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   VGH Bayern, 24.10.2012 - 10 CE 12.2125   

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https://dejure.org/2012,33946
VGH Bayern, 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 (https://dejure.org/2012,33946)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 (https://dejure.org/2012,33946)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - 10 CE 12.2125 (https://dejure.org/2012,33946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kostenentscheidung; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Duldung; Unmöglichkeit der Abschiebung aus rechtlichen Gründen; Eheschließungsfreiheit; unmittelbar bevorstehende Eheschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364

    Vorwirkungen der Ehe; Anforderungen an unmittelbares Bevorstehen der

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 10 CE 12.2125
    Dies ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. BayVGH vom 11.03.2010 Az. 19 CE 10.364 RdNr. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.04.2024 - 10 CE 24.420

    Beschwerde, Duldung, Rechtliche Unmöglichkeit, Unmittelbar bevorstehende

    Die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kommt grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten sind, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die vom Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird und jedenfalls dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 - juris 11; B.v. 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris Rn. 3; B.v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 28.11.2016 - 10 CE 16.2266

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen bevorstehender Eheschließung

    Dies ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. BayVGH, B. v. 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris Rn. 3; B. v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 3 m. w. N.; B. v. 14.10.2015 - 10 CE 15.2165 - juris Rn. 18).

    Die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten sind, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die vom Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird und jedenfalls dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (vgl. BayVGH, B. v. 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris Rn. 3; B. v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 4; vgl. zuletzt auch B. v. 20.10.2016 - 10 CE 16.2127 -).

  • VG Bayreuth, 26.03.2019 - B 4 E 19.194

    Unmittelbar bevorstehende Eheschließung im Bundesgebiet

    Dies ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 - juris Rn. 11; 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris Rn. 3; B.v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 3 m.w.N.; B.v. 14.10.2015 - 10 CE 15.2165 - juris Rn. 18).

    Die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten sind, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die vom Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird und jedenfalls dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris Rn. 3; B.v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 4).

  • VG München, 05.07.2022 - M 2 K 19.1392

    Polnischer Staatsangehöriger, Verlustfeststellung wegen Straffälligkeit,

    Ein Verlöbnis hat allenfalls die "Vorwirkung" einer Ehe, wenn die Eheschließung und der Beginn der ehelichen Lebensgemeinschaft unmittelbar bevorstehen (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris Rn. 2f.).
  • VG Stuttgart, 12.07.2018 - 9 K 12142/17

    Einreise- und Aufenthaltsverbot

    Ein Verlöbnis hat allenfalls die "Vorwirkung" einer Ehe, wenn die Eheschließung und der Beginn der ehelichen Lebensgemeinschaft unmittelbar bevorstehen (BayVGH, Beschluss vom 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 -, juris).
  • VG Weimar, 11.07.2023 - 4 K 378/21

    AsylR Türkei: keine landesweite Gruppenverfolgung der Jesiden in der Türkei

    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass dieser Schutz die beabsichtigte Eheschließung nur und erst dann erfasst, wenn die Eheschließung und der Beginn der ehelichen Lebensgemeinschaft unmittelbar bevorstehen (s. VG München, Beschluss vom 22. Mai 2017 - M 12 S 17.1609 -, Rn. 71, juris; vgl. des Weiteren Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 10 CE 12.2125 -, Rn. 3, juris; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 28. September 2016 - 1 B 153/16 -, Rn. 2 f., juris).
  • VG München, 04.02.2016 - M 10 K 15.4237

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

    Ein Verlöbnis hat allenfalls die "Vorwirkung" einer Ehe, wenn die Eheschließung und der Beginn der ehelichen Lebensgemeinschaft unmittelbar bevorstehen (BayVGH, B. v. 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris).
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