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Rechtsprechung
   AG Landshut, 25.01.2019 - 10 C 985/18   

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https://dejure.org/2019,63405
AG Landshut, 25.01.2019 - 10 C 985/18 (https://dejure.org/2019,63405)
AG Landshut, Entscheidung vom 25.01.2019 - 10 C 985/18 (https://dejure.org/2019,63405)
AG Landshut, Entscheidung vom 25. Januar 2019 - 10 C 985/18 (https://dejure.org/2019,63405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UrhG § 97; BGB § 826
    Keine vorgerichtliche Aufklärungspflicht des für Urheberrechtsverletzung nicht verantwortlichen Anschlussinhabers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 02.02.2015 - 5 W 47/13

    Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Filmtauschbörse:

    Auszug aus AG Landshut, 25.01.2019 - 10 C 985/18
    Insoweit bestand eine Verpflichtung des Beklagten, seine vollständigen Erkenntnisse über den Hergang der Urheberrechtsverletzung gegenüber der Klägerin vorgerichtlich auszubreiten, nicht (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 27.08.2013, 5 W 88/12, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 02.02.2015, 5 W 47/13; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 24.11.2008, 5 W 117/08; Amtsgericht Hamburg, 03.07.2015, 36a C 134/14).
  • AG Hamburg, 03.07.2015 - 36a C 134/14

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Sekundäre Darlegungslast des

    Auszug aus AG Landshut, 25.01.2019 - 10 C 985/18
    Insoweit bestand eine Verpflichtung des Beklagten, seine vollständigen Erkenntnisse über den Hergang der Urheberrechtsverletzung gegenüber der Klägerin vorgerichtlich auszubreiten, nicht (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 27.08.2013, 5 W 88/12, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 02.02.2015, 5 W 47/13; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 24.11.2008, 5 W 117/08; Amtsgericht Hamburg, 03.07.2015, 36a C 134/14).
  • OLG Hamburg, 24.11.2008 - 5 W 117/08

    Gehörsrüge: Pflichten des Gerichts im Zusammenhang mit Parteivorbringen;

    Auszug aus AG Landshut, 25.01.2019 - 10 C 985/18
    Insoweit bestand eine Verpflichtung des Beklagten, seine vollständigen Erkenntnisse über den Hergang der Urheberrechtsverletzung gegenüber der Klägerin vorgerichtlich auszubreiten, nicht (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 27.08.2013, 5 W 88/12, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 02.02.2015, 5 W 47/13; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 24.11.2008, 5 W 117/08; Amtsgericht Hamburg, 03.07.2015, 36a C 134/14).
  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 19/16

    Filesharing über einen Familienanschluss

    Auszug aus AG Landshut, 25.01.2019 - 10 C 985/18
    Deswegen kann die Klägerin sich insbesondere auch nicht auf die "Loud" Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH 30.03.2017 I ZR 19/16) stützen, um ihren Anspruch zu begründen.
  • BGH, 22.03.2018 - I ZR 265/16

    Abmahnung nach öffentlicher Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten

    Auszug aus AG Landshut, 25.01.2019 - 10 C 985/18
    Es ist nämlich durch den Bundesgerichtshof bereits entschieden worden, dass in einer entsprechenden Fallkonstellation der Täter der Urheberrechtsverletzung auch für jene Kosten einzustehen hat (BGH 22.03.2018 I ZR 265/16).
  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88

    "Antwortpflicht des Abgemahnten"

    Auszug aus AG Landshut, 25.01.2019 - 10 C 985/18
    Auch im Wettbewerbsrecht setzt eine Antwortpflicht des Abgemahnten voraus, dass dieser zumindest als Störer zu qualifizieren ist (vgl. BGH MDR 1995, 421 f; BGH MDR 1990, 508 f).
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Rechtsprechung
   AG Landshut, 26.01.2019 - 10 C 985/18   

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https://dejure.org/2019,88877
AG Landshut, 26.01.2019 - 10 C 985/18 (https://dejure.org/2019,88877)
AG Landshut, Entscheidung vom 26.01.2019 - 10 C 985/18 (https://dejure.org/2019,88877)
AG Landshut, Entscheidung vom 26. Januar 2019 - 10 C 985/18 (https://dejure.org/2019,88877)
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Wird zitiert von ...

  • LG München I, 13.11.2019 - 21 S 2205/19

    Keine Aufklärungspflicht des Anschlussinhabers beim Filesharing

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Landshut vom 26.01.2019, Az. 10 C 985/18, wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 26.01.2019 hat das Amtsgericht Landshut (Gz. 10 C 985/18) das klageabweisende Versäumnisurteil des Amtsgerichts Landshut vom 06.11.2018 aufrechterhalten.

    das Versäumnisurteil vom 6. November 2018 unter Abänderung des am 25. Januar 2019 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Landshut (Az. 10 C 985/18), zugestellt am 31. Januar 2019, aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin einen Betrag von EUR 984, 60 sowie einen Betrag von EUR 900, 00, jeweils nebst jährlicher Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25. März 2014 zu zahlen;.

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