserung?

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Mangel an der Kaufsache muss zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung vorliegen - Keine Rückabwicklung

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1178
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 27.11.2008 - 5 U 171/07

    Entscheidung über eine nicht rechtshängig gewordene Klageforderung;

    Auszug aus AG Berlin-Neukölln, 29.05.2015 - 10 C 521/14
    Geht ein nachgelassener Schriftsatz nach Ablauf der eingeräumten Frist ein, so ist hierauf gemäß § 283 Satz 2 ZPO (ggf. analog) bzw. nach § 296 II ZPO zu verfahren ( OLG Brandenburg, Urt . v. 27.11.2008 - 5 U 171/07, juris).

    Hat das Gericht - wie vorliegend - zum Zeitpunkt des Eingangs des verspäteten Schriftsatzes seine Entscheidung noch nicht abgefasst, so ist es regelmäßig ermessensfehlerhaft, wenn es das verspätete Vorbringen bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt ( OLG Brandenburg, Urt . v. 27.11.2008 - 5 U 171/07, juris).

  • BGH, 05.11.2008 - VIII ZR 166/07

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

    Auszug aus AG Berlin-Neukölln, 29.05.2015 - 10 C 521/14
    Gemäß §§ 437 Nr. 2, 434, 323, 326 V, 440 BGB setzt ein wirksamer Rücktritt voraus, dass die veräußerte Sache bei Gefahrübergang und auch noch zum Zeitpunkt des erklärten Rücktritts mangelhaft war ( BGH , Urt . v. 05.11.2008 - VIII ZR 166/07, juris), der Käufer vom Verkäufer die ordnungsgemäße Nacherfüllung verlangt hat und diese fehlgeschlagen ist bzw. endgültig und ernsthaft abgelehnt oder binnen einer gesetzten Nachfrist nicht erbracht wurde.
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