Rechtsprechung
AG Strausberg, 17.08.2010 - 10 C 62/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- verkehrslexikon.de
Zur Verletzung des Rechtsfahrgebots an einer Rechts-vor-Links-Kreuzung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
In der Situation der "halben Vorfahrt" besteht bei einem Verkehrsunfall zwischen einem Vorfahrtberechtigten und einem von links kommenden Wartepflichtigen eine Mithaftung des Vorfahrtsberechtigten i.H.v. 25 %; Mithaftung eines Vorfahrtsberechtigten i.H.v. 25 % in der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 23.07.2009 - 12 U 212/08
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Verletzung der sog. halben Vorfahrt und …
Auszug aus AG Strausberg, 17.08.2010 - 10 C 62/10
Die Beklagte zu 1), die gemäß § 8 Abs. 1 StVO das Vorfahrtsrecht hatte, welches sich grundsätzlich auch über die gesamte Fahrbahn erstreckt, hat ihrerseits aber gegen das Rechtsfahrgebot des § 2 Abs. 2 StVO verstoßen, so dass sich daraus eine Mithaftung ergibt, die das Gericht unter Berücksichtigung der obergerichtlichen Rechtsprechung, hier Kammergericht Az. 12 U 212/08, mit 50 % annimmt. - KG, 19.04.2004 - 12 U 325/02
Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines linksabbiegenden Sattelzugs durch …
Auszug aus AG Strausberg, 17.08.2010 - 10 C 62/10
Das Gericht schließt sich hier der Entscheidung des Kammergerichts Az. 12 U 325/02 an wonach diese Schadensposition nicht unter den Schutzbereich von §§ 823 BGB, 7 StVG fällt.