Rechtsprechung
BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 7.16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 123, 124, 125, 75 Nr. 3 und 4 a.F.; VwGO § 42 Abs. 2; BNatSchG §§ 1, 7 Abs. 1 Nr. 3, § 59 Abs. 1, § 62
Betreten; Betretensrecht; Eigengesellschaft; Gemeinde; Grundrechtsbindung; Pachtvertrag; Querungshilfe; Strand; Strandbad; Strandzugang; Teekabfuhrweg; unentgeltlich - rechtsprechung-im-internet.de
§ 59 Abs 1 BNatSchG 2009, § 7 Abs 1 Nr 3 BNatSchG 2009, § 62 BNatSchG 2009, Art 2 Abs 1 GG
Freier Zugang zum Meeresstrand
- Wolters Kluwer
Verweigerung des Rechts von Erholungssuchenden auf freien Zugang zu Strandflächen und -wegen durch eine kommunale Eigengesellschaft; Gemeindliche Anweisung der Eigengesellschaft durch Gesellschafterbeschluss zur Gewährung freien Zugangs im Umfang ihrer Berechtigung; ...
- doev.de
Freier Zugang zum Meeresstrand
- rewis.io
Freier Zugang zum Meeresstrand
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betreten; Betretensrecht; Gemeinde; Grundrechtsbindung; Eigengesellschaft; Pachtvertrag; Querungshilfe; Strand; Strandbad; Strandzugang; Teekabfuhrweg; unentgeltlich
- rechtsportal.de
Verweigerung des Rechts von Erholungssuchenden auf freien Zugang zu Strandflächen und -wegen durch eine kommunale Eigengesellschaft; Gemeindliche Anweisung der Eigengesellschaft durch Gesellschafterbeschluss zur Gewährung freien Zugangs im Umfang ihrer Berechtigung; ...
- datenbank.nwb.de
Freier Zugang zum Meeresstrand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Großflächige Kommerzialisierung des Strandzugangs in Wangerland ist unzulässig
- lawblog.de (Kurzinformation)
Freiheit für ostfriesische Strände
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Zugang zum Nordseestrand
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Großflächige Kommerzialisierung des Strandzugangs in Wangerland ist unzulässig
- sueddeutsche.de (Pressemeldung, 13.09.2017)
Eintrittsgebühren an zwei Stränden rechtswidrig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Recht auf freien Zugang zum (ungenutzten) Meeresstrand
- juve.de (Kurzinformation)
"Ich will wieder an die Nordsee": Neuregelung des Strandzugangs
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Wem gehört der Strand? Eintrittsgeld für Strandbesuch
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Recht auf freien Zugang zum (ungenutzten) Meeresstrand!
Besprechungen u.ä. (2)
Sonstiges
- Bundesverwaltungsgericht
, S. 62 (Verfahrensmitteilung)
Anspruch auf unentgeltlichen Zugang zum Nordseestrand?
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 23.09.2014 - 1 A 1314/14
- OVG Niedersachsen, 19.01.2016 - 10 LC 87/14
- BVerwG, 07.12.2016 - 10 B 6.16
- BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 7.16
Papierfundstellen
- BVerwGE 159, 337
- NVwZ 2018, 73
- DVBl 2018, 181
- DÖV 2018, 162
Wird zitiert von ... (17)
- BVerfG, 27.09.2022 - 1 BvR 2661/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das ausnahmslose Verbot von …
Nicht zum Bodenrecht zählt hingegen etwa die nähere Regelung von Betretungsvoraussetzungen und -rechten auf öffentlichem oder privatem Grund (vgl. BVerwGE 85, 332 - Pflicht zur Kennzeichnung von Pferden beim Betreten des Waldes zu Pferde; BVerwGE 159, 337 - naturschutzrechtliches Betretungsrecht). - BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12
Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer …
Dass die Wattflächen vor Duhnen und Döse eine gemeindliche Einrichtung oder Teil einer solchen sind (zu den Voraussetzungen vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 2017 - 10 C 7.16 - NVwZ 2018, 73 Rn. 42 ff.), hat die Klägerin in der mündlichen Verhandlung auf Nachfrage verneint. - BVerfG, 07.12.2021 - 2 BvL 2/15
Verbot des Umschlags (Be-, Ent- und Umladen) von Kernbrennstoffen in den Häfen …
In diesem bestimmt die Widmung Inhalt und Umfang des öffentlich-rechtlichen Status einer Sache und damit den zulässigen Umfang der Nutzung, in der Regel den sogenannten Gemeingebrauch (vgl. BVerfGE 40, 371 ; 42, 20 ; BVerwG…, Urteil vom 28. August 2012 - 3 B 8/12 -, juris, Rn. 8; Urteil vom 13. September 2017 - 10 C 7/16 -, juris, Rn. 43).
- OVG Niedersachsen, 18.01.2023 - 10 ME 119/22 § 23 Abs. 1 Satz 1 NWaldLG , der wie § 59 Abs. 1 BNatSchG jedermann gestattet, die freie Landschaft zu betreten, ist Ausdruck der allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG , die nicht nur ein Betreten eigener oder entsprechend gewidmeter Grundstücke schützt, sondern auch das Betreten sonstiger fremder Grundstücke im Rahmen der jeweils geltenden, verfassungsmäßigen Rechtsordnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.9.2017 - 10 C 7.16 -, juris Rn. 39 zu § 59 Abs. 1 BNatSchG ).
Der Inhalt des Eigentumsrechts wird nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG auch hinsichtlich der Befugnis zur Abwehr von Handlungen privater Dritter erst durch die einfache Rechtsordnung ausgestaltet, wobei der Ausgleich gegenläufiger Grundrechtspositionen dem Gesetzgeber überlassen bleibt ( BVerwG, Urteil vom 13.9.2017 - 10 C 7.16 -, juris Rn. 39).
Er kann durch verfassungskonforme, insbesondere verhältnismäßige Regelungen einerseits Inhalt und Schranken des Eigentums gemäß Art. 14 Abs. 1 und 2 GG bestimmen und andererseits die Grenzen zulässiger Freiheitsausübung auf fremdem Eigentum nach Art. 2 Abs. 1 GG festlegen ( BVerwG, Urteil vom 13.9.2017 - 10 C 7.16 -, juris Rn. 39).
Eine verfassungswidrige Einschränkung des Eigentumsrechts der Antragstellerin durch das Betretungsrecht Dritter, das gemäß § 31 Abs. 1 NWaldLG nur unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Zaun verhindert oder wesentlich erschwert werden darf, ist daher nicht ersichtlich, insbesondere wird das Eigentumsrecht der Duldungspflichtigen durch diese Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums nicht unverhältnismäßig eingeschränkt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 13.9.2017 - 10 C 7.16 -, juris Rn. 50 zu § 59 Abs. 1 BNatSchG ).
Soweit sie von einer Höherrangigkeit der Vorschriften des Baugesetzbuchs als Bundesrecht ausgeht, übersieht sie, dass das Betretungsrecht der freien Landschaft bereits mit § 59 Abs. 1 BNatSchG als bundesrechtliche Grund- und Leitentscheidung im Sinne von Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GG ausgestaltet ist und den Ländern (lediglich) gemäß § 59 Abs. 2 BNatSchG die Möglichkeit eingeräumt ist, das Betretungsrecht zu erweitern oder aus wichtigen Gründen zu beschränken (…Heß in BeckOK, Umweltrecht, Stand: 1.10.2022, BNatSchG § 59 Rn. 1 f.; BVerwG, Urteil vom 13.9.2017 - 10 C 7.16 -, juris Rn. 49).
- VGH Baden-Württemberg, 23.11.2021 - 5 S 3374/19
Anspruch auf die Feststellung, einen Weg ohne naturschutzrechtliche Genehmigung …
Denn der Weg (vgl. zum hier unproblematischen Begriff des Weges BVerwG, Urteil vom 13.9.2017 - 10 C 7.16 - juris Rn. 65) verläuft auf dem im Eigentum der Klägerin stehenden Grundstück nicht in der freien Landschaft im Sinne dieser Vorschriften. - OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 9 LC 217/16
Kurbeitrag - Berufung
a) Es kann dahinstehen, ob die Erhebung des Strandeintritts, den die Nordseeheilbad A-Stadt GmbH, der für den Strand, Bäder und Kurbetrieb verantwortliche Eigenbetrieb der Beklagten, privatrechtlich von den Tagesgästen erhebt, rechtmäßig ist (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 13.9.2017 - 10 C 7.16 - juris). - OVG Niedersachsen, 28.08.2018 - 7 KS 108/16
Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung - Klage einer Gemeinde (hier: große …
Gegebenenfalls muss sie die Eigengesellschaft anweisen, den rechtswidrigen Eingriff abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.09.2017 - 10 C 7.16 -, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2021 - 11 S 76.20
Sperrung eines landwirtschaftlichen Weges; Begründung der …
Denn demjenigen, der ein naturschutzrechtliches Betretungsrecht in der freien Landschaft in Anspruch nehmen will, soll eine verlässliche Einschätzung seiner Rechte und Pflichten "auf Sicht" und ohne vorherige Einholung eines - regelmäßig nicht kurzfristig verfügbaren - Rechtsrats ermöglicht werden (BVerwG, Urteil v. 13. September 2017 - BVerwG 10 C 7/16 -, juris Rn 50; vgl. auch Urteil des Senats v. 2. April 2009 - OVG 11 B 9.08 -, juris Rn 36).Die Regelung des naturschutzrechtlichen Betretungsrechts und der Voraussetzungen seiner Einschränkung in den §§ 22 und 23 BbgNatSchAG sind auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende, die Sozialbindung des Eigentums konkretisierende Inhalts- und Schrankenbestimmungen gem. Art. 14 Abs. 2 GG (i.d.S. BVerwG, Urteil v. 13. September 2017 - BVerwG 10 C 7/16 -, juris Rn 50); eine vom Antragsteller geltend gemachte Verletzung des Eigentumsgrundrechts ergibt sich weder aus seinem Vorbringen noch ist sie sonst ersichtlich.
- BVerwG, 13.03.2018 - 4 B 10.18
Verpflichtung zur Beseitigung bestimmter Schilder zur Nutzung von Wegen durch …
Das Urteil der Vorinstanz weicht nicht in diesem Sinn von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. August 2013 - 3 C 15.03 - (Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 19) und vom 13. September 2017 - 10 C 7.16 - (NVwZ 2018, 73) ab, da diese Entscheidungen nicht zu Art. 34 Abs. 3 BayNatSchG ergangen sind. - VG Greifswald, 26.03.2018 - 3 A 160/15
Erhebung eines Straßenbaubeitrages für eine selbständige Privatstraße und einen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gilt auch das Betretensrecht nach § 59 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nicht uneingeschränkt, sondern kann durch eine Nutzung der Strandfläche (beispielsweise) als kostenpflichtiges Strandbad ausgeschlossen werden (BVerwG, Urt. v. 13.09.2017 - 10 C 7.16 -, juris Rn. 61). - OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2021 - 5 LA 295/20
Klage eines Nachbarn gegen Waldumwandlungsgenehmigung; Recht zum Betreten des …
- VG Minden, 09.09.2022 - 2 K 3680/19
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.03.2022 - 3 K 362/20
Erhebung einer Kurabgabe; umlagefähige Kosten; Meldepflicht für …
- VG Stuttgart, 18.01.2023 - 2 K 3632/21
- OVG Schleswig-Holstein, 06.02.2020 - 1 LB 4/17
Baurecht: Klage auf Feststellung der Verfahrensfreiheit; Abgrenzung zwischen …
- VG Stade, 04.12.2019 - 1 A 3460/16
Überlassung von Räumen in einem durch einen privaten Trägerverein betriebenen …
- VG Greifswald, 02.05.2019 - 3 A 1458/18
Heranziehung zum Straßenbaubeitrag für den im Landesbesitz befindlichen …